WodkaFan hat geschrieben:In Deutschland hergestelltes Bier unterliegt dem vorläufigen Biersteuergesetz von 1993. Aus dem Grund habe ich auch gefragt, um welches Land es geht.
Er produziert in Deutschland, also hat er sich daran zu halten.
Er importiert kein Bier. Macht noch mal eine Leseübung, dann geniert euch.
Edith: Wenn er sein Craftbeer als Bier-ähnliches Getränk verkaufen will, muss er beachten dass es sich in Eigenschaft, Aussehen und Geschmack von Bier unterscheiden muss. Sonst ist es Bier. Es reicht also nicht, einfach das Wort Bier am Etikett weg zu lassen um das Biersteuergesetz zu umgehen.
Gemeint ist wohl das vorläufige Biergesetz. Das Biersteuergesetz ist endgültig - sofern ein Getränk auch nur einen Fitzel vermälztes Getreide enthält, ist es steuerrechtlich Bier und unterliegt der Biersteuer, auch wenn es nicht den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes bzw. der DVO dazu entspricht und nicht unter der Bezeichnung Bier verkauft werden darf.
Beispielsweise wirst du auf dem Etikett des "Hanse-Porter" von Störtebeker nirgendwo das Wort Bier finden. Es wurde unter Verwendung von vermälztem Getreide hergestellt und ist deshalb biersteuerpflichtig. Wegen des Zuckergehaltes darf es aber nicht als Bier verkauft werden. Trotzdem fügt es sich optisch in den Reigen der "richtigen" Biere von Störtebeker ein.
Damit ein Getränk unter der Bezeichnung Bier verkauft werden darf, muss es (sofern in Deutschland hergestellt) den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes bzw. der DVO dazu entsprechen. Ist es im EU-Ausland hergestellt und wird im Ursprungsland unter der Bezeichnung Bier verkauft, darf es auch in Deutschland als Bier verkauft werden, egal was es für ein Konglomerat aus künstlichen Enzymen und exotischen Getreiden ist.
Cheers, Ruthard