Sehe ich nicht so eng. So lange wie nicht auf direkte Fragen in rechtlicher Hinsicht geantwortet wird, sollte es sich nicht um eine Rechts"
Beratung" handeln. Die Kundgabe seiner eigenen Rechtsauffassung aus der Laiensphäre, wie ich es auf der betreffenden Internetseite zur biersteuerrechtlichen Betrachtung gelesen hatte, dürfte durch die freie Meinungsäußerung gedeckt sein.
Wie gesagt, es wurde ja nicht auf gestellte Fragen geantwortet sondern lediglich die eigene Meinung kund getan.
Im übrigen, ich bin nebenamtlich als Schiedsmann in meiner Gemeinde tätig, wurde vom Direktor unseres Amtsgerichtes bestellt, (ohne zweites jur. Staatsexamen) und im Sinne der Schlichtung zur rechtlichen Beratung verpflichtet. Als Schiedsmann in seiner Gemeinde kann sich jeder Deutsche (mit weißer Weste) bewerben. Soviel zu den Ausnahmen.
Grüße an alle Hobbybrauer.
Tom