Schaut euch mal das PDf an

Das meinst Du wirklich so?grüner Drache hat geschrieben:Es wird mit Maisgris gebraut und schmeckt wie die "armen" Leute riechen, die es palettenweise aus dem Laden schleppen![]()
Es ist natürlich eher eine "Assoziation" meinerseits, als ein fundiertes GeschmacksurteilDr Huppertz hat geschrieben:Das meinst Du wirklich so?grüner Drache hat geschrieben:Es wird mit Maisgris gebraut und schmeckt wie die "armen" Leute riechen, die es palettenweise aus dem Laden schleppen![]()
Es sterben keine Menschen oder?Boludo hat geschrieben:Es geht hier nicht um eine allgemeine Diskussion über das RHG, sondern um Verbrauchertäuschung bei Weissbieretiketten.
Stefan
Nein natürlich nicht, aber was ist das für ein Argument?cyrano330 hat geschrieben:Es sterben keine Menschen oder?Boludo hat geschrieben:Es geht hier nicht um eine allgemeine Diskussion über das RHG, sondern um Verbrauchertäuschung bei Weissbieretiketten.
Stefan
Nein, es geht ja nicht darum, dass Erdinger behauptet, es sei Weizen in ihrem Bier drin. Das stört überhaupt niemanden und ist natürlich ok.fredz hat geschrieben:
Im Fall des Milk Stout ging es wahrscheins darum, dass der Kunde auf Grund des Namens und einer Kuh auf dem Etikett hätte annehmen können, dass es sich um ein Getränk auf Milchbasis handelt. Das Etikett also eine Zutat suggeriert die nicht vorhanden ist. Anzunehmen ist bei sowas der dümmste anzunehmende Kunde.
Im Regelfall wird eigentlich auf den Durchschnitsverbraucher abgestellt, der durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig ist.fredz hat geschrieben:Anzunehmen ist bei sowas der dümmste anzunehmende Kunde.
Auch Werbung darf nicht irreführend sein (Art. 7 Abs. 1 LMIV). Allerdings wird offenbar angenommen, dass die Angabe der Jahreszahl nicht geeignet ist, beim Durchschnittsverbraucher eine Fehlvorstellung über das Produkt (=nicht unter Verwendung von Weizenmalz hergestellt) hervorzurufen. Entscheidend ist immer die Gesamtaufmachung.fredz hat geschrieben:Beim Erdingeretikett wird ja keine nicht vorhandene Zutat dargestellt sondern ein Werbeslogan.
Hier muss man SEHR vorsichtig sein.Dr Huppertz hat geschrieben:Die Frage die man sich stellen muss, ist Milch im Gegensatz zu Weizen, minderwertiger? Darf Camba deshalb nicht Milkstout draufschreiben, wird das Bier dadurch minderwertiger, durch das Weizen höherwertiger?
Ja.s3b0 hat geschrieben:Wäre der Ruf unserer "Fernsehbiere & Großbrauereien" weltweit gesehen weniger marktführend, wenn es den Slogan nie gegeben hätte?
Im Regelfall wird viel angenommen, doch sieht die Realität leider oft anders aus. Aber egal, darum geht es jetzt nicht.Rob5 hat geschrieben:Im Regelfall wird eigentlich auf den Durchschnitsverbraucher abgestellt, der durchschnittlich informiert, aufmerksam und verständig ist.fredz hat geschrieben:Anzunehmen ist bei sowas der dümmste anzunehmende Kunde.
Auch Werbung darf nicht irreführend sein (Art. 7 Abs. 1 LMIV). Allerdings wird offenbar angenommen, dass die Angabe der Jahreszahl nicht geeignet ist, beim Durchschnittsverbraucher eine Fehlvorstellung über das Produkt (=nicht unter Verwendung von Weizenmalz hergestellt) hervorzurufen. Entscheidend ist immer die Gesamtaufmachung.fredz hat geschrieben:Beim Erdingeretikett wird ja keine nicht vorhandene Zutat dargestellt sondern ein Werbeslogan.
Edith war damals heute, und gestern morgen heute - da iss irgendwo ne temporäre Anomalie, ich aktivieren den Fluxkompensator und geh mal suchengrüner Drache hat geschrieben:Na, ich bin gedanklich noch bei diesem Erdinger - Ausspruch, von wg. :" Weizen - ein Qualitätsrohstoff, der nur dem Adel zustand"
- hier ist doch ganz gut ersichtlich worum es damals (RHG im 16 Jhrd.) Und heute (vorl.Biergesetz ) geht. Es geht nur um Kohle und Einfluss auf den Markt.und den hat Erdinger nunmal, sicher mehr Einfluss als Camba.
Aber vielleicht ist die Gesetzgebung heutzutage ja doch nich so totalitär wie damals jedenfalls hätten die von Camba doch hier in NRW reellere Chancen auf ne Ausnahmegenehmigung als im Freistaat Bayern, wo so einige Mythen länger als erforderlich auf Macht und Einfluss bauen können ...
Allzeit gut Sud!
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Ciao Alex!
DANKE für diesen Punkt!Boludo hat geschrieben: Bei Pferdefleisch in der Lasagne stirbt auch keiner.
Werde die Diskussion heut abend bei nem Stückchen italienischer Pferdesalami weiter verfolgen ^^ Und natürlich auch weiterhin bei jedem Weißbier "nach dem Reinheitsgebot von 1516" grinsend den Kopf schüttelnErhält der Verbraucher aus seiner Sicht heute etwas "Besseres/Hochertigeres" als von ihm erwartet, kann eine relevante Irreführung vor diesem Hintergrund durch den Einsatz von Pferd für die Lasagneherstellung nicht angenommen werden.
Hier steht ziemlich genau, warum es Ärger gab.philipp hat geschrieben:
Hier muss man SEHR vorsichtig sein.
Leider ist das so bei diesen Querelen wie es ist, und außerhalb von Camba hat auch niemand die Verfügung gesehen, weswegen sie das Milkstout vom Markt genommen haben.
Ist das so? Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon 2005 festgestellt, dass für Genehmigungen nach § 9 Abs. 7 VorlBierG zur Gewährleistung der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG eine "großzügige Handhabung geboten" ist (BVerwG 3 C 5.04). Auch wenn ich gerne glaube, dass dies zu den Verantwortlichen in den Landesbehörden noch nicht vollständig durchgedrungen ist, muss deren Ermessen seither als "bescheiden" bezeichnet werden. Wenn also über Behörden gehetzt wird, dann doch bitte konkret angeben welches Bier mit welcher Zusammensetzung von welcher Behörde aus welchen Gründen nicht genehmigt worden sein soll. Das würde mich auch tatsächlich interessieren. Ferner auch, ob es jene Brauereien damit auf sich beruhen liesen oder dagegen rechtlich vorgegangen sind und mit welchem Ergebnis.grüner Drache hat geschrieben:jedenfalls hätten die von Camba doch hier in NRW reellere Chancen auf ne Ausnahmegenehmigung als im Freistaat Bayern, wo so einige Mythen länger als erforderlich auf Macht und Einfluss bauen können ...
Leider ist das Gutachten nicht verlinkt oder hinterlegt. Ist halt nur die eine Seite.Boludo hat geschrieben:Hier steht ziemlich genau, warum es Ärger gab.philipp hat geschrieben:
Hier muss man SEHR vorsichtig sein.
Leider ist das so bei diesen Querelen wie es ist, und außerhalb von Camba hat auch niemand die Verfügung gesehen, weswegen sie das Milkstout vom Markt genommen haben.
Wegen der Doppelmoral.aegir hat geschrieben: Weswegen regen wir, die wir es besser wissen, also darüber auf?
aegir hat geschrieben:Alles Verbrauchertäuschung?
Würde ein Weizen denn noch gekauft werden, wenn auf der Flasche draufsteht "Nicht gebraut nach dem Reinheitsgebot"?
Noch keinen Nichthobbybrauer, den ich über den Bezug von Weizen zum RHG aufgeklärt habe, hat sich daran gestört.
Weswegen regen wir, die wir es besser wissen, also darüber auf?
Gruß Hotte
Wenn man sich auf das Deutsche Reinheitsgebot beruft, darf man alles reinwerfen, denn genau dieses gibt es ja nicht. Wer sich auf das Biersteuergesetz beruft, darf sein obergäriges hingegen auch mit Süß- und Farbstoffen versetzen.FrankIbb hat geschrieben:Moment, primär geht es doch um den Verweis auf das Jahr 1516. Gebraut nach deutschem Reinheitsgebot wäre ja ok, oder verstehe ich da was falsch?
Danke, Ruthard! Du hast mal wieder einen bislang stinkenlangweiligen Tag gerettet.Brauwolf hat geschrieben:Putzig finde ich das Argument von Erdinger, Weizenbier sei etwas höherwertiges, weil es nur dem Adel vorbehalten war. Tatsache ist, dass zwar nur der Adel die Erlaubnis hatte, Weizenbier zu brauen, verkauft haben sie es aber an den Pöbel und haben damit ihre Kriege finanziert. Das ging so lange, bis sie vor lauter Krieg führen und Schlösser bauen das Kinder kriegen vergessen haben. Dann erst wurde das Braurecht sozialisiert.
Was lehrt uns das? Wer Weißbier braut, soll das ... nicht vergessen. Also öfter mal das Maischeholz zur Seite legen.
Cheers, Ruthard
Bei uns in Ingolstadt laufen die Planungen für dieses Jubiläum (Fest zum reinen Bier) auf Hochtouren, es fällt dafür sogar ein anderes historisches Fest i.d. Stadt aus. Bin mal gespannt, was das so wird.Ursus007 hat geschrieben:Ich freu mich auf 2016 (= 1516 + 500). Das wird'n Jahr ...
Da schaut sich doch einer einfach mal das Original-Rücken-Etikett des Camba Milk Stouts (als auf dem vorderen noch die Kuh war) an:fredz hat geschrieben:Im Fall des Milk Stout ging es wahrscheins darum, dass der Kunde auf Grund des Namens und einer Kuh auf dem Etikett hätte annehmen können, dass es sich um ein Getränk auf Milchbasis handelt. Das Etikett also eine Zutat suggeriert die nicht vorhanden ist.
Danke. Das ist mir in dem Moment nicht so bewusst gewesen. Daher nehme ich meinen Post zurück. Man lernt doch nie aus.Ursus007 hat geschrieben:Ich wollte mit diesem Foto nur zeigen, dass die hier geäußerte Vermutung, dass eine, dem Namen nach scheinbar im Getränk sich befindliche Zutat, gar nicht drin sei, sogar vom Hersteller selbst als Zutat angegeben ist.
Ich war ja gestern auch sehr erstaunt, kannste glauben.fredz hat geschrieben:Danke. Das ist mir in dem Moment nicht so bewusst gewesen. Daher nehme ich meinen Post zurück. Man lernt doch nie aus.
Um maximale Freiheit für Brauer ging es nie. Kein Mensch braucht Asbest oder Blausäure. Es geht nur um "natürliche" Zutaten, insofern ist der Vergleich mit Analogkäse nicht passend.philipp hat geschrieben:Ursus, jetzt bitte nicht so.
Wie wir alle wissen, sollte beim Bier "maximale Freiheit beim Produzenten" gelten. Lediglich bei anderen Lebensmitteln wie "Analogkäse" oder "Formfleisch" - wo wir hauptsächlich Verbraucher sind - gehören die Hersteller alle geschlossen!
Es ging m.E. weder um das eine noch das andere, sondern um das Thema einer vermeintlichen Verbrauchertäuschung (Kuh auf dem Etikett und dann keine Kuhmilch in dem Getränk).Um maximale Freiheit für Brauer ging es nie. Kein Mensch braucht Asbest oder Blausäure. Es geht nur um "natürliche" Zutaten, insofern ist der Vergleich mit Analogkäse nicht passend.