Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

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bwanapombe
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1351

Beitrag von bwanapombe »

Na warte erstmal die Prüfung ab. :Greets

Mal ganz im Ernst: Was will sie denn prüfen? Wird an der Anmeldung was bemängelt?

Dirk
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ggansde
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1352

Beitrag von ggansde »

Moin,
hast Du keine Protokolle erstellt (was Du nicht musst), dass must Du auch nichts einreichen. Vorhandene Protokolle dürfen die natürlich anfordern. Also lieber nicht protokollieren, dann läuft jede Prüfung ins Leere :Bigsmile
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1353

Beitrag von Vestenrunner »

Frommersbraeu hat geschrieben: Freitag 13. September 2024, 16:18 Hallo zusammen,

Meine nette Sachbearbeiterin beim HZA Schweinfurt möchte mich doch tatsächlich mal kontrollieren :thumbsup
Hab heute ein Schreiben erhalten, dass ich für meine Anmeldung von 7,35€ Biersteuer die entsprechenden Protokolle einzureichen. Da zahlt sich eine ordentliche Dokumentation der Sude endlich mal aus :Angel
Seit wann gibt es Aufzeichnungspflicht?
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Johnny H
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1354

Beitrag von Johnny H »

Was soll denn das heißen, "die entsprechenden Protokolle"?

Die, für die Du 2075er eingereicht hast? An mehr würde ich zunächst mal gar nicht denken, bevor ich mich damit beschäftigen würde. Nicht dass die auf die Idee kommen, von sämtlichen Suden für das KJ Protokolle anzufordern. Warum Du ein 2075er eingereicht hast, ist zunächst mal Deine Sache (Braukurs, Wettbewerb, Geschenk etc.).

Bitte möglichst nichts vorschnell einreichen, bevor hier Bestätigung kommt.

Bei Schau- oder Braukurssuden dürfen m.W. zur Stammwürze Pauschalangaben gemacht werden, weil vor Erreichen des EVGs zu versteuern ist. Und immer die erlaubten Rundungsfehler beachten (Kleinbetragsregelung).

Und selbst bei 2075er-Suden gibt es m.W. keine Aufzeichnungspflicht. Was soll da also eingereicht werden?
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1355

Beitrag von Frommersbraeu »

Wow, immer wieder fasziniert wie viel Gegenwind gegen den Zoll und seine Mitarbeiter hier im Forum aufkommt.

Ich bin Kleingewerbe und biete Braukurse an, ergo bin ich was meinen Einkauf und Erlös angeht sehr wohl zu ordentlicher Aufzeichnung verpflichtet, wie jeder Lebensmittel Hersteller. Da bei mir auch nahezu jeder Sud versteuert wird, gibt's auch immer ein 2075 dazu. Jetzt möchte sie eben die Aufzeichnung zu einer Steueranmeldung sehen. Für mich vollkommen okay, auch wenn ich bei 7,35€ das ganze als Geldverschwendung sehe
Schöne Grüße
Patrick


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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1356

Beitrag von ggansde »

Dann schreib das doch auch bitte ln Vorfeld zwecks Einordnung.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1357

Beitrag von bwanapombe »

Ich sehe hier keinen Gegenwind gegen irgendjemanden, sondern nur Rückenstärken für einen Braukollegen.

Wenn die nette Mitarbeiterin hier hinter einstelligen Eurobeträge her ist, ist der Hinweis auf die Kleinstbetetragsregelung Gold wert.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1358

Beitrag von Frommersbraeu »

Mir ist bewusst, dass ich mich um 9,99€ verrechnen darf :Wink

Das ganze ist eher als Frage zu verstehen, ob sonst noch jemand einen derartigen Brief bekommen hat. Kann ja sein, dass aktuell die 2075 auf dem Plan stehen.

Wie gesagt ich habe nix zu verheimlichen und lass die gute Dame gern ein Brewfather Protokoll durchsuchen :thumbup
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1359

Beitrag von bwanapombe »

Die Frage habe ich tatsächlich nicht erkennen können. Also ich habe nichts dergleichen bekommen, bin aber nach bestem Wissen und Gewissen Hobbybrauer und habe jüngst auch keine Anmeldung verbrochen.

Alles gute für die Prüfung!

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1360

Beitrag von Johnny H »

Frommersbraeu hat geschrieben: Freitag 13. September 2024, 20:47 Wow, immer wieder fasziniert wie viel Gegenwind gegen den Zoll und seine Mitarbeiter hier im Forum aufkommt.
Es geht hier um Recht und Gesetz, nicht um Gegenwind per se oder umgekehrt Majestätshuldigung gegenüber der Institution Zoll oder gar Empathiebekundungen für einzelne Mitarbeiter des Zolls, so nett und liebevoll diese auch rüberkommen mögen.
Ich bin Kleingewerbe und biete Braukurse an, ergo bin ich was meinen Einkauf und Erlös angeht sehr wohl zu ordentlicher Aufzeichnung verpflichtet, wie jeder Lebensmittel Hersteller. Da bei mir auch nahezu jeder Sud versteuert wird, gibt's auch immer ein 2075 dazu. Jetzt möchte sie eben die Aufzeichnung zu einer Steueranmeldung sehen. Für mich vollkommen okay, auch wenn ich bei 7,35€ das ganze als Geldverschwendung sehe
Wunderbar. In Deinem ersten Post war weder Deine besondere Situation zu erkennen noch irgendeine Frage (ich bin mir übrigens alles andere als sicher, dass Du allein (!) als Anbieter von Braukursen den gleichen oder überhaupt irgendwelchen zollrechtlichen (!) Aufzeichnungspflichten unterworfen bist wie ein Lebensmittelhersteller, G/V ist was anderes). Stattdessen habe ich eine gewisse Freude darüber wahrgenommen, dass Du in Antizipation einer Zollprüfung i.H.v. 7,35€ gründlichst Buch geführt hast, weil Du "nix zu verheimlichen hast".

Mehr fällt mir zu dieser späten Stunde nicht ein. Den grantigen Ton meines Posts werde ich erst morgen überdenken.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1361

Beitrag von Ruthard »

Frommersbraeu hat geschrieben: Freitag 13. September 2024, 16:18 Hallo zusammen,

Meine nette Sachbearbeiterin beim HZA Schweinfurt möchte mich doch tatsächlich mal kontrollieren :thumbsup
Hab heute ein Schreiben erhalten, dass ich für meine Anmeldung von 7,35€ Biersteuer die entsprechenden Protokolle einzureichen. Da zahlt sich eine ordentliche Dokumentation der Sude endlich mal aus :Angel
Ach, wieder mal Leben im Zollthread?
Nun, du hast uns wissen lassen, dass du Bier zur Steuer angemeldet hast und dass das zuständige HZA hierzu nähere Aufzeichnungen sehen will.

Warum das in einem Hobbybrauerforum eine Meldung wert sein soll, kann ich nicht nachvollziehen.

Wer Bier zu gewerblichen Zwecken herstellt, ist gemäß §31a Abs.2 BierStV verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und diese dem HZA auf Verlangen vorzulegen.

Die Frage, ob noch jemand von seinem HZA aufgefordert worden ist, Aufzeichnungen zu hergestelltem Bier vorzulegen, ist insofern müßig, weil wir als Hobbybrauer nicht verpflichtet sind, Aufzeichnungen zu führen und daher entsprechende Aufforderungen, solche vorzulegen, nicht zu erwarten sind.

Im übrigen darfst du dich gemäß §32 BierStV bis zu 24,99€ pro Anmeldung verrechnen.

Cheers, Ruthard
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Johnny H
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1362

Beitrag von Johnny H »

Ich habe inzwischen (auch) gesehen, dass Du (@Frommersbräu) Bier kommerziell herstellst. Das ist dann natürlich was anderes in puncto Aufzeichnungspflicht, wie auch von anderen vor mir bereits geschrieben wurde.

Für 7,35€ Biersteuer komme ich bei angenommenen 12°P und Regelsteuersatz von 0,787€/(hl x °P) auf 0,778hl Bier, falls ich mich nicht verrechnet habe. Ob es sich hier um Bier aus den genannten Braukursen oder verkauftes Bier handelt, kann ich den Posts nicht entnehmen. In jedem Fall ist es nicht viel. Evtl. betrifft das ja nur eine Anmeldung (#1355 klingt so).

Zur Info: hier hatte ich mal mithilfe des Entwurfs zum JStG 2024 und den darin enthaltenen Stundensätzen berechnet, was eine Einzelanmeldung den Staat kostet und kam auf 65,36€. Und das ist vermutlich noch großzügig gerechnet.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1363

Beitrag von Ras Tafaric »

Mal ne Frage zum Thema Dokumentationspflicht.

Im ersten Schreiben vom HZA, als mir meine Steuernummer verpasst wurde, stand eine Belehrung, dass ich eine saubere Braukladde zu führen habe und diese auf Verlangen vorweisen muss. Auch als Hobbybrauer.
Ist das wieder "kreative Auslegung der Gesetze" oder ist da was dran?

Bisher hab ich mich relativ penibel dran gehalten (ja auch um Rezeptentwicklung machen zu können).
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1364

Beitrag von hiasl »

Ras Tafaric hat geschrieben: Mittwoch 15. Januar 2025, 08:44 Mal ne Frage zum Thema Dokumentationspflicht.

Im ersten Schreiben vom HZA, als mir meine Steuernummer verpasst wurde, stand eine Belehrung, dass ich eine saubere Braukladde zu führen habe und diese auf Verlangen vorweisen muss. Auch als Hobbybrauer.
Ist das wieder "kreative Auslegung der Gesetze" oder ist da was dran?

Bisher hab ich mich relativ penibel dran gehalten (ja auch um Rezeptentwicklung machen zu können).
Es gibt im Hobbybereich keine Pflicht zum Führen von Aufzeichnungen. Wenn der Zoll der Meinung ist, dass du Steuerhinterziehung begangen hast (z.B. unversteuert überschrittene Freimenge), muss er dir das nachweisen. Du hast nicht umgekehrt deine Unschuld zu beweisen.
Gruß
Matthias
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1365

Beitrag von Bilbobreu »

Moin,
eine Verpflichtung zur Führung bestimmter Aufzeichnungen oder zur Aufbewahrung bestimmter Unterlagen ist für Hobbybrauer nicht gesetzlich geregelt. Es gibt auch keine Regelung, die dem HZA erlaubt, so etwas anzuordnen.
Aber, aus der Abgabenordnung folgt die Verpflichtung vorhandene Aufzeichnungen oder Unterlagen auf Verlangen vorzulegen. Also - rechtlich betrachtet - wer aufzeichnet, muss auf Verlangen vorlegen. Wer nicht aufzeichnet, muss nicht vorlegen.
Gruß
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1366

Beitrag von dieck »

Ich hatte heute morgen einen Besuch von einem Herren vom HZA Braunschweig, unangekündigt.
Sehr nett und freundlich, aber er war offensichtlich verwirrt sich im Treppenhaus eines Wohnhauses wiederzufinden.

Ich sei ja gemeldet gewesen für die Herstellung ohne Erlaubnis, aber... ob ich reiner Hobbybrauer sei?
Habe ich bejaht, dann meinte er nur ich sei wohl in eine falsche Kategorie gerutscht, vermutlich läge das daran, dass ich mal Herstellung angemeldet und verzollt habe, über die (damaligen) 200L hinaus, z.B. für eine Verkostung oder einen Wettbewerb. **

Aber ganz offenbar müsse er bei mir auch nichts weiter kontrollieren, und hat sich dann auch schon verabschiedet.

(** war ein Brautag mit ein paar interessierten Studenten, die dann das Bier selbst behalten haben. Die hatten (maximal) Zweitwohnsitz in BS, daher war es einfacher die 2x20L kurz anzumelden, statt dass sie sich als eigene Brauer registriert hätten)
20L-"Einkocher"-Klasse. Neugierig neue Dinge auszuprobieren, im Rezept und in der Technik...
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Johnny H
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1367

Beitrag von Johnny H »

dieck hat geschrieben: Dienstag 11. März 2025, 18:03 [...]
Ich sei ja gemeldet gewesen für die Herstellung ohne Erlaubnis, aber... ob ich reiner Hobbybrauer sei?
Habe ich bejaht, dann meinte er nur ich sei wohl in eine falsche Kategorie gerutscht, vermutlich läge das daran, dass ich mal Herstellung angemeldet und verzollt habe, über die (damaligen) 200L hinaus, z.B. für eine Verkostung oder einen Wettbewerb. **
[...]
Schon interessant, wie da anscheinend Aufzeichnungen geführt werden. Es wäre doch ein leichtes gewesen, vor der Abfahrt zu schauen, wie viel denn verzollt wurde in den letzten Jahren. Oder ob es sich um ein Steuerlager handelt. Oder überhaupt um ein angemeldetes Gewerbe. Seltsam! Eigentlich sollte man denken: so ein Fehleintrag kann ja mal passieren, aber dazu gab es halt zu viele Hausbesuche in den letzten Jahren!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1368

Beitrag von rauchbier »

Johnny H hat geschrieben: Dienstag 11. März 2025, 18:24 Seltsam! Eigentlich sollte man denken: so ein Fehleintrag kann ja mal passieren, aber dazu gab es halt zu viele Hausbesuche in den letzten Jahren!
Absolut. Bei der Finanzverwaltung liegt sicherlich einiges im Argen und läuft gehörig falsch. Aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die vermeintlichen "Versehen vom Amt", Fehleintragungen etc. mancherorts durchaus Methode haben und die Kollegen schon sehr genau wissen, was sie tun. Da darf man die Finanzbehörden nicht auf die leichte Schulter nehmen.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1369

Beitrag von bwanapombe »

Zumal die Herstellung ohne Erlaubnis ja der Normalfall bei Privatpersonen ist, es sei denn, die Voraussetzung für die Freimenge für Haus- und Hobbybrauer sind gegeben (Herstellung im Haushalt, zum eigenen Verbrauch, nicht mehr als 5hl im Kalenderjahr).

Bei einer Anmeldung von 2x20 l kann man doch nicht erwarten, dass man auf eine gewerbliche Brauerei trifft.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1370

Beitrag von Vaninger »

Hallo zusammen,
ich mache auch eine 2075er Steueranmeldung, da wir als Verein brauen.
Jetzt durfte ich letztens auch mal eine Aufzeichnung hinschicken mt dem Ergebnis, dass irgendwas nicht genau passen soll, dies aber im Rahmen der erlaubten Abweichung ist mit dem Hinweis, dass dies zukünftig noch einmal geprüft wird. Jetzt habe ich wieder einen Brief vom HZA bekommen. Jetzt bin ich mir etwas unsicher, was ich hier falsch angenommen haben soll. Kann mir das nur so erklären, dass ich auf Kaltwürze die Steuer berechnet habe und nicht auf Heißwürze nach dem Kochen.

Was wäre hier eigentlich der richtige Wert?

Danke für die Antwort.

Schöne Grüße
Daniel
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1371

Beitrag von bwanapombe »

Was wurde denn bemängelt?

Abweichungen sind bis 25 EUR drin 13 BierStV.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1372

Beitrag von Vaninger »

bwanapombe hat geschrieben: Samstag 22. März 2025, 13:01 Was wurde denn bemängelt?

Abweichungen sind bis 25 EUR drin 13 BierStV.

Dirk
Hi,
danke für die Antwort. Hab den Zettel gerade nicht da, aber ich zahle ja insgesamt nur ca. 25 € Steuer... Die Differenz war kleiner 1 €. Ist es Ausschlagwürze oder Kaltwürze Berechnungsgrundlage?
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1373

Beitrag von Neubierig »

Wieso meinst du, dass das HZA das erkennen kann? Du hast lediglich die StW und Volume eingegeben, nicht die Grundlage davon.

Vielleicht liegt der Fehler einfach in der Berechnung, oder genommene Steuersatz.

Cheers,

Keith
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1374

Beitrag von Ökonomierat »

Steuer auf fertiges Bier (Verkaufsbier).
Lt. Narziss -Abriss der Bierbrauerei- Heisse Ausschlagwürze minus 9%.
Ich ziehe 10% ab, weil ich den Trub nicht aufarbeite und meine Gefässe nicht geeicht sind.
Kommt auch mit fertigem Bier in etwa hin.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1375

Beitrag von Vaninger »

Neubierig hat geschrieben: Samstag 22. März 2025, 14:01 Wieso meinst du, dass das HZA das erkennen kann? Du hast lediglich die StW und Volume eingegeben, nicht die Grundlage davon.

Vielleicht liegt der Fehler einfach in der Berechnung, oder genommene Steuersatz.

Cheers,

Keith
Ich hab ein Brauprotokoll hin geschickt, deshalb... War vielleicht nicht so schlau :-)
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1376

Beitrag von renzbräu »

Die spezifischen Rundungsregeln sind auch nicht allen* bekannt - liegt es vielleicht daran?
* Mitarbeitende im Zollamt sind erfahrungsgemäß mit gemeint.
Grüße Johannes

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1377

Beitrag von Vaninger »

renzbräu hat geschrieben: Samstag 22. März 2025, 15:51 Die spezifischen Rundungsregeln sind auch nicht allen* bekannt - liegt es vielleicht daran?
* Mitarbeitende im Zollamt sind erfahrungsgemäß mit gemeint.
Guter Hinweis, ich muss mir das Schreiben noch einmal raus suchen. Ich glaub ich mach einfach eine kleine Excel Tabelle mit Biermenge und Stammwürzegehalt und sonst nix weiter und lass dies dem HZA als Aufzeichnung zukommen...
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1378

Beitrag von bwanapombe »

Du musst auf Anforderung nur die Aufzeichnungen vorlegen, die Du hast. Aus einem Brauprotokoll geht die steuerbare Menge Bier auch nur näherungsweise hervor. Die steuerbare Menge ergibt sich nach der Nennfüllmenge der Fertigpackungen (§ 2 BierStV) also wieviele Flaschen Du befüllt hast, multipliziert mit der Nennfüllmenge. Und wie gesagt, solange die Anmeldung fehlerhaft ist, aber der Fehler 25 EUR nicht überschreitet, wird die Anmeldung und die Steuer nicht korrigiert.

Das Protokoll darf das HZA gern lesen, bewerten und korrigieren, man hat ja sonst nichts zu tun.

Wenn Du mir das Schreiben mal per PM schickst, schicke ich Dir gern eine Einschätzung auf demselben Weg.

Dirk
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1379

Beitrag von Bilbobreu »

Vaninger hat geschrieben: Samstag 22. März 2025, 12:46 Hallo zusammen,
ich mache auch eine 2075er Steueranmeldung, da wir als Verein brauen.
Jetzt durfte ich letztens auch mal eine Aufzeichnung hinschicken mt dem Ergebnis, dass irgendwas nicht genau passen soll, dies aber im Rahmen der erlaubten Abweichung ist mit dem Hinweis, dass dies zukünftig noch einmal geprüft wird. Jetzt habe ich wieder einen Brief vom HZA bekommen. Jetzt bin ich mir etwas unsicher, was ich hier falsch angenommen haben soll. Kann mir das nur so erklären, dass ich auf Kaltwürze die Steuer berechnet habe und nicht auf Heißwürze nach dem Kochen.

Was wäre hier eigentlich der richtige Wert?

Danke für die Antwort.

Schöne Grüße
Daniel
Moin,
weder die Kaltwürze noch die Heizwürze ist rechtlich bertrachtet der richtige Ausgangspunkt für die Biersteuer. Sonst würde es ja auch Würzesteuer heißen :P .

§ 14 BierStG (Steuerentstehung, Steuerschuldner)
(1) Die Steuer entsteht zum Zeitpunkt der Überführung des Bieres in den steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine Steuerbefreiung an.
(2) Bier wird in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt durch:
2. die Herstellung ohne Erlaubnis nach § 5

Nach BFH (Urteil vom 26. Mai 2020 – VII R 58/18 –, BFHE 268, 70) entsteht die Biersteuer bei der Herstellung ohne Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers, wenn sich keine wesentlichen Bearbeitungsschritte mehr anschließen und die Herstellung abgeschlossen ist, wobei die Abfüllung in zum Endverbrauch geeignete Behältnisse nicht mehr zur Herstellung gehört.

Maßgeblich ist also die Biermenge nach dem letzten wesentlichen Bearbeitungschritt vor der Abfüllung. Wer direkt aus dem Gärtank in zum Endverbrauch geeignete Behältnisse (Falsche oder KEG) abfüllt, muss die gesamte Menge versteuern, die tatsächlich im Gärtank ist einschließlich Hefeschmodder. Wer zur Klärung des Bieres das Bier vor der Abfüllung noch als wesentlichen Bearbeitungsschritt in einen anderen Tank schlaucht, muss den Hefeschodder nicht mitversteuern. Das ist ausdrücklich kein Scherz, genau um diese Frage geht es in der Entscheidung des BFH.

Übrigens § 2 BierStV (Die steuerbare Menge bestimmt sich bei Bier in Fertigpackungen nach deren Nennfüllmenge, im Übrigen nach dem Raumgehalt der Umschließung.) gilt nach der genannten Entscheidung des BFH nicht für die Herstellung ohne Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers nach § 5 BierStG. Es kommt also - wie gesagt - auf die tatsächliche Biermenge nach dem letzten wesentlichen Bearbeitungschritt vor der Abfüllung an.
Gruß
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1380

Beitrag von iwoasnix »

Ich beschäftige mich auch gerade mit dem Formular 2075 eigentlich ist soweit alles klar, nur was ich nicht herausfinde, wie viel vor dem eigentlichen Ausschank / Verbrauch muss ich es beim Zollamt melden?

laut Wiki
Dazu ist, nachdem der Herstellungsprozess abgeschlossen ist, eine Steueranmeldung beim zuständigen HZA abzugeben und die Steuer zu entrichten
Heißt, ich braue die Menge die ich bei einem Festival ausschenken will, nach dem Brauvorgang fülle ich Formular 2075 aus und schicke es ab und entrichte die Biersteuer und dann kann ich das Bier egal zu welchem Zeitpunkt ausschenken?

Wenn das Thema irgendwo im Forum bereits steht (wovon ich ehrlich gesagt ausgehe, aber ich habe es nicht gefunden) schmeißt mich ins Bierfass!
Bierige Grüße Stephan

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1381

Beitrag von VolT Bräu »

iwoasnix hat geschrieben: Montag 26. Mai 2025, 16:58 Heißt, ich braue die Menge die ich bei einem Festival ausschenken will, nach dem Brauvorgang fülle ich Formular 2075 aus und schicke es ab und entrichte die Biersteuer und dann kann ich das Bier egal zu welchem Zeitpunkt ausschenken?
Ja, das ist wohl so. Der Fall ist in der Biersteuer - Logik nicht so richtig eingeplant. Normalerweise versteuert man ja einen ganzen Sud. Das muss man dann zeitnah nach dem Brauvorgang machen. Die Teilnahme am Festival bzw die Menge dafür weisst Du dann aber vielleicht noch gar nicht. Also hast Du da einen Spielraum (für die Versteuerung) zwischen Brauvorgang und dem Beginn des Ausschanks.... Nach der Versteuerung ist es dem Zoll sowieso egal wann das Bier getrunken wird.
Jetzt mal Bier bei die Fische!
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1382

Beitrag von iwoasnix »

Danke!
Bierige Grüße Stephan

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1383

Beitrag von afri »

VolT Bräu hat geschrieben: Montag 26. Mai 2025, 17:49Nach der Versteuerung ist es dem Zoll sowieso egal wann das Bier getrunken wird.
Ich denke das ist der Punkt. Ich gehe davon aus, dass nach dem Anstellen die Steuer "unverzüglich" fällig wird, also Hefe rein, Spruch aufsagen (Gott gib Glück und Segen drein), 2075 ausfüllen, Steuer ausrechnen und überweisen.

Üblicherweise bleiben wir bei unseren relativ kleinen Mengen im einstelligen Steuerbereich, da würde ich nichts splitten sondern gleich alles versteuern. Das ist von den Kosten überschaubar und besser als andersherum zu wenig Steuer gezahlt zu haben.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1384

Beitrag von Ruthard »

iwoasnix hat geschrieben: Montag 26. Mai 2025, 16:58 ---ich braue die Menge die ich bei einem Festival ausschenken will, nach dem Brauvorgang fülle ich Formular 2075 aus und schicke es ab und entrichte die Biersteuer und dann kann ich das Bier egal zu welchem Zeitpunkt ausschenken?
Die Biersteuer ist zwar eine Verbrauchssteuer, ist aber nicht unmittelbar an den Verbrauch gekoppelt - sonst hätten wir an jedem Bierglas ein geeichtes und verplombtes Zählwerk.

Die Biersteuer wird fällig, wenn das Bier zum Verbrauch bereit ist, d.h. wenn der Herstellungsprozess abgeschlossen ist. Präzise hat das Stefan im Posting vor deinem ausgeführt.

Wann das Bier tatsächlich getrunken wird, ist egal. Du kannst es 50 Jahre in einem dunklen Keller einlagern und später bei Sotheby's versteigern oder auch direkt ab Brauerei ausschenken.

Etwas komplizierter wird es, wenn du Bier zunächst im Rahmen deines 500l-Kontingents für den eigenen Verbrauch gebraut hast und dich zu einem späteren Zeit entschließt, davon zwei Liter für einen Wettbewerb einzureichen. Bisher war das so, dass du diese zwei Liter versteuern musstest. Die Generalzolldirektion hat aber verfügt, einem Urteil des FG Düsseldorf folgend, solches Bier ebenfalls zum privaten Verbrauch zählt und somit steuerfrei ist. Leider hat die GZD das in ihrer Dienstanweisung an die HZA so unglücklich formuliert, dass das von einigen Sachbearbeitern vor Ort nicht verstanden wird. Führt immer gerne zu erheiternden Diskussionen.

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1385

Beitrag von Ruthard »

afri hat geschrieben: Montag 26. Mai 2025, 20:58
VolT Bräu hat geschrieben: Montag 26. Mai 2025, 17:49Nach der Versteuerung ist es dem Zoll sowieso egal wann das Bier getrunken wird.
Ich denke das ist der Punkt. Ich gehe davon aus, dass nach dem Anstellen die Steuer "unverzüglich" fällig wird, also Hefe rein, Spruch aufsagen (Gott gib Glück und Segen drein), 2075 ausfüllen, Steuer ausrechnen und überweisen.

Üblicherweise bleiben wir bei unseren relativ kleinen Mengen im einstelligen Steuerbereich, da würde ich nichts splitten sondern gleich alles versteuern. Das ist von den Kosten überschaubar und besser als andersherum zu wenig Steuer gezahlt zu haben.
Dem muss ich energisch widersprechen. "Unverzüglich" ist zwar richtig, aber erst nachdem der Herstellungsprozess abgeschlossen ist. Wann dieser Punkt erreicht ist, hat Stefan fünf Postings vor diesem exakt beschrieben. Eigentlich ist das schon mit einem Satz beantwortet: Die Biersteuer ist keine Würzesteuer!

Cheers, Ruthard
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1386

Beitrag von iwoasnix »

Danke Ruthard!
Bierige Grüße Stephan

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1387

Beitrag von emjay2812 »

Das heißt es kommt auch darauf an, wo der Herstellungsprozess abgeschlossen wird.
In meinem Braukurs Stelle ich Würze her, die bei mir zu Hause vergärt. Da aber im Rahmen des Kurses abgefüllt wird, fällt Steuer an. Und wenn ich zu Hause mit den Teilnehmern abfülle und nicht im öffentlichen Raum? Fällt dann wieder keine Steuer an?
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1388

Beitrag von Frommersbraeu »

Gute Frage, bisher gab es ja den schönen Passus "zu vorführungszwecken hergestellt" und zack, Steuer fällig für Braukurse (auch wenn das definitiv unverkäufliches Bier ist)
In der aktuellen Fassung vom BierStG und BierStV finde ich dazu keine Erwähnung mehr :Mad2
Aber sobald das ganze gegen Bezahlung läuft, könnte man schon einen gewisse gewerbliche Herstellung unterstellen...
Schöne Grüße
Patrick


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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1389

Beitrag von hiasl »

emjay2812 hat geschrieben: Mittwoch 28. Mai 2025, 07:02 Das heißt es kommt auch darauf an, wo der Herstellungsprozess abgeschlossen wird.
In meinem Braukurs Stelle ich Würze her, die bei mir zu Hause vergärt. Da aber im Rahmen des Kurses abgefüllt wird, fällt Steuer an. Und wenn ich zu Hause mit den Teilnehmern abfülle und nicht im öffentlichen Raum? Fällt dann wieder keine Steuer an?
Wenn die Teilnehmer bei dir zu Hause unbeteiligte Gäste sind, dann fällt keine Steuer an. Wenn das ein öffentlicher Kurs ist, bei dem die Teilnehmer am Schluss was bekommen, fällt auch zu Hause Steuer an. Nicht nur der Ort ist zwingend entscheidend, sondern auch die "Art" der Herstellung. Alles, was du im Rahmen deines Hobby-Kontingents für dich und deine Gäste herstellst ist frei (bis 500 L).
iwoasnix hat geschrieben: Montag 26. Mai 2025, 16:58 Ich beschäftige mich auch gerade mit dem Formular 2075 eigentlich ist soweit alles klar, nur was ich nicht herausfinde, wie viel vor dem eigentlichen Ausschank / Verbrauch muss ich es beim Zollamt melden?

laut Wiki
Dazu ist, nachdem der Herstellungsprozess abgeschlossen ist, eine Steueranmeldung beim zuständigen HZA abzugeben und die Steuer zu entrichten
Heißt, ich braue die Menge die ich bei einem Festival ausschenken will, nach dem Brauvorgang fülle ich Formular 2075 aus und schicke es ab und entrichte die Biersteuer und dann kann ich das Bier egal zu welchem Zeitpunkt ausschenken?

Wenn das Thema irgendwo im Forum bereits steht (wovon ich ehrlich gesagt ausgehe, aber ich habe es nicht gefunden) schmeißt mich ins Bierfass!
Ich komme nochmal auf die initiierende Frage zurück.
Es gibt Fälle, da ist das noch nicht bei der Herstellung bekannt, wo was landen wird. Beispiel: Ich braue 100 L Bier als Hobbybrauer. Zunächst fällt hier also keine Steuer an. Jetzt entscheide ich 2 Wochen nach Abfüllung, dass ich 50 Liter davon zur Home Brew Bayreuth mitnehmen werde. Für diese 50 Liter fällt nun also Biersteuer an, welche ich spätestens mit dem Ausschank entrichtet haben sollte. Ich versteuere also unverzüglich diese 50 Liter. Damit entfallen auf mein Hobby-Kontingent ebenfalls nur noch 50 L. Ich gewinne also Freimenge zurück. Nach der Bayreuther Veranstaltung bleibt ein 20 L Fass übrig. Dieses ist fertig versteuert und verliert natürlich diese Eigenschaft nicht, nur weil es nicht dort getrunken wurde. Es bleibt weiterhin versteuert und kann ebenfalls zur nächsten Veranstaltung ausgeschenkt werden.
Gruß
Matthias
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1390

Beitrag von Bilbobreu »

Moin,
Matthias bringt das hier mit seinem Beispiel schön auf den Punkt.
Im Gesetzestext versteckt ist das Problem bei § 29 Abs. 2 BierStG bzw. § 41 Abs. 1 Satz 1 BierStV in dem unscheinbaren Wörtchen "zum" in dem Passus "von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird". In dem Wort "zum" steckt nämlich eine subjektive Zweckbestimmung für den eigenen Verbrauch. Es kommt also für die Steuerfreiheit bzw. Steuerpflicht neben den bekannten objektiven Umständen (eigener Haushalt, nicht verkauft, 500l pro Jahr) auch darauf an, für welchen Zweck der Hobbybrauer sein Bier herstellt und ob er den Zweck später nach der Herstellung noch mal ändert.
Hier ein Beispiel:
Hobbybrauer A braut 20 l Bier und weiß bei Herstellung noch nicht, was er damit tun wird. = bei Herstellungsende steuerpflichtig, weil keine subjektive Zweckbestimmung zum eigenen Verbrauch
Hobbybrauer A braut 20 l Bier und weiß bei Herstellung noch nicht, was er damit tun wird. Das Bier schmeckt aber so grauenvoll, dass er es am Ende allein trinkt. = bei Herstellungsende steuerpflichtig, weil die Steuerpflicht mangels Zweckbestimmung zum eigenen Verbrauch am Ende der Herstellung bereits entstanden ist (§ 14 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 BierStG) und es keine Rechtsnorm gibt, die die Steuerpflicht in einem solchen Fall rückwirkend wieder entfallen lässt
Hobbybrauer A braut 20 l Bier für den eigenen Verbrauch. = steuerfrei, wenn die objektiven Voraussetzungen (eigener Haushalt, nicht verkauft, 500l pro Jahr) vorliegen
Hobbybrauer A braut 20 l Bier für den eigenen Verbrauch, entschließt sich später aber 10 l seinem Chef für dessen Party zu überlassen. = beim Wechsel der Zweckbestimmung entsteht Steuerpflicht
Hobbybrauer A braut 20 l Bier für den eigenen Verbrauch, entschließt sich später aber 10 l seinem Chef für dessen Party zu überlassen. Der Chef bringt ihm später 9 l zurück, weil das Bier so grauenvoll schmeckt. = beim Wechsel der Zweckbestimmung entsteht Steuerpflicht und fällt bei Rückgabe des Biers nicht wieder weg
usw. usw.
Beste Grüße
Stefan
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1391

Beitrag von bwanapombe »

emjay2812 hat geschrieben: Mittwoch 28. Mai 2025, 07:02 Das heißt es kommt auch darauf an, wo der Herstellungsprozess abgeschlossen wird.
In meinem Braukurs Stelle ich Würze her, die bei mir zu Hause vergärt. Da aber im Rahmen des Kurses abgefüllt wird, fällt Steuer an. Und wenn ich zu Hause mit den Teilnehmern abfülle und nicht im öffentlichen Raum? Fällt dann wieder keine Steuer an?
Das Herstellungsende ist der Zeitpunkt, an dem die Steuer entsteht. Das Abfüllen ist nicht mehr Teil der Herstellung (siehe oben #1379).

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist die Herstellung im Haushalt (§ 41 Abs. 1 Satz 1 BierStV), nicht dass das Bier zum Zeitpunkt der Steuerentstehung sich im Haushalt befindet. Könnte man auch so lesen, dass alle Schritte der Herstellung im Haushalt stattfinden müssen, um die Voraussetzung für die Steuerfreiheit zu erfüllen. Dann ist aber zu klären, welche Abläufe eigentlich zur Bierherstellung gehören. Nur die Gärung oder auch die Würzebereitung und wann beginnt die? Mit dem Einmaischen, mit dem Schroten oder mit dem Mälzen? Dann wäre natürlich die Steuerfreiheit für die meisten Hobbybrauer hinfällig, denn kaum jemand dürfte im Haushalt mälzen. Aber egal.

Ich würde das bei Braukursen so lösen, dass es eine Übung für die Teilnehmer gibt: "Wir versteuern unser Bier" Steuerschuldner ist im Falle der Herstellung "ohne Erlaubnis" jede an der Herstellung beteiligte Person § 14 Abs 5 Ziffer 2 BierStG. Also füllt jeder Teilnehmer für einen Anteil des Biers eine 2075 aus und überweist die Steuer. :Drink

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1392

Beitrag von emjay2812 »

Wenn das Herstellungsende bzw. Prozess besteuert wird, wird entweder

A) doch Würze besteuert, da im Kurs nur diese hergestellt wird

B) falsch besteuert, da Bier bei mir zu Hause entsteht
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1393

Beitrag von bwanapombe »

Um den richtigen Zeitpunkt für die Steueranmeldung zu treffen, musst Du tatsächlich die Gruppe nach Hause einladen.

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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1394

Beitrag von Frommersbraeu »

Egal wo, sobald das Ganze mit einer finanziellen Gegenleistung verbunden ist, bist du gewerblich am Bierbrauen und musst voll versteuern, alles andere finde ich für <10€und 2 Minuten arbeit echt gewagt...
Schöne Grüße
Patrick


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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1395

Beitrag von Bilbobreu »

bwanapombe hat geschrieben: Mittwoch 28. Mai 2025, 10:56
emjay2812 hat geschrieben: Mittwoch 28. Mai 2025, 07:02 Das heißt es kommt auch darauf an, wo der Herstellungsprozess abgeschlossen wird.
In meinem Braukurs Stelle ich Würze her, die bei mir zu Hause vergärt. Da aber im Rahmen des Kurses abgefüllt wird, fällt Steuer an. Und wenn ich zu Hause mit den Teilnehmern abfülle und nicht im öffentlichen Raum? Fällt dann wieder keine Steuer an?
Das Herstellungsende ist der Zeitpunkt, an dem die Steuer entsteht. Das Abfüllen ist nicht mehr Teil der Herstellung (siehe oben #1379).

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist die Herstellung im Haushalt (§ 41 Abs. 1 Satz 1 BierStV), nicht dass das Bier zum Zeitpunkt der Steuerentstehung sich im Haushalt befindet. Könnte man auch so lesen, dass alle Schritte der Herstellung im Haushalt stattfinden müssen, um die Voraussetzung für die Steuerfreiheit zu erfüllen. Dann ist aber zu klären, welche Abläufe eigentlich zur Bierherstellung gehören. Nur die Gärung oder auch die Würzebereitung und wann beginnt die? Mit dem Einmaischen, mit dem Schroten oder mit dem Mälzen? Dann wäre natürlich die Steuerfreiheit für die meisten Hobbybrauer hinfällig, denn kaum jemand dürfte im Haushalt mälzen. Aber egal.

Ich würde das bei Braukursen so lösen, dass es eine Übung für die Teilnehmer gibt: "Wir versteuern unser Bier" Steuerschuldner ist im Falle der Herstellung "ohne Erlaubnis" jede an der Herstellung beteiligte Person § 14 Abs 5 Ziffer 2 BierStG. Also füllt jeder Teilnehmer für einen Anteil des Biers eine 2075 aus und überweist die Steuer. :Drink

Dirk
Wirklich verwirrend wird das Ganze dann, wenn man sich klarmacht, dass der Begriff "Haushalt" im deutschen Recht typischerweise gar keinen Ort, sondern eine Wirtschaftseinheit meint. Wenn der Wohnort gemeint ist, spricht das deutsche Recht typischerweise von Wohnsitz (z.B. in § 13 ZPO für die gerichtliche Zuständigkeit). Haushalt wird typischerweise für Wirtschaftseinheiten wie Gemeidehaushalt oder Bundeshaushalt verwendet. Im Zusammenhang mit Privathaushalten sind typischerweise Personen gemeint, die zusammenwohnen und gemeinsam wirtschaften (z.B. § 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II). Also auch da geht es im Kern eher um eine Wirtschaftseinheit als um einen Ort. Wenn man soweit ist, dann gehört zum Haushalt eben nicht nur die Wohnung an der Meldeadresse, sondern auch der 10 km entfernte Schrebergarten, die 100 km entfernte von Freunden zum Brauen überlassene Scheune oder sogar das irgendwo auf dem Meer in internationalen Gewässern herumtreibende Segelboot.
Aber ich fürchte, dass kriegen wir dem Zoll in diesem Leben nicht mehr erklärt. Und vielleicht hat der Gesetzgeber im Biersteuerrecht den Begriff Haushalt ganz untypisch eben doch als Beschreibung für einen Ort (Wohnsitz) verwendet.
Gruß
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1396

Beitrag von emjay2812 »

Ich glaube der Knackpunkt wurde weiter oben erklärt. Sobald man mit dem Brauen Geld verdient, fällt Steuer an. Wenn ich also von den Teilnehmern eine Gebühr verlange, bzw. diese von der VHS erhoben werde, ist es steuerpflichtig.

Dann gibt es noch Konstrukte... Wenn ich einen Gutschein für das Brauen erstelle. Dieser Gutschein wird dann von einer zweiten an eine Dritte Person übergeben. Ich habe von Person 2 (diese braut NICHT mit mir) Geld erhalten. Gebraut wird im Haushalt von mir oder Person 3. Dann fällt doch wiederum keine Steuer an, da ich von dem Mitbrauer ja kein Geld verlangt habe und ich in seinem oder meinem Haushalt braue?
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1397

Beitrag von Bilbobreu »

emjay2812 hat geschrieben: Donnerstag 29. Mai 2025, 08:55 Ich glaube der Knackpunkt wurde weiter oben erklärt. Sobald man mit dem Brauen Geld verdient, fällt Steuer an. Wenn ich also von den Teilnehmern eine Gebühr verlange, bzw. diese von der VHS erhoben werde, ist es steuerpflichtig.

Dann gibt es noch Konstrukte... Wenn ich einen Gutschein für das Brauen erstelle. Dieser Gutschein wird dann von einer zweiten an eine Dritte Person übergeben. Ich habe von Person 2 (diese braut NICHT mit mir) Geld erhalten. Gebraut wird im Haushalt von mir oder Person 3. Dann fällt doch wiederum keine Steuer an, da ich von dem Mitbrauer ja kein Geld verlangt habe und ich in seinem oder meinem Haushalt braue?
Nein, den Verkauf über Gutschein und mehrere Ecken würde vermutlich jedes HZA und auch jedes Gericht als Verkauf und damit als steuerpflichtig ansehen. Ich kenne zwar keine Gerichtsentscheidung zu einem solchen Fall, aber solche Umgehungsmodelle sind rechtlich ganz sicher nicht tragfähig.
Gruß
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1398

Beitrag von emjay2812 »

Okay, sobald man in irgendeiner Form Geld erhält, fällt Steuer an. Ich werde das dann als Braukurs anmelden und die 1,x € überweisen.

Es ging mir auch nicht darum die Steuerpflicht zu umgehen. Solche Konstrukte entstehen, wenn der Bekannte deines Vaters einem Freund zum Geburtstag einen Brautag schenken will. Echtes Leben halt.
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1399

Beitrag von guenter »

emjay2812 hat geschrieben: Donnerstag 29. Mai 2025, 17:23 Es ging mir auch nicht darum die Steuerpflicht zu umgehen. Solche Konstrukte entstehen, wenn der Bekannte deines Vaters einem Freund zum Geburtstag einen Brautag schenken will. Echtes Leben halt.
Dann lass ihn doch beim Brautag zusehen. Am Ende gibst du ihm ein paar Flaschen zur Verkostung und gut ist. Da kräht doch kein Hahn nach, Markus. Manchmal lieben wir es scheinbar uns selbst bürokratische Hürden in den Weg zu legen :Bigsmile
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Re: Neuer Zollthread ;-) - Erfahrungsbericht

#1400

Beitrag von emjay2812 »

Ach was, die 1,10€ zahle ich doch gerne. Dafür bin ich zu deutsch um weder den bürokratischen Aufwand zu scheuen noch den Zoll in Arbeit zu halten. Macht doch Spaß.

Andere haben da kreativere Lösungen. Ich war mal bei einem Winzer zu Gast. Stellt 1-Liter Flaschen Wein ohne Etikett auf den Tisch. "Was ist das?" "Haustrunk, habe versehentlich 200L in ein 100L Fass gepumpt".
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