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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 00:00
von Pivnice
rakader hat geschrieben: ↑Montag 13. Januar 2025, 19:07
.. zu erfahren, dass Niederbayern inzwischen Transsilvanien ist
Der Hoppediz vermutet dort drunten tief im Südosten hinter den finsteren Wäldern ganz eigenartige Sitten der Bewohner

Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 00:20
von Pivnice
Ruthard hat geschrieben: ↑Sonntag 12. Januar 2025, 21:13
Abgesehen davon wäre es mir ein innerer Parteitag.
Einspruch bitte.
Der Begriff innerer (Reichs)parteitag entstammt der Umgangssprache aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Solche Redewendungen sind eher antiquiert und haben auch einen unangenehmen Beigeschmack.
Warum nicht einfach sagen: Abgesehen davon
würde es mir große Genugtuung bereiten..
Nix fia unguad, Moasta - wie man in Bayern sagen täte.

Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 00:39
von rakader
Ruthard hat geschrieben: ↑Montag 13. Januar 2025, 23:31
Ach, weißt du was? Es ist mir eigentlich egal.
Cheers, Ruthard
Was Du hier propagierst, geht in Richtung Querulantentum und wird nichts verbessern, weil falsch adressiert. Wie Jürgen @bierhistoriker richtig sagt- wer bezahlt eigentlich den Spektakel einfache Sachbearbeiter zu stressen? Ich habe mir im Studium und der Ausbildung recht viel Kommunal- und Verwaltungsrecht draufgeschaufelt und wende das auch regelmäßig an; ich kann Frust verstehen, aber für destruktive Obstruktion, die eher zu einer Verhärtung führt, habe ich kein Verständnis. Ich kann nur alle hier aufrufen, an Sammelaktionen für Frustprotest nicht teilzunehmen - das führt zu Gegenreaktionen, bei denen wir alle verlieren. Du wirst mit Deinem Aktionismus nichts erreichen außer Dein Mütchen zu kühlen. Und es langweilt allmählich. Konstruktiver wäre es, diesen Faden in Richtung Anleitung für Veranstaltungen, Seminare zu lenken - aber der Frust, Rachegedanken und seine Auswürfe steht konstruktiven, fokussierten Informationen für alle im Weg.
Pivnice hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Januar 2025, 00:00
rakader hat geschrieben: ↑Montag 13. Januar 2025, 19:07
.. zu erfahren, dass Niederbayern inzwischen Transsilvanien ist
Der Hoppediz vermutet dort drunten tief im Südosten hinter den finsteren Wäldern ganz eigenartige Sitten der Bewohner
So isset
Gruß
Radulph
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 09:12
von NordSüd
Ich hatte beim HZA Lörrach angefragt, ob ich für meine Wettbewerbsbiere eine Steueranmeldung machen soll oder nicht und ob sie entsprechend dem Urteil 4 K 2875/19 VBi vom Finanzgericht Düsseldorf auch der Auffassung sind, dass es sich bei der unentgeltlichen Bereitstellung zur Verkostung durch Jury und andere Teilnehmer um eigenen Verbrauch handelt.
Die Antwort:
der von Ihnen angeführte Auffassung folgen inzwischen auch das Bundesministerium der Finanzen sowie seine nachgeordneten Behörden.
Danach wird dann noch die an anderer Stelle hier im Forum bereits zitierte "Kann" Anweisung der GZD zitiert.
Den Juristen hier im Forum mag das vllt. zu schwammig sein. Für mich werte ich dies so, dass sie kein 2075 für die 2 Liter von mir haben wollen.
Gruss
Tom
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 11:31
von rakader
NordSüd hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Januar 2025, 09:12
Ich hatte beim HZA Lörrach angefragt, ob ich für meine Wettbewerbsbiere eine Steueranmeldung machen soll oder nicht und ob sie entsprechend dem Urteil 4 K 2875/19 VBi vom Finanzgericht Düsseldorf auch der Auffassung sind, dass es sich bei der unentgeltlichen Bereitstellung zur Verkostung durch Jury und andere Teilnehmer um eigenen Verbrauch handelt.
Die Antwort:
der von Ihnen angeführte Auffassung folgen inzwischen auch das Bundesministerium der Finanzen sowie seine nachgeordneten Behörden.
Danach wird dann noch die an anderer Stelle hier im Forum bereits zitierte "Kann" Anweisung der GZD zitiert.
Den Juristen hier im Forum mag das vllt. zu schwammig sein. Für mich werte ich dies so, dass sie kein 2075 für die 2 Liter von mir haben wollen.
Gruss
Tom
Das
Urteil folgt weitgehend der Argumentation des Klägers und watscht, bayerisch gesprochen, das HZA ab. Es argumentiert aber auch wie ich oben angeführt habe weitgehend nach dem Grundsatz Europarecht bricht Landesrecht. Es kommt also weniger stark auf das Biersteuergesetz an, sondern auf Art. 6 der Richtlinie 92/83/EWG, die die Steuerharmonisierung für alkoholische Getränke in der EU regelt. Das HZA wollte den Personenkreis dieser Verordnung wegen eines angenommenen aber nicht belegten Missbrauchs aus grundsätzlichem Misstrauen einschränken und verstieß dabei gegen Europarecht. Diese zeigt, wie ich auch oben angeführt habe, dass Einzelgesetze in einem Forum zu Fehleinschätzungen führen können.
Das Urteil ist übrigens ein Beleg dafür, mit welchen Mitteln eine Behörde kämpft (Dreitagesannahme zur Fristwahrung), wenn man ihr auf die Füße tritt. Ich bleibe bei meiner Einschätzung, das kann man eleganter lösen, etwa indem man Fachpolitiker an seine Seite bittet oder um einen Termin zur Anhörung auf Entscheiderebene einer Behörde nachsucht. Dieses Lobbyieren ist zielführender, nerven- und zeitschonender als den Konflikt zu suchen.
Gruß
Radulph
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 11:38
von Ruthard
Pivnice hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Januar 2025, 00:20
Ruthard hat geschrieben: ↑Sonntag 12. Januar 2025, 21:13
Abgesehen davon wäre es mir ein innerer Parteitag.
Einspruch bitte.
Der Begriff innerer (Reichs)parteitag entstammt der Umgangssprache aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Solche Redewendungen sind eher antiquiert und haben auch einen unangenehmen Beigeschmack.
Warum nicht einfach sagen: Abgesehen davon
würde es mir große Genugtuung bereiten..
Nix fia unguad, Moasta - wie man in Bayern sagen täte.
Scherzkeks. Ich habe bewusst auf die Silbe "Reich-" verzichtet, aus genau den Gründen, die du hier schilderst. Vielleicht meinte ich einen der vielen Parteitage in der Ostzone? Ich hätte auch schreiben können "innerer Vorbeimarsch", das sind Begriffe aus der Kaiserzeit, als die Armeen mit viel Tschingderassabum dem Landesvater die Ehre erwiesen haben. Als Bayer kennst du natürlich den
bayerischen Defiliermarsch, der wird immer aufgespielt wenn die Söderin beim politischen Aschermittwoch zur Bühne schreitet. Der beschreibt meine Gefühle viel besser als der lasche Begriff "große Genugtuung".
Cheers, Ruthard
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 11:53
von rakader
Idee und Anregung: Statt dass die versammelte Hobbybrauerprominenz HZA-Schreiben sammelt, wäre es nicht zielführender einmal ein Gespräch mit einem Abteilungsleiter des BMF oder des Finanzausschusses des Bundestages zu suchen? Ich meine es wäre eine gute Idee einen Vertreter des BMF/Finanzausschusses zur HBCON als inoffizielle Dachorganisation unseres Hobbys informell einzuladen, das Zeitfenster wäre noch gegeben. Man könnte gerade darauf hinwirken, das Europarecht stärker als bisher bei Treffen/Verkostungen/Seminaren zu berücksichtigen, die Fachperspektive zu erläutern, um gängige Fehlannahmen der Zollbehörden a priori zu vermeiden. Das würde vieles entspannen.
Radulph
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 12:44
von §11
Das heisst um das mal hier zu sammeln:
Folgende HZÄ haben zumindest einem Hobbybrauer gegenüber erklärt dem Urteil aus Düsseldorf zu folgen:
1.) HZA Düsseldorf -
viewtopic.php?t=33833&hilit=zoll&start=200#p535561 -
2.) HZA Koblenz -
viewtopic.php?p=537669&hilit=zoll#p537669 -
3.) HZA Krefeld
4.) HZA Saarbrücken
5.) HZA Lörrach
Cheers
Jan
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 12:50
von §11
rakader hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Januar 2025, 11:53
Idee und Anregung: Statt dass die versammelte Hobbybrauerprominenz HZA-Schreiben sammelt, wäre es nicht zielführender einmal ein Gespräch mit einem Abteilungsleiter des BMF oder des Finanzausschusses des Bundestages zu suchen? Ich meine es wäre eine gute Idee einen Vertreter des BMF/Finanzausschusses zur HBCON als inoffizielle Dachorganisation unseres Hobbys informell einzuladen, das Zeitfenster wäre noch gegeben. Man könnte gerade darauf hinwirken, das Europarecht stärker als bisher bei Treffen/Verkostungen/Seminaren zu berücksichtigen, die Fachperspektive zu erläutern, um gängige Fehlannahmen der Zollbehörden a priori zu vermeiden. Das würde vieles entspannen.
Radulph
Falls du mich meinst mit "Hobbybrauerprominenz", ich sammle ja nicht nur die HZÄ, die sich dem Urteil aus Düsseldorf anschliessen, um die gesammelt zu haben. Es geht schon in die von dir angesprochene Richtung. In erster Linie geht es darum das BMF auf die derzeit herschende "Rechtsunsicherheit" anzusprechen. Es kann ja nicht im Sinne des BMF sein, das Bürger, je nachdem wo sie wohnen, andere Regeln befolgen müssen. Im schlimmsten Fall ja sogar glauben das Richtige zu tun und unwissend Biersteuern hinterziehen.
Ein zweiter Punkt ist ja, das die derzeitigen Änderungen des Biersteuergesetzes mit Bürokratieabbau begründet werden. Da kann es nicht Sinn der Sache sein an anderer Stelle Bürokratie aufzubauen, die unterm Strich noch weniger Steuereinnahmen bringt.
Cheers
Jan
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 12:58
von rakader
Daumen hoch. Dann ladet doch einen Vertreter des BMF zur HBCON ein und zieht einen der unseren mit juristischer Vorbildung hinzu. Für die Anfrage empfehle ich, sich mit der Pressestelle in Kontakt zu setzen. Wenn es einen Multiplikatoreffekt durch nationale Medien wie letztes Jahr mit dem DLF gibt, um so besser. Vorne hui, hinten pfui ist ein bekanntes Muster beim "Bürokratieabbau" - sehe ich auch so.
Das Thema eignet sich eigentlich fantastisch für eine Podiumsdiskussion.
Cheers
Radulph
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 13:01
von Ruthard
rakader hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Januar 2025, 11:53
Idee und Anregung: Statt dass die versammelte Hobbybrauerprominenz HZA-Schreiben sammelt, wäre es nicht zielführender einmal ein Gespräch mit einem Abteilungsleiter des BMF oder des Finanzausschusses des Bundestages zu suchen? Ich meine es wäre eine gute Idee einen Vertreter des BMF/Finanzausschusses zur HBCON als inoffizielle Dachorganisation unseres Hobbys informell einzuladen, das Zeitfenster wäre noch gegeben. Man könnte gerade darauf hinwirken, das Europarecht stärker als bisher bei Treffen/Verkostungen/Seminaren zu berücksichtigen, die Fachperspektive zu erläutern, um gängige Fehlannahmen der Zollbehörden a priori zu vermeiden. Das würde vieles entspannen.
Radulph
Vergiss es einfach. Diese Vorschläge sind schon in der Vergangenheit unterbreitet worden und solchen Einladungen wurde nie Folge geleistet. Die Herrschaften vom BMF und vom Finanzausschuss geben sich nicht die Blöße, in die Niederungen eines Hobbybrauerevents herabzusteigen - dafür hängt uns der Arsch nicht hoch genug. Allenfalls kommt zu Wahlkampfzeiten mal ein Kandidat mit Presse im Schlepptau und beteuert seine Unterstützung, die am Wahlabend um 18:00 Uhr vergessen ist. Die HBCon findet übrigens erst nach der Wahl im Februar statt.
Glaube mir, als Beamtenkind habe ich weiß Gott mehr Erfahrung im Umgang mit Behörden als du. All die schmutzigen Tricks, die ich hier aufgezählt habe, habe ich von meinem Vater gelernt und die haben mich mit Erfolg durch Schulzeit, Bundeswehrzeit und durchs Berufsleben begleitet. Ich habe in meiner Karriere zwei Luftfahrtunternehmen geführt und was da mit dem LBA und den Landesluftfahrtbehörden gelaufen ist, das waren echte Scharmützel und da ging es nicht um lächerliche Centbeträge wie bei der Biersteuer.
Was du in deiner Ausbildung an Verwaltungsrecht gelernt hast, ist pure Theorie, die Praxis sieht anders aus. Also verschone uns bitte mit deinen Vorschlägen, die bereits in der Vergangenheit nicht zum Erfolg geführt haben.
Cheers, Ruthard
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 13:05
von rakader
Deine Rückschlüsse sind bemerkenswert. Meine Theorie spielt in Brüssel, ist zwar kein Luftfahrtunternehmen, aber was soll's
Edit: Mit Deiner Haltung, die Behörden als Feind betrachtet, wundert mich die bisherige Erfolgslosigkeit auch nicht.
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 13:11
von §11
rakader hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Januar 2025, 12:58
Daumen hoch. Dann ladet doch einen Vertreter des BMF zur HBCON ein und zieht einen der unseren mit juristischer Vorbildung hinzu. Für die Anfrage empfehle ich, sich mit der Pressestelle in Kontakt zu setzen. Wenn es einen Multiplikatoreffekt durch nationale Medien wie letztes Jahr mit dem DLF gibt, um so besser. Vorne hui, hinten pfui ist ein bekanntes Muster beim "Bürokratieabbau" - sehe ich auch so.
Das Thema eignet sich eigentlich fantastisch für eine Podiumsdiskussion.
Cheers
Radulph
Jetzt macht vielleicht die Nachfrage nach jemandem mit Presseausweis auch mehr Sinn
Cheers
Jan
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 21:40
von Ernie
Wer negativ denkt, kann nichts Positives erwarten.
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Mittwoch 15. Januar 2025, 01:51
von Pivnice
Ernie hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Januar 2025, 21:40
Wer negativ denkt, kann nichts Positives erwarten.
Ernie - Das ist Motivationstrainergeschwurbel.
Es gibt ohne Zweifel problematische altertümliche Organisationsstrukturen in der Zollverwaltung, die dann die entsprechend schwache Performance abliefern. Sowas darf und muss kritisiert werden. Ruthard geht hier eher nach der autoritären Gutsherrenart vor. Wir leben heute aber nicht im wilhelminischen Obrigkeitsstaat oder der DDR. Das Gespräch mit denjenigen suchen, die beim Zoll oder im Ministerium für den Zoll leitend verantwortlich sind.
Der Zoll ist übrigens eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums der Finanzen.
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Mittwoch 15. Januar 2025, 07:02
von Ruthard
Pivnice hat geschrieben: ↑Mittwoch 15. Januar 2025, 01:51
[... Ruthard geht hier eher nach der autoritären Gutsherrenart vor....
So so, du unterstellst mir also Gutsherrenart. Erst bezeichnest du mich als Hoppediz, als nächstes bringst du mich in die Nähe der Nazis - was kommt als nächstes? Dass ich wie der Föhrer ein Kommunist bin?
Ich zitiere mal aus einer offiziellen Verlautbarung der Generalzolldirektion:
...sind keine Änderungen bezüglich der steuerlichen Behandlung von Brau-Wettbewerben bekannt, so dass auch weiterhin Bier, welches durch Haus- und Hobbybrauer hergestellt und im Rahmen von Brau-Wettbewerben ausgeschenkt werden soll, nicht von Begriff "zum eigenen Verbrauch" umfasst ist und daher versteuert werden muss.
(unterzeichnet von einem Herrn Köhler)
So, und jetzt will ich mal sehen, wie die Besserwisser und Bedenkenträger mit ihrer Herz-Jesu Gesinnung die Kuh vom Eis holen wollen, viel Erfolg!
Cheers, Ruthard
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Mittwoch 15. Januar 2025, 08:10
von flensdorfer
Leute, könnt ihr mal die persönlichen Sticheleien gut sein lassen?
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Mittwoch 15. Januar 2025, 15:41
von Bodo
Liebe Leute, wenn hier jetzt nicht Ruhe einkehrt und wieder auf die sachliche Ebene gewechselt wird, sperre ich hier zu!
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Donnerstag 16. Januar 2025, 12:18
von Hobrau
Danke!
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Montag 27. Januar 2025, 13:39
von §11
Das heisst um das mal hier zu sammeln:
Folgende HZÄ haben zumindest einem Hobbybrauer gegenüber erklärt dem Urteil aus Düsseldorf zu folgen:
1.) HZA Düsseldorf -
viewtopic.php?t=33833&hilit=zoll&start=200#p535561 -
2.) HZA Koblenz -
viewtopic.php?p=537669&hilit=zoll#p537669 -
3.) HZA Krefeld
4.) HZA Saarbrücken
5.) HZA Lörrach
6.) HZA Berlin
Cheers
Jan
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Montag 27. Januar 2025, 13:47
von Kellerbraeu
Der NORDEN scheint auch weich zu werden!
Emailauszug vom HZA Hannover
Grüße Ulf
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Montag 27. Januar 2025, 14:21
von herbie01
Sehr interessant. Wobei der große Unterschied zu meinem Fall (HZA Berlin) ist, dass sie verlangen, dass ich das jedes Mal zur Entscheidung vorlege. Wenn ich HZA Hannover dagegen lese, könnte ich davon ausgehen: wenn die Kriterien erfüllt sind (Haushalt, unentgeltlich), muss ich nicht versteuern, also auch nicht melden. Es sei denn etwas dahingehendes hast Du nicht mit zitiert...
- Zoll.pdf
- (532.3 KiB) 39-mal heruntergeladen
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Montag 27. Januar 2025, 14:43
von Kellerbraeu
hier der Rest der Email:
....Sollte die von Ihnen für Februar geplante "Verkostung in ....." dem oben geschilderten Sachverhalt eines Hobbybrau-Wettbewerbs entsprechen, wäre das von Ihnen bei diesem Wettbewerb ausgeschenkte Bier somit steuerfrei.
Einer Versteuerungsbestätigung bedürfte es daher in diesem Fall nicht.
sehe ich somit auch als erledigt an. Keine weitere Meldung wenn Tatbestand (unendgeldlich) erfüllt.

Ich will es nicht auf die Spitze treiben, aber was ist mit Publkikumsausschank bei Maisel&F mit Spenden?
Sind Spenden verkauf? Was ist mitSpende, wenn ich die weiter spende, vielleicht auch noch gemeinnützig?
PS:
Im übrigen habe ich dieses Schreiben durch mein 5 Cent Biersteuerüberweisung als Antwort bekommen!
siehe Post #27

Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 28. Januar 2025, 06:22
von Barney Gumble
Wozu brauchen wir Spenden? Ich persönlich würde den Boden jetzt mal nicht überspannen...
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 28. Januar 2025, 10:27
von MaltHopMagic
Spenden könnten als verkappter Verkauf deutet werden.
Ich sehe hast keinen Sinn von Spenden im Rahmen des Hobbys.
Wer Lust hat sein Bier zu präsentieren, soll das tun.
Zu präsentieren um sein Hobby zu finanzieren, ist keine schöne Motivation für eine Eventteilnahme.
Dann wird schnell das gebraut was gut ankommt und viele Spenden eingesammelt. Die Kreativität leidet.
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 28. Januar 2025, 11:18
von Pivnice
MaltHopMagic hat geschrieben: ↑Dienstag 28. Januar 2025, 10:27
Spenden könnten als verkappter Verkauf deutet werden.
Genau.
Grundsätzlich ist eine Spende immer dann nicht anzunehmen, wenn eine Gegenleistung erbracht wird beziehungsweise wenn der Hobbybrauer für die Leistung "Selbstgebrautes ausschenken" eine finanzielle Zuwendung erwartet.
Eine Spende darf in keinem direkten und erkennbaren Zusammenhang zur Bewirtung stehen.
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 28. Januar 2025, 12:03
von §11
Das heisst um das mal hier zu sammeln:
Folgende HZÄ haben zumindest einem Hobbybrauer gegenüber erklärt dem Urteil aus Düsseldorf zu folgen:
1.) HZA Düsseldorf -
viewtopic.php?t=33833&hilit=zoll&start=200#p535561 -
2.) HZA Koblenz -
viewtopic.php?p=537669&hilit=zoll#p537669 -
3.) HZA Krefeld
4.) HZA Saarbrücken
5.) HZA Lörrach
6.) HZA Berlin
7,) HZA Hanover
Cheers
Jan
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 28. Januar 2025, 14:53
von 1_Harald
Das heisst um das mal hier zu sammeln:
Folgende HZÄ haben zumindest einem Hobbybrauer gegenüber erklärt dem Urteil aus Düsseldorf zu folgen:
1.) HZA Düsseldorf - viewtopic.php?t=33833&hilit=zoll&start=200#p535561 -
2.) HZA Koblenz - viewtopic.php?p=537669&hilit=zoll#p537669 -
3.) HZA Krefeld
4.) HZA Saarbrücken
5.) HZA Lörrach
6.) HZA Berlin
7,) HZA Hanover
8.) HZA Dresden (28.01.2025 per Mail)
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 28. Januar 2025, 15:05
von DerDallmann
Kellerbraeu hat geschrieben: ↑Montag 27. Januar 2025, 13:47
Der NORDEN scheint auch weich zu werden!
Emailauszug vom HZA Hannover
Hauptzollamt Hannover Wettbewerbe 2025.pdf
Grüße Ulf
Das ist wirklich geil!

Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 28. Januar 2025, 17:07
von §11
Scheine ich mir also doch nicht ganz aus den Fingern gesaugt zu haben, das diese Änderung kommt.
Cheers
Jan
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Dienstag 28. Januar 2025, 21:27
von afri
Zumal der Wortlaut aus den beiden zitierten Zollbriefen (Berlin und Hannover) ja weitgehend identisch ist. Das ist bestimmt "von oben" gekommen und die HZÄ verteilen das jetzt weiter.
Achim
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2025, 08:18
von herbie01
Wobei ja trotzdem noch Differenzen bestehen. Berlin möchte jede einzelne Teilnahme vorher angezeigt bekommen und darüber entscheiden!
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2025, 11:21
von Let it Beer
Vor ein paar Tagen hab ich das erhalten:
Die Rechtsgrundlage fürs Hobbybrauen hat sich ab 2025 geändert.
Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 5 hl je Kalenderjahr befreit (§41 Absatz 1 BierStV).
Zudem entfällt die Anzeigepflicht für Haus – und Hobbybrauer komplett.
D.h. Sie müssen den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt nicht mehr mitteilen.
Werden die 5hl überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Formular 2075) abzugeben (§41 Absatz 2 BierStV).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2025, 14:32
von hiasl
Let it Beer hat geschrieben: ↑Mittwoch 29. Januar 2025, 11:21
Vor ein paar Tagen hab ich das erhalten:
Die Rechtsgrundlage fürs Hobbybrauen hat sich ab 2025 geändert.
Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 5 hl je Kalenderjahr befreit (§41 Absatz 1 BierStV).
Zudem entfällt die Anzeigepflicht für Haus – und Hobbybrauer komplett.
D.h. Sie müssen den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt nicht mehr mitteilen.
Werden die 5hl überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Formular 2075) abzugeben (§41 Absatz 2 BierStV).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Siehe hier:
viewtopic.php?t=33833
Hat aber nichts mit Hobbybrauerveranstaltungen und Wettbewerben zu tun.
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Mittwoch 29. Januar 2025, 17:30
von Let it Beer
Stimmt. Sorry.
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Donnerstag 30. Januar 2025, 18:46
von Sheeprew
Vom HZA Dortmund bekam ich heute ein Schreiben, ohne dass ich irgendetwas angefordert hätte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach meinen Feststellungen haben Sie als Haus- und Hobbybrauer an Brauwettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen teilgenommen.
Mit Schreiben vom 02.01.2025 wurden Sie bereits über die wesentlichen Änderungen zur Freimenge und dem Wegfall der jährlichen Anzeigeverpflichtung unterrichtet.
Neben den vorgenannten Rechtsänderungen wird die Auslegung des Begriffes "eigener Verbrauch" im Sinne des § 41 Absatz 1 Biersteuerverordnung erweitert.
Danach ist vom "eigenen Verbrauch" auch die Verkostung des Bieres bei Hobbybrauer-Wettbewerben durch die Jury bzw. andere Teilnehmer- /innen umfasst, sofern das Bier unentgeltlich abgegeben wird. Das zur Verkostung angebotene Bier wird auf die steuerbefreite Herstellungsmenge angerechnet, soweit die weiteren Voraussetzungen vorliegen (im eigenen Haushalt und nicht zu gewerblichen Zwecken hergestellt).
Die Steuerbefreiung ist allerdings darauf beschränkt, dass der Brauwettbewerb nicht von Ihnen selbst veranstaltet wird. Bitte zeigen Sie von Ihnen durchgeführte Wettbewerbe o.ä. rechtzeitig hier an.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Donnerstag 30. Januar 2025, 21:00
von §11
Sheeprew hat geschrieben: ↑Donnerstag 30. Januar 2025, 18:46
Vom HZA Dortmund bekam ich heute ein Schreiben, ohne dass ich irgendetwas angefordert hätte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach meinen Feststellungen haben Sie als Haus- und Hobbybrauer an Brauwettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen teilgenommen.
Mit Schreiben vom 02.01.2025 wurden Sie bereits über die wesentlichen Änderungen zur Freimenge und dem Wegfall der jährlichen Anzeigeverpflichtung unterrichtet.
Neben den vorgenannten Rechtsänderungen wird die Auslegung des Begriffes "eigener Verbrauch" im Sinne des § 41 Absatz 1 Biersteuerverordnung erweitert.
Danach ist vom "eigenen Verbrauch" auch die Verkostung des Bieres bei Hobbybrauer-Wettbewerben durch die Jury bzw. andere Teilnehmer- /innen umfasst, sofern das Bier unentgeltlich abgegeben wird. Das zur Verkostung angebotene Bier wird auf die steuerbefreite Herstellungsmenge angerechnet, soweit die weiteren Voraussetzungen vorliegen (im eigenen Haushalt und nicht zu gewerblichen Zwecken hergestellt).
Die Steuerbefreiung ist allerdings darauf beschränkt, dass der Brauwettbewerb nicht von Ihnen selbst veranstaltet wird. Bitte zeigen Sie von Ihnen durchgeführte Wettbewerbe o.ä. rechtzeitig hier an.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Das ist zwar nett, das du, pauschal, die Teilnahme an Wettbewerben, nicht mehr anzeigen musst. Das du, irgendwelche Wettbewerbe anzeigen musst, ist natürlich vollkommener Quatsch und gibt IMHO keines der Gesetze her. Das du für den Zoll den Capo machen sollst, ist nicht dein Problem.
Cheers
Jan
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Samstag 1. Februar 2025, 14:12
von Johnny H
Sheeprew hat geschrieben: ↑Donnerstag 30. Januar 2025, 18:46
Vom HZA Dortmund bekam ich heute ein Schreiben, ohne dass ich irgendetwas angefordert hätte:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach meinen Feststellungen haben Sie als Haus- und Hobbybrauer an Brauwettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen teilgenommen.
[...]
Die Steuerbefreiung ist allerdings darauf beschränkt, dass der Brauwettbewerb nicht von Ihnen selbst veranstaltet wird. Bitte zeigen Sie von Ihnen durchgeführte Wettbewerbe o.ä. rechtzeitig hier an.
[...]
Wie kommen die auf ersteres? Hast Du Wettbewerbsbiere versteuert und z.B. diesbezüglich Schriftverkehr gehabt?
Den zweiten Teil ("eigenen Wettbewerb anzeigen") halte ich ebenfalls für Unsinn.
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Samstag 1. Februar 2025, 15:09
von Sheeprew
Johnny H hat geschrieben: ↑Samstag 1. Februar 2025, 14:12
Wie kommen die auf ersteres? Hast Du Wettbewerbsbiere versteuert und z.B. diesbezüglich Schriftverkehr gehabt?
Hatte mal bei der Braumarkt Brauchallenge teilgenommen und das Bier versteuert.
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Samstag 1. Februar 2025, 15:52
von Johnny H
Sheeprew hat geschrieben: ↑Samstag 1. Februar 2025, 15:09
Johnny H hat geschrieben: ↑Samstag 1. Februar 2025, 14:12
Wie kommen die auf ersteres? Hast Du Wettbewerbsbiere versteuert und z.B. diesbezüglich Schriftverkehr gehabt?
Hatte mal bei der Braumarkt Brauchallenge teilgenommen und das Bier versteuert.
Ok, das erklärt es.
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Montag 3. Februar 2025, 08:39
von Braubär23858
HZA Kiel möchte auch keine Versteuerung mehr
Peter
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Montag 3. Februar 2025, 14:20
von Colindo
Braubär23858 hat geschrieben: ↑Montag 3. Februar 2025, 08:39
HZA Kiel möchte auch keine Versteuerung mehr
PeterIMG_9180.jpeg
Soweit ist es schon gekommen. Gerade aus Kiel ist diese Nachricht eine Wohltat!
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Montag 3. Februar 2025, 20:03
von §11
Colindo hat geschrieben: ↑Montag 3. Februar 2025, 14:20
Braubär23858 hat geschrieben: ↑Montag 3. Februar 2025, 08:39
HZA Kiel möchte auch keine Versteuerung mehr
PeterIMG_9180.jpeg
Soweit ist es schon gekommen. Gerade aus Kiel ist diese Nachricht eine Wohltat!
Zu Mal ja Kiel das ganze ja sogar noch schwammiger auslegt und nichts von Einzelfallprüfung sagt
Cheers
Jan
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Montag 3. Februar 2025, 20:04
von §11
Folgende HZÄ haben zumindest einem Hobbybrauer gegenüber erklärt dem Urteil aus Düsseldorf zu folgen:
1.) HZA Düsseldorf - viewtopic.php?t=33833&hilit=zoll&start=200#p535561 -
2.) HZA Koblenz - viewtopic.php?p=537669&hilit=zoll#p537669 -
3.) HZA Krefeld
4.) HZA Saarbrücken
5.) HZA Lörrach
6.) HZA Berlin
7,) HZA Hanover
8.) HZA Dresden (28.01.2025 per Mail)
9.) HZA Dortmund
10.) HZA Kiel
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Freitag 7. Februar 2025, 12:12
von Ruthard
Ich hatte diesen Thread am 1. Januar eröffnet und dabei aus dem Rundschreiben der Generalzolldirektion an die HZA zum Thema Wettbewerbsbiere zitiert. Für alle, die sich nicht die Mühe machen wollen zurück zu scrollen, hier noch mal:
"Im Einzelfall kann in den dem vorstehend genannten Urteil zugrundeliegenden vergleichbaren Sachverhalten unter Berücksichtigung der Rechtsauslegung des Gerichts der Begriff „eigener Verbrauch“ im Sinne des § 41 BierStV erweiternd dahingehend ausgelegt werden, dass vom „eigenen Verbrauch“ bei Brauwettbewerben auch die unentgeltliche Verkostung des Bieres durch die Jury bzw. andere Teilnehmer- /innen an einem nicht von dem betroffenen Brauer selbst veranstalteten Hobbybrauer-Wettbewerb umfasst ist. Das unentgeltlich zur Verkostung angebotene Bier ist auf die steuerbefreite Herstellungsmenge des Haus- und Hobbybrauers anzurechnen, soweit auch die weiteren/ sonstigen Voraussetzungen (in den Haushalten der Haus- und Hobbybrauer hergestellt und zum Wettbewerb mitgebracht; keine entgeltliche Abgabe) hierfür vorliegen.
Im Falle einer entgeltlichen Abgabe ist unverändert von einer Steuerpflicht auszugehen.
Inwieweit in vergleichbaren Sachverhalten die Voraussetzungen vorliegen, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen."
Exakt dieser Text wird jetzt, sechs Wochen später, an anderer Stelle als völlig neue Erkenntnis verkauft.
Ich habe die Zwischenzeit genutzt, um zu recherchieren, wie die einzelnen HZA mit dieser Anweisung der GZD umgehen. Mir liegen bis heute 36 Reaktionen der 41 deutschen HZA vor, die unterschiedlicher kaum sein können. Es ging nicht darum zu ergründen, welches HZA hobbybrauerfreundlich gesinnt ist und welches Stress macht, vielmehr war nachzuweisen, dass die HZA unterschiedlich handeln - und genau hier liegt der Fehler.
Das Biersteuerrecht ist bundeseinheitlich geregelt und gilt bei sämtlichen
Hauptzollämtern gleichermaßen. Die einzelnen HZA sind weder befähigt noch befugt, die Vorschriften nach eigenem Gutdünken auszulegen, die jeweiligen Sachbearbeiter schon mal gar nicht.
Die GZD hat die Aufgabe, Anweisungen zur Durchführung der Vorschriften an die HZA zu erteilen, die jedoch den geltenden Gesetzen und Verordnungen nicht widersprechen dürfen.
Die hier vorgelegte Dienstanweisung der GZD ist so unklar gefasst, dass einzelne Sachbearbeiter bereits intellektuell mit der korrekten Ausführung überfordert sind.
Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:
Bielefeld:
"Bzgl. des von Ihnen zitierten Urteils [Anmerkung: hier ist das bekannte Urteil des FG Düsseldorf gemeint] kann ich Ihnen mitteilen, dass es meiner
Auffassung nach nicht dazu geeignet ist zu begründen, dass Haus- und
Hobbybrauer-Wettbewerbe zukünftig per se steuerfrei möglich sind. Im Urteil
wird lediglich auf die von einem Haus- und Hobbybrauer hergestellten Biere, die
anschließend im Rahmen eines Wettbewerbs verkostet wurden, eingegangen.
Steuerrechtlich bleibt jedoch der Grundsatz bestehen, dass Biere nur dann
steuerfrei sind, wenn diese von einem Haus- und Hobbybrauer IM EIGENEN HAUSHALT
hergestellt werden. Werden Biere im Rahmen der Wettbewerbe vor Ort während der
Veranstaltungen gebraut (also nicht im eigenen Haushalt), bleiben Sie meiner
Auffassung nach steuerpflichtig, weil nicht sämtliche der Steuerfreiheit
zugrundeliegende Voraussetzungen erfüllt werden."
Hier mangelt es schon an Sachkenntnis zum Thema Bier brauen. Hat schon mal jemand von euch auf einer Hobbybrauerveranstaltung um die Wette mit anderen Hobbybrauern Bier gebraut, vom geschroteten Malz bis hin zum trinkfertigen Bier? Wohl kaum. Auch der Rest der Ausführungen geht an der Sache vorbei.
Ulm:
"Der Begriff "eigener Verbrauch" in § 41 BierStV kann so ausgelegt werden, dass
Bier als ausschließlich zum eigenen Verbrauch des Haus- und Hobbybrauers
hergestellt angesehen wird, wenn es von ihm, seinen Familienangehörigen und
seinen Gästen verbraucht bzw. getrunken wird. Der Kreis dieser Berechtigten ist
gekennzeichnet durch seinen rein privaten Charakter, d.h. Gäste bedürfen einer
persönlichen Einladung des Haus- und Hobbybrauers.
Brau-Wettbewerbe hingegen haben keinen privaten, sondern vielmehr einen
öffentlichen Charakter, da der Veranstalter in der Regel Teilnahmegebühren bzw.
Eintritt verlangt aber die Teilnehmer selbst aber keinen
Einfluss darauf nehmen können, wer am Wettbewerb teilnimmt bzw. den Wettbewerb
besucht.
Die Juroren und anderen Teilnehmer sind somit keine privaten, persönlichen
Gäste eines Haus- und Hobbybrauers und das Bier, das ihnen im Rahmen eines
solchen Wettbewerbs (unentgeltlich) zur Verkostung zur Verfügung gestellt wird,
ist nicht nach § 41 BierStV von der Biersteuer befreit."
Das widerspricht genau dem, was im FG-Urteil steht, auf das sich die GZD in ihrer Anweisung bezieht. Eine Einzelfallprüfung würde in Ulm vermutlich negativ ausfallen.
Den Vogel aber schießt Köln ab. Das HZA Köln war die im Prozess beim FG Düsseldorf beklagte und unterlegene Partei. Ich hatte ausdrücklich nach dem Umgang mit Wettbewerbsbieren gefragt. Wieso der Sachbearbeiter auf Brauen zu Demonstrationszwecken umsteigt, entzieht sich meinem Verständnis.
"Sehr geehrter Herr Wolf,
vielen Dank für Ihre Anfrage an uns.
Diese kann durch mich wie folgt beantwortet werden:
Bei den Neuerungen und von Ihnen angesprochenen Erleichterungen, die das
künftige Biersteuergesetz durch die beschlossenen Änderungen des JStG 2024
betreffen, handelt es sich lediglich um auf Haus- und Hobbybrauer bezogene
Veränderungen.
Das Brauen im Zusammenhang mit Veranstaltungen (wie z.B. eine Brauschau) gilt als
Herstellen ohne Erlaubnis von Bier. Dies ist getrennt von den eigentlichen Haus-
und Hobbybrauer-Regelungen zu betrachten.
Des Weiteren fällt bei der Durchsicht der von Ihnen angeführten
Einzelfallentscheidung des 4. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf aus 2022 auf,
dass es sich hierbei um ein bereits älteres Urteil handelt.
Die angesprochene Entscheidung bezieht sich ebenso auf einen Fall aus dem Jahr
2019.
Das Urteil steht für sich allein und bezieht sich wie bereits angesprochen
lediglich auf diesen im Urteil genannten konkreten Einzelfall und regelt nur
dessen Verfahrensweise.
Auch der von Ihnen angesprochene § 41 BierStV regelt nicht das Brauen zu
Demonstartionszwecken von Bier und steht nicht direkt im Zusammenhang mit dem von
Ihnen angeführten Urteil.
Das Herstellen ohne Erlaubnis von Bier (Brauen zu Demonstrationszwecken) bleibt
weiterhin steuerpflichtig.
Nach der von Ihnen angeführten Entscheidung wird, bis auf mutmaßlich in dem
angeführten Einzelfall durch das entsprechende Hauptzollamt nicht verfahren.
Dies gilt auch für den Bezirk des Hauptzollamts Köln.
Melden Sie das Herstellen ohne Erlaubnis von Bier rechtzeitig vor Beginn
Brauvorgangs durch Abgabe einer Steueranmeldung für Bier im Einzelfall (2075
Steueranmeldung für Bier im Einzelfall (2024) im Formular Management System) an.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
Ach ja, Gerichtsurteile haben also ein Verfallsdatum und ein Urteil aus 2022 ist viel zu alt, um 2025 noch Bezug drauf zu nehmen? Ein sehr interessantes Rechtsverständnis. Zumindest kann man versuchen, sich so einen verlorenen Prozess schönzureden. Der Fachausdruck dafür lautet kognitive Dissonanz (mein Lieblingsfremdwort). Auch wenn das Schaubrauen nicht von mir befragt war, sich der Sachbearbeiter da aber aufs Glatteis gewagt hat, wollte ich es jetzt genau wissen und habe nachgehakt, besonders die Abgabe einer 2075
vor Braubeginn hat mich interessiert:
...vielen Dank für Ihre Mail, die ich mit Interesse gelesen habe.
Mir liegt die Einladung zu einer Mittelaltermesse vor, bei der ich ein sogenanntes Schaubrauen vorführen soll.
Mittelaltermessen sind Veranstaltungen, bei denen alte Handwerkskünste wie zum Beispiel Korbflechten, Lederbearbeitung und eben auch Bier brauen dargestellt werden.
Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, handelt es sich bei diesem Brauen um "Herstellen ohne Erlaubnis".
Da es nicht in meinem Interesse ist straffällig zu werden, bitte ich freundlich um Auskunft, was ich tun muss,
um diese Erlaubnis von Ihnen zu erhalten.
Gerne höre ich von Ihnen.
Jetzt reitet sich der Sachbearbeiter so richtig in die Bredouille:
"Sehr geehrter Herr Wolf,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Da es sich bei dem durch sie angestrebten Betrieb des sog. Schaubrauens dem Namen
und Ihren Ausführungen nach um ein Brauen außerhalb der eigenen Wohnung oder
eines sog. Gemeindebrauhauses handeln dürfte, sind Sie ohnehin verpflichtet das
gebraute Bier zu versteuern.
Ich bitte Sie daher uns vor dem Beginn Ihres Brauvorgangs eine
Biersteueranmeldung im Einzelfall (für das Herstellen ohne Erlaubnis von Bier;
Formular 2075 im FMS) entsprechend ausgefüllt zukommen zu lassen, darin die
Steuer zu berechnen und die dadurch angemeldete Steuer/den Steuerbetrag an das
Konto des Hauptzollamts Köln (s.u.) anzuweisen.
Bankverbindung:
IBAN DE29 3700 0000 0037 0010 04
BIC MARKDEF1370
Sobald die Steueranmeldung bei uns eingegangen ist/bearbeitet wurde und der
entsprechende Steuerbetrag bei uns in Verwahrung genommen wurde erhalten Sie
postalisch eine Versteuerungsbestätigung und können erst daraufhin mit dem
Brauen beginnen.
Ich wünsche Ihnen bei Ihrer Veranstaltung ein gutes Gelingen!
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
Danke für die frommen Wünsche, trotzdem ist das Mumpitz was der Mann da schreibt.
Auch Nürnberg liefert einen Beweis der Unfähigkeit:
"Sehr geehrter Herr Wolf,
ich habe Ihre E-Mail erhalten.
In Ihrer E-Mail schreiben Sie mir und möchten von mir wissen, was zum
Jahreswechsel für HH-Brauer ansteht.
Es wurde im Frühjahr 2024 eine Erleichterung im Rahmen des Bürokratieabbau im
Bundesfinanzministerium angedacht, dass die Freimenge von 2,0 Hektoliter auf 6,0
Hektoliter erhöht wird. Wir haben als zuständige Behörde für die Biersteuer
haben vom Bundesministerium noch keine rechtliche Änderung erhalten. Sollte wir
die Änderung von unserer Generalzolldirektion erhalten, dann werde ich Sie
schriftlich in Kenntnis setzen. Bis jetzt müssen Sie die Freimenge bis 2
Hektoliter beim Hauptzollamt anzeigen. Sollte die Änderung kommen, dann müssen
Sie erst ab der Freimenge von 6 Hektoliter Bier beim Haupzollamt anzeigen und
versteuern und dies so angedacht.
Des Weiteren schreiben mir, dass das hergestellte Bier bei Hobbybrauerwettbewerbe
steuerfrei sein soll. In diesem Fall ist das Bier bei den Wettbewerben nicht
steuerfrei und vorher bei den jeweiligen Hauptzollamt mit je Grad Plato 0,787
Euro je Hektoliter zu Demonstrationszwecken versteuert werden. Mir als Bearbeiter
ist nichts bekannt, dass bei Wettbewerben das Bier nicht mehr versteuert werden
soll. Solange wir nichts von unserer Generalzolldirektion erhalten, muss das Bier
vor jeden Wettbewerb beim Hauptzollamt vorher als "Herstellung von Bier ohne
Erlaubnis" angezeigt und versteuert werden. Der Hersteller des Bieres ist der
Steuerschuldner und die Steuer ist sofort fällig.
In der Anlage habe ich Ihnen das Merkblatt für Haus- und Hobbybrauer bei und die
jeweiligen Brauanzeigen beigefügt.
Hoffentlich habe Ihnen mit meiner Auskunft gedient.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Im Auftrag"
Leute, Leute, solche Inkompetenz wird von uns Steuerzahlern alimentiert. Man muss dem Mann allerdings zur Ehrenrettung zugestehen, dass diese Mail an einem Freitagnachmittag in der Vorweihnachtszeit um 17:32 Uhr aus einer bayerischen Behörde verschickt worden ist. Ich gehe stark davon aus, dass die komplette Belegschafft schon feuchtfröhlich in einer Polonaise um die Schreibtische getanzt ist, bevor sie sich in die Weihnachtspause verabschiedet hat. Hoffentlich ist der gute Mann nicht mit dem Auto nachhause gefahren.
Ich erspare mir jetzt, hier alle 36 Reaktionen der HZA zu zitieren und zu zerpflücken. Es geht auch gar nicht darum, die guten von den schlechten HZA zu trennen, vielmehr war es Aufgabe nachzuweisen, dass die HZA sehr unterschiedlich handeln - und das ist nicht hinzunehmen.
Ich sage es noch einmal:
Das Biersteuerrecht ist bundeseinheitlich geregelt und von allen
Hauptzollämtern gleichermaßen anzuwenden. Die GZD hat dazu unmissverständliche Anweisungen zu erteilen und darauf zu achten, dass sie befolgt werden.
Es ist unsere Aufgabe als betroffene Bürger dementsprechend auf die GZD einzuwirken. Dazu braucht es eine Taskforce mit sachkundigen Teilnehmern, die sich außerhalb dieses Forums besprechen. Es kann nicht angehen, dass wir hier öffentlich über Maßnahmen diskutieren, wo der Zoll mitlesen kann. Auch brauchen wir eine Kriegskasse, um gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten zu können.
Cheers, Ruthard
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Freitag 7. Februar 2025, 14:26
von ggansde
Moin,
vielen Dank für die Recherche. Ich habe für mich aber eine andere Vorgehensweise gewählt:
1. Ich selber werde gegenüber dem HZA nicht aktiv
2. Sie melden sich, wenn sie etwas von mir wollen
3. Ich melde gegenüber dem HZA grundsätzlich erst einmal nichts
4. Ich melde mich erst mit einer Steuerklärung, wenn ich die Freimenge überschritten habe
5. Ich führe keine Aufzeichnungen
6. Ich nehme an keinen Veranstaltungen teil oder richte Veranstaltungen aus, die einen Nachweis über eine Versteuerung fordern oder steuerpflichtig sein könnten
Ich denke, das gibt die aktuelle und bundeseinheitliche Rechtsprechung her.
VG, Markus
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Freitag 7. Februar 2025, 16:35
von Ruthard
Das ist ja schön für dich, dass du das so machst, dir sollte aber bewusst sein, dass das erst seit diesem Jahr so entspannt geht. Die jährlich geforderte Brauanzeige ist entfallen und die jetzt steuerfreien 500 Liter überschreiten auch die wenigsten Brauer.
Vor zehn Jahren noch musste jeder einzelne Sud vor Braubeginn beim Zoll angekündigt werden. Wer zufällig ein Rezept im Forum gefunden und festgestellt hatte, dass alle Zutaten schon auf Vorrat im Regal standen, konnte nicht mal einfach so den Kessel anwerfen ohne nicht mindestens eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Bis 1993 war es verboten, Brauzutaten an Privatpersonen zu verkaufen und vor 1986 wäre ein Forum wie dieses nicht möglich gewesen, wer damals ein Buch über Bierbrauen kaufen wollte, musste im Buchladen eine Immatrikulationsbescheinigung für Weihenstephan vorlegen.
Dafür, dass das Brauen heute so einfach geworden ist, haben einige Leute sich ganz schön an die Decke strecken müssen.
Und wer an einem Wettbewerb teilnehmen oder gar selber einen veranstalten will, muss sich immer noch über den Steuerkram Gedanken machen.
Bis wir Verhältnisse wie in Österreich haben, müssen wir noch etwas strampeln, von alleine kommt das nicht.
Cheers, Ruthard
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Freitag 7. Februar 2025, 16:49
von BrewerTimothy
Folgende HZÄ haben zumindest einem Hobbybrauer gegenüber erklärt dem Urteil aus Düsseldorf zu folgen:
1.) HZA Düsseldorf - viewtopic.php?t=33833&hilit=zoll&start=200#p535561 -
2.) HZA Koblenz - viewtopic.php?p=537669&hilit=zoll#p537669 -
3.) HZA Krefeld
4.) HZA Saarbrücken
5.) HZA Lörrach
6.) HZA Berlin
7,) HZA Hanover
8.) HZA Dresden (28.01.2025 per Mail)
9.) HZA Dortmund
10.) HZA Kiel
11.) HZA Bielefeld
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Freitag 7. Februar 2025, 17:02
von Ruthard
Ach was? diese vermeintliche "Positivliste" wird nicht dadurch wahrer, wenn man sie ständig wiederholt. Wer sich die einzelnen Auslassungen genauer anschaut, wird feststellen, dass nicht wenige HZA (z.B. auch Berlin) auf dieser ominösen Einzelfallprüfung bestehen.
Ob ein HZA dem Düsseldorfer Urteil folgt oder nicht, ist keine Entscheidung des HZA, sondern der GZD und alle HZA müssen dieser Entscheidung folgen. Kritikpunkt ist die Einzelfallprüfung, von der keiner weiß wie sie ablaufen soll.
Ich war eigentlich der Meinung ich hätte das klar und deutlich in deutscher Sprache geschrieben, ich bitte um Nachsicht, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt haben sollte.
Diese Liste kannst du getrost an die Hasen verfüttern.
Cheers, Ruthard
Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen
Verfasst: Donnerstag 27. Februar 2025, 09:01
von Kaso
Hi
auch wenn es unterschiedliche Ansichten über den Wert der Aussagen der HZA's gibt hier die Antwort des HZA Karlsruhe:
somit Ergibt sich die Liste zu :
Folgende HZÄ haben zumindest einem Hobbybrauer gegenüber erklärt dem Urteil aus Düsseldorf zu folgen:
1.) HZA Düsseldorf - viewtopic.php?t=33833&hilit=zoll&start=200#p535561 -
2.) HZA Koblenz - viewtopic.php?p=537669&hilit=zoll#p537669 -
3.) HZA Krefeld
4.) HZA Saarbrücken
5.) HZA Lörrach
6.) HZA Berlin
7,) HZA Hanover
8.) HZA Dresden (28.01.2025 per Mail)
9.) HZA Dortmund
10.) HZA Kiel
11.) HZA Bielefeld
12.) HZA Karlsruhe
schönen Tag
Thilo