emjay2812 hat geschrieben: ↑Mittwoch 10. April 2024, 07:04
Gibt es einen Entwurf brauen zu Demonstrationszwecken sprich Kurs.
Da bleibt alles beim Alten und ich muss die 11Liter versteuern?
So lange der Inhalt des Referentenentwurfs nicht bekannt ist, kann niemand etwas dazu sagen. Deshalb ist es ja so wichtig, dass wir den in die Finger kriegen. Nach den derzeitigen bruchstückhaften Informationen bleibt es wohl bei er bisherigen Rechtsauffassung des Zolls zum Brauen zu Demonstrationszwecken. Gestrichen werden soll die Anzeigepflicht "Beginn der Herstellung", die Bindung an den Haushalt bleibt.
(Du kannst jetzt deine Kurse zuhause abhalten oder du meldest deinen Wohnsitz zur örtlichen VHS um

)
Dabei lässt sich die Auffassung der Obrigkeit zum Thema Schaubrauen auch ohne Gesetzesänderung widerlegen.
Anzeigepflichtig ist (derzeit noch) der Beginn der
Herstellung und nur
hergestelltes Bier ist steuerpflichtig.
Beim Schaubrauen oder "Brauen zu Demonstrationszwecken", zum Beispiel auf einem Sommerfest oder einer Handwerksmesse, wird aber kein Bier hergestellt. Da wird vor den Augen der Zuschauer Malzschrot mit heißem Wasser verrührt, um den Zuschauern zu zeigen, wie Bier entsteht und um Lust aufs Selberbrauen zu machen. Wer diese Pampe, ohne durchgehende Temperaturkontrolle und von Zuschauerfragen abgelenkt, zuhause weiter verarbeitet, soll diese Plörre gefälligst alleine trinken, das ist mehr Strafe als ein zehnfacher Steuersatz.
Wenn du, emjay, in der VHS mit deinen Schülern anstellfertige Würze bereitest und diese den Schülern mitgibst, stellst du kein Bier her.
Wenn das von den Teilnehmern zuhause zu richtigem Bier vergoren wird, wäre das nach den geplanten Regelungen nicht einmal mehr anzeigepflichtig. Sieh dem also gelassen entgegen.
Cheers, Ruthard