Biersteuer bei einer Brauvorführung

Hier kommt alles rein, was woanders keinen Platz hat.
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Mafih
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Biersteuer bei einer Brauvorführung

#1

Beitrag von Mafih »

Ich habe mal eine Frage , vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich braue schon länger Bier selbst, ich bleibe dabei unter der 200 Litermaße pro Jahr.
Da mich das Hobby auch sehr mit der Entstehungsgeschichte des Bier braunen interessiert und ich mich da recht gut auskenne, wurde ich angesprochen von einem Verein (KEB Katholische Erwachsenen Bildung e.V.) ob ich nicht eine Vortrag über das Bierbrauen in den Klöstern mit einer Brauvorführung abhalten könnte, gerne würde ich mein Wissen in unserer Kirchengemeinde weitergeben. Der Vortrag wäre von mir ehrenamtlich, also ohne Gage oder sonstigen Zuwendungen. Ich habe gelesen für Öffentliche Brauvorführungen fällt die Biersteuer an.
Nun meine Fragen:
Wäre das in dem Fall eine „öffentliche Brauvorführung“?
Wo müsste ich oder die KEB das anmelden?
Wer wird dabei Biersteuer pflichtig? Ich oder die KEB? Es sollen 60 - 80 Liter Vollbier gebraut werden. Dieser Vortrag ist als einmalige Veranstaltung geplant.
Oder müsste jeder Teilnehmer eine Brauanzeige beim Zoll machen, für „seinen“ Bieranteil den er mitnehmen darf.
Es würde mich freuen wenn mir da jemand Tipps und/oder rechtliche Grundlagen geben könnte.
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§11
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Re: Biersteuer bei einer Brauvorführung

#2

Beitrag von §11 »

Weder du noch die die KEB wird steuerpflichtig, das Bier wird steuerpflichtig :P

Die Zollameter erzaehlen gerne etwas anderes, naemlich das Bier bei solchen Schaubrauen auf jeden Fall steuerpflichtig ist. Das ist im Grundsatz richtig. Allerdings, schaut man in die Zolldefinition von Bier, so steht da das es sich bei Bier um ein vergorenes Getraenk handelt. D.h. Bier wird zum Steuergegenstand wenn die Hefe ins Spiel kommt. Vorher ist es die Bereitung einer Zuckerloesung aus Malz, das ist nicht steuerpflichtig.

Also wenn du den Sud machst und zu Hause anstellst, dann kannst du es zu deiner Freimenge zaehlen oder aber jeder wuerde selbst was mitnehmen, muesste eine Braumeldung machen und koennte es zu seiner Freimenge zaehlen. Nichts anderes passiert in Kommunbrauhaeusern.

Jan
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Hagen
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Re: Biersteuer bei einer Brauvorführung

#3

Beitrag von Hagen »

...was die HZAs in der Verwaltungspraxis allerdings anders sehen.
Besten Gruß

Hagen

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Ladeberger
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Re: Biersteuer bei einer Brauvorführung

#4

Beitrag von Ladeberger »

Meines Erachtens fährst du auch aus Gründen der Hygiene/Produktsicherheit am besten, wenn du nur Würze bereitest und die dann wegkippst. Der didaktische Teil ist damit schließlich erbracht und das Wegschütten für die Teilnehmer sicher gut nachvolllziehbar. Dann kannst du dir jede Kommunikation mit dem HZA sparen.

Ansonsten solltest du mit dem HZA telefonieren, um da eine praktikable Lösung zu finden. Zum Beispiel Anstellen noch vor Ort und Entrichtung der Biersteuer en bloc.

Gruß
Andy
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Alt-Phex
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Re: Biersteuer bei einer Brauvorführung

#5

Beitrag von Alt-Phex »

Das fällt unter:
Brauen zu Demonstrationszwecken
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html

Vorab den Termin und die vorarussichtliche Menge anmelden und die Steuer überweisen.
Wegen den paar Cent Steuern würde ich mir da gar keinen Stress mit machen. Nimst du
halt von jedem einen "Teilnahmeobolus" von dem du die Rohstoffe und die Steuern bezahlst.
Der Rest geht für ein paar belegte Brötchen drauf. Fertig.

Man könnte auch einfach mal beim Zoll anrufen und die direkt fragen.
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Ruthard
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Re: Biersteuer bei einer Brauvorführung

#6

Beitrag von Ruthard »

Ausgehend von 80 Liter Bier mit 12° Plato Stammwürze kostet dich der Spaß maximal 7,56€ (0,787€ x 0,8hl x 12°P = 7,56€), das ist weniger als ein Beutel Flüssighefe.
Die Frage ist, ob du dir hier eine seitenlange Diskussion antun willst, wie du diese Steuer legal umgehst.

Der einfachste Weg ist, dir das Formular 2075 herunterzuladen, die geforderten Daten einzutragen (einschließlich der dir bereits bekannten Hobbybrauernummer), an das zuständige Zollamt zu schicken und die errechnete Biersteuer zeitgleich zu überweisen. Fall erledigt, entspannt weiterleben.

Die Biersteuer heißt Biersteuer, weil Bier besteuert wird - eine Würzesteuer gibt es nicht. Fraglich ist, ob du an deiner Veranstaltung überhaupt Bier herstellst. Du stellst Würze her, ob das jemals Bier wird, steht in den Sternen. Bis die Würze soweit heruntergekühlt ist, dass die Hefe dran gegeben werden kann, sind die meisten Zuschauer schon längst weggelaufen. Besser nimmst du die Würze mit nach Hause und gibst dann erst die Hefe dran. Das Bier das daraus entsteht, fällt unter deine 200l-Freigrenze. Noch besser kippst du die Würze aus hygienischen Gründen am Ende der Veranstaltung weg, dann guckt der Zoll auf jeden Fall in die Röhre.

Cheers, Ruthard
Manchmal braucht es nicht viel für einen guten Tag, ein kühles Bier und 5 Millionen EuroBild
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§11
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Re: Biersteuer bei einer Brauvorführung

#7

Beitrag von §11 »

Hagen hat geschrieben:...was die HZAs in der Verwaltungspraxis allerdings anders sehen.
Nicht alle und meiner Meinung nach zu unrecht. Die Gesetzeslage ist eigentlich total klar:

Biersteuergesetz:
2) Bier im Sinn dieses Gesetzes sind
1. die Erzeugnisse der Position 2203 der Kombinierten Nomenklatur
Die kombinierte Nommenklatur spezifiziert die Getraenke der Position 2203 aber als:
Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
Wobei ja alkfreies Bier spezifisch von dieser Position ausgenommen wird und eine eigene Position darstellt: 2202 91 00

Das heist, Bier, im Sinne des Steuergesetzes ist Bier aus Malz mit mindestens 0,5 Vol% Alkohol, denn dann kann es kein alkfreies mehr sein.

Oder?

Jan
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Ladeberger
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Re: Biersteuer bei einer Brauvorführung

#8

Beitrag von Ladeberger »

Die Finanzbehörden können grundsätzlich schon im Vorfeld tätig werden. Nämlich immer dann, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein bestimmter Sachverhalt später noch steuerrechtlich relevant werden könnte. Das ist hier wohl kaum von der Hand zu weisen. Die Frage ist für mich eher, auf welcher Grundlage ich aktiv das HZA über eine Herstellung von Bier informieren müsste (oder besser noch im Nachhinein: hätte müssen), das objektiv und subjektiv nie entstehen wird.

Gruß
Andy
Mafih
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Re: Biersteuer bei einer Brauvorführung

#9

Beitrag von Mafih »

Vielen Dank an alle,
manchmal sitzt man eben auf dem Schlauch, sorry. Wir bezahlen einfach die Steuer von ca. 10 Euro und alles ist OK.
Da brauchen wir auch den Sud nicht weg schütten. Meine Gedanken waren einfach zu kompliziert, ich wollte einfach nichts falsch machen.
Danke noch mal
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