Leute, Leute, schmeisst nicht alles zusammen, was ihr an Regulatorik-Bröckchen zusammen klaubt.
1) Einzig relevante Quelle für die Einstufung ist die CLP-VO 1272/2008, Einstufungen und Kennzeichnungen werden nur tlw, und nicht immer richtig in Wiki wieder gegeben.
2) Relevant für die C&L sind quasi IMMER die Verdünnungsstufen der Substanz, die hochkonzentriert üblicherweise die höchste Einstufung besitzt.
Konkret: NaOH als trockene Plätzchen (müssten eigentlich überhaupt nicht eingestuft oder gekennzeichnet werden), werden wegen der bei Freisetzung unterstellten wässrigen Lsg. harmonisiert gekennzeichnet und eingestuft mit: Piktogramm GHS 05, "ätzend", und Einstufung Skin corr. Categorie 1a.
Die Verdünnungsstufen sind wie folgt einzustufen:
Eye Irrit. 2; H319: 0,5 % ≤ C < 2 %
Skin Corr. 1A; H314: C ≥ 5 %
Skin Corr. 1B; H314: 2 % ≤ C < 5 %
Skin Irrit. 2; H315: 0,5 % ≤ C < 2 %
[url]
https://echa.europa.eu/de/information-o ... 34413/[url]
D.h. mit 2% Reinigungslauge liegen wir bei Skin irrit cat 2/ max skin corr cat 1b.
Zur weiter oben angesprochen Wassergefährdungsklasse, die fortgeführt wurden in der Anlagenverordnung AwSV, die den deutschen Sonderweg der WGK-Einstufung mit der CLP-VO harmonisiert: sie gilt nicht für oberirdische Anlagen mit einem Volumen von weniger als 0,22 m³ bei Flüssigkeiten (sofern nicht in WS-Gebieten/ Überschwemmungsflächen). Entsprechend sind auch potenzielle Einstufungen irrelevant.
Viel relevanter ist aber folgender Aspekt: wie ist die verfügbare NaOH registriert worden? Im Stoffsicherheitsbericht, der Teil des Registrierungsdossiers ist, werden Verwendungen untersucht und auf ihre Sicherheit bewertet im Hinblick auf Exposition und Schwellenwerte.
Liegt das SDB für die Substanz vor (normalerweise nicht für Verbraucher bestimmt) und werden darin die Verwendung "Reinigen" aus- und aufgeführt?
Wenn kein SDB vorliegt (normal für Verbraucherprodukte): was schreibt der Hersteller vor, wie sie Substanz verwendet werden soll?
Es ist mir bitterernst, lest die verdammten Beipackzettel! Ihr seid verantwortlich für jede Emission und deren Folgen.
Im Prinzip genau der gleiche Kram für die Ameisensäure.
C&L: ebenfalls GHS05
Eye Irrit. 2; H319: 2 % ≤ C < 10 %
Skin Corr. 1A; H314: C ≥ 90 %
Skin Corr. 1B; H314: 10 % ≤ C < 90 %
Skin Irrit. 2; H315: 2 % ≤ C < 10 %
https://echa.europa.eu/de/information-o ... ails/49202
Ich nehme jetzt einmal stark an, es wird für die Ameisensäure nichts an Papierkram vorhanden sein. Damit hast Du auch kaum eine Idee über enthaltene Verunreinigungen. Und dann mit so etwas das Risiko einzugehen, das Brauinventar zu kontaminieren??? Ich würde es abgeben.
Und die Lauge mit Zitronensäure neutralisieren und "down the drain". Ist biologisch leicht abbaubar. Übrigens genauso wie Natriumformiat. Aber darüber rede ich hier nicht mehr weiter.