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Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 12:29
von borstel77
Moin kurze Frage,
ich plane mit zwei Kumpels ( wir haben alle eine HBNR ) zusammen eine für uns größer Menge Bier zu brauen -> 100l. Dies übersteigt aber grade unsere eigenen persönlichen, räumlichen Kapazitäten. Aus diesem Grund wollen wir die Herstellung der Würze in der Küche unseres Vereinsheims der FFW machen. Jeder will dann jeweils 33l mit nach Hause nehmen, um sie wie gewohnt anzustellen und zu vergären.
Ist hier etwas hinsichtlich Zoll usw. zu beachten oder fällt das in unsere "normalen" 200l Hobbybrauer-Limit-Bereich ohne zusätzliche Auflagen?
Ich hatte mal gelesen, dass es am Ende darauf ankommt, wo vergoren und konsumiert wird. Und das soll ja nun zu Hause stattfinden.
( Ggf. tauschen wir auch mal eine Flasche untereinander, da wir unterschiedliche Hefen und Gärführung probieren wollen.

)
Vielen Dank
Liebe Grüße
Björn
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 12:38
von christianf
Ich denke, entscheidend für den Zoll ist, wo du das Bier anstellst.
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 12:55
von Beerkenauer
Hallo Björn
schau mal hier:
"Wird Bier von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt, so gilt es als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt."
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html
das dürfte doch auch auf Euch zutreffen.
Stefan
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 13:06
von Vobi
Ich denke, dass zur Ermittlung des Herstellungsorts getreu dem Spruch "Der Brauer macht die Würze, die Hefe das Bier" auf den gesamten Herstellungsprozess abgestellt werden muss, nicht nur auf das Anstellen. Aber wie Stefan schon schreibt, dürfte hier die Herstellung im eigenen Haushalt fingiert werden. Wenn die Herstellung in einem nicht gewerblichen Brauhaus mit fremden/gemeinschaftlichem Equipment schon darunter fällt, sollte das erst recht für die Herstellung an einem nicht gewerblichen dritten Ort mit eigenem Equipment gelten.
Wie es aber immer so ist, kann die Behörde eine andere Rechtsauffassung vertreten.
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 13:07
von borstel77
Super, danke das waren die Antworten, die ich hören wollte ...

Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 13:11
von §11
Beerkenauer hat geschrieben: Montag 13. Juni 2022, 12:55
Hallo Björn
schau mal hier:
"Wird Bier von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt, so gilt es als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt."
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steue ... _node.html
das dürfte doch auch auf Euch zutreffen.
Stefan
Nein, damit sind Kommunbrauhäuser gemeint, nicht die Küche des Vereinsheims.
In der Tat gibt es hier beim Zoll sehr unterschiedliche Auslegungen ob die „Bierwerdung“ erst mit dem Anstellen gegeben ist oder nicht. Nimmt man es ganz genau, eigentlich erst dann wenn der Alkoholgehalt 0,5% übersteigt, denn bis dahin ist Bier steuerfrei.
Gruß
Jan
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 13:14
von §11
§41 BierStV
Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
Gruß
Jan
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 13:15
von Boludo
Sonst zahlt halt das bisschen Steuer. Ist ja nicht die Welt.
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 13:28
von Beerkenauer
auch auf die Gefahr hin schlafende Hunde zu wecken, einfach mal beim Zoll nachfragen, wenn man es ganz genau wissen will...
Stefan
PS. Jan danke für die "Korrektur"

Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 13:46
von Ruthard
1.) Dieser Thread ist in der falschen Rubrik, er gehört in
Brauen und Recht
2.) Als das BierStG geschaffen wurde, hat noch niemand bedacht, dass die einzelnen Prozesse der Bierherstellung an verschiedenen Orten durchgeführt werden können. Es hat sich eingebürgert, den Ort, wo die Hefe ins Bier gekippt wird, als Herstellungsort anzusehen. Das hat bisher jedes HZA akzeptiert. Das heißt, bei Onkel Willi maischen, läutern, Würze kochen, dann die Würze zu dir nach Hause fahren (den Ort, mit dem du beim HZA als Hobbybrauer registriert bist), Hefe in die Würze kippen, dann die angestellte Würze zu Tante Frieda karren, gären lassen und weiter verarbeiten bis zum fertigen Bier. Für den Zoll gilt dann das Bier als bei dir zuhause hergestellt und ist im Rahmen der 200l Grenze von der Biersteuer befreit.
3.) Nirgendwo steht, dass Hobbybrauerbier nur zuhause getrunken werden darf. Das ist eine Erfindung des HZA Kiel und entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Mittlerweile gibt es sogar ein Urteil des FG Düsseldorf, nach dem Hobbybrauerbier steuerunschädlich mit zu Veranstaltungen genommen, dort getrunken und auch mit anderen Hobbybrauern getauscht werden darf.
4.) Das Vereinsheim der Feuerwehr ist kein Gemeindebrauhaus. Mit dem Passus "Gemeindebrauhaus" wird den Kommunbrauhäusern Bestandsschutz gewährt, die schon seit Jahrhunderten Bier herstellen. Versuche mal, ein neues Gemeindebrauhaus zu errichten und genehmigen zu lassen, dann wirst du sehen, was das für ein aussichtsloses Unterfangen ist.
5.) Die 100l Bier würden bei 11,9° Plato aktuell 4,32€ Biersteuer kosten. Warum sich hier die Rillen von den Fingerkuppen tippen? 2075 ausfüllen, 4,32€ überweisen, fertig.
6.) Den Zoll um Rat zu fragen ist eine selten blöde Idee. Die wissen erfahrungsgemäß am wenigsten, was Sache ist.
Cheers, Ruthard
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 15:21
von borstel77
Nach anfänglicher Euphorie ... nein ich werde dem Zoll keine dummen Fragen stellen.
Des Weiteren hatten wir zwischendurch wirklich die Idee, mal den Gedanken weiterzuspinnen und tatsächlich ein Gemeindebrauhaus einzurichten.
Was sind da die Hürden, außer eben Spaß mit dem Veterinäramt ... wo sähe denn der Zoll einen Unterschied zwischen einem alten und einem neuen Brauhaus?
Gruß
Björn
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 15:29
von §11
5.) Die 100l Bier würden bei 11,9° Plato aktuell 4,32€ Biersteuer kosten. Warum sich hier die Rillen von den Fingerkuppen tippen? 2075 ausfüllen, 4,32€ überweisen, fertig.
Ich dachte 4,35 überweisen und dann im Anschluss das 2075 korrigieren und das Geld zurückverlangen

Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 15:58
von borstel77
Wenn ich es jetzt richtig verstehe, ist es zumindest so, dass für uns die 200l Grenze beim Verlassen der Haustür irrelevant wird, was mir im Grunde auch egal ist von der finanziellen Belastung her. Bloss irgendwie haben wir ja scheinbar (fast) alle einen anerzogenen Zwang, es möglichst rechtskonform zu machen, was aber mit der interessanten, vielfältigen, kreativen Rechtsauslegung der einzeln HZÄ nicht so leicht hinzubekommen ist.
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 17:34
von bwanapombe
borstel77 hat geschrieben: Montag 13. Juni 2022, 15:58
Wenn ich es jetzt richtig verstehe, ist es zumindest so, dass für uns die 200l Grenze beim Verlassen der Haustür irrelevant wird, was mir im Grunde auch egal ist von der finanziellen Belastung her. Bloss irgendwie haben wir ja scheinbar (fast) alle einen anerzogenen Zwang, es möglichst rechtskonform zu machen, was aber mit der interessanten, vielfältigen, kreativen Rechtsauslegung der einzeln HZÄ nicht so leicht hinzubekommen ist.
Bedingung für die 200-l-Freimenge sind, das Bier wird zum eigenen Verbrauch und im Haushalt hergestellt.
Wenn Du Punkt 5 von Ruthards Beitrag folgst, habt ihr die Steuer angemeldet und beglichen und viele Fragen stellen sich gar nicht mehr, insbesondere wer oder was das Haus verläßt.
Auch schlägt sich das versteuerte Bier nicht mehr auf die Freimenge nieder, was nochmal interessant werden könnte, wenn das übrige (im Haushalt zum eigenen Verbrauch) hergestellte Bier sich der 200-l-Marke nähert.
Insofern spricht vieles für #5. Man schont seine persönliche Freimenge für unstrittige Bierherstellung.
Dirk
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 17:44
von Johnny H
Brauwolf hat geschrieben: Montag 13. Juni 2022, 13:46
[...]
6.) Den Zoll um Rat zu fragen ist eine selten blöde Idee. Die wissen erfahrungsgemäß am wenigsten, was Sache ist.
[...]
Der Rat bzw. die Vermutung, sich zur Klärung zollrechtlicher Fragen am besten an den Zoll zu wenden, ist einer dieser unausrottbaren Internetmythen. Ungefähr so wie Flaschenbacken, Hefe aufstreuen und 10% Speise zur Aufkarbonisierung verwenden.
/sarkasmus aus!
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 22:46
von hkpdererste
Ich frag mich ja manchmal schon wie viele Zöllner bei den Forenkollegen so vor der Haustür auf der Lauer liegen?

Oder der warum macht man sich da sonst so n Stress?
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 22:54
von §11
hkpdererste hat geschrieben: Montag 13. Juni 2022, 22:46
Ich frag mich ja manchmal schon wie viele Zöllner bei den Forenkollegen so vor der Haustür auf der Lauer liegen?

Oder der warum macht man sich da sonst so n Stress?
Gute Frage, aber nachdem eine Gruppe Zöllner von Kiel nach Stralsund (300km) um auf dem Hobbybrauer Event von Störtebecker aufzuschlagen und nachdem immer wieder von Hausbesuchen berichtet wird, traue ich den Kollegen einiges zu. So ein Job muss scheinbar recht eintönig sein

Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 22:59
von §11
hkpdererste hat geschrieben: Montag 13. Juni 2022, 22:46
Ich frag mich ja manchmal schon wie viele Zöllner bei den Forenkollegen so vor der Haustür auf der Lauer liegen?

Oder der warum macht man sich da sonst so n Stress?
„Spontanbesuch vom Zoll“
Dann war es 14.40 Uhr, in 20 Minuten sollte das Publikum eingelassen werden. Plötzlich wurden wir allesamt mit ziemlichem Nachdruck in einen großen Saal getrieben, denn der Zoll war „zu Besuch“ gekommen und hatte uns was zu verkünden. Was in den nächsten 10 Minuten geschah, machte uns alle ziemlich fassungslos. Während zumindest die Mecklenburger Heimbrauer einen sehr freundlichen und tiefentspannten Umgang mit dem Hauptzollamt in Stralsund gewohnt waren, stand da auf der Bühne nun ein Amtsleiter vom Hautzollamt Kiel, drohte uns alle möglichen Strafszenarien an und gab uns das Gefühl, das Gebäude sei bereits von einer Hundertschaft umstellt, um uns „kriminelle“ Heimbrauer in eigens dafür vorgehaltene Zellen der benachbarten JVA zu bringen.
Alle Aussteller wurden gezwungen, sich in eine Reihe zu stellen, um dann von vier Zollbeamten auf Existenz einer generellen Heimbrauer-Steuernummer überprüft zu werden und ob dieser Wettbewerbssud extra angemeldet worden war. Denn nach Ansicht des Zolls wurde das nicht von der 200-Liter-Haushaltsfreigrenze gedeckelt, sondern musste extra angemeldet und versteuert werden. Dies hatte zwar Störtebeker mit der Anmeldung registriert und sich bereiterklärt, die Steuer für die Veranstaltung zu übernehmen, das genügte jedoch scheinbar nicht den geforderten Regularien.
Hier geht es weiter
https://braumagazin.de/article/stoertebeker_2017/
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Montag 13. Juni 2022, 23:31
von hkpdererste
Ja, das hatte ich damals schon mitbekommen. Was davon zu halten ist, dazu gibts hier glaube ich auch keine zwei Meinungen.
Allerdings dieses Theater mit vor der Tür und hinter der Tür und "Schonung der Freimenge" und beim Zoll anrufen und Sachen nachfragen etc. Mir würde ja viel einfallen, aber das doch nun nicht.

Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Dienstag 14. Juni 2022, 00:25
von §11
Mir ist das vollkommen Wumpe. In USA interessiert das keinen wo man braut, dafür umso mehr wo man trinkt

Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Dienstag 14. Juni 2022, 07:42
von rauchbier
Gesetzliche Regelungen muss man auch immer im historischen Kontext sehen. Man kann das auch positiv sehen. Der Staat verzichtet hier bewusst auf seinen Steueranspruch. Die Regelung sollte das landwirtschaftliche Hausbrauen (in Bayern) schützen, bei dem mit selbst angebauter Gerste für den eigenen Haushalt gebraut wurde. Leider gibt es diese Tradition des deutschen "farmhouse ale" so nicht mehr in dem Ausmaß wie früher. Dieses Privileg setzte dann bestimmte Anforderungen voraus, die der Haushalt erfüllen musste. Daher ist die Befreiung seit je her mit dem Haushalt verknüpft. Dazu ein kleines Schmankerl aus einem Redebeitrag während der damaligen Abstimmung zum Gesetz:
Das soll aber natürlich nicht rechtfertigen, was der Zoll teilweise daraus macht/ veranstaltet...
Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Dienstag 14. Juni 2022, 07:59
von borstel77
Ja das mit den USA ist schon lustig und das lustige ist, dass das in jedem Bundesstaat unterschiedlich gehandhabt wird. Ich habe versucht, in New York ein Bier aus einer Papiertüte zu trinken und sehe seit dem von Besuchen der Vereinigten Staaten von Amerika ab, nachdem ich dem Gerichtstermin unentschuldigt ferngeblieben bin ...

Re: Hobbybrauen außerhalb der eigenen 4 Wände
Verfasst: Dienstag 14. Juni 2022, 13:06
von §11
borstel77 hat geschrieben: Dienstag 14. Juni 2022, 07:59
Ja das mit den USA ist schon lustig und das lustige ist, dass das in jedem Bundesstaat unterschiedlich gehandhabt wird. Ich habe versucht, in New York ein Bier aus einer Papiertüte zu trinken und sehe seit dem von Besuchen der Vereinigten Staaten von Amerika ab, nachdem ich dem Gerichtstermin unentschuldigt ferngeblieben bin ...
Böser Bub.
Es ist ja sogar noch feingliedriger. Auch Countys und sogar Städte können Ihre eigenen Regeln haben. Es gibt zum Beispiel „dry counties“, also Landkreise in denen gar kein Alkohol verkauft werden darf. Lustigerweise ist Jack Daniels in einem dry county, weshalb man in der Distillery keinen Whiskey kaufen kann
