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Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Mittwoch 23. September 2015, 23:18
von Alt-Phex
Mal eine Frage an die, die ihr Bier auch verkaufen. Was muss zwingend auf dem Etikett stehen ?

Nährwertangaben brauche ich nicht, das ist schonmal gut. Aus dem Bauch heraus würde ich die
Stammwürze, den Alkoholgehalt und das MHD angeben. Was muss noch drauf ?

Danke
Bernd

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Mittwoch 23. September 2015, 23:23
von Brewtotype
Es gibt eine Publikation von Herrn Dipl.- Ing. Dario Cotterchio vom BLQ.
Der beschäftigt sich damit sehr ausgiebig und berät auch Großkonzerne zwecks Deklaration-Vorschriften.

Edit: Rechtschreibung, weil mein Handy denkt es könne besser Deutsch als ich

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Mittwoch 23. September 2015, 23:27
von Alt-Phex
Brewtotype hat geschrieben:Es gibt eine Publikation von Herrn Dipl.- Ing. Dario Cotterchio vom BLQ.
Der beschäftigt sich damit sehr ausgiebig und beratet auch Großkonzerne zwecks Deklaration-Vorschriften.
Super, über den Namen hab ich es gefunden. Das hilft schonmal weiter. Vielen Dank.

Ich verlinke das gleich mal, für andere sicherlich auch interessant.
Die Kennzeichnung von Bier /
Lebensmittelrechtliche Verpflichtungen
bei der Etikettengestaltung

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Mittwoch 23. September 2015, 23:30
von Brewtotype
Ich könnte ihn bei Gelegenheit persönlich Fragen ob es Ausnahmen für Mikrobrauer gibt, die nicht für den internationalen Markt produzieren, falls es euch interessiert.

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Mittwoch 23. September 2015, 23:39
von Kellerbraeu
:thumbsup ja bitte mehr Infos

Ulf

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Mittwoch 23. September 2015, 23:56
von Alt-Phex
Brewtotype hat geschrieben:Ich könnte ihn bei Gelegenheit persönlich Fragen ob es Ausnahmen für Mikrobrauer gibt, die nicht für den internationalen Markt produzieren, falls es euch interessiert.
Ja, das wäre Klasse. Auch wenn ich jetzt beim ersten durchgucken nichts gefunden habe was mir
irgendwie Kopfschmerzen bereitet. Mal abgesehen vom EAN-Code. das kostet bestimmt richtig.
Da kann ich aber einen meiner Kunden mal fragen, die haben sowas auf jedem Produkt.

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 00:05
von olibaer
Hallo,
Brewtotype hat geschrieben:Ich könnte ihn bei Gelegenheit persönlich Fragen ob es Ausnahmen für Mikrobrauer gibt, die nicht für den internationalen Markt produzieren, falls es euch interessiert.
"Mikrobrauer" ? ... ist genau was oder wer ?
Brewtotype hat geschrieben: ... falls es euch interessiert.
Nö, was soll ich denn mit der warmen Luft.

Gruß
Oli

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 00:23
von Brewtotype
olibaer hat geschrieben:Hallo,
Brewtotype hat geschrieben:Ich könnte ihn bei Gelegenheit persönlich Fragen ob es Ausnahmen für Mikrobrauer gibt, die nicht für den internationalen Markt produzieren, falls es euch interessiert.
"Mikrobrauer" ? ... ist genau was oder wer ?
Brewtotype hat geschrieben: ... falls es euch interessiert.
Nö, was soll ich denn mit der warmen Luft.

Gruß
Oli
Ich weiß nicht wie ich deinen Post aufnehmen soll, soll es ein Angriff sein?
Ich stehe zwar nicht mehr in einem beruflichen Verhältnis zur BLQ, jedoch in einem privaten und freundschaftlichen. Ich habe hier nur angeboten, wenn ich das nächste mal meine ehemaligen Kollegen/Freunde besuche Antworten auf hier gestellte Fragen zu erhalten. Ich habe es ehrlich gesagt nicht notwendig mich im Internet besser darzustellen als ich bin, ich wollte lediglich einen Beitrag zu diesem Forum leisten.... Finde es echt schade, dass Leuten hier etwas unterstellt wird ohne diese genauer zu kennen :thumbdown

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 00:32
von Alt-Phex
Warum denn gleich so negativ Oli, ist doch nett mal nachzufragen.
OK, bräuchte ich dann trotzdem schriftlich um mich darauf verlassen zu können.

Aber wie gesagt, das PDF hilft mir da schon weiter. Danke Brewtotype.

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 00:37
von gulp
Brewtotype hat geschrieben:
olibaer hat geschrieben:Hallo,
Brewtotype hat geschrieben:Ich könnte ihn bei Gelegenheit persönlich Fragen ob es Ausnahmen für Mikrobrauer gibt, die nicht für den internationalen Markt produzieren, falls es euch interessiert.
"Mikrobrauer" ? ... ist genau was oder wer ?
Brewtotype hat geschrieben: ... falls es euch interessiert.
Nö, was soll ich denn mit der warmen Luft.

Gruß
Oli
Ich weiß nicht wie ich deinen Post aufnehmen soll, soll es ein Angriff sein?
Ich stehe zwar nicht mehr in einem beruflichen Verhältnis zur BLQ, jedoch in einem privaten und freundschaftlichen. Ich habe hier nur angeboten, wenn ich das nächste mal meine ehemaligen Kollegen/Freunde besuche Antworten auf hier gestellte Fragen zu erhalten. Ich habe es ehrlich gesagt nicht notwendig mich im Internet besser darzustellen als ich bin, ich wollte lediglich einen Beitrag zu diesem Forum leisten.... Finde es echt schade, dass Leuten hier etwas unterstellt wird ohne diese genauer zu kennen :thumbdown
"Mikrobrauer" wird ihn halt stören. Definitionen, wir brauchen Definitionen. Unser Oli ist manchmal ein bisserl streng.

Von mir noch ein nachträgliches Willkommen im Forum, Daniel. :Greets

Und jetzt reißt euch mal a wenig zamm!

Gruß
Peter

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 00:47
von Brewtotype
Alt-Phex hat geschrieben:...trotzdem schriftlich um mich darauf verlassen zu können.
Verständlich, du könntest ihn natürlich auch direkt kontaktieren, damit er dir die passenden Unterlagen zu kommen lässt. In wieweit die oben erwähnte Publikation rechtsverbindlich ist bin ich überfragt (sollte er dir jedoch mitteilen können, bzw. die passenden Unterlagen nennen können).
Persönlich werd ich es erst gegen Dezember nach Freising schaffen, da mein Studium mich ab nächster Woche wieder in anspruchen nehmen wird.

Evtl. würde sich eine E-Mail anbieten, da Herr Cotterchio im Außendienst tätig ist.
Kontaktdaten (finden sich auch auf der Internetseite):
Tel. 08161 71-4549
Fax 08161 71-4181
E-Mail: dario.cotterchio(at)wzw.tum.de

Ggf. wäre noch Dipl.-Ing. Hubertus Schneiderbanger ein möglicher Ansprechpartner.

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 01:14
von Brewtotype
Danke Peter für die Aufklärung :Bigsmile

Hier die schuldige Definiton: http://de.statista.com/statistik/daten/ ... utschland/

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 07:29
von aalhuhnsuppe
olibaer hat geschrieben:Nö, was soll ich denn mit der warmen Luft.
Aber ja doch, produzierst ja schon selbst genug davon, gell? :P
Jetzt mach schön Sitz, dann gibts nachher auch was feines...

Ich finde das hier ziemlich spannend und die Folie von dem Dario Cotterchio ist prima/informativ.
Eine Frage: Wofür steht BLQ? Ich hab ums verrecken keine Definition gefunden (ja, es hat was mit dem Weihenstephaninstitut zu tun, aber da ist auch kein b, kein l und gar kein q drin zu finden). :Grübel

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 07:32
von fredz
aalhuhnsuppe hat geschrieben: Eine Frage: Wofür steht BLQ? Ich hab ums verrecken keine Definition gefunden (ja, es hat was mit dem Weihenstephaninstitut zu tun, aber da ist auch kein b, kein l und gar kein q drin zu finden). :Grübel
http://www.blq-weihenstephan.de/


Gruß

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 07:45
von Brewtotype
BLQ = Institut für Brau- und Lebensmittelqualität

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 07:51
von aalhuhnsuppe
fredz hat geschrieben:http://www.blq-weihenstephan.de/
Da hab ich es halt auch nicht gefunden.

@Brewtotype: Danke :thumbsup

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 08:24
von Slàinte!
Hallo Bernd,

auf eine "Fertigpackung" muss folgendes drauf:

-Bezeichnung des Lebensmittels (Weizenbier, Pils etc., Phantasienamen reichen nicht)
-Zutatenverzeichnis (Auflistung der Zutaten in absteigender Reihenfolge (z.b. Zutaten: Wasser, Gerstenmalz, Hopfen))
-Mindesthaltbarkeitsdatum (Wenn du es mit Tag, Monat und Jahr angibst brauchst du keine Loskennzeichnung)
-Nettofüllmenge gemäß Eichgesetz
-Herstellerangaben (Name und Anschrift)
-Nährwertkennzeichnung (ab 2016 für jedes verpacktes Lebensmittel)
-evtl. Loskennzeichnung
-Alkoholgehalt (genauer Gehalt schwierig zu ermitteln. Hast du evtl ein Labor zur Hand?)

Beim Zutatenverzeichnis müssen die Allergene (Gerstenmalz, Weizenmalz) klar ersichtlich sein. Also Gerste und Weizen dick drucken

Der EAN Code ist lebensmittelrechtlich nicht vorgeschrieben. Jeder Hersteller kann selbst entscheiden ob er einen braucht oder nicht.

Eine Ausnahme für "Mikrobrauer" gibt es nicht. Sobald eine Fertigpackung (also hier Bierflasche) zum Verkauf angeboten wird, muss die ganze Kennzeichnung drauf. Egal wie viel hergestellt wird.

Gruß Ingo

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 10:55
von Malzwein
Die Ermittlung der Nährwertangaben und des Alkoholgehalts würden mir Kopfzerbrechen bereiten. Wie macht man das eigentlich in einer Mikrobrauerei und wie sieht da die Kostenseite aus?

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 11:16
von inem
Malzwein hat geschrieben:Die Ermittlung der Nährwertangaben und des Alkoholgehalts würden mir Kopfzerbrechen bereiten. Wie macht man das eigentlich in einer Mikrobrauerei und wie sieht da die Kostenseite aus?
Da wird man um eine Laboranalye nicht herumkommen.

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 11:50
von Dr Huppertz
inem hat geschrieben:
Malzwein hat geschrieben:Die Ermittlung der Nährwertangaben und des Alkoholgehalts würden mir Kopfzerbrechen bereiten. Wie macht man das eigentlich in einer Mikrobrauerei und wie sieht da die Kostenseite aus?
Da wird man um eine Laboranalye nicht herumkommen.
Für jeden Sud?

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 11:53
von Duke
Moin!

Ich habe vor ein paar Wochen das hier gefunden und da
taucht der ean code gar nicht auf...

http://www.brauer-bund.de/download/Arch ... bdbc25d9a8

Gruß

Norman

Edit: Aber für die Alkoholangabe gibt es doch eh Toleranzen, darum würde ich mir nicht so viel Kopf machen...

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 12:09
von Alt-Phex
Nährwertangaben (Tabelle) sind, bei einem Alk. Gehalt über 1.2%, nicht erforderlich.
Alkoholgehalt müssen wir halt berechnen, dafür gibt es ja die Toleranzen.

EAN-Code wäre halt praktisch für den Einzelhandel, damit die das über die Kasse
ziehen können und es Piep macht. Muss ich mich nochmal genauer mit beschäftigen.

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 12:21
von Hagen
Manchmal hilft auch ein Blick in unsere Leiteratursammlung. Dort haben wir den Titel schon kurz nach Erscheinen als pdf gelistet.

Da es bei der Etikettenverordnung um europäischen Verbraucherschutz geht, dürfte die Größe der Brauerei ebenso irrelvant sein wie ein internationaler Vertrieb. Selbst wenn nur 5 Seppl aus deinem Dorf das Bier kaufen mögen, sind diese letztlich Verbraucher deines in den Verkehr gebrachten Bieres.

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 12:27
von Alt-Phex
Danke Hagen, die Literatursammlung hatte ich nicht auf dem Schirm.
5 Seppl aus deinem Dorf
Bei den 600.000 Dorfbewohnern hier hoffe ich doch auf ein paar mehr Konsumenten :redhead

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 12:35
von Hagen
War ja auch nicht auf dich gemünzt, sondern eher plakativ gemeint :Wink

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 24. September 2015, 12:37
von Alt-Phex
Hagen hat geschrieben:War ja auch nicht auf dich gemünzt, sondern eher plakativ gemeint :Wink
Schon klar, aber die Vorlage...

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Freitag 25. September 2015, 00:08
von Alt-Phex
-Herstellerangaben (Name und Anschrift)
Wen muss ich denn abgeben, die Brauerei die das im Lohnsud macht oder
mich, der das Bier vertreibt ? - Letzteres macht mehrt Sinn, denn oft steht
ja nur drauf: "gebraut für Mustermann Biervertriebs Gmbh".

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Freitag 25. September 2015, 09:30
von Rob5
Alt-Phex hat geschrieben:
-Herstellerangaben (Name und Anschrift)
Wen muss ich denn abgeben, die Brauerei die das im Lohnsud macht oder
mich, der das Bier vertreibt ? - Letzteres macht mehrt Sinn, denn oft steht
ja nur drauf: "gebraut für Mustermann Biervertriebs Gmbh".
In der VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) heißt es dazu:
Art. 8 Verantwortlichkeiten
(1) Verantwortlich für die Information über ein Lebensmittel ist der Lebensmittelunternehmer, unter dessen
Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird, oder, wenn dieser Unternehmer nicht in der Union
niedergelassen ist, der Importeur, der das Lebensmittel in die Union einführt.
(2) [...]
Art. 9 Verzeichnis der verpflichtenden Angaben
(1) Nach Maßgabe der Artikel 10 bis 35 und vorbehaltlich der in diesem Kapitel vorgesehenen Ausnahmen sind
folgende Angaben verpflichtend:
[...]
h) der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers nach Artikel 8 Absatz 1;
[...]
Lebensmittelunternehmer sind gem. der Definition in Art. 2 I lit. a LMIV i.V.m. Art. 3 Nr. 3 VO (EG) Nr. 178/2002
die natürlichen oder juristischen Personen, die dafür verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erfüllt werden;
Lebensmittelunternehmen sind gem. der Definition in Art. 2 I lit. a LMIV i.V.m. Art. 3 Nr. 2 VO (EG) Nr. 178/2002
alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen;

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Mittwoch 18. Juli 2018, 02:36
von Gasflasche
Wie sieht es eigentlich mit Zucker für die Flaschengärung aus? :Grübel

Zusatzstoffe die in einer "veränderten" Form noch im fertigen Bier enthalten sind, müssen wohl angegeben werden, Rückstände nicht, oder so beschreibt der Brauerbund es doch in ihrem Leitfaden. Das bringt bei mir mehr Fragen als Antworten hoch:
  • Wie weit ist der Begriff "verändert" dehnbar?
    Falls CO2/Alkohol als eine veränderte Form von Zucker interpretiert werden könnte (womit ich es zugegeben sehr schwer hätte), ist der Fall schnell erledigt. Aber ob ein chemisch komplett anderer Stoff noch als ein veränderter Ausgangsstoff gesehen werden kann, würde mich schon irgendwie wundern. :Grübel
  • Wie eng ist "Rückstand" zu interpretieren? Ich gehe in der Regel davon aus, dass der Zucker (in meinem Fall z.B. Saccharose) nahezu vollständig vergärt wird und es daher nur noch "Rückstände" gibt. Mit diesem Wortlaut und mit dem vorherigen Punkt als irrelevant betrachtet, würde der Zucker dann nicht mehr als deklarierungspflichtig in der Zutatenliste gelten. Dies ist aber natürlich nur eine Annahme: bei schweren Bieren oder bei Hefen mit niedrigen Alkoholtoleranzen kann das in de Praxis natürlich schon ganz anders aussehen, auch wenn es nicht immer registriert wird.
    Natürlich, wenn der Spunddruck um 50% verfehlt wird, ist dies natürlich ein Zeichen an der Wand für eine unvollständige Vergärung (oder für ein defektes oder schlecht angebrachtes Manometer).
EDIT: Ich zitiere aus der EU-VO Nr. 1169/2011: "Zutaten, die weniger als 2 % des Enderzeugnisses ausmachen: können in anderer Reihenfolge nach den übrigen Zutaten aufgezählt werden"
Dann dürfte man Zucker (für die Flaschengärung und falls es angegeben werden muss) wohl auch nach Hopfen und Hefe schreiben :Grübel

Re: Pflichtangaben auf dem Etikett

Verfasst: Donnerstag 2. August 2018, 06:41
von AxelS
Gasflasche hat geschrieben: Mittwoch 18. Juli 2018, 02:36 Dann dürfte man Zucker (für die Flaschengärung und falls es angegeben werden muss) wohl auch nach Hopfen und Hefe schreiben
Ich steuere mal die Angaben einer sehr bekannten Brauerei von der größten Insel Deutschlands bei:

Zutaten: Brauwasser, Gerstenmalz, Weizenmalz, Traubenzucker, Naturhopfen, Hefe [Zucker vollständig vergoren in Flaschenreifung, Traditionelle Methode]

Inwieweit die Angaben nun Pflicht sind, weiß ich nicht. Aber die Brauerei stellt das als Alleinstellungsmerkmal hin (Traditionelle Flaschenreifung) und hebt sich damit von der Konkurez ab. Auch ein gangbarer Weg, wie ich meine...

Axel