Hypothetisch: Bier verkaufen

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Fridurener
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Hypothetisch: Bier verkaufen

#1

Beitrag von Fridurener »

Hi Freunde,

habe die Suchfunktion bemüht aber für meine speziellen Bedürfnisse nichts gefunden.

Nehmen wir mal an, dass ich einmalig eine Menge von ca. 2hl Bier verkaufen will. Ich gehe davon aus, dass ich mit dem Finanzamt kein Problem bekomme, da es einmalig sein soll und keine stetige Selbstständigkeit besteht. Darüber hinaus würde ich natürlich auch die Biersteuer an das Hauptzollamt entrichten und ich würde das Bier in einer von Gewerbeaufsicht und Lebensmittelkontrolle genehmigten Hobbybrauerei brauen lassen.

Darf ich es dann verkaufen?
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inem
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Re: Hypothetisch: Bier verkaufen

#2

Beitrag von inem »

Vielleicht hilft dir dieser Thread:

viewtopic.php?f=32&t=2689&p=37520

Ansonsten sind die Stichwörter Lohnsud oder Kukucksbrauen vielleicht hilfreich.
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hutschpferd
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Re: Hypothetisch: Bier verkaufen

#3

Beitrag von hutschpferd »

Als Österreicher würd ich sagen, scheiß di nix, passiert dir nix :)
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Fridurener
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Re: Hypothetisch: Bier verkaufen

#4

Beitrag von Fridurener »

Danke für die Beiträge. Lohnsud und Kuckuck gehen davon aus, dass gewerbsmäßig gebraut wird. Das wäre bei mir ja nicht der Fall. Das wäre ja einmalig. Gewerbeanmeldung wäre trotzdem nötig?

Scheiß di nix passiert di nix...heißt scheiß Dir nich inne Hose oder wenn Dich keiner anscheißt...Beides sind natürlich auch Optionen.
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docpsycho
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Re: Hypothetisch: Bier verkaufen

#5

Beitrag von docpsycho »

Gude,

also ich würde sagen, ruf' doch mal beim Hauptzollamt an. (beim Hauptzollamt Darmstadt wird einem schnell, unkompliziert und erstaunlicher Weise freundlich weiter geholfen) Wenn du etwas herausbekommst, würde mich das Ergebnis durchaus auch interessieren.

Grüße, der Doc

ps.: Ich persönlich würde nach dem Motto, wo kein Kläger da kein Richter, handeln aber darum geht's hier nicht. :Bigsmile
Setup: 3,5kw Caso-Induktionsplatte, 36l Brewferm-Topf, 38l Schengler-Thermoport mit Läuterhexe, Kühlspirale, Themperaturgesteuerte Gärkammer.

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Alt-Phex
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Re: Hypothetisch: Bier verkaufen

#6

Beitrag von Alt-Phex »

Ein Produkt herstellen (lassen) und dann zu verkaufen ist eine gewerbliche Aktion.
Du verkaufst ja nicht deinen gebrauchten Kühlschrank auf ebay.

Da kann dir aber letzendlich nur ein Steuerberater und/oder das Finanzamt weiter helfen.
Den Zoll interessiert in diesem Zusammenhang lediglich die Biersteuer.
>>Impfung rettet Leben und Kultur!<<

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§11
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Re: Hypothetisch: Bier verkaufen

#7

Beitrag von §11 »

Fridurener hat geschrieben:Hi Freunde,

habe die Suchfunktion bemüht aber für meine speziellen Bedürfnisse nichts gefunden.

Nehmen wir mal an, dass ich einmalig eine Menge von ca. 2hl Bier verkaufen will. Ich gehe davon aus, dass ich mit dem Finanzamt kein Problem bekomme, da es einmalig sein soll und keine stetige Selbstständigkeit besteht. Darüber hinaus würde ich natürlich auch die Biersteuer an das Hauptzollamt entrichten und ich würde das Bier in einer von Gewerbeaufsicht und Lebensmittelkontrolle genehmigten Hobbybrauerei brauen lassen.

Darf ich es dann verkaufen?
Ich steh glaub ich auf dem Schlauch. Warum sollte denn das Finanzamt kein Problem haben wenn es eine einmalige Sache ist? Dann wuerde ja praktisch bei keinem Verkauf (z.B. Grundstueck) Steuern anfallen und kein Kuenstler muesste bei einem Aufttitt Steuern abfuehren.

Deine Einahmen must du natuerlich ganz normal bei deiner Einkommensteuer auffuehren. Ich wuerde dir tunlichst raten die Biersteuer ueber die Brauerei abzufuehren. Du kaufst von der Brauerei das Bier bereits versteuert. Sonst must du naemlich ein seperates Steuerlager beantragen. Anders ist das wesentlich unkomplizierter

Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Fridurener
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Re: Hypothetisch: Bier verkaufen

#8

Beitrag von Fridurener »

§11 hat geschrieben:
Fridurener hat geschrieben:Hi Freunde,

habe die Suchfunktion bemüht aber für meine speziellen Bedürfnisse nichts gefunden.

Nehmen wir mal an, dass ich einmalig eine Menge von ca. 2hl Bier verkaufen will. Ich gehe davon aus, dass ich mit dem Finanzamt kein Problem bekomme, da es einmalig sein soll und keine stetige Selbstständigkeit besteht. Darüber hinaus würde ich natürlich auch die Biersteuer an das Hauptzollamt entrichten und ich würde das Bier in einer von Gewerbeaufsicht und Lebensmittelkontrolle genehmigten Hobbybrauerei brauen lassen.

Darf ich es dann verkaufen?
Ich steh glaub ich auf dem Schlauch. Warum sollte denn das Finanzamt kein Problem haben wenn es eine einmalige Sache ist? Dann wuerde ja praktisch bei keinem Verkauf (z.B. Grundstueck) Steuern anfallen und kein Kuenstler muesste bei einem Aufttitt Steuern abfuehren.

Deine Einahmen must du natuerlich ganz normal bei deiner Einkommensteuer auffuehren. Ich wuerde dir tunlichst raten die Biersteuer ueber die Brauerei abzufuehren. Du kaufst von der Brauerei das Bier bereits versteuert. Sonst must du naemlich ein seperates Steuerlager beantragen. Anders ist das wesentlich unkomplizierter

Jan
Nein , nein. Mit dem Finanzamt ist alles geregelt. Die sehen keine gewerbliche Tätigkeit und wollen nix haben. 2hl Bier kann man auch wohl kaum mit nem notariellem Grundstücksverkauf vergleichen. Biersteuer wird natürlich abgeführt, hab ich ja ganz oben geschrieben.
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Re: Hypothetisch: Bier verkaufen

#9

Beitrag von WölkStoff »

Hallo, steuerrechtlich gibt es eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 600 Euro (Gewinn) jährlich.

Siehe auch: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
(war auf die Schnelle das Erste, was ich dazu gefunden habe).

Wegen Wettbewerbsrecht evtl. IHK anrufen (oder der österreichischen Weisheit folgen :Bigsmile )

Grüße.

Jürgen
Gibts denn leicht ebbs Bessas wia a Bier?
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Fridurener
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Re: Hypothetisch: Bier verkaufen

#10

Beitrag von Fridurener »

Nochmals Danke für Eure Beiträge. Alles ist hilfreich!
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Malzwein
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Re: Hypothetisch: Bier verkaufen

#11

Beitrag von Malzwein »

WölkStoff hat geschrieben:Hallo, steuerrechtlich gibt es eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 600 Euro (Gewinn) jährlich.

Siehe auch: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
(war auf die Schnelle das Erste, was ich dazu gefunden habe).

....
Das gilt aber für den "Gesamtgewinn aus allen Geschäften ". Wenn z.B. noch Gewinne aus Vermierung und Verpachtung vorliegen, werden alle Gewinne zusammengerechnet.
Gruß Matthias

Jep, Bier wird´s immer... meist auch trinkbar und manchmal ist es richtig gut!
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