Seite 1 von 1
Hypothetisch: Bier verkaufen
Verfasst: Mittwoch 25. Mai 2016, 13:56
von Fridurener
Hi Freunde,
habe die Suchfunktion bemüht aber für meine speziellen Bedürfnisse nichts gefunden.
Nehmen wir mal an, dass ich einmalig eine Menge von ca. 2hl Bier verkaufen will. Ich gehe davon aus, dass ich mit dem Finanzamt kein Problem bekomme, da es einmalig sein soll und keine stetige Selbstständigkeit besteht. Darüber hinaus würde ich natürlich auch die Biersteuer an das Hauptzollamt entrichten und ich würde das Bier in einer von Gewerbeaufsicht und Lebensmittelkontrolle genehmigten Hobbybrauerei brauen lassen.
Darf ich es dann verkaufen?
Re: Hypothetisch: Bier verkaufen
Verfasst: Mittwoch 25. Mai 2016, 14:12
von inem
Vielleicht hilft dir dieser Thread:
viewtopic.php?f=32&t=2689&p=37520
Ansonsten sind die Stichwörter Lohnsud oder Kukucksbrauen vielleicht hilfreich.
Re: Hypothetisch: Bier verkaufen
Verfasst: Mittwoch 25. Mai 2016, 15:00
von hutschpferd
Als Österreicher würd ich sagen, scheiß di nix, passiert dir nix :)
Re: Hypothetisch: Bier verkaufen
Verfasst: Mittwoch 25. Mai 2016, 17:15
von Fridurener
Danke für die Beiträge. Lohnsud und Kuckuck gehen davon aus, dass gewerbsmäßig gebraut wird. Das wäre bei mir ja nicht der Fall. Das wäre ja einmalig. Gewerbeanmeldung wäre trotzdem nötig?
Scheiß di nix passiert di nix...heißt scheiß Dir nich inne Hose oder wenn Dich keiner anscheißt...Beides sind natürlich auch Optionen.
Re: Hypothetisch: Bier verkaufen
Verfasst: Mittwoch 25. Mai 2016, 17:29
von docpsycho
Gude,
also ich würde sagen, ruf' doch mal beim Hauptzollamt an. (beim Hauptzollamt Darmstadt wird einem schnell, unkompliziert und erstaunlicher Weise freundlich weiter geholfen) Wenn du etwas herausbekommst, würde mich das Ergebnis durchaus auch interessieren.
Grüße, der Doc
ps.: Ich persönlich würde nach dem Motto, wo kein Kläger da kein Richter, handeln aber darum geht's hier nicht.

Re: Hypothetisch: Bier verkaufen
Verfasst: Mittwoch 25. Mai 2016, 17:48
von Alt-Phex
Ein Produkt herstellen (lassen) und dann zu verkaufen ist eine gewerbliche Aktion.
Du verkaufst ja nicht deinen gebrauchten Kühlschrank auf ebay.
Da kann dir aber letzendlich nur ein Steuerberater und/oder das Finanzamt weiter helfen.
Den Zoll interessiert in diesem Zusammenhang lediglich die Biersteuer.
Re: Hypothetisch: Bier verkaufen
Verfasst: Mittwoch 25. Mai 2016, 18:42
von §11
Fridurener hat geschrieben:Hi Freunde,
habe die Suchfunktion bemüht aber für meine speziellen Bedürfnisse nichts gefunden.
Nehmen wir mal an, dass ich einmalig eine Menge von ca. 2hl Bier verkaufen will. Ich gehe davon aus, dass ich mit dem Finanzamt kein Problem bekomme, da es einmalig sein soll und keine stetige Selbstständigkeit besteht. Darüber hinaus würde ich natürlich auch die Biersteuer an das Hauptzollamt entrichten und ich würde das Bier in einer von Gewerbeaufsicht und Lebensmittelkontrolle genehmigten Hobbybrauerei brauen lassen.
Darf ich es dann verkaufen?
Ich steh glaub ich auf dem Schlauch. Warum sollte denn das Finanzamt kein Problem haben wenn es eine einmalige Sache ist? Dann wuerde ja praktisch bei keinem Verkauf (z.B. Grundstueck) Steuern anfallen und kein Kuenstler muesste bei einem Aufttitt Steuern abfuehren.
Deine Einahmen must du natuerlich ganz normal bei deiner Einkommensteuer auffuehren. Ich wuerde dir tunlichst raten die Biersteuer ueber die Brauerei abzufuehren. Du kaufst von der Brauerei das Bier bereits versteuert. Sonst must du naemlich ein seperates Steuerlager beantragen. Anders ist das wesentlich unkomplizierter
Jan
Re: Hypothetisch: Bier verkaufen
Verfasst: Donnerstag 26. Mai 2016, 08:17
von Fridurener
§11 hat geschrieben:Fridurener hat geschrieben:Hi Freunde,
habe die Suchfunktion bemüht aber für meine speziellen Bedürfnisse nichts gefunden.
Nehmen wir mal an, dass ich einmalig eine Menge von ca. 2hl Bier verkaufen will. Ich gehe davon aus, dass ich mit dem Finanzamt kein Problem bekomme, da es einmalig sein soll und keine stetige Selbstständigkeit besteht. Darüber hinaus würde ich natürlich auch die Biersteuer an das Hauptzollamt entrichten und ich würde das Bier in einer von Gewerbeaufsicht und Lebensmittelkontrolle genehmigten Hobbybrauerei brauen lassen.
Darf ich es dann verkaufen?
Ich steh glaub ich auf dem Schlauch. Warum sollte denn das Finanzamt kein Problem haben wenn es eine einmalige Sache ist? Dann wuerde ja praktisch bei keinem Verkauf (z.B. Grundstueck) Steuern anfallen und kein Kuenstler muesste bei einem Aufttitt Steuern abfuehren.
Deine Einahmen must du natuerlich ganz normal bei deiner Einkommensteuer auffuehren. Ich wuerde dir tunlichst raten die Biersteuer ueber die Brauerei abzufuehren. Du kaufst von der Brauerei das Bier bereits versteuert. Sonst must du naemlich ein seperates Steuerlager beantragen. Anders ist das wesentlich unkomplizierter
Jan
Nein , nein. Mit dem Finanzamt ist alles geregelt. Die sehen keine gewerbliche Tätigkeit und wollen nix haben. 2hl Bier kann man auch wohl kaum mit nem notariellem Grundstücksverkauf vergleichen. Biersteuer wird natürlich abgeführt, hab ich ja ganz oben geschrieben.
Re: Hypothetisch: Bier verkaufen
Verfasst: Donnerstag 26. Mai 2016, 10:56
von WölkStoff
Hallo, steuerrechtlich gibt es eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 600 Euro (Gewinn) jährlich.
Siehe auch:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
(war auf die Schnelle das Erste, was ich dazu gefunden habe).
Wegen Wettbewerbsrecht evtl. IHK anrufen (oder der österreichischen Weisheit folgen

)
Grüße.
Jürgen
Re: Hypothetisch: Bier verkaufen
Verfasst: Donnerstag 26. Mai 2016, 12:55
von Fridurener
Nochmals Danke für Eure Beiträge. Alles ist hilfreich!
Re: Hypothetisch: Bier verkaufen
Verfasst: Donnerstag 26. Mai 2016, 13:14
von Malzwein
WölkStoff hat geschrieben:Hallo, steuerrechtlich gibt es eine Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 600 Euro (Gewinn) jährlich.
Siehe auch:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz ... odule=home
(war auf die Schnelle das Erste, was ich dazu gefunden habe).
....
Das gilt aber für den "Gesamtgewinn aus allen Geschäften ". Wenn z.B. noch Gewinne aus Vermierung und Verpachtung vorliegen, werden alle Gewinne zusammengerechnet.