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biersteuer [am 04.11.2014 um 12:36 Uhr] – Frissnix | biersteuer [am 26.01.2025 um 10:57 Uhr] (aktuell) – FlorianTH | ||
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- | ====== Biersteuer ====== | + | ~~REDIRECT> |
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- | Auszug aus der Biersteuerverordnung: | + | |
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- | § 2 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer | + | |
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- | 1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf § 2 | + | |
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- | (1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 Hektoliter im Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer | + | |
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- | (2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich im Kalenderjahr erzeugt wird. Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen. | + |