Gewerberecht

Zum Glück hat Österreich nur neun Bundesländer mit unterschiedlichem Recht. Aber dem geplagten Unternehmer helfen ja die 9×9 Bezirkswirtschaftskammerniederlassungen.

Seit 18.07.2017 besteht eine Gebührenbefreiung in Gewerbeverfahren! In allen Verfahren nach der Gewerbeordnung besteht nunmehr eine generelle Befreiung von Bundesstempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben.

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