Gewerberecht
Zum Glück hat Österreich nur neun Bundesländer mit unterschiedlichem Recht. Aber dem geplagten Unternehmer helfen ja die 9×9 Bezirkswirtschaftskammerniederlassungen.
Seit 18.07.2017 besteht eine Gebührenbefreiung in Gewerbeverfahren! In allen Verfahren nach der Gewerbeordnung besteht nunmehr eine generelle Befreiung von Bundesstempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben.