Schlupfer hat geschrieben:JanBr hat geschrieben:...Richtig blöd wird es ab 2016, dann müssen nämlich Nährwertangaben drauf...
Das gilt gottseidank nicht für Getränke mit >1,2 % Alkohol! Also nicht für "richtiges" Bier
Michael
Korrekt. Aber, Zitat:
"
[...]Die Pflichtangaben müssen mit Ausnahme der Nährwertkennzeichnung ab dem 13. Dezember
2014 der neuen Rechtslage entsprechen, der Geltungsbeginn für die Nährwertkennzeichnung ist der 13.Dezember 2016.
Bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 % Volumen ist allerdings
eine Nährwertkennzeichnung noch nicht gesetzlich verpflichtend[...]"
Quelle: Leitfaden zur Anwendung der Lebensmittelinformationsverordnung und anderer Kennzeichnungsvorschriften, Deutscher Brauer-Bund e.V.
Da die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) auf europäischer Ebene geregelt ist darf man davon ausgehen, dass sich da noch etwas tut.
Jetzt schon absehbar ist, dass zumindest der Brennwert ab 13.12.2016 drauf muss(was ja noch beherrschbar wäre).
Weiter ist anzumerken, dass sich die LIMV nicht nur auf Gebindeetiketten bezieht, sondern auch auf Umverpackungen die, im Sinne der Verordnung,
vom Endverbraucher nicht geöffnet werden können ohne die Verpackung zu zerstören (z.B. klassisches Sixpack, Pakete, Boxen,... ).
Für geschrumpfte Einheiten gelten wieder gesonderte Regeln.
Viele Brauereien werden die Anforderungen die sich ab 13.Dezember 2016 aus dem LMIV ergeben schon jetzt umsetzen,
um aus Kostengründen eine mehrmalige Änderung des Etiekttenpools zu umgehen. Mit ein wenig Geduld werden sich
bald viele Muster im Handel befinden.
Bis dahin ist dies hier IMHO
Deutscher Brauer-Bund e.V. die beste Zusammenfassung der
EG-Verordnung Nr. 1169/2011(sie stammt von 02/2014, bitte auf Versionsänderungen achten)
Wen es trotzdem mit einer grösseren Anzahl von Artikeln mit den „
Big 7(u.a. S.40)“ trifft , muss sich schon etwas einfallen lassen.
Zur flexiblen Erfüllung der Vorschrift wird es nötig werden Rezepturen/Stücklisten sauber zu Pflegen und die Stücklistenkomponenten mit Spezifikationen zu versehen die min. den Anforderungen der LIMV folgen(z.B. Allergen ja/nein).
Realität ist bereits, dass ein Stück Sofware aus den gemachten
Angaben/Spezifikationen/einer Liste von Allergenen ein Musteretikett erzeugt. Die Lücken die dabei entstehen, z.B. für die Angabe der "
Big 7", müssen dann analytisch gefüllt werden.
Gruß
Oli