Das wird ja immer absurder!

Das wird ja immer absurder!
Brewtiger hat geschrieben: ↑Donnerstag 31. Januar 2019, 06:56Da kann man doch leicht noch einmal nachhaken. Das Formular sieht für diesen Ausnahmefall (dass also jeder Sud einzeln anzuzeigen sei) eine "Begründung" vor. Was folgt, ist aber keine Begründung für die Nutzung dieser Maßnahme, sondern ein Hinweis (nicht vorher brauen) sowie eine Bitte für das weitere Verfahren (e-Mail ist okay). Ist sicherlich ein Büroversehen, das sich schnell beheben lässt - entweder ist das Kreuz falsch gesetzt, oder die Begründung ist auf dem falschen Blatt Papier gelandet.
Ich habe heute die übliche Eingangsbestätigung bekommen mit den Kreuzchen an den richtigen Stellenchristianf hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Januar 2019, 15:30Wie soll ich den ersten Brautag angeben, wenn ich ihn noch nicht absehen kann? Ich habe geschrieben:
Mal sehen, was daraufhin kommt.
- ... hiermit zeige ich vorsorglich an, dass ich beabsichtige, auch 2019 wieder in meinem Haushalt (Adresse) als Hobbybrauer Bier herzustellen. Meine Haus- und Hobbybrauernummer ist xxxxx. Der erste Sud für dieses Jahr ist noch nicht geplant.
Das kann man so aus der Reihenfolge der Absätze 1 und 2 des §41 BierStV herauslesen, dass man nämlich gem. Abs. 2 die Herstellung nur vorher anzeigen muss, wenn man die in Abs. 1 benannte Steuerbefreiung in Anspruch nehmen will. Wäre der Abs. 2 vor dem Abs. 1, wäre eindeutig, dass man als Hobbybrauer immer die Herstellung vorher anzeigen muss - dem ist aber nicht so.n0l3n hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Februar 2019, 07:45Eine Frage habe ich auch noch.
Ich will mit einem Kumpel bei ihm zu Hause brauen. Da es ein anderer Haushalt ist, kann dieser Sud ja nicht auf meine Freimenge angerechnet werden.
Wenn ich es richtig verstehe, muss das Brauen vorher nicht beim Zoll angemeldet werden, wenn er danach das Formular 2075 mit der Menge an den Zoll schickt, oder muss er sich für den einen Sud trotzdem vor dem Brauen melden?
Über welche Menge sprechen wir hier? Also unter 2hl würde ich deinem Kumpel informieren das er sich rechtzeitig beim HZA meldet als Hobbybrauer und fertig. Vorausgesetzt es ist für den Eigenverbrauch bla bla usw.n0l3n hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Februar 2019, 07:45Eine Frage habe ich auch noch.
Ich will mit einem Kumpel bei ihm zu Hause brauen. Da es ein anderer Haushalt ist, kann dieser Sud ja nicht auf meine Freimenge angerechnet werden.
Wenn ich es richtig verstehe, muss das Brauen vorher nicht beim Zoll angemeldet werden, wenn er danach das Formular 2075 mit der Menge an den Zoll schickt, oder muss er sich für den einen Sud trotzdem vor dem Brauen melden?
Halte ich in deinem Fall aber für übertrieben.Brauen zu Demonstrationszwecken
Im Gegensatz zum Haus- und Hobbybrauen ist die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. bei Messeauftritten, Dorffesten, zu Unterrichtszwecken in Schulen) nicht steuerfrei.
Ja, merkt man!Kalendin hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Februar 2019, 12:40So mich hat das Hauptzollamt Aachen nun auch überrascht.
[...]
Da ich ja aber scheinbar nicht brauen muss, an einem angegeben Tag, bin ich drauf und dran eine Mail an das Zollamt zu schicken mit sämlichen restlichen Tagen des Kalenderjahres (frühster Temin natürlich in 2 Wochen) als Brautag.
Dann habe ich meine Pflicht erfüllt und kann brauen wann ich will.....
Merkt man irgendwie, dass ich gerade etwas verärgert bin ?.......
Und natürlich geht auch noch der vorgeschlagene Absatz von Bilbobräu:Brauwolf hat geschrieben: ↑Dienstag 29. Januar 2019, 15:45Achtung - der Thread wird schon wieder zerfleddert. Die jährliche Wiederholung der Anzeige ist eine Sache, ebenso der Begriff des Beginns der Herstellung - die Aachen Geschichte ist aber noch nicht zuende. Das ist ein derartiger Hammer, da müssen wir unbedingt dranbleiben - hier erwarte ich aktives Handeln, auch von Seiten des Forums.
[...]
An den Machenschaften des HZA Aachen ist so ziemlich alles rechswidrig, was man sich nur denken kann - ich kann von unterwegs die ganzen Paragraphen gar nicht aufzählen, gegen die verstoßen worden sind.
Es steht dieser Behörde nicht zu, disziplinarische Maßnahmen gegen einen Bürger zu ergreifen, das geht nur bei der Bundeswehr, Kindergärten und anderen kindergartenähnlichen Einrichtungen.
Sofern eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, kann eine Behörde ein Bußgeld verhängen - dazu muss die Ordnungswidrigkeit im OWi Katalog aufgeführt sein, ist sie aber nicht. Es gibt keine OWi "verspätete Anmeldung", schon gar nicht für eine willkürlich gesetzte Frist.
Im übrigen muss eine disziplinarische Maßnahme (sofern sie überhaupt statthaft ist), dem Täter als solche mitgeteilt werden, der Grund, weswegen sie ergriffen worden ist, sie muss befristet sein, und dem Täter müssen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie er solche Maßnahmen für die Zukunft vermeiden kann - nur so hat eine Disziplinarmaßnahme einen erzieherischen Effekt.
Dies ist in den vorliegenden Fällen nicht geschehen. Ein Betroffener hat erst nach Rückfrage über einen Anwalt vom Zweck dieser Maßnahme erfahren - ein erzieherischer Effekt kann so nicht erreicht werden und nicht gewollt gewesen sein. Es muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass hier jemand sein persönliches Ego befriedigen wollte - und das ist ein richtig fetter Disziplinarverstoß.
Hier hilft erstmal keine Klage, sondern eine Dienstaufsichtsbeschwerde - zuständig müsste mMn die GZD Bonn als übergeordnete Behörde sein. Für eine Dienstaufsichtsbeschwerde muss man sich auch nicht auf das Grundgesetz berufen, das machen nur Kommunisten und Bayern München.
[...]
Bilbobreu hat geschrieben: ↑Mittwoch 10. Januar 2018, 21:48Moin,
nur um der rechtlichen Klarheit willen und ohne dass dies einen Rechtsberatung darstellt folgendes:
[...]
Also was folgt aus dem Ganzen bei dem hier diskutierten Problem?
Ein freundlicher Brief an das HZA mit etwa folgendem Inhalt:
"Soweit Sie in Ihrem Schreiben vom _________ ohne Angabe von Gründen fordern, dass ich jede Herstellung von Bier in meinem Haushalt vorab anzeige, lege dagegen Einspruch ein. Ihre Forderung ist schon formell rechtswidrig, weil sie eine Begründung (§ 121 Abs. 1 AO) nicht enthält. Im Übrigen verstößt Ihre Forderung gegen den Erlass vom 28.2.2014 (V 3206).
Zugleich beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Einspruch"
So würde ich das machen.
Schönen Abend
Stefan
Du bist nicht alleine...
Auch nicht schlecht. 1) Warum muß ich begründen, wenn ich was mache, was mir frei steht. 2) Die Liste der Möglichkeiten ist ja doch ziemlich begrenzt: A) zuviel Durst B) zuwenig Bier C) Bier kaputt, deshalb (weiter mit A oder B).
Auch über der Freimenge mit dem ermäßigten Steuersatz darfst du nur für den Eigenbedarf brauen.bwanapombe hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Februar 2019, 20:22Auch nicht schlecht. 1) Warum muß ich begründen, wenn ich was mache, was mir frei steht. 2) Die Liste der Möglichkeiten ist ja doch ziemlich begrenzt: A) zuviel Durst B) zuwenig Bier C) Bier kaputt, deshalb (weiter mit A oder B).
Is doch ganz einfach, bei mir würde der nichtmal aufs Grundstück kommen!Johnny H hat geschrieben: ↑Freitag 8. Februar 2019, 10:12Der durchschnittliche Bierkonsum in Deutschland liegt bei etwa 100l pro Kopf. Wenn man da dann Kinder und andere Abstinenzler rausrechnet und vielleicht noch berücksichtigt, dass evtl. mehr als eine Person im Haushalt wohnt und diese Personen evtl. jeweils 200l Bier pro Jahr trinken, dann ist man theoretisch sehr schnell über der Freimenge, ohne dass da auch nur ein Hauch eines begründeten Verdachts der Gewerblichkeit entstehen sollte.
In jedem Fall machen mich diese behördliche Willkür und diese kindischen Hausbesuche sehr wütend. Ich stimme da mit Malzwein überein: irgendwann muss das mal gerichtlich durchgezogen werden mit dem ganzen Pipapo, Dienstaufsichtsbeschwerde inklusive!
Michael hatte gesagt, der Besuch war angemeldet
Und er hat sie empfangen und reingelassen. Aber muß ich das?
Tut doch nichts zur Sache, der kann sich täglich anmelden von mir aus, reinkommen tut er trotzdem nicht!
Gewerbliches Brauen betrifft den Zoll nur insoweit, dass dann die 2-hl-Freimenge wegfiele. Allerdings setzt die Erteilung eines Gewerbescheins per Definition "Gewerbe" eine Gewinnerzielungsabsicht voraus. Wenn das Bier nur zum Selbstkostenpreis, also umsatzneutral und versteuert abgibst, fällt das unter den Begriff Liebhaberei, im weitesten Sinne also Hobby, wobei du die Produkte an dritte eben nur gegen Beteiligung an Wasser,- Energie- und Rohstoffkosten abgibst. Da wird ganz schnell der Schein wieder eingezogen und nix war's mit Gewerbe...h2opolo hat geschrieben: ↑Freitag 8. Februar 2019, 09:52Hatte dann im Sommer einen angemeldeten Besuch von einem freundlichen Mitarbeiter des Zolls da der Verdacht bestand, dass ich gewerblich braue.
Der gute Mann hat sich meinen Braukeller angeschaut und festgestellt dass ich in der "Einkocherklasse" unterwegs bin. Damit fällt offensichtlich "gewerbliches Brauen" weg.
Recht haben und Recht kriegen ist halt so eine (manchmal schwierige) Sache für sich, wohin es oft mehrere Wege gibt. Sobald alles noch im Guten laufen kann, glaube ich, ist es oft für sich selber energiesparender, die Sachen im Guten zu regeln.. Auch wenn dabei "mein Recht" mal kurz übersehen oder gezielt beiseite gelassen wird.
Einspruch Sire, gibt es nicht auch Rechte, die nicht verhandelbar sind und die werden in der Tat auf etwas jenseits von Volk und Staat zurückgeführt. Wir schweifen zwar ab, aber so schnell kommt man von der Steueraufsicht zu Grundfragen.Gasflasche hat geschrieben: ↑Freitag 8. Februar 2019, 16:11
Womit ich aber nicht sagen will, dass man seine Rechte vergessen sollte. Aber ein Recht ist auch nur ein Recht, solange beide Parteien sich darauf einigen, dass es ein Recht ist, es war nämlich der Staat und das Volk selber, die dieses Recht als Recht kreiert haben.. Gott hat sich da nicht eingemischt![]()
Die Zöllner meinten nicht geweblich im Sinne von Gewerbe, sondern von über den eigenen Verbrauchs hinaus. BierStV § 41 (2). Verkauf ist ja auch nicht gleich gewerblich, würde aber auch nicht von der 200 l Freimenge gedeckt und nicht vom ermäßigten Steuersatz.Gasflasche hat geschrieben: ↑Freitag 8. Februar 2019, 16:11
EDIT: damit man mich nicht komplett falsch versteht: eine Gewerblichkeit bei 300l zu vermuten, grenzt für mich aber tatsächlich ziemlich an Dummheit. Wie man nämlich mit 300l im Jahr ernsthaft ein Gewerbe führen will, erschließt sich mir nicht. Außer man verlangt Wucherpreise, die aber erst mal einer zahlen wollen muss![]()
Mja in dem Fall, kann es tatsächlich schnell Ansichtssache werden.. Ich kenne Leute die 300l als komplett normal empfinden würden: Kumpels/Familie die was trinken kommen, zählen ja auch zum Eigenverbrauch. Und dann wird es wieder welche geben die nicht verstehen wie du überhaupt 100l wegbringst. Da ist die soziale Lage schon schnell ausschlaggebendbwanapombe hat geschrieben: ↑Freitag 8. Februar 2019, 19:32
Die Zöllner meinten nicht geweblich im Sinne von Gewerbe, sondern von über den eigenen Verbrauchs hinaus. BierStV § 41 (2). Verkauf ist ja auch nicht gleich gewerblich, würde aber auch nicht von der 200 l Freimenge gedeckt und nicht vom ermäßigten Steuersatz.
Dirk
Das ist eine gefährlich pragmatishe Denkweise, dafür, dass wir über ein Amt redenbwanapombe hat geschrieben: ↑Freitag 8. Februar 2019, 21:22Bei den Hausbesuchen frage ich mich aber immer auch nach dem Anreiz für die Mitarbeiter bzw die Vorgesetzen sowas freizugeben oder anzuweisen. Der Aufwand steht doch in keinem Verhältnis zum möglichen Nutzen, zumal sie ja auch an der Tür abblitzen können.
Würdest du die Fragestellung bitte etwas ausführlicher darstellen? Weil es ist mir nicht ganz klar, was du genau wissen willsthkpdererste hat geschrieben: ↑Freitag 8. Februar 2019, 21:34Was habt ihr nur immer mit "aus dem Haus" ?
Genau das ist meine Rede seit ich in diesem Forum bin.Johnny H hat geschrieben: ↑Samstag 9. Februar 2019, 12:18
Der erste Schritt wäre aber trotzdem denkbar: wenn konzertiert ein paar Hundert Hobbybrauer deutschlandweit die Zollämter mit 2075ern für Kleinstmengen (Biere für Hobbybrauertreffen, Tausch, Geschenke etc., nicht mehr als 1-2l pro Antrag) überfluten, begleitet von möglichst viel Öffentlichkeitsarbeit (das wäre dazu zwingend nötig), dann könnte vielleicht ein Umdenken einsetzen!
Nach Meinung des HZA Kiel ist das so. Deswegen sollen wir auch diesen öminösen Versteuerungsnachweis beim Transport nach Romrod mitführen.Wo ich da reininterpretieren soll, dass der Genuss desselben im Keller bei geschlossenem Rolladen stattzufinden hat, weiss ich grad auch nicht.
Die größten Bremser in dieser Zollscheiße sind die Hobbybrauer selber.hkpdererste hat geschrieben: ↑Samstag 9. Februar 2019, 12:54Ich möchte mir wünschen, dass ich falsch liege, aber ich fürchte ihr überschätzt die Wirkung von der 2075 in die Kamera winken Aktion in Romrod massiv. Da wird dann ein Pressefritze, der von dem Thema weder Ahnung noch Interesse dafür hat n Bildchen schiessen, welches dann bestenfalls im Romroder Tageblatt (oder wie immer die Ortszeitung da heisst) auftaucht und das wars. Ihr glaubt doch nicht, dass sich da irgendeiner der nicht selbst Hobbybrauer ist sich dafür interessiert. Und nochmal ... Ich hoffe ich liege falsch.
Vermutlich hast Du mit dem letzten Satz recht, Ruthard. Ich hatte das auch nicht so richtig auf dem Schirm, was du vorhattest.Brauwolf hat geschrieben: ↑Samstag 9. Februar 2019, 12:42Genau das ist meine Rede seit ich in diesem Forum bin.Johnny H hat geschrieben: ↑Samstag 9. Februar 2019, 12:18
Der erste Schritt wäre aber trotzdem denkbar: wenn konzertiert ein paar Hundert Hobbybrauer deutschlandweit die Zollämter mit 2075ern für Kleinstmengen (Biere für Hobbybrauertreffen, Tausch, Geschenke etc., nicht mehr als 1-2l pro Antrag) überfluten, begleitet von möglichst viel Öffentlichkeitsarbeit (das wäre dazu zwingend nötig), dann könnte vielleicht ein Umdenken einsetzen!
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Ich war damals nicht der einzige, der jeden Freitag 18:00 Uhr per Email beim HZA einen Sud für das Wochenende angekündigt, brav am Montag früh die 2075 hinterhergeschickt und die 1,05€ überwiesen hat. Für das Amt hieß das 50x im Jahr meine Akte anfassen, 50x die 1,05€ verbuchen - alles für 52€ Einnahmen im Jahr.
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Die größten Bremser in dieser Zollscheiße sind die Hobbybrauer selber.
Cheers, Ruthard
So isses! Hat denn jemand nicht mitbekommen, was beim Störtebeker-Wettbewerb 2017 lief re HZA Kiel?Brauwolf hat geschrieben: ↑Samstag 9. Februar 2019, 13:14Nach Meinung des HZA Kiel ist das so. Deswegen sollen wir auch diesen öminösen Versteuerungsnachweis beim Transport nach Romrod mitführen.Wo ich da reininterpretieren soll, dass der Genuss desselben im Keller bei geschlossenem Rolladen stattzufinden hat, weiss ich grad auch nicht.
Cheers, Ruthard