…oder: Die Forcierung der untergärigen Brauweise
Die technik-begeisterten Sedlmayrs
Wie wir vom Ende des zweiten Teiles wissen, hatte Gabriel Sedlmayr der Jüngere (im Weitern kurz Sedlmayr) im Jahr 1834 das erste Mal das Longsche Saccharometer verwendet.
Ab diesem Zeitpunkt .....
Die Geschichte geht weiter, Teil 3 ist jetzt online: https://biergrantler.de/10/2019/gabriel ... -teil-iii/
und im Braumagazin: https://braumagazin.de/article/gabriel- ... -teil-iii/
Gruß
Peter
Gabriel Sedlmayr der Jüngere Teil III
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Fernsehsendungen, Zeitungsschnipsel (u.A. über 500 Jahre RHG) und allgemeine Webseitenvorstellungen ("Neues Bierratingportal") gehören eigentlich in das Subforum "Hobbybrauer Allgemein".
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- gulp
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Gabriel Sedlmayr der Jüngere Teil III
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Re: Gabriel Sedlmayr der Jüngere Teil III
Vielen Dank für den dritten Teil dieses Abrisses über Sendlmayr.
Da habe ich mich schon lange drauf gefreut!
Lg
Martin
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Re: Gabriel Sedlmayr der Jüngere Teil III
Merci!
Gruß
Peter
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Re: Gabriel Sedlmayr der Jüngere Teil III
Servus Dirk,bwanapombe hat geschrieben: ↑Montag 22. Juni 2020, 11:38Hallo Peter,
gehört wahrscheinlich nicht hierher, aber hast Du dafür Quellen? Würde mich interessieren, wie das da genau geregelt war. Das war ja dann so eine Art Sozialabgabe. Und was passierte nach 1865 und warum wurde es geändert? Wurde gar kein Nachbier mehr gebraut, sondern nur noch "Mischbiere", so wie heute allermeist?
Dirk
das findet sich in der Geschichte der Spatenbrauerei Teil 2, Seite 67.Im 1. Teil auf den Seiten 196 und 63.
Geregelt war dergleichen im Biersatzregulativ. 1865 wurde selbiges versuchsweise außer Kraft gesetzt und dabei blieb es dann auch.
1868 kam dann die Gewerbefreiheit in Bayern und das Regulativ gehörte entgültig der Vergangenheit an.
Wie frei dise Vorderwürzvorschrift interpretiert wurde, kann man nur ahnen.
Es war halt vorgeschrieben, wie viel Bier man aus einer gegebenen Menge Malz herstellen sollte. Wenn das arg dünn schmeckte, haben das die Bierbeschauer wohl herausgefunden.
Fritz Sedlmayr: "Es sei auch nicht übersprungen, daß Gabriel Sedlmayr d. Alt. schon frühzeitig gegen den Wortlaut des Regulativs auch einen Teil des Nachgusses zum Bier verwendete, das ja wie wir einleitend gehört haben, nur aus Vorderwürze bereitet werden sollte. Es sei aber auch auf den rechnerischen Nachweis hingewiesen, dass solche offenbar allgemein in München üblichen Nachgüsse nicht zum Schaden der Biertrinker, sondern zur Hebung der Stärke des Bieres dienten"
Das Nachbier wurde auch zur Essigherstellung und als Haustrunk verwendet. Essig war damals das zweite Standbein der Spatenbrauerei.
Gruß
Peter
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Re: Gabriel Sedlmayr der Jüngere Teil III
Alles klar, vielen Dank! Also nicht so sehr Sozialabgabe als Regulierung: Macht mit den Nachgüssen, was ihr wollt, aber verkauft es nicht als Bier.
Auch dürfte die Regelung dazu geführt haben, dass niemand versucht hat, die Ausbeute über einen gewissen Punkt zu verbessern, wenn zuvor festgelegt war, wieviel Bier ich mit meiner eingekauften Schüttung verkaufen darf.
Dirk
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Dirk
Stay thirsty!