Neben den Starken Hopfennoten habe ich allerdings leider bei allen bis auf den Pale Ale vom Bierkenner (Grolsch) einen gescheiten Malz-Geschmack vermisst. Ja, und da lese ich "Suiker" bei den Zutaten vom Grolsch. Ein bißchen Zucker kann so manchen Geschmack herauskitzeln, aber ich weiß halt auch dass es anders geht. Vielleicht liegt es an den Mälzereien, vielleicht am Brauer, vielleicht an den Zutaten oder der Zeit, der man dem Bier gibt, aber wen interessiert es, wenn man den Geschmack auch anders hinkriegt
Was du bei deiner Ausführung meiner Meinung nach vergisst ist folgendes:
Es gibt vielleicht Leute, die diesen Malzgeschmack den du vermisst eben gar nicht haben möchten. Du schreibst, dass es vielleicht an der Mälzerei, oder am Brauer, den Zutaten oder der Zeit liegt, dass da mit dem Bier irgendwas nicht stimmt. Vielleicht liegt es ja auch an deinem Geschmack...
Die Verfechter des RHG plädieren (wie du ja auch) immer dafür nichts anderes zuzulassen, weil man ja nichts anderes bräuchte als die erlaubten Zutaten um gutes Bier herzustellen, dem es an nichts fehlt. Das das zum Teil richtig ist, zeigen die vielen vorzüglichen Biere, die nach dem RHG gebraut werden. Wenn ich aber jetzt gerne ein Kriek oder ein Wit trinken möchte, dann geht das eben nicht ohne nach dem RHG nicht zulässige Zutaten. Für mich sind die beiden genannten Stile gutes Bier, also ist das Argument falsch, dass gutes Bier immer nach dem RHG gebraut werden kann. Jetzt stelle ich mir die Frage, was den RHG Verfechtern das Recht gibt diesen (und vielen anderen Bierstilen) das Anrecht absprechen Bier genannt zu werden. Es wird dann immer der Verbraucherschutz als Argument vorgezogen, das ist meiner Meinung nach Blödsinn.
Vielleicht hilft folgender Vergleich zum Verständnis:
Meine Frau und ihre Familie haben schon immer den Kartoffelpüree mit Gemüsebrühe angerührt. Meine Familie macht das seit jeher mit Milch. Wenn wir für uns beide Kartoffelpüree machen, muss immer einer von uns beiden in den sauren Apfel beißen und die "wenig Schmackhafte" Version des anderen essen. Trotzdem fällt keinem von uns beiden ein dem Gericht des anderen das Label Kartoffelpüree zu entziehen. Ebenfalls wirst du mit einer Verbraucherschutzbeschwerde gegen ein Restaurant wohl kaum erfolg haben, wenn du dich wegen "falsch" zubereitetem Püree beschweren würdest. Man würde dir in der Verbraucherzentrale wohl höchstens sagen, dass du damit leben musst, dass dein Horizont in Punkto Kartoffelpüree weniger weit ist, als du bisher dachtest.
Ich frage mich in diesen Fällen halt immer, worum es den Leuten wirklich geht. Um die Verbraucher, oder um sich selbst, weil man nicht aus der eigenen kleinen Wohlfühlwelt ausbrechen möchte. Es ist halt nichts einfacher seine eigene Verbohrtheit dadurch zu verstecken, dass man sie auf die gesamte Gesellschaft projeziert.
Grüße
Stephan