Muss jede Hobbybrauerei beim Zoll gemeldet werden?
Muss jede Hobbybrauerei beim Zoll gemeldet werden?
Hallo erstmal,
Ich habe vor ca 2 Monate mit dem Brauen begonnen und bin noch recht Neu auf diesem Gebiet. Nun habe ich gehört, dass auch die kleinste Hobbybrauerei beim Zoll angemeldet werden muss. Nun die Frage: Ist dies generell Pflicht?
Übrigens bekomme ich keine 200 Liter im Jahr zusammen.
Ich wäre echt dankbar für jeden Tipp den ich bekomme bevor ich in den Nesseln lande.
Ich habe vor ca 2 Monate mit dem Brauen begonnen und bin noch recht Neu auf diesem Gebiet. Nun habe ich gehört, dass auch die kleinste Hobbybrauerei beim Zoll angemeldet werden muss. Nun die Frage: Ist dies generell Pflicht?
Übrigens bekomme ich keine 200 Liter im Jahr zusammen.
Ich wäre echt dankbar für jeden Tipp den ich bekomme bevor ich in den Nesseln lande.
- Ras Tafaric
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- Registriert: Montag 31. Juli 2023, 17:16
Re: Muss jede Hobbybrauerei beim Zoll gemeldet werden?
Ja... unbedingt. Sonst wäre es Steuerbetrug.
Dafür ganz einfach an dein Hauptzollamt (google hilft) ein formloses Schreiben einreichen. Du bittest um die Erteilung einer Hobbybrauernummer, gibst an, dass du unter 200l bleibst und nur für den Eigenverbrauch brauen willst.
Das musst du einmal im Jahr machen.
Vordrucken für so ein Schreiben (geht auch bei fast allen Zollämtern per mail) gibts in Mengen im Netz.
Dafür ganz einfach an dein Hauptzollamt (google hilft) ein formloses Schreiben einreichen. Du bittest um die Erteilung einer Hobbybrauernummer, gibst an, dass du unter 200l bleibst und nur für den Eigenverbrauch brauen willst.
Das musst du einmal im Jahr machen.
Vordrucken für so ein Schreiben (geht auch bei fast allen Zollämtern per mail) gibts in Mengen im Netz.
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De gustibus non est disputandum.
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Re: Muss jede Hobbybrauerei beim Zoll gemeldet werden?
Mensch Danke,
werd ich mich sofort drum kümmern.
Gruß Peter
werd ich mich sofort drum kümmern.
Gruß Peter
- DevilsHole82
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Re: Muss jede Hobbybrauerei beim Zoll gemeldet werden?
Das hättest Du dann schon vor zwei Monaten, vor dem ersten Brautag des Jahres 2023 beim Zoll melden müssen -> https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... /bier.html
Am besten rufste mal bei Deinem zuständigen Zollamt an und entschuldigst Dich freundlich, dass Du das nicht vorher gemacht hast und umgehend nachholst. Getreu: Wie man in den Wald ruft... ;-)
Am besten rufste mal bei Deinem zuständigen Zollamt an und entschuldigst Dich freundlich, dass Du das nicht vorher gemacht hast und umgehend nachholst. Getreu: Wie man in den Wald ruft... ;-)
Gruß, Daniel
Was von Herzen kommt gelingt, weil's einen gibt, der die Kelle schwingt. Heute back ich, morgen brau ich, wer heimlich nascht, den verhau ich.
Was von Herzen kommt gelingt, weil's einen gibt, der die Kelle schwingt. Heute back ich, morgen brau ich, wer heimlich nascht, den verhau ich.
- bierfaristo
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Re: Muss jede Hobbybrauerei beim Zoll gemeldet werden?
Das scheint mir ein denkbar schlechter Rat zu sein. Anmelden und gut ist. Getreu: Schlafende Hunde…
Fühle mich oft unverstanden, bin vermutlich ein Genie.
Re: Muss jede Hobbybrauerei beim Zoll gemeldet werden?
Bier trinken ist besser als Quark reden!
Re: Muss jede Hobbybrauerei beim Zoll gemeldet werden?
Ich glaube, man muss seit dem letzten Jahr auch das eigene Geburtsdatum angeben.
Zumindest wurde ich 2022 darum gebeten, dieses mit anzugeben.
Bier ist eine flüssige & global gültige Sprache, die trotz weltweiter Regiolekte, Dialekte & Akzente überall verstanden wird.
Der Braulenzer...
Der Braulenzer...
Re: Muss jede Hobbybrauerei beim Zoll gemeldet werden?
Das gibt das Gesetz nicht her. Es heisst lediglich:Du bittest um die Erteilung einer Hobbybrauernummer,
§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. § 15 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes gilt entsprechend.
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
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Re: Muss jede Hobbybrauerei beim Zoll gemeldet werden?
Vielen Dank für die netten Tips,
ich hab dem Zoll gemeldet dass ich ne Hobbybrauerei betreibe und warte mal ab was die mir antworten.
Gruß Peter
ich hab dem Zoll gemeldet dass ich ne Hobbybrauerei betreibe und warte mal ab was die mir antworten.
Gruß Peter
Re: Muss jede Hobbybrauerei beim Zoll gemeldet werden?
Übrigens, haste Recht Y-L das Geburtsdatum wollen sie haben. Ich denke zur Sicherheit, dass keine Halbwüchsigen anfangen ihr eigenes Bier zu brauen.
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- Posting Freak
- Beiträge: 1243
- Registriert: Dienstag 4. November 2014, 10:19
Re: Muss jede Hobbybrauerei beim Zoll gemeldet werden?
Hallo Peter,
das wurde hier mal diskutiert und wurde damit begründet, dass die Person eindeutig identifiziert können werden muss.
Bierbrauen ist auch Halbwüchsigen in Deutschland nicht verboten. Außerdem wird das Geburtsdatum nicht kontrolliert, wie an der Supermarktkasse. Dass kann also nicht der Grund sein.
Jan hat ja das Gesetz zitiert und demnach genügt formlose Anzeige vorab, also:
- Herstellungsbeginn (Zeitpunkt in der Zukunft)
- Herstellungsort
- voraussichtliche Biermenge eines Kalenderjahres, also pro Kalenderjahr
Das war's.
Wird in einem Kalenderjahr die Freimenge von 2 hl überschritten, wird für die darüberhinausgehende Menge ein 2075 ausgefüllt, unterschrieben und zum HZA geschickt, gleichzeitig die errechnete Steuer überwiesen.
Wie dem auch sei, viel Erfolg beim Brauen!
Dirk
das wurde hier mal diskutiert und wurde damit begründet, dass die Person eindeutig identifiziert können werden muss.
Bierbrauen ist auch Halbwüchsigen in Deutschland nicht verboten. Außerdem wird das Geburtsdatum nicht kontrolliert, wie an der Supermarktkasse. Dass kann also nicht der Grund sein.
Jan hat ja das Gesetz zitiert und demnach genügt formlose Anzeige vorab, also:
- Herstellungsbeginn (Zeitpunkt in der Zukunft)
- Herstellungsort
- voraussichtliche Biermenge eines Kalenderjahres, also pro Kalenderjahr
Das war's.
Wird in einem Kalenderjahr die Freimenge von 2 hl überschritten, wird für die darüberhinausgehende Menge ein 2075 ausgefüllt, unterschrieben und zum HZA geschickt, gleichzeitig die errechnete Steuer überwiesen.
Wie dem auch sei, viel Erfolg beim Brauen!
Dirk
Stay thirsty!