Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

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Ruthard
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Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#1

Beitrag von Ruthard »

Man mag es kaum glauben, auch in der Zollverwaltung wird zwischen den Jahren gearbeitet. Folgende Handlungsanweisung der GZD an die HZA ist mir am Montag, dem 30.12. auf den Tisch geflattert:
"Im Einzelfall kann in den dem vorstehend genannten Urteil zugrundeliegenden vergleichbaren Sachverhalten unter Berücksichtigung der Rechtsauslegung des Gerichts der Begriff „eigener Verbrauch“ im Sinne des § 41 BierStV erweiternd dahingehend ausgelegt werden, dass vom „eigenen Verbrauch“ bei Brauwettbewerben auch die unentgeltliche Verkostung des Bieres durch die Jury bzw. andere Teilnehmer- /innen an einem nicht von dem betroffenen Brauer selbst veranstalteten Hobbybrauer-Wettbewerb umfasst ist. Das unentgeltlich zur Verkostung angebotene Bier ist auf die steuerbefreite Herstellungsmenge des Haus- und Hobbybrauers anzurechnen, soweit auch die weiteren/ sonstigen Voraussetzungen (in den Haushalten der Haus- und Hobbybrauer hergestellt und zum Wettbewerb mitgebracht; keine entgeltliche Abgabe) hierfür vorliegen.
Im Falle einer entgeltlichen Abgabe ist unverändert von einer Steuerpflicht auszugehen.
Inwieweit in vergleichbaren Sachverhalten die Voraussetzungen vorliegen, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen."
Zur Erläuterung: bei dem erwähnten Urteil handelt es sich um die Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2022, welche hier schon öfter verlinkt worden ist. Darin wurde im strittigen Fall entschieden, dass das zur Veranstaltung mitgebrachte Bier zum privaten Verbrauch zählt und somit von der Biersteuer befreit war. Ausschlaggebend für die Entscheidung war, dass das mitgebrachte Bier unentgeltlich abgegeben und im eigenen Haushalt des Hobbybrauers im Rahmen der damaligen 200l-Freimenge gebraut worden war.

Wenn jetzt zukünftige Veranstaltungen die gleichen Voraussetzungen erfüllen, so die GZD, kann das zuständige HZA das dorthin mitgebrachte Bier ebenfalls als privaten Verbrauch werten und von der Besteuerung freistellen. Geprüft werden muss das aber immer im Einzelfall.

Die Abwicklung könnte in der praktischen Anwendung dann wie folgt ablaufen:
Der Veranstalter wendet sich vor der Event an das für seinen Wohn-/Geschäftssitz zuständige HZA und beschreibt sein Vorhaben. Insbesondere stellt er heraus, dass die mitgebrachten Biere unentgeltlich abgegeben werden. Das HZA stellt dem Veranstalter dann einen Persilschein aus.

Mit diesem Persilschein gehen die Teilnehmer dann zu ihrem jeweiligen Heimat-HZA und stellen einen Antrag auf Steuerbefreiung für das Wettbewerbsbier. Zuständig für die Biersteuer und eine solche Entscheidung ist nämlich immer das HZA in dessen Beritt der Hobbybrauer seinen Wohnsitz hat. Die können dann der obigen Anweisung folgen, müssen aber nicht. Wie ich einige HZA so kenne, verstehen viele die obige Anweisung gar nicht, oder lehnen die Umsetzung grundsätzlich ab.

Das Ende wird sein, dass von 160 Teilnehmern einer Veranstaltung 80 Teilnehmer doch eine 2075 abgeben müssen. Das sind dann 80 Verwaltungsvorgänge, denen 24€ Steuereinnahmen entgegenstehen.

Grundsätzlich ist die Anweisung der GZD juristisch korrekt. Die GZD muss sich nämlich auch an Gesetz und Verordnung halten, es wurde lediglich der Begriff des "privaten Verbrauchs" dem Urteil des FG Düsseldorfs folgend auf Wettbewerbsbiere angewendet, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es stört lediglich das Wort "kann". Die GZD hat sehr wohl die Macht, den HZA die Vorgehensweise verbindlich vorzuschreiben. Dann hätte nämlich der Persilschein des Veranstalter-HZA genügt, welches sich die Teilnehmer bei ihren Unterlagen abheften. Im Falle einer Prüfung (die aufgrund der neuen Gesetzeslage kaum mehr wahrscheinlich ist), hätte der Hobbybrauer den Persilschein vorgelegt und die Sache wäre abgehakt.
So hat der Berg gekreißt und eine Maus gebiert. Danke, GZD.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#2

Beitrag von OS-Schlingel »

Hallo Ruthard,

im Zweifelsfall formuliert der Ausrichter eines Wettbewerbs, ob das Wettbewerbsbier angemeldet werden soll oder nicht.
Schlechtesten Falls nimmst Du halt am Wettbewerb nicht teil.

Gruß Stephen
Or kindly when his credit's out
Surprise him with a pint of Stout
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Bilbobreu
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#3

Beitrag von Bilbobreu »

Moin,
es ist natürlich richtig, dass der Veranstalter Teilnahmebedingungen formulieren kann, wie er möchte, solange sie nicht sittenwidrig sind. Was macht der Veranstalter aber, der einen Versteuerungsnachweis verlangt, wenn die Heimat HZA vom Großteil der potentiellen Teilnehmer von Steuerfreiheit ausgehen?

Übrigens ein Antrag auf Steuerbefreiung bzw. ein Bescheid über die Befreiung von der Biersteuer für Veranstaltungen sind nicht vorgesehen. Bei entsprechender Auslegung des eigenen Verbrauchs entsprechenend GZD folgt die Steuerfreiheit direkt aus § 41 Abs. 1 BierStV. Es gibt daher auch keine Verpflichtung der Heimat HZA die Steuerfreiheit schriftlich zu bestätigen.

Es kann daher jedem Veranstalter nur geraten werden, dass er dem Zoll die Überwachung der Biersteuer überlässt und sich aus der Biersteuer komplett raushält. Der Veranstalter hatte schon nach der bisherigen Rechtslage nichts mit der Überwachung der Biersteuer zu tun.

Gruß
Stefan
Colindo
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#4

Beitrag von Colindo »

Hallo Ruthard,

ich denke insbesondere bei dem Wettbewerb von Störtebeker, die in vorauseilendem Gehorsam einen Versteuerungsnachweis verlangen, sollte auf die Empfehlung der GZD hingewiesen werden. Würdest du dich mit einem entsprechenden Informationsschreiben an die wenden? Wenn man das jetzt anstößt, ist es vielleicht bis September geklärt...
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Ruthard
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#5

Beitrag von Ruthard »

Selbstverständlich gibt es keinen formellen Antrag auf Steuerbefreiung und demzufolge keinen Bescheid. Da aber die GZD den einzelnen HZA die Bewertung überlässt, ob eine Veranstaltung die Bedingungen für steuerfreies Bier erfüllt, erlangt der Teilnehmer nur Rechtssicherheit, wenn er sein örtlich zuständiges HZA befragt.

Ich weiß von mindestens einem HZA welches sinngemäß antworten würde: "Wir sind froh, diese verf.. Sch... endlich vom Hals zu haben, lass uns in Ruhe!". Es gibt aber genug andere HZA, die in der Zeit vor Pütz stehen geblieben sind.

Hätte die GZD verfügt: "Bier, welches von Hobbybrauern in ihren Haushalten hergestellt worden ist und auf Veranstaltungen unentgeltlich abgegeben wird, zählt im Rahmen der 5hl-Freigrenze als privater Verbrauch und ist steuerfrei, basta!".

Damit wären alle Spatzen gefangen gewesen.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#6

Beitrag von Bilbobreu »

Ruthard hat geschrieben: Mittwoch 1. Januar 2025, 16:07 Hätte die GZD verfügt: "Bier, welches von Hobbybrauern in ihren Haushalten hergestellt worden ist und auf Veranstaltungen unentgeltlich abgegeben wird, zählt im Rahmen der 5hl-Freigrenze als privater Verbrauch und ist steuerfrei, basta!".

Damit wären alle Spatzen gefangen gewesen.
Da hast Du natürlich völlig Recht. Vielleicht sollte man die GZD mal freundlich darauf hinweisen, dass der eigentlich beabsichtigte Effekt der Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung nicht erreicht wird, wenn jetzt ständig alle Teilnehmer einer Veranstaltung bei ihren Heimat HZA anfragen, ob nun steuerfrei oder nicht.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#7

Beitrag von Ruthard »

Colindo hat geschrieben: Mittwoch 1. Januar 2025, 15:55 Hallo Ruthard,

ich denke insbesondere bei dem Wettbewerb von Störtebeker, die in vorauseilendem Gehorsam einen Versteuerungsnachweis verlangen, sollte auf die Empfehlung der GZD hingewiesen werden. Würdest du dich mit einem entsprechenden Informationsschreiben an die wenden? Wenn man das jetzt anstößt, ist es vielleicht bis September geklärt...
Ich werde aus gegebenem Anlass mit Sicherheit nicht auf Störtebeker zugehen. Ein maßgeblicher Mitarbeiter hat mir mal beim Check-in zu einer Veranstaltung, wo er diese Versteuerungsnachweise tabellarisch erfasst hat, erklärt: "wir haben hier 200 Mitarbeiter, wir können uns keinen Ärger mit dem Zoll leisten!". Es kann nicht meine Aufgabe sein, einem wirtschaftlich starken Unternehmen den Umgang mit Behörden zu erklären. Dabei wäre es so einfach gewesen - allein die Androhung, den Firmensitz ins nahegelegene Stettin zu verlegen, hätte genügt, Stadt und Zoll um den Finger zu wickeln. Ich kann dir hier mindestens drei Firmen aus meiner näheren Umgebung nennen, wo das genau so funktioniert hat. Ab einem bestimmten Gewerbesteueraufkommen kann eine Stadt nämlich nicht auf diese Einnahmen verzichten. Auch dass Störtebeker nicht gegen die in vielerlei Hinsicht rechtswidrige Razzia vorgegangen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Dabei kann ich aus eigenem Erleben berichten, dass Störtebeker sehr wohl gewillt ist, sich recht weit aus dem Fenster zu lehnen.

Stralsund ist ein nettes Kaff und es gibt im Strandcafé leckere Fischbrötchen, das war es dann aber auch für mich. Und wenn Putin die ganze Ecke wegbombt oder ein Bordell für seine Uboot-Flotte draus macht, dann ist mir das auch egal. Das Thema ist für mich abgeschlossen.
Zuletzt geändert von Ruthard am Mittwoch 1. Januar 2025, 19:29, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#8

Beitrag von Ruthard »

Bilbobreu hat geschrieben: Mittwoch 1. Januar 2025, 16:28
Ruthard hat geschrieben: Mittwoch 1. Januar 2025, 16:07 Hätte die GZD verfügt: "Bier, welches von Hobbybrauern in ihren Haushalten hergestellt worden ist und auf Veranstaltungen unentgeltlich abgegeben wird, zählt im Rahmen der 5hl-Freigrenze als privater Verbrauch und ist steuerfrei, basta!".

Damit wären alle Spatzen gefangen gewesen.
Da hast Du natürlich völlig Recht. Vielleicht sollte man die GZD mal freundlich darauf hinweisen, dass der eigentlich beabsichtigte Effekt der Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung nicht erreicht wird, wenn jetzt ständig alle Teilnehmer einer Veranstaltung bei ihren Heimat HZA anfragen, ob nun steuerfrei oder nicht.
Das wär der richtige Weg. Die aktuellen Änderungen in BierStG und BierStV sind ja mit Bürokratieabbau und dem Missverhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Steuereinnahmen begründet worden. Wenn die GZD nicht drauf eingeht, müsste man sie und die HZA mit entsprechenden Anfragen und 2075 Formularen überfluten. Bei der HBCon 2019 hat das vortrefflich funktioniert, das HZA Köln war jedenfalls heilfroh, uns im Folgejahr losgeworden zu sein. Bürokratie kann man nur mit Bürokratie bekämpfen.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#9

Beitrag von Colindo »

Ja, kann ich nachvollziehen, dass du dich da nicht unbedingt berufen fühlst. Sollte ich mal teilnehmen, was 2025 unwahrscheinlich ist, werde ich die auf jeden Fall damit konfrontieren, dass ich bei meinem HZA das Bier nicht versteuern muss.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#10

Beitrag von Johnny H »

Colindo hat geschrieben: Mittwoch 1. Januar 2025, 17:21 Ja, kann ich nachvollziehen, dass du dich da nicht unbedingt berufen fühlst. Sollte ich mal teilnehmen, was 2025 unwahrscheinlich ist, werde ich die auf jeden Fall damit konfrontieren, dass ich bei meinem HZA das Bier nicht versteuern muss.
Ist eigentlich das HZA Düsseldorf oder Krefeld für Dich zuständig, Colindo?

Du hattest mal 2022 geschrieben, Du seist im Bereich des HZA Krefeld, aber das ist vielleicht nicht mehr so?

Und ist das HZA Düsseldorf womöglich das, mit dem Du jetzt einen längeren Schriftverkehr hattest wg. des Urteils des FG Düsseldorfs bzgl. HBCON 2019?

Ich frage deswegen so detailiiert, weil ich gerne die Abläufe möglichst lückenlos verstehen würde, wie die staatsseitigen (Gesetzgeber/Zoll) Entscheidungen und Verlautbarungen in letzter Zeit zustande gekommen sind. Vielleicht macht es das ja für uns einfacher, in Zukunft die richtigen Knöpfe zu drücken...
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#11

Beitrag von Colindo »

Johnny H hat geschrieben: Mittwoch 1. Januar 2025, 17:58
Colindo hat geschrieben: Mittwoch 1. Januar 2025, 17:21 Ja, kann ich nachvollziehen, dass du dich da nicht unbedingt berufen fühlst. Sollte ich mal teilnehmen, was 2025 unwahrscheinlich ist, werde ich die auf jeden Fall damit konfrontieren, dass ich bei meinem HZA das Bier nicht versteuern muss.
Ist eigentlich das HZA Düsseldorf oder Krefeld für Dich zuständig, Colindo?

Du hattest mal 2022 geschrieben, Du seist im Bereich des HZA Krefeld, aber das ist vielleicht nicht mehr so?

Und ist das HZA Düsseldorf womöglich das, mit dem Du jetzt einen längeren Schriftverkehr hattest wg. des Urteils des FG Düsseldorfs bzgl. HBCON 2019?
Hi,
Nein, ich bin nicht umgezogen. Das HZA Krefeld ist weiterhin für mich zuständig und mit denen habe ich bis Februar 2024 mehrfach schriftlich "diskutiert". Nachdem ich das Urteil des FG Düsseldorf in den relevanten Absätzen zitiert und erläutert hatte, gab es keine Widerrede mehr.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#12

Beitrag von Johnny H »

Colindo hat geschrieben: Mittwoch 1. Januar 2025, 18:02 Hi,
Nein, ich bin nicht umgezogen. Das HZA Krefeld ist weiterhin für mich zuständig und mit denen habe ich bis Februar 2024 mehrfach schriftlich "diskutiert". Nachdem ich das Urteil des FG Düsseldorf in den relevanten Absätzen zitiert und erläutert hatte, gab es keine Widerrede mehr.
Danke! Ich war gerade etwas verwirrt, weil rechts in Deinem Profil "bei Düsseldorf" steht, ich aber das HZA Krefeld als zuständig bei Dir im Gedächtnis hatte.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#13

Beitrag von §11 »

Das heisst um das mal hier zu sammeln:

Folgende HZÄ haben zumindest einem Hobbybrauer gegenüber erklärt dem Urteil aus Düsseldorf zu folgen:
1.) HZA Düsseldorf - viewtopic.php?t=33833&hilit=zoll&start=200#p535561 -
2.) HZA Koblenz - viewtopic.php?p=537669&hilit=zoll#p537669 -
3.) HZA Krefeld

Cheers

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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#14

Beitrag von Hpm »

Hi

Ich habe den Überblick verloren. :Waa
Welches HZA bzw. welche Sichtweise des HZA gilt den bei Wettbewerben? Das zuständige des Veranstallters oder das zuständige des Brauers.
Weil was hilft wenn das HZA Neu Lümmel darauf besteht, dort der Wettbewerb statt findet, mein HZA aber sagt brauchst nicht ...

Grüsse aus dem Süden
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#15

Beitrag von VolT Bräu »

Ich würde sagen zuständig (für Dich) ist das HZA, an das Du die Steuern zahlst (würdest). Die "Vorgaben" für eine Veranstaltung sind eine andere Sache. Wenn das dortige HZA das locker sieht, ist das Risiko ja relativ gering, dass dein HZA dich für einen vermeintlichen Verstoß zur Rechenschaft zieht. Sie wissen ja nichts davon. Das Restrisiko "was ist die richtige Auslegung" trägst Du dann selbst.
Andersherum kann man sich als Veranstalter kaum leisten die Vorgaben nicht zu befolgen (ggf. parallel dagegen klagen wie in der Vergangenheit geschehen) - denn eine Razzia möchte man auch dann nicht unbedingt haben, wenn man am Ende doch Recht bekommt...

Edit: Lustig wird es dann, wenn das Veranstalter-HZA einen Nachweis der Versteuerung verlangt und andere HZAs sich weigern die Zahlung anzunehmen :thumbsup (gab ja schon einen Bericht über eine unaufgeforderte Rückzahlung)
Jetzt mal Bier bei die Fische!
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#16

Beitrag von §11 »

Hpm hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 16:07 Hi

Ich habe den Überblick verloren. :Waa
Welches HZA bzw. welche Sichtweise des HZA gilt den bei Wettbewerben? Das zuständige des Veranstallters oder das zuständige des Brauers.
Weil was hilft wenn das HZA Neu Lümmel darauf besteht, dort der Wettbewerb statt findet, mein HZA aber sagt brauchst nicht ...

Grüsse aus dem Süden
Bis jetzt haben die HZA den unentgeltlichen Ausschank von Hobbybrauerbieren auf Events oder das Einreichen eines Bieres bei einem Wettbewerb, nicht als eigener Verbrauch gesehen.

Wo der Wettbewerb stattfindet ist egal, interessant ist in welchem Zuständigkeitsbereich das Bier gebraut wird.

Im konkreten Fall, wohnst du in Düsseldorf und kommst auf die HBCon um dein Bier beim Wettbewerb einzureichen, musst du nichts weiter tun (falls du noch keine 500l gebraut hast). Kommst du aus dem Zuständigkeitsbereich eines anderen HZA, kann das anders aussehen.

Cheers

Jan
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#17

Beitrag von Hpm »

Hi
VolT Bräu hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 16:59 Ich würde sagen zuständig (für Dich) ist das HZA, an das Du die Steuern zahlst (würdest). Die "Vorgaben" für eine Veranstaltung sind eine andere Sache. Wenn das dortige HZA das locker sieht, ist das Risiko ja relativ gering, dass dein HZA dich für einen vermeintlichen Verstoß zur Rechenschaft zieht. Sie wissen ja nichts davon. Das Restrisiko "was ist die richtige Auslegung" trägst Du dann selbst.
Andersherum kann man sich als Veranstalter kaum leisten die Vorgaben nicht zu befolgen (ggf. parallel dagegen klagen wie in der Vergangenheit geschehen) - denn eine Razzia möchte man auch dann nicht unbedingt haben, wenn man am Ende doch Recht bekommt...
Ja schön, aber in deiner Betrachtung liegt doch genau das Prbolem, mein HZA verweigert quasi die Verzollung, wie im anderen Threat viewtopic.php?t=33833&start=250
beschrieben und das HZA des Veranstallter sieht es anders und Verlangt den Nachweis, siehe Stralsund.

Auch bei Maisel steht noch auf der Seite:
das von Dir eingereichte Bier den Vorgaben des Wettbewerbs entspricht (s.u.) und Du die von Dir eingereichten Biere beim zuständigen Zollamt ordnungsgemäß versteuerst.
Heisst also, egal was wir interpretieren, da Zuständigkeiten nicht eindeutig geklärt sind, auf jeden Fall verzollen.

Gruss Klaus
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#18

Beitrag von §11 »

Hpm hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 17:41 Hi
VolT Bräu hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 16:59 Ich würde sagen zuständig (für Dich) ist das HZA, an das Du die Steuern zahlst (würdest). Die "Vorgaben" für eine Veranstaltung sind eine andere Sache. Wenn das dortige HZA das locker sieht, ist das Risiko ja relativ gering, dass dein HZA dich für einen vermeintlichen Verstoß zur Rechenschaft zieht. Sie wissen ja nichts davon. Das Restrisiko "was ist die richtige Auslegung" trägst Du dann selbst.
Andersherum kann man sich als Veranstalter kaum leisten die Vorgaben nicht zu befolgen (ggf. parallel dagegen klagen wie in der Vergangenheit geschehen) - denn eine Razzia möchte man auch dann nicht unbedingt haben, wenn man am Ende doch Recht bekommt...
Ja schön, aber in deiner Betrachtung liegt doch genau das Prbolem, mein HZA verweigert quasi die Verzollung, wie im anderen Threat viewtopic.php?t=33833&start=250
beschrieben und das HZA des Veranstallter sieht es anders und Verlangt den Nachweis, siehe Stralsund.

Auch bei Maisel steht noch auf der Seite:
das von Dir eingereichte Bier den Vorgaben des Wettbewerbs entspricht (s.u.) und Du die von Dir eingereichten Biere beim zuständigen Zollamt ordnungsgemäß versteuerst.
Heisst also, egal was wir interpretieren, da Zuständigkeiten nicht eindeutig geklärt sind, auf jeden Fall verzollen.

Gruss Klaus
Die Biersteuer wird aber nicht beim Verbrauch, sondern, beim Hobbybrauen, bei der Herstellung fällig:
Biersteuergesetz (BierStG)
§ 14 Steuerentstehung, Steuerschuldner
(1) Die Steuer entsteht zum Zeitpunkt der Überführung des Bieres in den steuerrechtlich freien Verkehr, es sei denn, es schließt sich eine Steuerbefreiung an.
(2) Bier wird in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt durch:
1.
die Entnahme aus dem Steuerlager, es sei denn, es schließt sich ein weiteres Verfahren der Steueraussetzung an; einer Entnahme steht der Verbrauch im Steuerlager gleich,
2.
die Herstellung ohne Erlaubnis nach § 5,
3.
die Entnahme aus dem Verfahren der Steueraussetzung bei Aufnahme in den Betrieb des registrierten Empfängers,
4.
eine Unregelmäßigkeit nach § 13 während der Beförderung unter Steueraussetzung.
Demnach ist es uninteressant wo der Wettbewerb stattfindet. Es steht ja jedem HZA frei einen Wettbewerb zu "kontrollieren", nur ist es deshalb nicht für die Erhebung der Biersteuer zuständig.

Cheers

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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#19

Beitrag von Colindo »

Hpm hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 17:41 Ja schön, aber in deiner Betrachtung liegt doch genau das Prbolem, mein HZA verweigert quasi die Verzollung, wie im anderen Threat viewtopic.php?t=33833&start=250
beschrieben und das HZA des Veranstallter sieht es anders und Verlangt den Nachweis, siehe Stralsund.
Das ist so nicht richtig. Störtebeker macht das als freiwillige Leistung, denn sie könnten die widerrechtlichen Vorgaben ihres HZAs ja auch anfechten. Das heißt für dich ist es letztlich Störtebeker selbst und nicht das HZA Kiel, das von dir den Nachweis verlangt. Hier ist die korrekte Vorgehensweise, die Veranstalter bei Störtebeker auf die Verweigerung deines HZAs, das Bier zu verzollen, hinzuweisen. Die können dann ihre Vorgaben an das gültige Recht anpassen und gegebenenfalls sich mit ihrem HZA auseinandersetzen.

Vielleicht reicht Störtebeker ja schon ein Ausdruck der Email, dass das Bier nicht verzollt werden musste.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#20

Beitrag von Hpm »

Hi
Colindo hat geschrieben: Samstag 11. Januar 2025, 11:30
Das ist so nicht richtig. Störtebeker macht das als freiwillige Leistung, denn sie könnten die widerrechtlichen Vorgaben ihres HZAs ja auch anfechten. Das heißt für dich ist es letztlich Störtebeker selbst und nicht das HZA Kiel, das von dir den Nachweis verlangt.
Hm die Logik kann ich nun nicht ganz nach vollziehen. Es war nicht Störtebecker sondern das HZA Kiel welche die Razzia durführte und bestimmt nicht auf betreiben vom Veranstalter. Also hatte das HZA Kiel ein Interesse daran. Diese Vorgehen führt dazu, dass Veranstalter, ob nun Störtebecker oder Maisel, die Verzollung bzw. dessen Nachweis einfordern.
Colindo hat geschrieben: Samstag 11. Januar 2025, 11:30 ...
Hier ist die korrekte Vorgehensweise, die Veranstalter bei Störtebeker auf die Verweigerung deines HZAs, das Bier zu verzollen, hinzuweisen. Die können dann ihre Vorgaben an das gültige Recht anpassen und gegebenenfalls sich mit ihrem HZA auseinandersetzen.
...
Hier wiederum glaube ich nicht, dass jeder Veranstalter mit jedem Teilnehmer in Kommunikation treten will um zu klären wie das jeweilige Heim HZA das sieht. Glaube ich wirklich nicht.
Colindo hat geschrieben: Samstag 11. Januar 2025, 11:30 ...
Vielleicht reicht Störtebeker ja schon ein Ausdruck der Email, dass das Bier nicht verzollt werden musste.
So, dass wäre möglich, d.h. also ich Versteuer mein Bier nur, wenn mein HZA das will. Ansonsten benötige ich eine schriftliche Betätigung vom HZA, dass es es nicht will, sonst komme ich aus der Nummer nicht raus.

Soviel zum Bürokratieabbau.
Mein HZA Ulm scheint eher konservativ zu sein siehe viewtopic.php?p=512112&hilit=ulm#p512112

Zitat HZA Ulm (wenn auch schon ein Jahr alt):
Brau-Wettbewerbe haben ebenfalls keinen privaten, sondern vielmehr einen Öffentlichen Charakter, da der Veranstalter in der Regel Teilnahmegebühren bzw. Eintritt verlangt.
Gruss Klaus

PS ich werde wohl ohne weitere Nachfrage die 60Cent Versteuern, wie immer und gut ist. 2075 vom letzten Jahr, bei dem nur das Datum evtl. ergänzt wird.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#21

Beitrag von Kellerbraeu »

HZA Hannover hat auf Nachfrage Anfang des Jahres darauf hingewiesen, dass der unentgeltliche Ausschank auf Hobbybrauerwettbewerben zu versteuern ist.

Ich werde dann einmal anfangen jeweils 3 Liter Leichtbiere für die Veranstaltung wochenweise zu versteuern und mir es schriftlich bestätigen zu lassen.

Kann ja sein, dass ich da doch hinfahre und ich möchte auf keinen Fall etwas falsch machen :P
Mal schauen wo ich überall theoretisch teilnehmen kann :Drink

Grüße Ulf
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#22

Beitrag von §11 »

Kellerbraeu hat geschrieben: Samstag 11. Januar 2025, 17:17 HZA Hannover hat auf Nachfrage Anfang des Jahres darauf hingewiesen, dass der unentgeltliche Ausschank auf Hobbybrauerwettbewerben zu versteuern ist.

Ich werde dann einmal anfangen jeweils 3 Liter Leichtbiere für die Veranstaltung wochenweise zu versteuern und mir es schriftlich bestätigen zu lassen.

Kann ja sein, dass ich da doch hinfahre und ich möchte auf keinen Fall etwas falsch machen :P
Mal schauen wo ich überall theoretisch teilnehmen kann :Drink

Grüße Ulf
Und dann hast du das Bier eventuell ja doch selbst getrunken und würdest die Steuer natürlich gerne zurück haben

Cheers

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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#23

Beitrag von Kellerbraeu »

Ein Schelm, wer Böses denkt :P
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#24

Beitrag von emjay2812 »

Ich würde ja gerne verstehen, warum ein in einem Braukurs hergestelltes Bier, das bei mir zu Hause vergoren wird, zu versteuern ist.
Der Alkohol entsteht bei mir zu Hause, die Teilnehmer trinken es zwar gemeinsam, aber das ist dann doch wie bei einem Brauwettbewerb?

Also:
zu Hause brauen und trinken - keine Steuer
zu Hause brauen und andere trinken es bei einem Wettbewerb - abhängig vom HZA - möglicherweise keine Steuer
wo anders brauen, zu Hause vergären (!) - andere trinken es - Steuer
wo anders brauen, andere vergären es bei sich zu Hause (wurde von einem anderen Hobbybrauer praktiziert) - keine Steuer

Ist das so richtig - da blickt doch niemand mehr durch? Und das für wenige Cent?
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#25

Beitrag von Kellerbraeu »

Braukurse:
Ich verstehe so, dass die Steuer dort anfällt, wo es vergoren wird. Somit wird jeder Kursteilnehmer, der Würze aus dem Kurs mit nach Hause nimmt und zuhause dort vergärt, selber zum Hobbybrauer mit 500 Liter Freigrenze.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#26

Beitrag von bierhistoriker.org »

§11 hat geschrieben: Samstag 11. Januar 2025, 18:20
Kellerbraeu hat geschrieben: Samstag 11. Januar 2025, 17:17 HZA Hannover hat auf Nachfrage Anfang des Jahres darauf hingewiesen, dass der unentgeltliche Ausschank auf Hobbybrauerwettbewerben zu versteuern ist.

Ich werde dann einmal anfangen jeweils 3 Liter Leichtbiere für die Veranstaltung wochenweise zu versteuern und mir es schriftlich bestätigen zu lassen.

Kann ja sein, dass ich da doch hinfahre und ich möchte auf keinen Fall etwas falsch machen :P
Mal schauen wo ich überall theoretisch teilnehmen kann :Drink

Grüße Ulf
Und dann hast du das Bier eventuell ja doch selbst getrunken und würdest die Steuer natürlich gerne zurück haben

Cheers

Jan

Klasse! das macht ihr toll, ihr beiden! Dann habt ihr es der "Obrigkeit" aber mal richtig gezeigt!

Halt! Wer bezahlt denn nachher eigentlich das Spektakel ???
Die "Allgemeinheit", also ihr selbst :thumbsup

Es scheint nichts schöner zu sein, als Anlauf zu nehmen, um sich selbst in den Hintern zu treten :P

cheers

Jürgen
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#27

Beitrag von Kellerbraeu »

Kann man so sehen, muss man aber nicht.

Ich bin von solchen Aktionen auch kein großer Fan.

Du hast gelesen:
Es gab einen Schriftverkehr mit meinem HZA, wo genau dazu aufgefordert wurde.
Die HZA tauschen sich intensiv zu dem Thema aus (eigene Erfahrung aus den VHD Tätigkeiten)
Und du siehst, dass die HZA INDIVIDUELL entschieden.
Somit kann ich mir vorstellen, dass die HZA Direktion auf endlose Bescheinigung auch sehr wenig Lust haben.

Und ja, Ich finanziere diesen ganzen Unsinn auch.
Ulf
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#28

Beitrag von emjay2812 »

Kellerbraeu hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2025, 11:13 Braukurse:
Ich verstehe so, dass die Steuer dort anfällt, wo es vergoren wird. Somit wird jeder Kursteilnehmer, der Würze aus dem Kurs mit nach Hause nimmt und zuhause dort vergärt, selber zum Hobbybrauer mit 500 Liter Freigrenze.
Dann würde die Steuer bei mir anfallen, und das Braukursbier zu meiner Freimenge zählen. Dem ist nicht so.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#29

Beitrag von guenter »

emjay2812 hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2025, 14:08 Dann würde die Steuer bei mir anfallen, und das Braukursbier zu meiner Freimenge zählen. Dem ist nicht so.
Du bist doch kommerziell tätig, ich denke, das ist der Grund. Wenn du mit Freunden brauen würdest, würde ich keine Probleme sehen, auch dann nicht, wenn die später ein paar Flaschen von die zum Testen bekommen.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#30

Beitrag von Ruthard »

emjay2812 hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2025, 14:08
Kellerbraeu hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2025, 11:13 Braukurse:
Ich verstehe so, dass die Steuer dort anfällt, wo es vergoren wird. Somit wird jeder Kursteilnehmer, der Würze aus dem Kurs mit nach Hause nimmt und zuhause dort vergärt, selber zum Hobbybrauer mit 500 Liter Freigrenze.
Dann würde die Steuer bei mir anfallen, und das Braukursbier zu meiner Freimenge zählen. Dem ist nicht so.
Das ist nicht so, ich habe das auch schon mehrfach erklärt. Wenn du den Kursteilnehmern Würze und Hefe mitgibst, damit sie das zuhause vergären, werden diese selbst zu Hobbybrauern und dürfen jeder bis zu 500l Bier im Kalenderjahr steuerfrei herstellen. Mit dem Wegfall der Anzeigepflicht ist das mit keinerlei Verwaltungsaufwand mehr verbunden, weder für den Brauer noch für die Verwaltung, was für einige anscheinend ein Problem gewesen zu sein scheint.

Wenn du in deinem Kurs zehn Teilnehmer hast, kannst du 5000 Liter Würze herstellen, ohne einen Cent Biersteuer zahlen zu müssen, ohne Brauanzeige und ohne Steueranmeldung per 2075.

Wenn das Bier fertig gereift ist, könnt ihr das auch im nächsten Kursteil gegenseitig verkosten, ebenfalls ohne Steuer, ohne Anzeige oder sonstigen Schnickschnack

Du musst den Kurs auch nicht vorab beim Zoll ankündigen, das ist auf zoll.de falsch dargestellt - es gibt für dies Voranzeige keine Rechtsgrundlage.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#31

Beitrag von guenter »

So wie Ruthard das schreibt, würde es gehen. Es ist aber mehr als fraglich, was dabei herausgekommen würde. Zum Gären bekämen die Novizen die Würze wahrscheinlich, aber dann? Ich bin da skeptisch ... aber wir schweifen gerade vom Thema ab.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#32

Beitrag von Ruthard »

guenter hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2025, 14:39
emjay2812 hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2025, 14:08 Dann würde die Steuer bei mir anfallen, und das Braukursbier zu meiner Freimenge zählen. Dem ist nicht so.
Du bist doch kommerziell tätig, ich denke, das ist der Grund. Wenn du mit Freunden brauen würdest, würde ich keine Probleme sehen, auch dann nicht, wenn die später ein paar Flaschen von die zum Testen bekommen.
emjay ist nicht gewerblich tätig. Er veranstaltet seine Kurse an der örtlichen VHS, selbst wenn er eine Übungsleiterpauschale bekäme, wäre das keine gewerbliche Tätigkeit.

Solche Kurse finden üblicherweise an Wochenenden statt oder an einem bestimmten Wochentag über mehrere Wochen in Folge.
Wenn emjay entgegen meiner Empfehlung die an einem Kursabend hergestellte Würze in den Räumen der VHS beließe, um sie dort vor sich hingären zu lassen und um sie am nächsten Kursabend in Flaschen für die Nachgärung zu füllen, wäre dieses dort entstandene Bier zu versteuern - wie üblich über die Anmeldung per 2075, eine Anzeige vor Kursbeginn ist nicht erforderlich. Dieses versteuerte Bier wird auch nicht auf die Freimenge angerechnet.

Noch mal ganz fett und deutlich:

Versteuertes Bier wird niemals auf die 500 Liter Freimenge angerechnet!

Wer also 500l im Rahmen der Freimenge steuerfrei gebraut hat und davon z.B. 8 Liter für einen Wettbewerb oder eine Veranstaltung versteuert, kann weitere 8 Liter für eigenen Verbrauch brauen.

Cheers, Ruthard
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#33

Beitrag von emjay2812 »

Das ist ja das Kuriose. Würde jeder Teilnehmer Würze mitnehmen und zu Hause vergären, würde keine Steuer anfallen, jeder wäre Hobbybrauer. Da ich aber aus organisatorischen Gründen die Würze bei mir vergäre, fällt Steuer an.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#34

Beitrag von Ruthard »

emjay2812 hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2025, 16:25 Das ist ja das Kuriose. Würde jeder Teilnehmer Würze mitnehmen und zu Hause vergären, würde keine Steuer anfallen, jeder wäre Hobbybrauer. Da ich aber aus organisatorischen Gründen die Würze bei mir vergäre, fällt Steuer an.
Selbst dann würde die anfallende Biersteuer den Kurs nicht prohibitiv verteuern.

Zum besseren Verständnis: wo führst du die Kurse durch, in der örtlichen VHS (nach meinem bisherigen Kenntnisstand) oder bei dir zuhause? Wo vergärst du die Würze, zuhause oder in der VHS? Wieviel Bier wird pro Kurs hergestellt? Wie oft im Jahr führst du diese Kurse durch?

Cheers, Ruthard
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#35

Beitrag von rakader »

Ruthard hat geschrieben: Mittwoch 1. Januar 2025, 16:42 Ab einem bestimmten Gewerbesteueraufkommen kann eine Stadt nämlich nicht auf diese Einnahmen verzichten. Auch dass Störtebeker nicht gegen die in vielerlei Hinsicht rechtswidrige Razzia vorgegangen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Dabei kann ich aus eigenem Erleben berichten, dass Störtebeker sehr wohl gewillt ist, sich recht weit aus dem Fenster zu lehnen.
Die Polemik mal außen vor gelassen und darob nicht zitiert: Meinst Du nicht, dass Du hier zwei völlig unterschiedliche Rechtsnaturen in einen Topf wirfst? Zoll ist eine Bundesangelegenheit und damit Bundesrecht, Gewerbesteuer ist Kommunalrecht. Und es gilt wie immer: Bundesrecht bricht Landesrecht bricht Kommunalrecht. Bei allem Brass, den man hat - man sollte nicht alles in einen Topf werfen. Damit gibt sich unsereiner eine unnötige Blöße dem Amtsschimmel gegenüber. Den Zoll interessieren die Gewerbesteuern einer Gemeinde nicht die Bohne.

Der BR hat kürzlich einen Beitrag über einen Hausbrauer gebracht, der Brauseminare veranstaltet - und der ebenfalls Probleme mit dem Ausschank und der Steuer hat. Seine Lösung besteht darin, dass er die Gäste jetzt selber einschenken lässt. Damit gilt die Veranstaltung als privat. Verstehe wer will.

Gruß
Radulph
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#36

Beitrag von emjay2812 »

Die Kurse finden ein bis zweimal im Jahr in Räumen meiner Gemeinde statt. Es werden 11 Liter Würze gebraut, die bei mir zu Hause vergären.

Es geht mir nicht um die Kosten, die sind ein Witz. Es geht mir um das Verständnis warum ich hier für wenige Cent eine Steuererklärung machen muss.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#37

Beitrag von Bilbobreu »

Moin,
das Problem mit diesen VHS Braukursen ist doch rechtlich folgendes: Die Teilnehmer zahlen der VHS eine Kursgebühr und bekommen dafür neben dem Kurs selbst am Ende auch Bier. Damit wird man kaum vernünftig argumentieren können, dass das Bier nicht verkauft (§ 41 Abs. 1 Satz 1 BierStV) wird. Es wird letztlich gegen einen Kaufpreis eine Dienstleistung (Braukurs) und ein Produkt (Bier) verkauft. Die Frage, ob das Bier im Haushalt eines Hobbybrauers (§ 41 Abs. 1 Satz 1 BierStV) oder in der VHS hergestellt (vergoren) wird, ist für die Steuerfreiheit dann eigentlich schon nur noch nachrangig. Ich kann mir im Streitfall nicht vorstellen, dass ein Finanzgericht der Argumentation folgt, dass nur die Dienstleistung (Braukurs) verkauft wird, die hergestellte und den Teilnehmern mitgegebene Würze aber nicht Teil des Braukurses ist, sondern das Bier erst durch Vergärung von den Teilnehmern in ihren eigenen Haushalten hergestellt wird.
Steuerschuldner dürfte nach § 14 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BierStG als Veranstalter des Braukurses (der nämlich die Verträge mit den Teilnehmern schließt und das Entgelt kassiert) die VHS sein. Daneben sind allerdings ausdrücklich auch alle an der Herstellung beteiligten Personen (Kursleiter und Teilnehmer) Steuerschuldner und haften gesamtschuldnerisch mit der VHS.
Gruß
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#38

Beitrag von rakader »

@emjay2812 Ich suche Dir morgen den Beitrag vom BR raus. Am besten ist es wohl, Du setzt Dich mit dem Braukollegen in Verbindung. Die Angelegenheit ist mit feiner Klinge zu unterscheiden. Braukurse (ich mache selber welche an der VHS) sind nicht das Problem, wenn die Teilnehmer nach der Reifung das Bier abholen oder die Würze selber mit nach Hause nehmen (zudem ist man als Dozent über die VHS rechtlich abgesichert). Das Problem sind Verkostungen in der Gemeinschaft, an sogenannten öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen oder Räumen.

Ein Hobbybrauerforum ist wohl nicht der passende Ort, solche Rechtsfragen verbindlich zu klären. Das geht derart ins Detail, dass hier jenseits des Forums ein Austausch das bessere Mittel der Wahl ist, meine ich. Sonst stehen zu viele rechtlich unsichere Aussagen neben sicheren Aussagen im Raum - das Problem aber ist, dass Interessierte nicht einschätzen können, was juristisch sicher und was nicht ist. Das fängt schon mit der Zitation von Gesetzen und Rechtstexten an wie der BierStV, die eine falsche Sicherheit vermitteln, weil z.B. bei VHS' Befreiungsvorschriften für Bildungsleistungen gelten; da geht es dann in die Güterabwägung, und deswegen haben VHS' einen Justitiar oder Justitiarin und ein Hobbybrauerforum nicht. Und der Justitiar hat dann auch Zugriff auf die Neue Juristische Wochenschrift mit aktuellen Urteilen - und die findet Google nicht, weil eine Paywall davor ist.

Gruß
Radulph

Edit: Die Forensoftware streicht mir immer die weibliche Form "Justitiarin".
Edit2: Oder einfach die Frage an den Justitiar oder die Rechtsvertretung Deiner VHS weiterleiten.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#39

Beitrag von rakader »

emjay2812 hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2025, 17:08 Die Kurse finden ein bis zweimal im Jahr in Räumen meiner Gemeinde statt. Es werden 11 Liter Würze gebraut, die bei mir zu Hause vergären.

Es geht mir nicht um die Kosten, die sind ein Witz. Es geht mir um das Verständnis warum ich hier für wenige Cent eine Steuererklärung machen muss.
Ich habe den Beitrag gefunden - in die diesem Fall wurde ein Seminarraum sogar zur Gaststätte erklärt. Denke er ist ein guter Ansprechpartner oder hier: https://www.youtube.com/watch?v=MHXuxwVlYuA
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#40

Beitrag von Ruthard »

Bilbobreu hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2025, 17:09 Moin,
das Problem mit diesen VHS Braukursen ist doch rechtlich folgendes: Die Teilnehmer zahlen der VHS eine Kursgebühr und bekommen dafür neben dem Kurs selbst am Ende auch Bier. Damit wird man kaum vernünftig argumentieren können, dass das Bier nicht verkauft (§ 41 Abs. 1 Satz 1 BierStV) wird. Es wird letztlich gegen einen Kaufpreis eine Dienstleistung (Braukurs) und ein Produkt (Bier) verkauft. Die Frage, ob das Bier im Haushalt eines Hobbybrauers (§ 41 Abs. 1 Satz 1 BierStV) oder in der VHS hergestellt (vergoren) wird, ist für die Steuerfreiheit dann eigentlich schon nur noch nachrangig. Ich kann mir im Streitfall nicht vorstellen, dass ein Finanzgericht der Argumentation folgt, dass nur die Dienstleistung (Braukurs) verkauft wird, die hergestellte und den Teilnehmern mitgegebene Würze aber nicht Teil des Braukurses ist, sondern das Bier erst durch Vergärung von den Teilnehmern in ihren eigenen Haushalten hergestellt wird.
Steuerschuldner dürfte nach § 14 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BierStG als Veranstalter des Braukurses (der nämlich die Verträge mit den Teilnehmern schließt und das Entgelt kassiert) die VHS sein. Daneben sind allerdings ausdrücklich auch alle an der Herstellung beteiligten Personen (Kursleiter und Teilnehmer) Steuerschuldner und haften gesamtschuldnerisch mit der VHS.
Gruß
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Es ist aber gelebte Praxis, dass die Materialkosten unabhängig von der Kursgebühr zu zahlen sind. Die Kursgebühren decken die Nutzung der Räumlichkeiten ab, die Verwaltungskosten und ggf. eine Vergütung für die Lehrtätigkeit des Kursleiters. Der Kursleiter beschafft die nötigen Materialien und lässt sich Kosten zum Kursbeginn von Teilnehmern erstatten. Das ist schon wegen der Gebindegrößen praktikabel, zumal die Teilnehmer erst nach dem Kurs wissen, was eigentlich gebraucht wird. So wurde das schon 1973 bei meinem Kochkurs in der katholischen Mütterschule gehandhabt. Die Teilnehmer bekommen dann beigebracht, wie sie aus den von ihnen finanzierten Rohstoffen ein leckeres Bier zaubern. Nach meiner Ansicht wird den Teilnehmern kein Bier verkauft, sondern die Zutaten, die in ihrer Ausgangsform nicht biersteuerpflichtig sind. Wobei sogar hier nicht von einem Verkauf gesprochen werden kann, wenn die Zutaten im Auftrag der Teilnehmer vom Kursleiter gegen Auslagenersatz beschafft werden.

Die Diskussion ist insofern müßig, weil für die Steuerbefreiung die voraussetzende Herstellung im Haushalt nicht gegeben ist (die Anwendung des Haushaltsbegriffs an sich ist eine andere Baustelle).

Abgesehen davon wäre es mir ein innerer Parteitag, zweimal im Jahr das zuständige HZA mit einer Steueranmeldung (nicht -erklärung!) über 1,04€ zu konfrontieren. Besser kann man seine Missachtung dieses armseligen Systems nicht ausdrücken. So habe ich das bis 2013, als noch die Anzeige pro Sud gefordert war, 50x im Jahr getrieben, jede Woche einen Sud über 10l angezeigt und abgerechnet. So musste das HZA 50x meine Akte anfassen für insgesamt 47€ Steuereinnahmen.

Cheers, Ruthard
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#41

Beitrag von Kellerbraeu »

ist das NEU?
Hier wird explizit auf das
"Brauen zu Demonstrationszwecken
Im Gegensatz zum Haus- und Hobbybrauen ist die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. bei Messeauftritten, Dorffesten, zu Unterrichtszwecken in Schulen) nicht steuerfrei.`"
hingewiesen.
War mir vor 10 Tagen noch nicht aufgefallen.

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... node.html
Ulf
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#42

Beitrag von rakader »

Ruthard hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2025, 21:13

Es ist aber gelebte Praxis, dass die Materialkosten unabhängig von der Kursgebühr zu zahlen sind.
Da muss ich widersprechen. Das ist nicht gelebte Praxis. In 75 % der mir bekannten Braukurse sind die Materialkosten inkludiert, sowohl VHS als auch privat. Ich veranstalte an einer Akademie mehrere Seminare und Konferenzen in anderen Feldern im Jahr - da sind Materialkosten immer inkludiert, einfach, weil die Abrechnung sonst zu kompliziert wird. Wir kaufen uns dafür sogar Dienstleister ein, um uns das Klein-Klein vom Hals zu halten, abgerechnet wird dann im Block.

Ich weiß auch nicht, was Du mit Deinen Spiegelfechtereien mit den Behörden erreichen willst. Wenn Du 50 Anmeldungen im Jahr einreichst, erreichst Du: nichts. Die werden abgearbeitet, nerven aber keinen Sachbearbeiter, wie Du mutmaßt. Da ich öfter neben diesen Sachbearbeitern stehe und in Riesensummen eine 3-Cent-Lücke suche, bis man auf einen Excel-Rundungsfehler kommt, kann ich sagen, dass der glücklich ist, wenn die Zahl auf Heller und Pfennig bei so einfachen Vorgängen stimmt. Denn es gibt eine Institution, vor der die eine Angst wie der Teufel vor dem Weihwasser haben: Das ist die Finanzkasse und vor allem der Rechnungshof.

Gruß
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#43

Beitrag von Ruthard »

Wie das in Transsilvanien gehandhabt wird, weiß ich nicht und interessiert auch niemanden. Hier ist es üblich, Kursgebühren und Materialkosten getrennt auszuweisen und abzurechnen. Wenn emjay das so handhabt, verkauft er kein Bier.

Was die Anmeldeflut betrifft: 2013 war ich nicht der Einzige, der das so getrieben hat, und -oh Wunder- 2014 wurde die Anzeige pro Sud abgeschafft.

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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#44

Beitrag von Ruthard »

Kellerbraeu hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2025, 21:18 ist das NEU?
Hier wird explizit auf das
"Brauen zu Demonstrationszwecken
Im Gegensatz zum Haus- und Hobbybrauen ist die Herstellung von Bier zu Demonstrationszwecken (z.B. bei Messeauftritten, Dorffesten, zu Unterrichtszwecken in Schulen) nicht steuerfrei.`"
hingewiesen.
War mir vor 10 Tagen noch nicht aufgefallen.

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... node.html
Ulf
Das ist nicht neu (locker 2 Jahre alt) und war noch nie richtig.

"Schaubrauen" so wie es der Zoll versteht, gibt es gar nicht. Der meint nämlich, man fängt morgens mit dem Schaubrauen an und hat am Abend fertiges Bier in der Flasche*. Jeder der schon mal gebraut hat, weiß natürlich dass das Quatsch ist. Tatsächlich sind das Brauvorführungen, wo Zuschauern das Brauen näher gebracht werden soll. Wenn du klug bist, vernichtest du am Ende der Veranstaltung Maische und Würze schon aus hygienischen Gründen, statt das Zeugs zuhause weiter zu verarbeiten - dann gibt es auch nichts zu versteuern. Bei Braukursen sieht das schon etwas anders aus. Sofern der Kurs über mehrere Wochen geht, entsteht durchaus zu versteuerndes Bier. Hier bist du gut beraten, wenn du den Teilnehmern die Würze und ein Tütchen Hefe mit nach Hause gibst, um dort die Gärung durchzuführen. Die Teilnehmer werden dazu selbst zu Hobbybrauern (was nicht mehr anzeigepflichtig ist) und brauen steuerfrei zuhause. Wenn das Bier irgendwann fertig ist, könnt ihr das im nächsten Kursteil ebenso steuerfrei gemeinsam verkosten.

*hierzu beispielhaft ein Auszug aus einem Schreiben der Zollverwaltung:
"Bzgl. des von Ihnen zitierten Urteils kann ich Ihnen mitteilen, dass es meiner
Auffassung nach nicht dazu geeignet ist zu begründen, dass Haus- und
Hobbybrauer-Wettbewerbe zukünftig per se steuerfrei möglich sind. Im Urteil
wird lediglich auf die von einem Haus- und Hobbybrauer hergestellten Biere, die
anschließend im Rahmen eines Wettbewerbs verkostet wurden, eingegangen.
Steuerrechtlich bleibt jedoch der Grundsatz bestehen, dass Biere nur dann
steuerfrei sind, wenn diese von einem Haus- und Hobbybrauer IM EIGENEN HAUSHALT
hergestellt werden. Werden Biere im Rahmen der Wettbewerbe vor Ort während der
Veranstaltungen gebraut (also nicht im eigenen Haushalt), bleiben Sie meiner
Auffassung nach steuerpflichtig,
weil nicht sämtliche der Steuerfreiheit
zugrundeliegende Voraussetzungen erfüllt werden."
Hier ging es zwar um Wettbewerbsbiere, aber es lässt sich erkennen, dass die Zollverwaltung keine Ahnung vom Bier brauen hat. Man ist ernsthaft der Meinung, innerhalb eines Tages könnte man Bier vom Korn zum Glas herstellen.

Genau so sind die Auslassungen zum "Schaubrauen" zu verstehen, keine Ahnung von nichts.

"Sie müssen als Hersteller dem zuständigen Hauptzollamt Zeitpunkt, Ort und voraussichtliche Menge vor der Bierherstellung formlos anzeigen."

Auch hierfür gibt es keine rechtliche Grundlage.

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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#45

Beitrag von emjay2812 »

Verstehen muss ich das nicht. Macht nichts, ich fülle das Formular aus. Und die Erwähnung, das für den Kurs ca. 1€ Steuer anfallen, ist immer einen Lacher Wert.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#46

Beitrag von Ruthard »

emjay2812 hat geschrieben: Montag 13. Januar 2025, 07:01 Verstehen muss ich das nicht. Macht nichts, ich fülle das Formular aus. Und die Erwähnung, das für den Kurs ca. 1€ Steuer anfallen, ist immer einen Lacher Wert.
Mache das bitte so. Als Einzelner hast du keine Chance, gegen diesen Unsinn anzukämpfen. Aber hebe die Unterlagen gut auf, wir brauchen bis zum Jahresende möglichst viele solcher Vorgänge, dann können wir gemeinsam dagegen vorgehen.

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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#47

Beitrag von §11 »

§11 hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 15:36 Das heisst um das mal hier zu sammeln:

Folgende HZÄ haben zumindest einem Hobbybrauer gegenüber erklärt dem Urteil aus Düsseldorf zu folgen:
1.) HZA Düsseldorf - viewtopic.php?t=33833&hilit=zoll&start=200#p535561 -
2.) HZA Koblenz - viewtopic.php?p=537669&hilit=zoll#p537669 -
3.) HZA Krefeld
4.) Saarbrücken

Cheers

Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Ruthard
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#48

Beitrag von Ruthard »

Ruthard hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2025, 23:55 Wie das in Transsilvanien gehandhabt wird, weiß ich nicht und interessiert auch niemanden. Hier ist es üblich, Kursgebühren und Materialkosten getrennt auszuweisen und abzurechnen. Wenn emjay das so handhabt, verkauft er kein Bier.

Was die Anmeldeflut betrifft: 2013 war ich nicht der Einzige, der das so getrieben hat, und -oh Wunder- 2014 wurde die Anzeige pro Sud abgeschafft.

Cheers, Ruthard
Um das zu präzisieren: Von Volkshochschulen und ähnlichen Bildungseinrichtungen kenne ich nur die Trennung zwischen Kursgebühren und Materialkosten, die üblicherweise vom Kursleiter am ersten Termin in bar kassiert werden. Das wird so bei Näh-, Bastel- und Kochkursen gehandhabt (Vielleicht weil der Justitiar das so empfohlen hat?).

Bei Braukursen von Gasthausbrauereien kenne ich auch nur die pauschale Abrechnung inklusive Rohstoffen, da wird die Biersteuer mit den anderen im Hause zu versteuernden Mengen veratmet. Auch Hobbybrauer, die Braukurse anbieten, rechnen zu einem einzigen Preis inklusive Materialkosten ab. Vielleicht ist das mal ein Überlegung wert, das aus genannten Gründen zu trennen.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#49

Beitrag von rakader »

Ruthard hat geschrieben: Sonntag 12. Januar 2025, 23:55 Wie das in Transsilvanien gehandhabt wird, weiß ich nicht und interessiert auch niemanden. Hier ist es üblich, Kursgebühren und Materialkosten getrennt auszuweisen und abzurechnen. Wenn emjay das so handhabt, verkauft er kein Bier.

Was die Anmeldeflut betrifft: 2013 war ich nicht der Einzige, der das so getrieben hat, und -oh Wunder- 2014 wurde die Anzeige pro Sud abgeschafft.

Cheers, Ruthard
Interessant zu erfahren, dass Niederbayern inzwischen Transsilvanien ist. Albstadt und Tübingen in Württemberg auch. Der Süden scheint das anders zu handhaben als der Norden. Private Seminarleiter ohne VHS handhaben das hier im Ort auch so. Die Aussage, dass getrennt üblich ist, ist anekdotische Evidenz und nicht zu halten. Auch mit Ironie nicht.
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Re: Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen

#50

Beitrag von Ruthard »

Ach, weißt du was? Es ist mir eigentlich egal.

Cheers, Ruthard
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