Biersteuer geltend machen

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Elleff
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Biersteuer geltend machen

#1

Beitrag von Elleff »

Moin, moin
ich nehme mal an, dass ich nicht der einzige Amateurbrauer bin, der den Schritt vom "Brauen für den Eigenbedarf" zum "Brauen im Nebengewerbe" gewagt hat. Bisher für mich ein Weg, den ich nicht bereue, sondern in vollen Zügen genieße. Wäre da nicht auf einmal die jährliche Einkommenssteuererklärung. An sich auch kein Ding, aber kann mir mal bitte jemand verraten, wo man verflixt noch mal die Kosten für die abgeführte Biersteuer geltend machen kann? Weder in meinem Buchhaltungsprogramm noch im Elsterformular taucht irgendwo eine Option auf. Alte Threads dazu habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Sorry, falls ich da was übersehen habe...
Schöne Grüße,
Matthias
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ggansde
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Re: Biersteuer geltend machen

#2

Beitrag von ggansde »

:popdrink
"Durst ist schlimmer als Heimweh"
Insofern dieser Beitrag nicht durch MOD MODE ON gekennzeichnet ist, enthält er lediglich die Meinung eines gewöhnlichen Benutzers
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Bilbobreu
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Re: Biersteuer geltend machen

#3

Beitrag von Bilbobreu »

Moin,
müsste die Biersteuer nicht als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) abzugsfähig sein, da sie direkt mit der gewerblichen Tätigkeit (Herstellung und Inverkehrbringen von Bier) verknüpft ist und als betrieblicher Aufwand den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens mindert? :Grübel
Gruß
Stefan
rauchbier
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Re: Biersteuer geltend machen

#4

Beitrag von rauchbier »

Generell sind betrieblich veranlasste Steuern abzugsfähig. Gibt aber auch hier Ausnahmen. Hab keinen Erfahrungswert zur Biersteuer. Die durch den Betrieb veranlasste Biersteuer sind aus meiner Sicht Betriebsausgaben.
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FlorianTH
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Re: Biersteuer geltend machen

#5

Beitrag von FlorianTH »

Ich würde dringend dazu raten diese Frage nicht im Forum zu stellen, sondern dich mit einer kundigen Fachperson (z.B. Steuerberater) zu unterhalten.
Viele Grüße
Florian 🍻
Elleff
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Re: Biersteuer geltend machen

#6

Beitrag von Elleff »

Das HZA und das FA dürfen keine Auskunft geben, der Steuerberater ist auf Anhieb überfragt (weil zu speziell) und der Hobbybrauer muss zwar ggf. mit der Biersteuer hantieren, macht sie aber im Normalfall nirgendwo geltend. Wie man sieht steck ich in einer Zwickmühle, die ich dann wohl einfach durchbreche, in dem ich es unter "sonstige Ausgaben" verbuche. Habt trotzdem vielen Dank für Eure Antworten, auch wenn ich :popdrink nicht ganz verstanden habe.
Cheers,
Matthias
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Lui
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Re: Biersteuer geltend machen

#7

Beitrag von Lui »

In der Einkommensteuererklärung kommt das direkt ja eh nicht rein, sondern nur das Betriebsergebnis.
Du musst ja eine "Einnahmenüberschussrechnung" machen, also Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung. Da unter "4 - 2. Betriebsausgaben" da gibt es dann "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" und dann "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" ist Zeile 60. Als Bezeichnung trägst du dann einfach "Biersteuer" ein.
Gruß,
Frank
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Elleff
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Re: Biersteuer geltend machen

#8

Beitrag von Elleff »

... danke Frank! Ja, das ist das Konto, das als einziges übrig bleibt. War nur verwirrt, weil es zig Steuerkonten gibt, wo diese eine aber einfach nicht reinpasst. So, jetzt wieder ein Jahr lang nicht an diesen Mist denken, sondern schön weiterbrauen...
m.
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Ruthard
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Re: Biersteuer geltend machen

#9

Beitrag von Ruthard »

Exakt so ist es wie Frank beschrieben hat. Versteuert wird der Gewinn und die Biersteuer mindert den Gewinn. Wo das in der Anlage EÜR einzutragen ist, sollte der Steuerberater aber wissen, auch auf Anhieb. Da würde ich mir mal Gedanken machen.

Cheers, Ruthard
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