Biersteuer geltend machen

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Elleff
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Biersteuer geltend machen

#1

Beitrag von Elleff »

Moin, moin
ich nehme mal an, dass ich nicht der einzige Amateurbrauer bin, der den Schritt vom "Brauen für den Eigenbedarf" zum "Brauen im Nebengewerbe" gewagt hat. Bisher für mich ein Weg, den ich nicht bereue, sondern in vollen Zügen genieße. Wäre da nicht auf einmal die jährliche Einkommenssteuererklärung. An sich auch kein Ding, aber kann mir mal bitte jemand verraten, wo man verflixt noch mal die Kosten für die abgeführte Biersteuer geltend machen kann? Weder in meinem Buchhaltungsprogramm noch im Elsterformular taucht irgendwo eine Option auf. Alte Threads dazu habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Sorry, falls ich da was übersehen habe...
Schöne Grüße,
Matthias
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ggansde
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Re: Biersteuer geltend machen

#2

Beitrag von ggansde »

:popdrink
"Durst ist schlimmer als Heimweh"
Insofern dieser Beitrag nicht durch MOD MODE ON gekennzeichnet ist, enthält er lediglich die Meinung eines gewöhnlichen Benutzers
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Bilbobreu
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Re: Biersteuer geltend machen

#3

Beitrag von Bilbobreu »

Moin,
müsste die Biersteuer nicht als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) abzugsfähig sein, da sie direkt mit der gewerblichen Tätigkeit (Herstellung und Inverkehrbringen von Bier) verknüpft ist und als betrieblicher Aufwand den steuerpflichtigen Gewinn des Unternehmens mindert? :Grübel
Gruß
Stefan
rauchbier
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Re: Biersteuer geltend machen

#4

Beitrag von rauchbier »

Generell sind betrieblich veranlasste Steuern abzugsfähig. Gibt aber auch hier Ausnahmen. Hab keinen Erfahrungswert zur Biersteuer. Die durch den Betrieb veranlasste Biersteuer sind aus meiner Sicht Betriebsausgaben.
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FlorianTH
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Re: Biersteuer geltend machen

#5

Beitrag von FlorianTH »

Ich würde dringend dazu raten diese Frage nicht im Forum zu stellen, sondern dich mit einer kundigen Fachperson (z.B. Steuerberater) zu unterhalten.
Viele Grüße
Florian 🍻
Elleff
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Re: Biersteuer geltend machen

#6

Beitrag von Elleff »

Das HZA und das FA dürfen keine Auskunft geben, der Steuerberater ist auf Anhieb überfragt (weil zu speziell) und der Hobbybrauer muss zwar ggf. mit der Biersteuer hantieren, macht sie aber im Normalfall nirgendwo geltend. Wie man sieht steck ich in einer Zwickmühle, die ich dann wohl einfach durchbreche, in dem ich es unter "sonstige Ausgaben" verbuche. Habt trotzdem vielen Dank für Eure Antworten, auch wenn ich :popdrink nicht ganz verstanden habe.
Cheers,
Matthias
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Lui
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Re: Biersteuer geltend machen

#7

Beitrag von Lui »

In der Einkommensteuererklärung kommt das direkt ja eh nicht rein, sondern nur das Betriebsergebnis.
Du musst ja eine "Einnahmenüberschussrechnung" machen, also Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung. Da unter "4 - 2. Betriebsausgaben" da gibt es dann "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" und dann "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" ist Zeile 60. Als Bezeichnung trägst du dann einfach "Biersteuer" ein.
Gruß,
Frank
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Elleff
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Re: Biersteuer geltend machen

#8

Beitrag von Elleff »

... danke Frank! Ja, das ist das Konto, das als einziges übrig bleibt. War nur verwirrt, weil es zig Steuerkonten gibt, wo diese eine aber einfach nicht reinpasst. So, jetzt wieder ein Jahr lang nicht an diesen Mist denken, sondern schön weiterbrauen...
m.
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Ruthard
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Re: Biersteuer geltend machen

#9

Beitrag von Ruthard »

Exakt so ist es wie Frank beschrieben hat. Versteuert wird der Gewinn und die Biersteuer mindert den Gewinn. Wo das in der Anlage EÜR einzutragen ist, sollte der Steuerberater aber wissen, auch auf Anhieb. Da würde ich mir mal Gedanken machen.

Cheers, Ruthard
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Re: Biersteuer geltend machen

#10

Beitrag von heinrich2012 »

Hallo,

im Datev Kontenrahmen SKR03 ist es das Konto 4340 Betriebssteuern . Da die Kategorien in der ELSTER EÜR anders sind, passt das dann mit der Zeile 60 Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben. Man kann dafür auch eine eigen Zeile anlegen und die DATEV Kontonummer angeben.

Gruss Klaus
Elleff
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Re: Biersteuer geltend machen

#11

Beitrag von Elleff »

Moin Klaus,
na das is ja mal ne Punktlandung, danke!
Gruß,
Matthias
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Re: Biersteuer geltend machen

#12

Beitrag von Frommersbraeu »

Hallo Klaus,
danke für den Tipp! Macht zwar bei den 60€ den Bock nicht fett aber man muss ja nix verschenken. Reicht ja allein schon die Systembeteiligung für die Partyfässchen mit 45€ im Jahr...
Schöne Grüße
Patrick


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Re: Biersteuer geltend machen

#13

Beitrag von heinrich2012 »

Hallo,

leider kommt das Thema immer wieder hoch und man muss viel zu viel Zeit für die paar Kröten aufwenden.
Ich hatte mehr als einmal eine Kontrolle des HZA.

Die Berechnung der Steuer ist keine "Rocket Science", aber bei der Ermittlung der Menge können Fehler entstehen.
Wichtig ist dabei:

BFH, Urteil vom 26. Mai 2020 - VII R58/18 -, BFHE 268, 70: Steuer entsteht, wenn sich keine wesentlichen Bearbeitungsschritte mehr anschließen und die Herstellung abgeschlossen ist. Die Abfüllung in zum Endverbraucher geeigneten Behältnisse gehört nicht mehr zur Herstellung.

wie ich bei der letzten HBCON lernen durfte.

VG
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Re: Biersteuer geltend machen

#14

Beitrag von Frommersbraeu »

Ich fühle mit dir! Wir kleinen sind offenbar beliebt bei Kontrollen, da es deutlich weniger Papierkram ist...
Hab die letzten beiden Jahre je eine Kontrolle gehabt, wegen jeweils um die 7,50€ :Ahh
Schöne Grüße
Patrick


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hiasl
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Re: Biersteuer geltend machen

#15

Beitrag von hiasl »

heinrich2012 hat geschrieben: Dienstag 13. Januar 2026, 07:36 Wichtig ist dabei:

BFH, Urteil vom 26. Mai 2020 - VII R58/18 -, BFHE 268, 70: Steuer entsteht, wenn sich keine wesentlichen Bearbeitungsschritte mehr anschließen und die Herstellung abgeschlossen ist. Die Abfüllung in zum Endverbraucher geeigneten Behältnisse gehört nicht mehr zur Herstellung.
Daher würde ich gewerblich zusehen, ein Steuerlager einzurichten. Dann wird jeweils die Menge versteuert, die das Steuerlager in den freien Verkehr verlässt, wobei jeweils der "Raumgehalt der Umschließung" (§2 BierStV) als steuerbare Menge gilt.
Aus Gründen der einfacheren Handhabung kann auch direkt der Eingang ins Steuerlager als Ausgang verbucht werden. Da die Herstellung im Steuerlager unter Steueraussetzung zugelassen ist, ist eben nur das fertig abgefüllt Bier für den Eingang ins Steuerlager entscheidend (§ 3 Abs. 2 BierstV).

Ist natürlich immer eine Frage des Aufwands, wenn es am Schluss um Minibeträge geht.
Gruß
Matthias
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heinrich2012
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Re: Biersteuer geltend machen

#16

Beitrag von heinrich2012 »

Hallo Matthias

ich hatte die 15 DIN A4 Seiten ausgefüllt ans HZA geschickt und die haben gefragt, ob ich das ernst meine.
Die Mengen, die Buchungen, der Zeitaufwand passten nicht.
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hiasl
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Re: Biersteuer geltend machen

#17

Beitrag von hiasl »

Ja, bei 10 - 20 € sei's drum. Aber bei monatlich z.B. 2 hl Ausschlag kommen über 100 € Biersteuer zusammen.
Als Steuerlagerinhaber macht das schon alleine einen Unterschied von über 100 € zum Regelsteuersatz (50 % Ermäßigung).
Und das ist jetzt noch nicht wirklich viel...
Gruß
Matthias
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