Seite 6 von 7
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Donnerstag 12. Dezember 2024, 14:57
von FlorianTH
Ruthard hat geschrieben: ↑Donnerstag 12. Dezember 2024, 13:48
Ich gehe mal davon aus, dass das Wiki zum Jahreswechsel überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht wird. Da stehen jetzt selbst nach dem bisherigen Rechtsstand einige uneindeutige und auch unrichtige Sachen drin, aber für die knapp drei Wochen lohnt sich eine Korrektur nicht mehr,
Ich gehe auch mal davon aus, dass du weißt, dass sich so lange nichts ändert, bis es jemand macht.
Von daher liefere gerne den Input, denn du bist ja tief in dem Thema drin und stehst den anderen Forenbenutzern mit Rat und Tat zur Seite. Ich nehme mir jetzt schon mal heraus Danke für die neuen Texte zu sagen und warte gespannt auf deine PN, damit wir zeitnah das Wiki auf Stand bringen können.

Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Donnerstag 12. Dezember 2024, 18:59
von Ruthard
Gerne doch, das war sowieso mein Plan, mich zwischen den Jahren damit zu beschäftigen, wobei ich gleich sage, dass das nicht zwingend zum 1.Januar fertig sein muss. Vielmehr halte ich es für wichtig, dass die Texte von Juristen auf sachliche Richtigkeit und von Nichtjuristen auf Verständlichkeit überprüft werden.
Die letzten wesentlichen Änderungen sind jetzt zehn Jahre alt, da wird es auf ein paar Tage nicht ankommen - zumal die Neuerungen oft genug noch keinen Eingang in die Amtsstuben gefunden haben. Ich hatte dieser Tage aus gegebenem Anlass Gelegenheit zu einigen Telefonaten mit unseren Freunden vom Zoll und viele wissen noch gar nicht, was sich da bewegt hat. Da werden wir noch viel Spaß am Jahresanfang haben, ein Vergleich mit Schabowskis Zettel ist nicht unangebracht.
Cheers, Ruthard
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Donnerstag 12. Dezember 2024, 19:21
von FlorianTH
Ruthard hat geschrieben: ↑Donnerstag 12. Dezember 2024, 18:59
Gerne doch, das war sowieso mein Plan, mich zwischen den Jahren damit zu beschäftigen, wobei ich gleich sage, dass das nicht zwingend zum 1.Januar fertig sein muss. Vielmehr halte ich es für wichtig, dass die Texte von Juristen auf sachliche Richtigkeit und von Nichtjuristen auf Verständlichkeit überprüft werden.
Die letzten wesentlichen Änderungen sind jetzt zehn Jahre alt, da wird es auf ein paar Tage nicht ankommen - zumal die Neuerungen oft genug noch keinen Eingang in die Amtsstuben gefunden haben. Ich hatte dieser Tage aus gegebenem Anlass Gelegenheit zu einigen Telefonaten mit unseren Freunden vom Zoll und viele wissen noch gar nicht, was sich da bewegt hat. Da werden wir noch viel Spaß am Jahresanfang haben, ein Vergleich mit Schabowskis Zettel ist nicht unangebracht.
Cheers, Ruthard
Das ist sehr cool, ich freue mich!

Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Samstag 14. Dezember 2024, 11:22
von Brauladi
Dank an Ruthard für die ausführliche Antwort. Ich werde mal mit der 96 jährigen Tante Marianne reden

Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Montag 16. Dezember 2024, 10:00
von Ruthard
Zum Thema Biere auf Hobbybrauerwettbewerben habe ich aus gegebenem Anlass auch meine Fühler ausgestreckt. Heute erreicht mich folgende Information der Generalzolldirektion:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Hauptzollamt hat Ihre Anfrage zur Beantwortung an die Zentrale Auskunft der deutschen Zollverwaltung weitergeleitet.
Der Zentralen Auskunft sind keine Änderungen bezüglich der steuerlichen Behandlung von Brau-Wettbewerben bekannt, so dass auch weiterhin Bier, welches durch Haus- und Hobbybrauer hergestellt und im Rahmen von Brau-Wettbewerben ausgeschenkt werden soll, nicht von Begriff "zum eigenen Verbrauch" umfasst ist und daher versteuert werden muss.
Allerdings dürfen Haus- und Hobbybrauer ab dem 01.01.2025 bis zu fünf Hektoliter Bier im Kalenderjahr steuerfrei herstellen. Eine vorherige Anzeige ist nicht mehr erforderlich. Eventuell hergestellte Mehrmengen sind weiterhin zu versteuern.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herr K.
Generalzolldirektion
[Name des Sachbearbeiters von mir gekürzt]
Biere auf Hobbybrauerwettbewerben waren nicht Gegenstand des Jahressteuergesetzes 2024 und werden von den Änderungen in BierStG und BierStV nicht erfasst. Dort geht es ausschließlich um die Erhöhung der steuerfreien Menge für Hobbybrauer auf 5hl und den Wegfall der Anzeigepflicht.
Selbstverständlich ist die Versteuerung von Bieren für Hobbybrauerwettbewerbe ein Diskussionsthema. Die Erleichterungen für Hobbybrauer wurden mit dem Missverhältnis von Verwaltungsaufwand zu Steuereinnahmen begründet und im Referentenentwurf zum JStG 2024 ausführlich analysiert.
Diese Missverhältnis ist erst recht bei Hobbybrauerwettbewerben gegeben. Wenn 80 Hobbybrauer je drei Liter selbstgebrautes Bier zur Veranstaltung mitbringen, sind das 80 Verwaltungsvorgänge für Steuereinnahmen von insgesamt knapp 24€. Aber vielleicht sollte man Verhandlungen mit der Zollverwaltung zu diesem Thema einfach mal Profis überlassen.
Cheers, Ruthard
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Montag 16. Dezember 2024, 18:33
von Ruthard
Mittlerweile haben die Änderungen zum 01. Januar 2025 auch auf der Webseite des Zolls Eingang gefunden:

- zollde241216.png (52.01 KiB) 7294 mal betrachtet
Hier
im Original nachzulesen. Bei vielen HZA sind die neuen Bestimmungen nach meiner Recherche noch nicht angekommen. Es gibt einzelne HZA, die noch auf dem Stand von vor Pütz sind und das Hobbybrauen von ihrer gnädigen Erlaubnis abhängig machen. Zitat: " Ich erteile Ihnen unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Erlaubnis, in Ihrem Haushalt Bier zu brauen. Die Brauprotokolle sind jederzeit zu unserer Verfügung zu halten." Zitatende.
Cheers, Ruthard
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Montag 16. Dezember 2024, 19:07
von Pivnice
Ruthard hat geschrieben: ↑Montag 16. Dezember 2024, 18:33
Mittlerweile haben die Änderungen zum 01. Januar 2025 auch auf der Webseite des Zolls Eingang gefunden:
Verhaltener Jubel.
Veröffentlicht in der Abteilung "Fachmeldungen".
Der eigentliche Artikel "Privates Brauen von Bier"
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... node.html
darf noch zum 1.1.2025 aktualisiert werden. Bin gespannt.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Montag 16. Dezember 2024, 22:04
von §11
Ich hatte noch mal nachgefragt. Die Deutung øberlasse ich Profis
Betreff: Hobbybrauer Bier für einen Wettbewerb
Sehr geehrter Herr
bei meiner o.g. Antwort an Sie handelt es sich um eine mit der Generalzolldirektion abgestimmte Vorabauskunft im Einzelfall. Diese Auskunft ist unverbindlich erteilt worden. Insbesondere Dritte können hieraus keinen Anspruch ableiten.
Soweit mir bekannt ist, sollen die Hauptzollämter jedoch zeitnah über die neue rechtliche Bewertung informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herr XXX
Aus rechtlichen Gründen können sämtliche Auskünfte nur unverbindlich erteilt werden.
Arbeite noch an einer Klärung vorgelagerter Stellen und melde mich wenn sich etwas neues ergibt.
Cheers
Jan
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 18. Dezember 2024, 07:51
von SCV
Hier ist die Meldung des Zolls über die Änderung zum 01.01.2025:
Erhöhung der steuerfreien Menge und Wegfall der Brauanzeige
https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeld ... uer_1.html
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 18. Dezember 2024, 09:31
von Ruthard
Scrolle doch mal 3 Beiträge zurück
Cheers, Ruthard
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 18. Dezember 2024, 09:50
von Pivnice
Ruthard hat geschrieben: ↑Mittwoch 18. Dezember 2024, 09:31
Scrolle doch mal 3 Beiträge zurück
Und dann noch die Beiträge lesen ..
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Samstag 21. Dezember 2024, 12:57
von SCV
Danke für die zweifachen Hinweise, den o.g. Beitrag hatte ich nicht gelesen.
Bitte um Nachsicht.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 1. Januar 2025, 00:32
von Ruthard
Dann auf eine gute neue Zeit!
Cheers, Ruthard
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 1. Januar 2025, 01:28
von Shoegazer
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 1. Januar 2025, 01:46
von Bier & Brot
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 1. Januar 2025, 14:24
von Ruthard
Auch zum beliebten Thema "Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen" gibt es mittlerweile Auslassungen der Zollverwaltung. Ich habe das mal in einen
gesonderten Thread gepackt, weil uns beide Themenkreise "Hobbybrauen im Alltag" und "Hobbybrauen für Veranstaltungen" noch eine Weile beschäftigen werden. Die Trennung halte ich für angebracht, damit die Diskussion nicht verwässert wird.
Cheers, Ruthard
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 1. Januar 2025, 21:36
von duensberger
Und beim Zoll ist es jetzt auf der Webseite offiziell:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... _node.html
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 1. Januar 2025, 22:29
von Ruthard
Naja die Ziffer 2 wurde durch die Ziffer 5 ersetzt, das war es auch.
Zum "Brauen zu Demonstrationszwecken" hätte ich gerne mal die gesetzliche Grundlage gewusst, warum ich das im voraus dem HZA anzeigen soll. Das war im Erlass des BMF vom Februar 2014 schon verneint. Das geänderte BierStG und die BierStV geben das erst recht nicht her.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Donnerstag 2. Januar 2025, 14:21
von JeanH
Hallo,
hier die Antwort von meinem Zollamt:
Sehr geehrter Herr,
die Anzeigeplicht für steuerbefreite Haus- und Hobbybrauer ist zum 01.01.2025 entfallen.
Weitere Informationen, auch zur Freimenge, erhalten Sie unter:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeld ... nderjahr.
Gruss aus Oberkirch
Hans
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 8. Januar 2025, 15:47
von Braufex
Mit Datum 02.01.2025 und Poststempel zum 03.01.2025 wurde ich (ohne vorherige Anfrage) von unserem Hauptzollamt angeschrieben, darin auf die Erhöhung der steuerfreien Höchstmenge von 5 hl/Kalenderjahr hingewiesen und mitgeteilt, dass die bisherige Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Brauanzeige als Haus- und Hobbybrauer zum 01.01.2025 ersatzlos entfällt.
Natürlich mit Hinweis auf Formular 2075 bei Überschreiten der steuerfreien Höchstmenge oder wenn nicht zum eigenen Verbrauch hergestellt.
Gruß Erwin
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 8. Januar 2025, 15:52
von rakader
Hallo Erwin,
Du scheinst einen Prominentenstatus zu haben
Gruß
Radulph
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 8. Januar 2025, 16:31
von Braufex
rakader hat geschrieben: ↑Mittwoch 8. Januar 2025, 15:52
Du scheinst einen Prominentenstatus zu haben
Da auch andere Hobbybrauer aus Augsburg die Benachrichtigung bereits erhalten haben, denke ich, dass es eher an den fleißigen Mitarbeitern des HZA-Augsburg liegt
Gruß Erwin
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 8. Januar 2025, 16:51
von DevilsHole82
Ich hab Anfang der Woche ebenfalls so ein Schreiben bekommen. HZA Dortmund.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 8. Januar 2025, 17:18
von dieck
Pro-aktiver Serienbrief? Soll eventuell nur sicherstellen, dass niemand noch eine Brauanzeige einwirft die sie dann händisch bearbeiten müssten?
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Mittwoch 8. Januar 2025, 17:46
von Braufex
dieck hat geschrieben: ↑Mittwoch 8. Januar 2025, 17:18
Pro-aktiver Serienbrief? Soll eventuell nur sicherstellen, dass niemand noch eine Brauanzeige einwirft die sie dann händisch bearbeiten müssten?
Da wird nix mehr bearbeitet.
Zitat aus dem Anschreiben:
- Sollte Ihrerseits bereits eine jährliche Brauanzeige als Haus- und Hobbybrauer für das Kal.-Jahr 2025 abgegeben und bearbeitet worden sein, kann die Eingangsbestätigung als gegenstandslos betrachtet werden.
- Sollte Ihrerseits bereits eine jährliche Brauanzeige als Haus- und Hobbybrauer für das Kal.-Jahr 2025 abgegeben und bislang nicht beantwortet sein, wird diese aufgrund des oben geschilderten Wegfalls der Anzeigepflicht nicht abschließend bearbeitet.
Gruß Erwin
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Donnerstag 9. Januar 2025, 10:42
von Ruthard
Ich hatte in den letzten Wochen vielfachen Kontakt mit verschiedenen HZA und ich kann berichten, dass die Neuerungen dort überwiegend begrüßt werden, bedeuten sie doch auch für die Behörden eine deutliche Arbeitserleichterung .
Es gibt aber einige HZA, die in den Zeiten vor Jean Pütz stehen geblieben sind und die die neuen Bestimmungen nicht begreifen oder nicht begreifen wollen.
Es wäre interessant zu erfahren, ob noch weitere HZA solche vorauseilenden Schreiben wie das HZA Augsburg verschickt haben oder wie HZA reagieren, wenn jemand doch seine turnusgemäße Brauanzeige eingereicht hat.
Bitte berichtet.
Cheers, Ruthard
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Donnerstag 9. Januar 2025, 10:46
von IronHosch
Ich habe vom HZA Regensburg keine "vorauseilende" Nachricht bekommen.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Donnerstag 9. Januar 2025, 11:07
von MaltHopMagic
Einer aus unserem Verein hat wohl versehentlich angemeldet und wurde vom HZA Dresden über die 500L und die entfallende Anzeigepflicht per Mail aufgeklärt.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Donnerstag 9. Januar 2025, 11:21
von Braufex
Hier das Anschreiben zum Vergleich
Gruß Erwin
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Donnerstag 9. Januar 2025, 11:31
von DerDallmann
Unfassbar...
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Donnerstag 9. Januar 2025, 12:57
von Ruthard
DerDallmann hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. Januar 2025, 11:31
Unfassbar...
Unfassbar korrekt, so müsste das von allen 41 HZA kommen.
Sauber formuliert, auch auf die Grenzen wurde hingewiesen: über 5hl, entgeltliche Abgabe, kein eigener Verbrauch - das Formular 2075 ist nämlich nicht gestorben.
Cheers, Ruthard
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Donnerstag 9. Januar 2025, 13:31
von DerDallmann
Ich weiß nicht...
Bürokratie/Kosten sollen abgeschafft werden, aber man schreibt ungefragt per Brief, alle an, die sich in den letzten 2 Jahren gemeldet haben?
Wird das bei jeder Steueränderung gemacht, dass alle Betroffenen einen Brief erhalten?
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Donnerstag 9. Januar 2025, 14:06
von Ruthard
Ja das ist ungewöhnlich, aber auch einmalig - d.h. es kommt nur einmal vor. Ab dann ist Schicht im Schacht.
Du glaubst gar nicht was dabei herauskommt, wenn Bürger zu diesem Thema einzeln anfragen und solche Anfragen individuell beantwortet werden. Abgesehen von den Kosten sind die Ergebnisse zum Teil atemberaubend. Ich werde zu gegebener einige Stilblüten vorstellen.
Cheers, Ruthard
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Donnerstag 9. Januar 2025, 15:07
von DerDallmann
Ok, vielleicht ist dieses proaktive vorgehen gar nicht so übel.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Freitag 10. Januar 2025, 07:53
von flensdorfer
Vom HZA Itzehoe bislang kein proaktives Schreiben. Angezeigt für 2025 habe ich aber auch nichts.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Freitag 10. Januar 2025, 10:55
von thopo68
Auch nichts aus Köln. Ebenfalls keine Anzeige meinerseits.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Freitag 10. Januar 2025, 11:17
von Ruthard
Auch das HZA Dortmund hat ein entsprechendes Informationsschreiben verschickt. Nicht so ausführlich wie Augsburg (nur 1 Seite statt 2), aber mit gleichem Sinngehalt: keine Anzeigepflicht mehr, jetzt bis 5hl pro Kalenderjahr, bei Überschreiten Steueranmeldung per 2075.
Dass die Änderungen in den Artikeln 47 und 48 des Jahressteuergesetzes 2024 behandelt wurden (lt. Augsburg), ist für unsere Alltagspraxis nicht so wichtig.
Cheers, Ruthard
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Freitag 10. Januar 2025, 11:35
von guenter
Gerade eben kam eine E-Mail vom HZA Koblenz. Hintergrund war, dass ich mein Wettbewerbsbier für die HB-CON Anfang des Jahres versteuert habe. Der Knaller: das ist laut HZA Koblenz nicht mehr erforderlich, ich bekomme mein Geld zurück!
Hier der Wortlauf der E-Mail:
Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024 ergeben sich im Rahmen des Haus- und Hobbybrauens einige Änderungen ab dem 01.01.2025.
Es gibt hier unter anderem eine Vereinfachung der Verfahrensweise im Zusammenhang mit sog. „Hobbybrauerwettbewerben“.
So muss das Bier für Wettbewerbe im Jahre 2025 zuvor nicht mehr versteuert werden.
Das unentgeltlich zur Verkostung angebotene Bier ist auf die steuerbefreite Herstellungsmenge des Haus- und Hobbybrauers anzurechnen, soweit auch die weiteren/ sonstigen Voraussetzungen (in den Haushalten der Haus- und Hobbybrauer hergestellt und zum Wettbewerb mitgebracht; keine entgeltliche Abgabe) hierfür vorliegen.
Nur im Falle einer entgeltlichen Abgabe ist das Bier vorab zu versteuern.
Weitere Änderungen für Haus- und Hobbybrauer sind außerdem die Erhöhung der Freimenge für ein Kalenderjahr (von 2 auf 5 hl) und der Wegfall der Brauanzeige.
Info dazu auch auf
www.zoll.de und über den Link:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeld ... uer_1.html
Das Geld wird Ihnen in den nächsten Tagen wieder zurücküberwiesen und die Online übermittelte Steueranmeldung (xxx) werde ich löschen bzw. zurückgeben.
Bei fragen können Sie sich gerne bei mir melden.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Freitag 10. Januar 2025, 11:46
von DerDallmann
DAS ist geil!
Machen die es nur falsch, oder könnte das tatsächlich die Norm sein?
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Freitag 10. Januar 2025, 11:54
von guenter
DerDallmann hat geschrieben: ↑Freitag 10. Januar 2025, 11:46
DAS ist geil!
Machen die es nur falsch, oder könnte das tatsächlich die Norm sein?
Ich hinterfrage es nicht und freue mich auf die 35 Cent, die ich zurück bekomme

Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Freitag 10. Januar 2025, 11:56
von Johnny H
guenter hat geschrieben: ↑Freitag 10. Januar 2025, 11:35
Gerade eben kam eine E-Mail vom HZA Koblenz. Hintergrund war, dass ich mein Wettbewerbsbier für die HB-CON Anfang des Jahres versteuert habe. Der Knaller: das ist laut HZA Koblenz nicht mehr erforderlich, ich bekomme mein Geld zurück!
[...]
Das ist ein sehr ermutigender und positiver Vorstoß. Ein Wort der Vorsicht: noch darf man das nicht verallgemeinern. Aber die Dynamik geht in die richtige Richtung!
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Freitag 10. Januar 2025, 12:24
von Ruthard
Die Vorgehensweise ist sehr unterschiedlich. Im Hintergrund finden Gespräche statt, das alles á la Koblenz zu vereinheitlichen.
Wir werden berichten.
Cheers, Ruthard
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Freitag 10. Januar 2025, 15:38
von §11
Ich habe im anderen Faden mal begonnen die HZA zu sammeln, die zumindest einem Hobbybrauer gegenüber mitgeteilt haben das sie die Sachlage bei Wettbewerben genauso sehen wie der Richter in Düsseldorf
viewtopic.php?p=537692#p537692
Cheers
Jan
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Freitag 10. Januar 2025, 16:05
von zoki
Aus München erwarte ich nichts, die bearbeiten immer noch meine Anzeige von Anfang 2024
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Montag 13. Januar 2025, 08:57
von guenter
guenter hat geschrieben: ↑Freitag 10. Januar 2025, 11:35
Gerade eben kam eine E-Mail vom HZA Koblenz. Hintergrund war, dass ich mein Wettbewerbsbier für die HB-CON Anfang des Jahres versteuert habe. Der Knaller: das ist laut HZA Koblenz nicht mehr erforderlich, ich bekomme mein Geld zurück!
Hier der Wortlauf der E-Mail:
...
Das HZA Saarbrücken vertritt auch die Meinung wie Koblenz und würde genauso entscheiden. Hier die Antwort von Saarbrücken auf meine Anfrage:
die Ausführungen des Herrn xyz (Anmerkung: Sachbearbeiter Koblenz) sind korrekt und es ist dem nichts mehr hinzuzufügen. Das Hauptzollamt Saarbrücken würde (muss) genauso verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Interessant ist, dass Saarbrücken genaus vefahren
"muss". Mal schauen, ob sich der Trend verfestigt.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Montag 13. Januar 2025, 11:54
von §11
guenter hat geschrieben: ↑Montag 13. Januar 2025, 08:57
guenter hat geschrieben: ↑Freitag 10. Januar 2025, 11:35
Gerade eben kam eine E-Mail vom HZA Koblenz. Hintergrund war, dass ich mein Wettbewerbsbier für die HB-CON Anfang des Jahres versteuert habe. Der Knaller: das ist laut HZA Koblenz nicht mehr erforderlich, ich bekomme mein Geld zurück!
Hier der Wortlauf der E-Mail:
...
Das HZA Saarbrücken vertritt auch die Meinung wie Koblenz und würde genauso entscheiden. Hier die Antwort von Saarbrücken auf meine Anfrage:
die Ausführungen des Herrn xyz (Anmerkung: Sachbearbeiter Koblenz) sind korrekt und es ist dem nichts mehr hinzuzufügen. Das Hauptzollamt Saarbrücken würde (muss) genauso verfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Interessant ist, dass Saarbrücken genaus vefahren
"muss". Mal schauen, ob sich der Trend verfestigt.
Hab die Liste ergänzt
Cheers
Jan
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Montag 13. Januar 2025, 17:42
von herbie01
HZA Berlin
Ich hatte mich Ende letzten Jahres beim Zoll mit meiner Standard-Mail zurückgemeldet. "Mal schauen, was sie sagen". Also bekam ich Post, dass die Freimenge erhöht ist und die Brauanzeige gestrichen ist. Den Rest zitiere ich (Einscannen hat nicht geklappt):
Neben den vorgenannten Rechtsänderungen wird mit sofortiger Wirkung die Ausleung des Begriffes "eigener Verbrauch" im Sinne des $41 Abs. 1 BierStV erweiter.
Demnach ist vom "eigenen Verbrauch" auch die Verkosrtung des Bieres bei Brauwettbewerben durch die Jury bzw. andere Teinehmer-/innen an einem Hobbybrau-Wettbewerb umfasst und das zur Verkostung angebotene Bier auf die stuerbefreite Herstellungsmenge des Haus-und Hobbybrauers anzurechnen, soweit auf die weitern/sonstigen Voraussetzungen (in den Haushalten der Haus- und Hobbybrauer hergestellt und zum Wettbewerb mitgebracht: unentgeltliche Abgabe) hierfür vorliegen.
Inwieweit die Voraussetzungen vorliegen, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Ich bitte Sie daher die etwaige Teilnahme an "Hobbybrauerwettbewerben" vorab schriftlich (per Email oder Post) anzuzeigen.
Also wird ein viel zu aufwändiges Verfahren, ein paar Cent zu ermitteln ersetzt durch ein viel zu aufwändiges Verfahren, beim dem gar nichts reinkommt.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Montag 13. Januar 2025, 18:46
von §11
herbie01 hat geschrieben: ↑Montag 13. Januar 2025, 17:42
HZA Berlin
Ich hatte mich Ende letzten Jahres beim Zoll mit meiner Standard-Mail zurückgemeldet. "Mal schauen, was sie sagen". Also bekam ich Post, dass die Freimenge erhöht ist und die Brauanzeige gestrichen ist. Den Rest zitiere ich (Einscannen hat nicht geklappt):
Neben den vorgenannten Rechtsänderungen wird mit sofortiger Wirkung die Ausleung des Begriffes "eigener Verbrauch" im Sinne des $41 Abs. 1 BierStV erweiter.
Demnach ist vom "eigenen Verbrauch" auch die Verkosrtung des Bieres bei Brauwettbewerben durch die Jury bzw. andere Teinehmer-/innen an einem Hobbybrau-Wettbewerb umfasst und das zur Verkostung angebotene Bier auf die stuerbefreite Herstellungsmenge des Haus-und Hobbybrauers anzurechnen, soweit auf die weitern/sonstigen Voraussetzungen (in den Haushalten der Haus- und Hobbybrauer hergestellt und zum Wettbewerb mitgebracht: unentgeltliche Abgabe) hierfür vorliegen.
Inwieweit die Voraussetzungen vorliegen, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Ich bitte Sie daher die etwaige Teilnahme an "Hobbybrauerwettbewerben" vorab schriftlich (per Email oder Post) anzuzeigen.
Also wird ein viel zu aufwändiges Verfahren, ein paar Cent zu ermitteln ersetzt durch ein viel zu aufwändiges Verfahren, beim dem gar nichts reinkommt.
Zumal ja auch fraglich ist was der Sachbearbeiter prüfen will. Im Zweifel ist deine "Anzeige" eine Mail mit "ich nehme am Brauwettbewerb der HBCon teil". Was prüft man da jetzt?
Cheers
Jan
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 07:51
von herbie01
ungefähr so habe ich das jetzt nachgefragt. Ich beabsichtige teilzunehmen. Sind Sie der Meinung, dass ich das zu versteuern habe?
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Verfasst: Dienstag 14. Januar 2025, 12:09
von mesmerize
herbie01 hat geschrieben: ↑Dienstag 14. Januar 2025, 07:51
ungefähr so habe ich das jetzt nachgefragt. Ich beabsichtige teilzunehmen. Sind Sie der Meinung, dass ich das zu versteuern habe?
Aber ist es denn nicht so, dass das Bier vermutlich eh schon gebraut und fertig gestellt ist? Bei meinen HBCON Bieren ist das jedenfalls der Fall und abgeschickt habe ich sie auch schon. Somit sind sie noch unter der alten, gültigen Rechtslage entstanden und waren, zumindest für diese HBCON auch noch Biersteuerpflichtig.
Aber ich bin generell ganz bei Euch..... das muss noch einfacher werden!!