Zum Thema Biere auf Hobbybrauerwettbewerben habe ich aus gegebenem Anlass auch meine Fühler ausgestreckt. Heute erreicht mich folgende Information der Generalzolldirektion:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Hauptzollamt hat Ihre Anfrage zur Beantwortung an die Zentrale Auskunft der deutschen Zollverwaltung weitergeleitet.
Der Zentralen Auskunft sind keine Änderungen bezüglich der steuerlichen Behandlung von Brau-Wettbewerben bekannt, so dass auch weiterhin Bier, welches durch Haus- und Hobbybrauer hergestellt und im Rahmen von Brau-Wettbewerben ausgeschenkt werden soll, nicht von Begriff "zum eigenen Verbrauch" umfasst ist und daher versteuert werden muss.
Allerdings dürfen Haus- und Hobbybrauer ab dem 01.01.2025 bis zu fünf Hektoliter Bier im Kalenderjahr steuerfrei herstellen. Eine vorherige Anzeige ist nicht mehr erforderlich. Eventuell hergestellte Mehrmengen sind weiterhin zu versteuern.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Herr K.
Generalzolldirektion
[Name des Sachbearbeiters von mir gekürzt]
Biere auf Hobbybrauerwettbewerben waren nicht Gegenstand des Jahressteuergesetzes 2024 und werden von den Änderungen in BierStG und BierStV nicht erfasst. Dort geht es ausschließlich um die Erhöhung der steuerfreien Menge für Hobbybrauer auf 5hl und den Wegfall der Anzeigepflicht.
Selbstverständlich ist die Versteuerung von Bieren für Hobbybrauerwettbewerbe ein Diskussionsthema. Die Erleichterungen für Hobbybrauer wurden mit dem Missverhältnis von Verwaltungsaufwand zu Steuereinnahmen begründet und im Referentenentwurf zum JStG 2024 ausführlich analysiert.
Diese Missverhältnis ist erst recht bei Hobbybrauerwettbewerben gegeben. Wenn 80 Hobbybrauer je drei Liter selbstgebrautes Bier zur Veranstaltung mitbringen, sind das 80 Verwaltungsvorgänge für Steuereinnahmen von insgesamt knapp 24€. Aber vielleicht sollte man Verhandlungen mit der Zollverwaltung zu diesem Thema einfach mal Profis überlassen.
Cheers, Ruthard