moin,
hab da mal eine Frage. Ich würde gern errechnen, wie das Verhältnis von vergärbarem zu unvergärbarem Zucker ist.
Ich habe ein Bier mit 12°P Stammwürze und das Jungbier hatte 3,5°P .
Nun errechne ich mit dem Kalkulator von fabier folgende Daten:
Scheinbarer Endvergärungsgrad: 70,83 %
Tatsächlicher Endvergärungsgrad: 57,37 %
Scheinbarer Restextrakt: 3,5 %
Tatsächlicher Restextrakt: 5,12 %
Alkoholgehalt: 4,47 Vol. %
... soweit so gut.
Kann ich nun anhand des tatsächliches EVG ( 57,37 % ) auf den Anteil des vergären Zuckers, den ich durch mein Maischprogramm erreicht habe, in meiner Schüttung schließen? Also die 3.9 kg mal 0,57 = 2,37 kg???
Wenn nicht würde ich mich natürlich über den richtigen Lösungsweg freuen.
Gruß
Björn
Tatsächlicher EVG und Anteil vergärbarer Zucker an Schüttung
Re: Tatsächlicher EVG und Anteil vergärbarer Zucker an Schüttung
Hi Björn,
das geht.
Ich nehme mal für ein Bsp. den Extrakt wirklich Ew 5,12% von oben an, 20 L Würze mit 12°P und einer Schüttung von 3,6 kg
Blick auf die Extraktverhältnisse in der hergestellten Würze:
g Extr/kg Würze = 120 g (Stammwürze)
g Extr/kg Würze nicht vergärbar = 51,2 g (Ew)
g Extr/kg Würze vergärbar = 68,8 g (Stammwürze - Ew)
Blick auf die Herstellung der Würze:
kg Schüttung = 3,6 kg
Liter Würze = 20 L
kg Würze = 21 kg ( Liter Würze * Dichte)
g Schüttung / kg Würze = 172,4 g ( kg Schüttung * 1000 / kg Würze)
Für das Beispiel hattest Du einen Malzeinsatz(Schüttung) von 172 g/kg Würze, um eine vergärbare Extraktmenge von 69 g/kg Würze zu erhalten. Aus ca. 40% der Schüttung ist eine vergärbare Extraktmenge geworden.
Edit: Einheiten nachgeführt
das geht.
Ich nehme mal für ein Bsp. den Extrakt wirklich Ew 5,12% von oben an, 20 L Würze mit 12°P und einer Schüttung von 3,6 kg
Blick auf die Extraktverhältnisse in der hergestellten Würze:
g Extr/kg Würze = 120 g (Stammwürze)
g Extr/kg Würze nicht vergärbar = 51,2 g (Ew)
g Extr/kg Würze vergärbar = 68,8 g (Stammwürze - Ew)
Blick auf die Herstellung der Würze:
kg Schüttung = 3,6 kg
Liter Würze = 20 L
kg Würze = 21 kg ( Liter Würze * Dichte)
g Schüttung / kg Würze = 172,4 g ( kg Schüttung * 1000 / kg Würze)
Für das Beispiel hattest Du einen Malzeinsatz(Schüttung) von 172 g/kg Würze, um eine vergärbare Extraktmenge von 69 g/kg Würze zu erhalten. Aus ca. 40% der Schüttung ist eine vergärbare Extraktmenge geworden.
Edit: Einheiten nachgeführt
Re: Tatsächlicher EVG und Anteil vergärbarer Zucker an Schüttung
Super ich danke Dir und bin froh, dass ich nicht ganz so auf dem Holzweg war.
Ich will aus einem normalen Rezept ein Leichtbierrezept ableiten.
Grundsätzlich will ich aber nicht an so viel Stellschrauben herumfummeln, sondern
nur an der angepeilten Stammwürze/Schüttung sowie am Maische-Schema.
Gruß
Björn
Ich will aus einem normalen Rezept ein Leichtbierrezept ableiten.
Grundsätzlich will ich aber nicht an so viel Stellschrauben herumfummeln, sondern
nur an der angepeilten Stammwürze/Schüttung sowie am Maische-Schema.
Gruß
Björn
Re: Tatsächlicher EVG und Anteil vergärbarer Zucker an Schüttung
Musst du auch nicht.borstel77 hat geschrieben: Freitag 10. Dezember 2021, 16:02 Ich will aus einem normalen Rezept ein Leichtbierrezept ableiten.
Grundsätzlich will ich aber nicht an so viel Stellschrauben herumfummeln, sondern ...
Die Planungsgrundlage wechselt von P(Stammwürze) nach ABV(Vol.-%) - mehr ist das nicht.