Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#201

Beitrag von Pivnice »

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22.11.2024 das bereits vor dem Ende der Bundesregierung vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) verabschiedet.
Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten wird das JStG 2024 aller Voraussicht nach vor Ende 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
https://www.idw.de/idw/idw-aktuell/bund ... -2024.html

Jetzt bin ich natürlich darauf gespannt, ob der Zoll rechtzeitig zur Gesetzesverkündung die veralteten Informationen zum "Privaten Brauen von Bier" aktualisieren wird
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... _node.html
Hubert
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Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#202

Beitrag von Ruthard »

Eine Weile wird das schon dauern, schließlich haben wir dann Weihnachten und Jahresende und das ist nicht Wikipedia. Wenn ein bekannter Schauspieler stirbt, ändert sich dort innerhalb von Minuten ein "ist" zum "war".

Zu berücksichtigen ist auch, dass die Änderungen zum Biersteuergesetz am Tag nach Verkündung in Kraft treten, die Änderungen zur Biersteuerverordnung am 01.01.2025.

Da gibt es in der Interimszeit eine interessante Diskrepanz. Während in der dann gültigen Fassung des BierStG "5hl" stehen, sind es in der ebenfalls gültigen Fassung der BierStVO "2hl".

Auf der Zollseite steht sowieso viel Unsinn. Brauen zu Demonstrationszwecken z.B. muss nicht vorab angezeigt werden, das geben weder BierStG noch BierStVO her, es wird auch nicht im entsprechenden Rundschreiben des BMF verlangt.

Spannend wird es, wie die HZA regieren, wenn einige Hobbybrauer gewohnheitsgemäß zum Jahresanfang eine Brauanzeige angeben.
Ob dann zum Beispiel von einem Herrn W. aus D. wie noch Anfang 2024 ein Schreiben kommt mit dem Inhalt "Ich erteile Ihnen mit dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Erlaubnis, in Ihren Haushalt Bier zu brauen".

Cheers, Ruthard
Wir könnten viel, wenn wir zusammenstünden (F.Schiller in Wilhelm Tell)
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#203

Beitrag von Pivnice »

Ruthard hat geschrieben: Sonntag 24. November 2024, 01:26 - eine Weile wird das schon dauern
- Auf der Zollseite steht sowieso viel Unsinn.
Danke dir Ruthard
Wenns lange dauert - Man kann einen netten Hinweis verschicken an den Kontakt der Internetredaktion zoll.de : [email protected]
Unsinn auf der Zollseite - Auslegung gegen den Wortlaut des Gesetzes und die Verordnungsgebung - contra legem
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#204

Beitrag von Ruthard »

Pivnice hat geschrieben: Sonntag 24. November 2024, 01:48
Ruthard hat geschrieben: Sonntag 24. November 2024, 01:26 - eine Weile wird das schon dauern
- Auf der Zollseite steht sowieso viel Unsinn.
Danke dir Ruthard
Wenns lange dauert - Man kann einen netten Hinweis verschicken an den Kontakt der Internetredaktion zoll.de : [email protected]
Unsinn auf der Zollseite - Auslegung gegen den Wortlaut des Gesetzes und die Verordnungsgebung - contra legem
Man kann. Man kann auch einem Ochsen ins Horn petzen. Es ist schlicht zwecklos.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#205

Beitrag von rakader »

Pivnice hat geschrieben: Samstag 23. November 2024, 19:12
mangokeks hat geschrieben: Samstag 23. November 2024, 18:51 anstatt darüber zu lamentieren ob ich für was auch immer qualifiziert bin.
Durch deinen Satz "so funktioniert diese Clown-Show in Berlin nun mal (wie auch schon in Bonn, usw. usf.)" hast du dich allgemein disqualifiziert.
Wer den Bundestag und seine Abgeordneten als Clown-Show in Berlin bezeichnet ist für mich leider nicht mehr ernstzunehmen.
Das unterschreibe ich. Die Begründung des Vorgangs bei Frag den Staat hat auch nicht die inhaltliche Tiefe, die eine solche Anfrage haben sollte; ohne Not entwertet sie durch polemische Wortwahl eine nüchterne Sachfrage und changiert selbstverliebt zwischen Verschwörungsduktus und inhaltsleeren Buzzwords, das man am Ende nur einen Eindruck hat: Reichlich wirr. Schade dass solche demokratisch wertvollen Plattformen so entwertet werden können: Warum fragt man Abgeordnete, wenn man sie für Clowns hält - ist das Diskussionskultur, ist das Respekt, möchte man selbst so gesehen werden? Sorry, musste raus; die Ausführungen haben mich geärgert.

Gruß
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#206

Beitrag von bwanapombe »

Weil es zur Anzeigepflicht passt, hier noch das letzte aus meinem HZA: Ich hatte im Januar 2022 letzmalig eine wiederholte Anzeige des Herstellungsbeginns abgegeben, mit dem Hinweis, dass ich damit auch die Anzeige "für immer" als jedes noch folgende Jahr abgebe. Daraufhin kam eine "Eingangsbestätigung" mit der Auflage jeden Brauvorgang einzeln anzuzeigen und der Bemerkung, dass die Anzeige nur für 2022 gilt.

Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, gleichzeitig jeden Brauvorgang im Voraus angezeigt und zwar an Samstagen, Sonntagen, Ferien- und Feiertagen in der Zukunft. Seitdem nichts mehr gehört. Vor kurzem - wir schreiben November 2024 - kam ein sehr langer Brief mit Erklärungen, warum die Auflagen berechtigt wären, und der Frage, ob ich meinen Widerspruch aufrechterhalten will. Das möchte ich.

Jetzt bin ich natürlich gespannt, wie das im Lichte des Wegfalls der Anzeigepflicht beschieden wird. Ich werde berichten.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#207

Beitrag von Pivnice »

bwanapombe hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 18:24 ...nichts mehr gehört. Vor kurzem - wir schreiben November 2024 - kam ein sehr langer Brief mit Erklärungen, warum ...
Hallo Dirk. Möchtest du uns einen - natürlich anonymisierten - Scan des langen Briefs hier zum Lesen geben ?
Es wäre interessant zu lesen welche Rechtsauslegungen und dazugehörigen Satzbausteine aus der zollamtlichen Vorlagensammlung herangezogen wurden.

Andererseits: Ruthard hat Recht. Man kann auch einem Ochsen ins Horn petzen.

EDIT: Vornehmer formuliert im Niskanen-Modell https://de.m.wikipedia.org/wiki/%C3%96k ... BCrokratie
Zuletzt geändert von Pivnice am Montag 25. November 2024, 19:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#208

Beitrag von rakader »

Pivnice hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 19:09
Andererseits: Ruthard hat Recht. Man kann auch einem Ochsen ins Horn petzen.
Na ja, man kann da natürlich auch einen Schwank daraus machen, das Schreiben an Satiriker oder Jan Böhmermann oder Oliver Welke schicken, nur so eine künstlerische Idee.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#209

Beitrag von Pivnice »

Schenkelklopfer und Gaudi einerseits
Andererseits das Gefühl der Ohnmacht.

Ein möglicher Lösungsansatz: Siehe Niskanen-Modell. https://de.m.wikipedia.org/wiki/%C3%96k ... BCrokratie.
Das Monopol der Verwaltungsbehörden brechen und die zu erledigenden Aufgaben an privatwirtschaftliche Unternehmen vergeben.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#210

Beitrag von rakader »

Pivnice hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 19:31 Schenkelklopfer und Gaudi einerseits
Andererseits das Gefühl der Ohnmacht.
Ja klar doch. Ich muss mich permanent mit diesem Kram auseinandersetzen. Ich sag nur EU-Bürokratie.
Pivnice hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 19:31 Ein möglicher Lösungsansatz: Siehe Niskanen-Modell. https://de.m.wikipedia.org/wiki/%C3%96k ... BCrokratie.
Das Monopol der Verwaltungsbehörden brechen und die zu erledigenden Aufgaben an privatwirtschaftliche Unternehmen vergeben.
OT - aus Makro- und Mikroperspektive

Nein, gar nicht. Vergleiche die Privatisierung der Gefängnisse in den USA. Das sind libertäre Ansätze, und wir werden demnächst unter der neuen Trump-Administration Zeugen eines offenen Feldversuchs mit wahrscheinlich extremen Auswirkungen, vor allem auf das Standing des Westens in der beginnenden multipolaren Weltordnung.

Außerdem findet so kein Umdenken statt. Der Doyen der deutschen Soziologie (neben Max Weber), Niklas Luhmann, hat das eindrücklich in seiner Organisationssoziologie beschrieben. Demnach ist jede Untereinheit in einer großen Organsation bestrebt, sich selbst zu erhalten und zu vergrößern, weil es das große Ganze nicht im Blick hat - aufgrund ebenseiner Größe. Das Niskanen-Modell fußt auf dessen Annahmen. Einen Vergleich mit privaten Ansätzen halte ich dennoch für falsch, weil es sogenannte allokative Werte nicht im Blick hat (gemeinwohlorientierte Werte). Der letzte Versuch war die Privatisierung der Wasserversorgung, wie wir wissen, ging der schief. Gelungen ist es bei der Post (DHL, Telekom), gescheitert ist es bei der Bahn.

Ein Beispiel aus der Praxis sind regelmäßige Schreiben an Institutionen und Vereine Ende August aus dem Außen- oder Innenministerium, um ein Projekt für das nächste Jahr zu beantragen. Stichtag ist immer im November. Das folgt dem Bestreben, die gleichen Mittelzuweisungen wie im Vorjahr zu bekommen, weil Anfang Dezember Haushaltsschluss ist. Also muss bis dahin das Geld raus. Sparen kommt in dieser Denke nicht vor.

Die Lösung bei diesem Gebaren kann nur ein fachfremdes Auge von außen sein, dass keine Verpflichtung zur Verwaltung hat. Angesetzt werden muss bei den Dokumentationspflichten und Statistiken aller möglichen Gewerke. Und es muss Chancengleichheit durch ein Ombudssystem nach skandinavischem Vorbild hergestellt werden, dass Beamte, die solche Nickligkeiten ohne Gewinn für das Gemeinwesen wie hier ein Zollbeamter, in die Schranken weist.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass derzeit überall, wo Bürokratie eingespart wird, diese an Bürger ausgelagert wird. Das ist also ein potemkinsches Dorf. In der Realität sieht das dann so aus: Die Stadt München hat 43.500 Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, die EU-Kommission in Brüssel nur 32.000. Jetzt kannst Du raten, wer die Arbeit für die Brüsseler Beamten macht.

Unser System krankt daran, dass es dem Bürger misstraut. Und leider ist es nicht gewillt über den Tellerrand in andere EU-Länder zu schauen, die es besser und effektiver machen. Keine der vier Regierungsparteien hat sich dabei durch Bürokratieabbau hervorgetan, aber besonders die Union ist ein Bürokratietreiber. (Der einzige der Abbau betrieb, war der Bayer Stoiber, dessen Nachfolger Seehofer dann wieder alles rückgängig machte.)

Ich kann wunderbare Geschichten aus der Corona-Zeit erzählen, wo das System vertrauen wollte und dann vertraute (Impfungen und Tests). Nach dem Gesetz der großen Zahl war es ein Erfolg, die wenigen Betrügereien wurden aber als Scheitern dieses Vertrauens wahrgenommen - in Politik und Medien. In anderen Ländern hätte man das pragmatischer gesehen. Aus dem Schreiben des HZA spricht das pure Misstrauen - das verursacht das Gefühl der Ohnmacht.

/OT
Sorry fürs große OT, konnte den Joke leider nicht fortschreiben. War eingangs nur ein großer Seufzer :Pulpfiction

Grüße,
Radulph
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#211

Beitrag von bwanapombe »

Pivnice hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 19:09
bwanapombe hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 18:24 ...nichts mehr gehört. Vor kurzem - wir schreiben November 2024 - kam ein sehr langer Brief mit Erklärungen, warum ...
Hallo Dirk. Möchtest du uns einen - natürlich anonymisierten - Scan des langen Briefs hier zum Lesen geben ?
Es wäre interessant zu lesen welche Rechtsauslegungen und dazugehörigen Satzbausteine aus der zollamtlichen Vorlagensammlung herangezogen wurden.

Andererseits: Ruthard hat Recht. Man kann auch einem Ochsen ins Horn petzen.

EDIT: Vornehmer formuliert im Niskanen-Modell https://de.m.wikipedia.org/wiki/%C3%96k ... BCrokratie
Ich kann den Text anonymisiert gern dem interessierten Leserkreis zur Verfügung stellen, benötige nur etwas Zeit zur Anonymisierung. Mein Eindruck ist, dass nicht zu Normteilen gegriffen wurde, sondern auf den Fall bezogen, nichtdestotrotz rechtlich mangelhaft argumentiert wurde.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#212

Beitrag von rakader »

bwanapombe hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 21:12
Ich kann den Text anonymisiert gern dem interessierten Leserkreis zur Verfügung stellen, benötige nur etwas Zeit zur Anonymisierung. Mein Eindruck ist, dass nicht zu Normteilen gegriffen wurde, sondern auf den Fall bezogen, nichtdestotrotz rechtlich mangelhaft argumentiert wurde.

Dirk
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#213

Beitrag von bwanapombe »

Bin diese Woche gut ausgelastet, aber ich melde mich.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#214

Beitrag von §11 »

Dazu fällt mir eigentlich nur ein Behördenwillkür: Definition & Bedeutung im juristischen Kontext

https://www.juraforum.de/lexikon/behoer ... B6%C3%9Ft.
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#215

Beitrag von rakader »

§11 hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 21:41 Dazu fällt mir eigentlich nur ein Behördenwillkür: Definition & Bedeutung im juristischen Kontext

https://www.juraforum.de/lexikon/behoer ... B6%C3%9Ft.
Das Problem, Jan, ist das Wort "Verhältnismäßigkeit". Gerichte als Teil der Behörden legen das mehrheitlich Pro-Verwaltung aus, einfach, weil sie auf die Verwaltung angewiesen sind (ähnlich wie Polizei und Staatsanwaltschaft). Das Wort "Verhältnismäßigkeit" ist also ein stumpfes Schwert, ein Blähwort. Leider. Abhilfe würde nur ein weisungsbefugtes Ombudssystem schaffen, das Behördenentscheidungen sticht. Die Beratungen dazu sind leider seit dem Jahr 2000 nicht vom Fleck gekommen. Die Ampel hatte das im Blick, sich dann aber nur zu einem Bürgerbeauftragten im Bundestag durchgerungen. Wir brauchen so etwas aber auf allen Ebenen der Verwaltung. (Zu merken: Beamte sind nicht gewählt, sie haben aber oft Herrschaftswissen; jeder Abgeordnete in einem Stadtrat oder sonstigem öffentlichen Wahlamt kann davon ein Lied singen.)
Zum Vergleich und wo Deutschland steht: https://www.ombudsman.europa.eu/de/euro ... ll-members

Gruß
Radulph
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#216

Beitrag von §11 »

rakader hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 21:52
§11 hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 21:41 Dazu fällt mir eigentlich nur ein Behördenwillkür: Definition & Bedeutung im juristischen Kontext

https://www.juraforum.de/lexikon/behoer ... B6%C3%9Ft.
Das Problem, Jan, ist das Wort "Verhältnismäßigkeit". Gerichte als Teil der Behörden legen das mehrheitlich Pro-Verwaltung aus, einfach, weil sie auf die Verwaltung angewiesen sind (ähnlich wie Polizei und Staatsanwaltschaft). Das Wort "Verhältnismäßigkeit" ist also ein stumpfes Schwert, ein Blähwort. Leider. Abhilfe würde nur ein weisungsbefugtes Ombudssystem schaffen, das Behördenentscheidungen sticht. Die Beratungen dazu sind leider seit dem Jahr 2000 nicht vom Fleck gekommen. Die Ampel hatte das im Blick, sich dann aber nur zu einem Bürgerbeauftragtem im Bundestag durchgerungen.
Zum Vergleich und wo Deutschland steht: https://www.ombudsman.europa.eu/de/euro ... ll-members

Gruß
Radulph
Ich meine schon tatsächlich Willkür. Aus der oben verlinkten Quelle:
Willkür: Die Handlung der Behörde erfolgt nicht aufgrund einer sachlich begründbaren Entscheidungsfindung, sondern aufgrund eines persönlichen oder sachfremden Motivs, das nichts mit dem eigentlichen Aufgabenbereich der Behörde zu tun hat.
Weit aus dem Fenster gelehnt liese sich sogar sagen das:
Rechtswidrigkeit: Eine Behörde überschreitet ihre gesetzlich festgelegten Kompetenzen und handelt entgegen geltendem Recht. Hierbei kann es sich unter anderem um die Verletzung von Verfahrensvorschriften, das Ignorieren von Entscheidungen höherer Instanzen oder das Ausüben von Befugnissen handeln, die der Behörde gar nicht zustehen.
Es gibt, mehrfach, die Feststellung von Juristen und letztendlich auch einem Richter, in einem rechtskräftigen Urteil, das die Auslegung des HZA nicht durch das Biersteuergesetzt gedeckt ist. Den HZA ist dieser Sachverhalt auch durchaus bewusst, sie ignorieren ihn halt einfach.

Cheers

Jan
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#217

Beitrag von Pivnice »

§11 hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 22:03 Es gibt, mehrfach, die Feststellung von Juristen und letztendlich auch einem Richter, in einem rechtskräftigen Urteil, das die Auslegung des HZA nicht durch das Biersteuergesetzt gedeckt ist. Den HZA ist dieser Sachverhalt auch durchaus bewusst, sie ignorieren ihn halt einfach.
Ich denke daß dieses ignorante Verhalten der Generalzolldirektion in der Organisationstradition des Zolls selbst angelegt sein muß.
Dessen Apparatschikkultur führt erteilte Aufgaben durch, deren Sinnhaftigkeit nicht hinterfragt werden soll.
In solch hartnäckigen Fällen hilft nur noch: Den bestehenden Apparat komplett auflösen.
Aber das wird nicht passieren.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#218

Beitrag von Pivnice »

bwanapombe hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 21:12 Ich kann den Text anonymisiert gern dem interessierten Leserkreis zur Verfügung stellen, benötige nur etwas Zeit zur Anonymisierung. Mein Eindruck ist, dass nicht zu Normteilen gegriffen wurde, sondern auf den Fall bezogen, nichtdestotrotz rechtlich mangelhaft argumentiert wurde.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#219

Beitrag von Ruthard »

§11 hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 22:03 Es gibt, mehrfach, die Feststellung von Juristen und letztendlich auch einem Richter, in einem rechtskräftigen Urteil, das die Auslegung des HZA nicht durch das Biersteuergesetzt gedeckt ist. Den HZA ist dieser Sachverhalt auch durchaus bewusst, sie ignorieren ihn halt einfach.
Ist nur blöd, wenn man das für Hobbybrauer positive Urteil in der Schublade verschwinden lässt, statt etwas draus zu machen.

Wir kommen aber weit vom Thema dieses Threads ab. Hier geht es um das Jahressteuergesetz 2024 von den ersten Entwürfen bis zum Inkrafttreten und seine Auswirkungen für uns Hobbybrauer.

Zum Thema übergriffige Zollbeamte und ihren beschränkten Fähigkeiten Gesetze, Verordnungen und Dienstanweisungen richtig zu lesen, können wir gerne einen eigenen Thread aufmachen. Ich kann dazu aus meinem Archiv allerlei beitragen.

Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#220

Beitrag von §11 »

Ruthard hat geschrieben: Dienstag 26. November 2024, 08:07
§11 hat geschrieben: Montag 25. November 2024, 22:03 Es gibt, mehrfach, die Feststellung von Juristen und letztendlich auch einem Richter, in einem rechtskräftigen Urteil, das die Auslegung des HZA nicht durch das Biersteuergesetzt gedeckt ist. Den HZA ist dieser Sachverhalt auch durchaus bewusst, sie ignorieren ihn halt einfach.
Ist nur blöd, wenn man das für Hobbybrauer positive Urteil in der Schublade verschwinden lässt, statt etwas draus zu machen.

Ruthard, wie verbittert bist du eigentlich? Wenn ich das Urteil hätte verschwinden lassen wollen (warum eigentlich?) warum habe ich dann dafür gesorgt das es veröffentlicht wird?

Cheers

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#221

Beitrag von Ruthard »

Wie kommst du darauf ich sei verbittert? Ich habe gerügt, dass dieses Urteil nicht genutzt wird.
Deine Bemühungen, dieses Urteil auf Justiz NRW zu veröffentlichen, wofür du dich gehörig feiern lässt, in allen Ehren, aber das wäre gar nicht nötig gewesen.

Die Verhandlung war am 12.01.2022. Das Urteil wurde den Prozessbeteiligten am 17.01.2022 zugestellt, das beklagte HZA Köln hat auf eine Revision verzichtet, somit ist das Urteil am 17.03.2022 rechtskräftig geworden.

Spätestens da hätte das Urteil im Forum veröffentlicht, kommentiert und diskutiert werden können, immerhin hat die Forengemeinschaft das Prozessrisiko getragen. Vor allem hätte man überlegen können, wie man dieses Urteil im Interesse der Hobbybrauer nutzbringend einsetzt.

Stattdessen verabschieden sich die Forenleitung und das Orgatermin der HBCon aus dem Thema, "Wir haben weder die Zeit und das Personal dafür".

Ich frage ernsthaft, warum dieser Prozess überhaupt geführt wurde.

Cheers, Ruthard

P.S. Und auf fb unterstellst du mir, ich hätte verhindern wollen, dass dieses Urteil veröffentlicht wird. Das ist so ein himmelsschreiender Unsinn, mir fehlen einfach die Worte.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#222

Beitrag von FlorianTH »

@Jan @Ruthard ich denke wir brechen eure Diskussion an dieser Stelle ab, ihr klärt das per PN und wir gehen hier wieder zum eigentlichen Thema über.
Viele Grüße
Florian 🍻
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#223

Beitrag von renzbräu »

Ausgefertigt, verkündet und ab St Nikolaustag gültig*:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/387/VO.html

*Die Änderung der BierStV ab 1.1.2025.

Bye bye, Anmeldepflicht Anzeigepflicht.

edit: Korrekte Terminologie geändert.
Zuletzt geändert von renzbräu am Donnerstag 5. Dezember 2024, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße Johannes

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#224

Beitrag von iwoasnix »

Ich habs mir gerade rausgesucht, damit es nicht jeder machen muss hier

https://www.gesetze-im-internet.de/bier ... 00009.html
§ 41 Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer
(1) Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, ist von der Steuer bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr befreit. Bier, das von Hausbrauern in nicht gewerblichen Gemeindebrauhäusern hergestellt wird, gilt als in den Haushalten der Hausbrauer hergestellt.
(2) Haus- und Hobbybrauer haben den Beginn der Herstellung und den Herstellungsort dem Hauptzollamt vorab anzuzeigen. In der Anzeige ist die Biermenge anzugeben, die voraussichtlich innerhalb eines Kalenderjahres erzeugt wird. Das Hauptzollamt kann Erleichterungen zulassen.
(3) Wird die Menge nach Absatz 1 überschritten, ist eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. § 15 Absatz 2 in Verbindung mit § 14 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes gilt entsprechend
(
Änderung:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/387/VO.html
Änderung der Biersteuerverordnung
Die Biersteuerverordnung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3262, 3319), die zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes
vom 24. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1838; 2023 I Nr. 109) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 41 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2 hl“ durch die Angabe „5 hl“ ersetzt.
b) Absatz 2 wird aufgehoben.
c) Absatz 3 wird Absatz 2.
2. In § 52 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter „Absatz 5 Satz 3, entgegen § 39a Absatz 2 Satz 2
oder § 41 Absatz 2 Satz 1“ durch die Wörter „Absatz 5 Satz 3, oder entgegen § 39a Absatz 2 Satz 2“ ersetzt.
Bierige Grüße Stephan

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#225

Beitrag von DerDallmann »

Wahrscheinlich wurde das bereits thematisiert, aber ich habe den Überblick verloren.
Für Wettbewerbe etc. muss weiterhin (Formular 2075) versteuert werden, richtig?
Mfg

Johst
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#226

Beitrag von Taim »

renzbräu hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 13:55 Ausgefertigt, verkündet und ab St Nikolaustag gültig*:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/387/VO.html

*Die Änderung der BierStV ab 1.1.2025.

Bye bye, Anmeldepflicht.
Das man das noch erleben durfte.
Da mach ich mir doch morgen glatt ein Bier auf. Natürlich nur aus dem (Nikolaus)Stiefel getrunken. :thumbsup
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#227

Beitrag von Ruthard »

DerDallmann hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 14:41 Wahrscheinlich wurde das bereits thematisiert, aber ich habe den Überblick verloren.
Für Wettbewerbe etc. muss weiterhin (Formular 2075) versteuert werden, richtig?
So ist es, das ist die nächste Baustelle.

Und wenn die Hobbybrauer mal in die Pötte kommen, wird das nicht wieder 10 Jahre dauern.

Cheers, Ruthard

PS.: Und um die Begrifflichkeiten mal klarzustellen, die Anzeigepflicht entfällt, die Anmeldepflicht bleibt.
Zuletzt geändert von Ruthard am Donnerstag 5. Dezember 2024, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#228

Beitrag von iwoasnix »

Ruthard hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 14:51
DerDallmann hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 14:41 Wahrscheinlich wurde das bereits thematisiert, aber ich habe den Überblick verloren.
Für Wettbewerbe etc. muss weiterhin (Formular 2075) versteuert werden, richtig?
So ist es, das ist die nächste Baustelle.

Und wenn die Hobbybrauer mal in die Pötte kommen, wird das nicht wieder 10 Jahre dauern.

Cheers, Ruthard
Was kann man unterstützend tun?
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#229

Beitrag von renzbräu »

Ruthard hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 14:51 PS.: Und um die Begrifflichkeiten mal klarzustellen, die Anzeigepflicht entfällt, die Anmeldepflicht bleibt.
:redhead Ups. geändert...
Grüße Johannes

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#230

Beitrag von Ruthard »

iwoasnix hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 14:53 Was kann man unterstützend tun?

Immer der Reihe nach. Jetzt lassen wir erst mal die Bügelflaschen fumpen, dann kommt der nächste Schritt.

Wir haben da schon was in der Pipeline, kommt demnächst.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#231

Beitrag von DerDallmann »

Ruthard hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 14:59
iwoasnix hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 14:53 Was kann man unterstützend tun?

Immer der Reihe nach. Jetzt lassen wir erst mal die Bügelflaschen fumpen, dann kommt der nächste Schritt.

Wir haben da schon was in der Pipeline, kommt demnächst.

Cheers, Ruthard
Sehr cool. Keep us posted.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#232

Beitrag von Ruthard »

Und weil es so schön ist, hier die entsprechenden Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt im Faksimile, zum Ausdrucken und an die Wand hängen:

jstg24_1.png

Auch wichtig, das Inkrafttreten:


jstg24_2.png
Die Änderung des BierStG tritt also heute ab Mitternacht in Kraft, die Änderung der BierStV ab 01.01.2025.

Wer jetzt glaubt, er könnte bis Silvester zu den schon gebrauten 200l noch 300l draufpacken, den muss ich leider enttäuschen.
Da steht zwar im BierStG ab morgen was von 5hl, der komplette Satz im §29 (2) heißt dann aber:

"Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch bereitet wird, bis zu einer Menge von 5 hl im Kalenderjahr von der Steuer zu befreien."

Das heißt, das BMF darf die BierStV anpassen, was es schon getan hat und der Segen vom Bundesrat ist auch schon da, die geänderte BierStV tritt jedoch erst in Kraft, wenn die Silvesterraketen verglühen.

Deswegen muss die Silvesterparty aber nicht ausfallen, es gibt ja noch Kaufbier.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#233

Beitrag von dieck »

Ruthard hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 14:51 PS.: Und um die Begrifflichkeiten mal klarzustellen, die Anzeigepflicht entfällt, die Anmeldepflicht bleibt.
Da ich nicht ganz so rechtsfest bin mit den Begrifflichkeiten:

Wenn (ab Januar) ein Kumpel neu mit Brauen anfängt, muss er sich gar nicht mehr beim HZA melden, auch keine Hobbybrauernummer holen oder sowas, korrekt?
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#234

Beitrag von iwoasnix »

Ich verstehe es so:

Solange er <500 Liter für den Eigengebrauch braut, das Bier innerhalb seiner Räumlichkeiten bleibt und er kein Geld damit erwirtschaftet, muss er dem Zoll nicht mehr Bescheid geben.
Bierige Grüße Stephan

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#235

Beitrag von renzbräu »

iwoasnix hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 16:47 Ich verstehe es so:

Solange er <500 Liter für den Eigengebrauch braut, das Bier innerhalb seiner Räumlichkeiten bleibt und er kein Geld damit erwirtschaftet, muss er dem Zoll nicht mehr Bescheid geben.
... und das ist in welcher Rechtsnorm begründet?

Gerade das Urteil des FG Düsseldorf sagt etwas anderes:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/dues ... 20112.html

Die Einladung kann auch bei einem Picknick im Park geschehen.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#236

Beitrag von Ruthard »

dieck hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 16:30
Ruthard hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 14:51 PS.: Und um die Begrifflichkeiten mal klarzustellen, die Anzeigepflicht entfällt, die Anmeldepflicht bleibt.
Da ich nicht ganz so rechtsfest bin mit den Begrifflichkeiten:

Wenn (ab Januar) ein Kumpel neu mit Brauen anfängt, muss er sich gar nicht mehr beim HZA melden, auch keine Hobbybrauernummer holen oder sowas, korrekt?
Das ist genau richtig - und hier liegt die eigentliche Revolution: die Anzeigepflicht, die bisher vom Zoll jährlich gefordert wurde, entfällt vollkommen. Auch zum Beginn der Hobbybrauerlaufbahn ist keine Anzeige erforderlich, d.h. wer ab nächstem Jahr erstmalig braut, erscheint in keinsterweise in den Akten des Zolls.

Erst wenn der Kumpel mehr als 500l für den eigenen Verbrauch herstellt, woanders als in seinem Haushalt braut oder Bier verkauft, muss er dieses Bier zur Steuer anmelden.

Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#237

Beitrag von Ruthard »

iwoasnix hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 16:47 Ich verstehe es so:

Solange er <500 Liter für den Eigengebrauch braut, das Bier innerhalb seiner Räumlichkeiten bleibt und er kein Geld damit erwirtschaftet, muss er dem Zoll nicht mehr Bescheid geben.
Bis auf den von mir hervorgehobenen Teil richtig. Er darf das Bier selbstverständlich außer Haus bringen und er darf es überall trinken, wo der Genuss von Bier erlaubt ist. Er darf seinen Freunden was davon abgeben, er darf es auch zu einer Party mitbringen, wo z.B. andere den Nudelsalat stiften.

Das hat mit dem genannten Urteil des FG Düsseldorf erst mal gar nichts zu tun. Da ging es um Bier auf Wettbewerben, welches von einer Jury verkostet und bewertet wird, und um Bier welches die Hobbybrauer untereinander in fröhlicher Runde die Kehlen herunterspülen.

Bis sich das bei dem Zollämtern allgemein herumspricht, ist unsererseits noch etwas Schulungsbedarf nötig.

Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#238

Beitrag von renzbräu »

Wäre es ein Problem Hausbräu außer Haus zu bringen, hätte das FG das problematisiert und wohl anders entschieden. Dass da an anderer Stelle Fortbildungsbedarf herrscht, ist klar...
Grüße Johannes

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#239

Beitrag von iwoasnix »

Ruthard hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 17:14 Bis auf den von mir hervorgehobenen Teil richtig. Er darf das Bier selbstverständlich außer Haus bringen und er darf es überall trinken, wo der Genuss von Bier erlaubt ist. Er darf seinen Freunden was davon abgeben, er darf es auch zu einer Party mitbringen, wo z.B. andere den Nudelsalat stiften.
das war mir nicht klar, danke für die Aufklärung
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#240

Beitrag von §11 »

Und gleich noch einen Korken, den wir knallen lassen können. Habe diese Antwort erhalten.

Sehr geehrter Herr,

seitens der Zollverwaltung wurde das Urteil 4 K 2875/19 VBi des Finanzgerichtes Düsseldorf zunächst als Einzelfallentscheidung behandelt.

Aufgrund diverser Rechtsänderungen bei Hobbybrauern zum 01.01.2025 (u.a. Erleichterungen, Anhebung der Freimenge etc.) soll dem Urteil nunmehr grundlegend entsprochen werden. Ich bestätige daher, dass zukünftig keine Versteuerung des Bieres bei Hobbybrauwettbewerben mehr zu erfolgen hat.
Dies bedingt allerdings das Vorliegen der Voraussetzungen des § 41 Biersteuerverordnung (Herstellung des Bieres im Heimbrauen, kein Verkauf etc.).


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Aus rechtlichen Gründen können sämtliche Auskünfte nur unverbindlich erteilt werden.
:Drink

Dann hat sich das also auch erledigt, wird nur dauern bis es sich rumgesprochen hat, ausser es gibt wieder eine "Dienstnotiz" :Wink

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Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#241

Beitrag von Pivnice »

§11 hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 21:19 Und gleich noch einen Korken, den wir knallen lassen können. Habe diese Antwort erhalten.
zukünftig keine Versteuerung des Bieres bei Hobbybrauwettbewerben mehr zu erfolgen hat.
Dann hat sich das also auch erledigt, wird nur dauern bis es sich rumgesprochen hat, ausser es gibt wieder eine "Dienstnotiz" :Wink

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#242

Beitrag von Johnny H »

Kaum zu glauben! Da gibt es über Jahre immer wieder Gängelungen, unangekündigte Hausbesuche, Individualanmeldungen, Gerichtsprozesse usw., und ganz plötzlich macht der Zoll einen auf vernünftig und lenkt sogar beim Thema Wettbewerbsbiere ein? Das kann doch eigentlich gar nicht sein... ??? :puzz :Grübel :Shocked
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#243

Beitrag von Ruthard »

Johnny H hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 22:26 Kaum zu glauben! Da gibt es über Jahre immer wieder Gängelungen, unangekündigte Hausbesuche, Individualanmeldungen, Gerichtsprozesse usw., und ganz plötzlich macht der Zoll einen auf vernünftig und lenkt sogar beim Thema Wettbewerbsbiere ein? Das kann doch eigentlich gar nicht sein... ??? :puzz :Grübel :Shocked
Das glaube ich erst, wenn ich es schwarz auf weiß in Händen halte, mit nachprüfbarer Quelle.

Gerade am 27.11. hat ein Hobbybrauer einen bitterbösen Brief seines HZA bekommen, der die in Aussicht gestellten Neuerungen vollkommen ignoriert. Dagegen müssen bis zum 27.12.2024 Rechtsmittel eingelegt, sprich muss Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben werden. Hier ist entsprechend alles vorbereitet und steht in den Startlöchern.

Das können wir uns sparen, wenn der angekündigte neue Umgang mit Hobbybrauern den Tatsachen entspricht.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#244

Beitrag von iwoasnix »

§11 hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 21:19

Sehr geehrter Herr,

seitens der Zollverwaltung wurde das Urteil 4 K 2875/19 VBi des Finanzgerichtes Düsseldorf zunächst als Einzelfallentscheidung behandelt.

Aufgrund diverser Rechtsänderungen bei Hobbybrauern zum 01.01.2025 (u.a. Erleichterungen, Anhebung der Freimenge etc.) soll dem Urteil nunmehr grundlegend entsprochen werden. Ich bestätige daher, dass zukünftig keine Versteuerung des Bieres bei Hobbybrauwettbewerben mehr zu erfolgen hat.
Dies bedingt allerdings das Vorliegen der Voraussetzungen des § 41 Biersteuerverordnung (Herstellung des Bieres im Heimbrauen, kein Verkauf etc.).


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Gibts hierzu schon "offizielle" Quellen?
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#245

Beitrag von Pivnice »

Ich wiederhole mich. Die Generalzolldirektion und deren Internetredaktion haben noch nicht auf die Rechtsänderungen zum 1.1.2025 reagiert. Auf das Urteil 4 K 2875/19 VBi des Finanzgerichtes Düsseldorf auch nicht.
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... _node.html

Aber angeblich wird die Website der Zollverwaltung ständig gepflegt.
Siehe auch viewtopic.php?p=534856#p534856
Auf der Zollseite steht sowieso viel Unsinn
Hubert
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#246

Beitrag von Ruthard »

iwoasnix hat geschrieben: Dienstag 10. Dezember 2024, 15:31
§11 hat geschrieben: Donnerstag 5. Dezember 2024, 21:19

Sehr geehrter Herr,

seitens der Zollverwaltung wurde das Urteil 4 K 2875/19 VBi des Finanzgerichtes Düsseldorf zunächst als Einzelfallentscheidung behandelt.

Aufgrund diverser Rechtsänderungen bei Hobbybrauern zum 01.01.2025 (u.a. Erleichterungen, Anhebung der Freimenge etc.) soll dem Urteil nunmehr grundlegend entsprochen werden. Ich bestätige daher, dass zukünftig keine Versteuerung des Bieres bei Hobbybrauwettbewerben mehr zu erfolgen hat.
Dies bedingt allerdings das Vorliegen der Voraussetzungen des § 41 Biersteuerverordnung (Herstellung des Bieres im Heimbrauen, kein Verkauf etc.).


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Aus rechtlichen Gründen können sämtliche Auskünfte nur unverbindlich erteilt werden.
Gibts hierzu schon "offizielle" Quellen?
Nein, noch nicht mal inoffizielle.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#247

Beitrag von Brauladi »

Hallo, Frage an Ruthard, der ja auch gelegentlich außerhalb des Wohnsitzes braut: Ändert sich da auch was? Bisher muss ich ja, wenn ich außerhalb meines ersten Wohnsitzes braue. Steuern zahlen.
Gruß Hans Dieter
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#248

Beitrag von Ruthard »

Brauladi hat geschrieben: Donnerstag 12. Dezember 2024, 10:57 Hallo, Frage an Ruthard, der ja auch gelegentlich außerhalb des Wohnsitzes braut: Ändert sich da auch was? Bisher muss ich ja, wenn ich außerhalb meines ersten Wohnsitzes braue. Steuern zahlen.
Gruß Hans Dieter
Hier ändert sich nichts, die Voraussetzung für die Steuerbefreiung bleibt die Herstellung im eigenen Haushalt und der private Verbrauch. Lediglich die steuerfreie Menge wurde von 2hl auf 5hl erhöht.

Braust du also bei deiner Tante Frieda in deren Waschküche, weil deine Zweizimmerwohnung gerade so für Hund, Katze, Maus reicht, aber kein Platz mehr für dein Brauequipment ist, musst du das bei Tante Frieda entstandene Bier versteuern - und zwar ab dem 1. Liter.

Du füllst also nachdem das Bier in die Flaschen abgefüllt ist, eine 2075 aus und schickst die an das HZA deines Wohnsitzes, nicht an den von Tante Frieda. Auch wichtig: du musst diese Brautätigkeit außer Haus nicht beim Zollamt vorher anzeigen, einfach drauflos brauen und wenn das Bier fertig ist, versteuern.

Du kannst die Steuerpflicht vermeiden, wenn du Tante Frieda überzeugst, selber Hobbybrauerin zu werden. Du zeigst ihr, wie das mit dem Brauen funktioniert, gehst ihr bei der Bierherstellung zur Hand und hilfst ihr später bei der Biervernichtung. Da die Anzeigepflicht für Hobbybrauer komplett weggefallen ist, muss Tante Frieda ihr neues Hobby nicht beim HZA ankündigen.

Das obige gilt, wenn Tante Frieda in Deutschland wohnt. Hat sie ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands, gelten die Bestimmungen des dortigen Landes. Meine Tante Frieda z.B. wohnt in Frankreich und da ist das völlig egal.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#249

Beitrag von bwanapombe »

Der Vollständigkeit halber ergänze ich: Ob es am ersten oder x-ten Wohnsitz passiert spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle. Solange die Herstellung im Haushalt der Hobbybrauer geschieht und die weiteren Voraussetzung von § 41 BierStV erfüllt sind, ist das Bier steuerfrei. Die Haushalte der Hobbybrauer müssen nicht am 1. Wohnsitz sein. Grundsätzlich zuständig ist allerdings immer das HZA am Hauptwohnsitz, solange der in Deutschland liegt (§ 1a BierStV).

Dirk
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#250

Beitrag von Ruthard »

bwanapombe hat geschrieben: Donnerstag 12. Dezember 2024, 13:11 Der Vollständigkeit halber ergänze ich: Ob es am ersten oder x-ten Wohnsitz passiert spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle. Solange die Herstellung im Haushalt der Hobbybrauer geschieht und die weiteren Voraussetzung von § 41 BierStV erfüllt sind, ist das Bier steuerfrei. Die Haushalte der Hobbybrauer müssen nicht am 1. Wohnsitz sein. Grundsätzlich zuständig ist allerdings immer das HZA am Hauptwohnsitz, solange der in Deutschland liegt (§ 1a BierStV).

Dirk
Auch hier der Vollständigkeit halber eine weitere Ergänzung: Egal auf wie viele Zweit- und Drittwohnungen der Hobbybrauer seine Aktivitäten verteilt, für die Steuerfreiheit gilt immer die Gesamtmenge von 500 Litern pro Jahr.
Das heißt drei Wohnungen anmieten und dreimal 500 Liter brauen, das geht nicht. Genauer: das geht schon, aber von den 1500 Litern sind maximal 500 Liter steuerfrei.

Ich gehe mal davon aus, dass das Wiki zum Jahreswechsel überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht wird. Da stehen jetzt selbst nach dem bisherigen Rechtsstand einige uneindeutige und auch unrichtige Sachen drin, aber für die knapp drei Wochen lohnt sich eine Korrektur nicht mehr,

Cheers, Ruthard
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