
Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
- Johnny H
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Exzellente Neuigkeit!


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(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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- Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Der entscheidende Moment war heute um 10:21 Uhr, als die Zustimmung verkündet wurde. Das lies sich auf der Seite des Bundesrats im Livestream verfolgen. Die Sitzung läuft noch und dreht sich hauptsächlich um die Krankenhausreform mit zum Teil dramatischen Szenen. Das JStG war da nur ein Nebenkriegsschauplatz.
Seit dem Referentenentwurf wurde noch intensiv an dem Entwurf zum JStG geschraubt, die uns betreffenden Artikel 47 und 48 blieben aber unverändert und sind wie im ersten Entwurf jetzt beschlossene Sache.
Wenn nicht der Bundespräsident noch einen Formfehler entdeckt, dürfen demnächst die Sektkorken knallen.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Wie genial !Ruthard hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 11:08Der entscheidende Moment war heute um 10:21 Uhr, als die Zustimmung verkündet wurde. Das lies sich auf der Seite des Bundesrats im Livestream verfolgen. Die Sitzung läuft noch und dreht sich hauptsächlich um die Krankenhausreform mit zum Teil dramatischen Szenen. Das JStG war da nur ein Nebenkriegsschauplatz.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Genau wie das Cannabisgesetz wird eine zukünftige CDU-geführte Regierung das alles wieder zurücknehmen.
VG, Markus

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Das denke ich nicht. Ruthard hat auf FB geschrieben, dass das keine politische Änderung war, sondern eine Forderung des Bundesrechnungshofs zur Entlastung der HZA.
Cannabis war dagegen eine politische Entscheidung.
Gruß
Matthias
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- Johnny H
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Die CDU hat doch die Initiative zur Änderung der Steuerpflicht für Hobbybrauer eindeutig unterstützt.
Diese Anfrage an "Frag den Staat" kam aus der Union, und dank derer wissen wir nun ein wenig besser Bescheid um die Einkünfte von den Hobbybrauern:
https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage ... bbybrauer/
Auch im anderen Zollthread wurde das ab hier diskutiert. Gab ja auch entsprechendes Presseecho. Ich hatte die beiden Herren dann ja sogar noch angeschrieben und Ihnen eine Sammlung an Zollanekdoten geschickt (hier verlinkt).
Diese Anfrage an "Frag den Staat" kam aus der Union, und dank derer wissen wir nun ein wenig besser Bescheid um die Einkünfte von den Hobbybrauern:
https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage ... bbybrauer/
Auch im anderen Zollthread wurde das ab hier diskutiert. Gab ja auch entsprechendes Presseecho. Ich hatte die beiden Herren dann ja sogar noch angeschrieben und Ihnen eine Sammlung an Zollanekdoten geschickt (hier verlinkt).
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- London Rain
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Eine weitestgehend für Hobbybrauer egale Änderung. Im Wesentlichen nutzt das dem Amtsschimmel. Ob ich einmal im Jahr 10 Sekunden meine Mailvorlage an den Zollbeamten schicke ist mir herzlich egal. Und die Anzahl an Hobbybrauern, die jährlich zwischen 200 und 500 Litern brauen (und das auch bisher immer brav versteuert haben) dürfte doch extrem überschaubar sein.
Was wirklich Erleichterung oder Klarheit gebracht hätte wäre eine Klarstellung der Versteuerungspflicht von Wettbewerbsbier oder eine klare Definition von "zum eigenen Verbrauch". Aber nix dergleichen ist passiert.
Tim
Was wirklich Erleichterung oder Klarheit gebracht hätte wäre eine Klarstellung der Versteuerungspflicht von Wettbewerbsbier oder eine klare Definition von "zum eigenen Verbrauch". Aber nix dergleichen ist passiert.
Tim
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Ich bin froh, dass die Meldung an den Zoll jetzt wegfällt, auch wenn es nur einmal im Jahr 10 Sekunden gedauert hat.
Und wenn sich der Staat (also wir, Geld damit spart) ist es doch umso besser.
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Bierige Grüße Stephan
Speidel Braumeister 20L + Tilt pro + Ferminator Connect + Biersommelier Doemens.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Wer erinnert sich noch an "jeden Sud mit 14 Tagen Vorlauf anmelden"? Oder die Gängeleien, dass das Bier angeblich die Gartentür nicht vergessen dürfe?London Rain hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 12:48 Ob ich einmal im Jahr 10 Sekunden meine Mailvorlage an den Zollbeamten schicke ist mir herzlich egal.
Natürlich wäre eine Steuerfreiheit noch besser, aber so geht wenigstens was voran.
Grüße Johannes
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Die Frage ist hier ob das Inhalt einer Gesetzesänderung ist/ sein muss. Zumindest der Richter des Finanzgerichtes in Düsseldorf sieht ja bereits Heute im geltenden Recht gegeben, das Freunde und Familie zum eigenen Bedarf zählen. Da müsste also kein Gesetz geändert werden, sondern Hobbybrauer die HZÄ auf ihre irrige Auslegung hinweisen.Was wirklich Erleichterung oder Klarheit gebracht hätte wäre eine Klarstellung der Versteuerungspflicht von Wettbewerbsbier oder eine klare Definition von "zum eigenen Verbrauch". Aber nix dergleichen ist passiert.
Cheers
Jan
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- London Rain
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Es wäre ja ein leichtes im Gesetzestext klarzustellen, was darunter zu verstehen ist. Und "Freunde und Familie" ist ja sicher der weniger strittige Punkt als "Bier bei einem Wettbewerb einreichen". 1l für 0,14 € zu versteuern kann ja politisch und amtsaufwandtechnisch genau so wenig gewollt sein, wie die jetzt abgeschafften Punkte.§11 hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 13:10 Die Frage ist hier ob das Inhalt einer Gesetzesänderung ist/ sein muss. Zumindest der Richter des Finanzgerichtes in Düsseldorf sieht ja bereits Heute im geltenden Recht gegeben, das Freunde und Familie zum eigenen Bedarf zählen. Da müsste also kein Gesetz geändert werden, sondern Hobbybrauer die HZÄ auf ihre irrige Auslegung hinweisen.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Wäre eine gute Gelegenheit gewesen. Dann wäre es bundeseinheitlich geregelt gewesen und es würde nicht jedes HZA sein eigenes Süppchen kochen.
- Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Hallo? An dem Wegfall der Anzeigepflicht ist ganz und gar nichts egal, das ist vielmehr eine echte Revolution.London Rain hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 12:48 Eine weitestgehend für Hobbybrauer egale Änderung. Im Wesentlichen nutzt das dem Amtsschimmel. Ob ich einmal im Jahr 10 Sekunden meine Mailvorlage an den Zollbeamten schicke ist mir herzlich egal. Und die Anzahl an Hobbybrauern, die jährlich zwischen 200 und 500 Litern brauen (und das auch bisher immer brav versteuert haben) dürfte doch extrem überschaubar sein.
Was wirklich Erleichterung oder Klarheit gebracht hätte wäre eine Klarstellung der Versteuerungspflicht von Wettbewerbsbier oder eine klare Definition von "zum eigenen Verbrauch". Aber nix dergleichen ist passiert.
Tim
Die Obrigkeit nimmt sich so das Werkzeug, Kontrolle über die Hobbybrauer auszuüben und das ist gut so.
Mal ein Beispiel aus der Geschichte: Den §175 StGB ("Schwulenparagraph") gab es schon zu Kaisers Zeiten und der wurde von der Weimarer Republik übernommen. Es wurde dann in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts ein Verzeichnis erstellt, in dem sich die Schwulen einzutragen hatten - rein aus statistischen Gründen, ohne Strafverfolgung. Gesetzestreue Schwule haben das gemacht, "tut ja nicht weh".
Es kam dann '33 zur Machtergreifung und die Nazis haben dieses Register direkt zur Verhaftungsliste umgemünzt. Was mit den Schwulen dann passiert ist, ist bekannt.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass es wieder mal eine Machtergreifung gibt. Wenn die neuen Machthaber der Meinung sind, das Hobbybrauen zu verbieten, einzuschränken oder mit prohibitiven Auflagen zu versehen - was glaubst du wohl, wen sie zuerst besuchen werden?
Wer 2025 mit dem Hobbybrauen anfängt, erscheint in keinem amtlichen Verzeichnis. Der Staat muss nicht alles wissen, was seine Bürger so machen.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Der Richter in Düsseldorf sieht genau hier absolut keinen UnterschiedLondon Rain hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 13:12Es wäre ja ein leichtes im Gesetzestext klarzustellen, was darunter zu verstehen ist. Und "Freunde und Familie" ist ja sicher der weniger strittige Punkt als "Bier bei einem Wettbewerb einreichen". 1l für 0,14 € zu versteuern kann ja politisch und amtsaufwandtechnisch genau so wenig gewollt sein, wie die jetzt abgeschafften Punkte.§11 hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 13:10 Die Frage ist hier ob das Inhalt einer Gesetzesänderung ist/ sein muss. Zumindest der Richter des Finanzgerichtes in Düsseldorf sieht ja bereits Heute im geltenden Recht gegeben, das Freunde und Familie zum eigenen Bedarf zählen. Da müsste also kein Gesetz geändert werden, sondern Hobbybrauer die HZÄ auf ihre irrige Auslegung hinweisen.
Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Das Gesetz ist, zumindest schon mal im Auge des 4. Senats des Finanzgericht Düsseldorf, eideutig. Das HZA legt nur dieses Gesetz anders aus. Daraus folgt das das Gesetz nicht geändert werden muss, sondern die HZA auf Ihren Fehler hingewiesen werden und das, wenn möglich, im Rahmen eines Einspruchs.Der Kläger hatte zwar keine Erlaubnis für die Herstellung des fraglichen Bieres. Das von ihm hergestellte Bier ist jedoch nach § 29 Abs. 2 BierStG i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 1 BierStV steuerfrei. Nach der letztgenannten Vorschrift ist Bier, das von Haus- und Hobbybrauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt und nicht verkauft wird, bis zu einer Menge von 2 hl je Kalenderjahr von der Steuer befreit. Der Kläger hat das von den anderen Teilnehmern getrunkene Bier ausschließlich zum eigenen Verbrauch hergestellt. Er hat das Bier auch nicht verkauft.
27
Der Wortlaut des § 41 Abs. 1 Satz 1 BierStV könnte zwar dafür sprechen, dass nur das von dem Hobbybrauer in eigener Person verbrauchte Bier von der Steuer befreit ist. Dem steht allerdings Art. 6 der Richtlinie 92/83/EWG entgegen. Danach können die Mitgliedstaaten vorbehaltlich der von ihnen zur einfacheren Anwendung der Steuerbefreiung festgelegten Modalitäten das von einer Privatperson gebraute Bier, das von dieser Person, von ihren Familienangehörigen oder ihren Gästen verbraucht wird, von der Verbrauchsteuer befreien, sofern dabei kein Verkauf stattfindet.
Cheers
Jan
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Genau, deswegen ist es sehr wohl politisch und ich befürchte, dass eine zukünftige Regierung die Daumenschrauben wieder anziehen möchte.Ruthard hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 16:28Hallo? An dem Wegfall der Anzeigepflicht ist ganz und gar nichts egal, das ist vielmehr eine echte Revolution.London Rain hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 12:48 Eine weitestgehend für Hobbybrauer egale Änderung. Im Wesentlichen nutzt das dem Amtsschimmel. Ob ich einmal im Jahr 10 Sekunden meine Mailvorlage an den Zollbeamten schicke ist mir herzlich egal. Und die Anzahl an Hobbybrauern, die jährlich zwischen 200 und 500 Litern brauen (und das auch bisher immer brav versteuert haben) dürfte doch extrem überschaubar sein.
Was wirklich Erleichterung oder Klarheit gebracht hätte wäre eine Klarstellung der Versteuerungspflicht von Wettbewerbsbier oder eine klare Definition von "zum eigenen Verbrauch". Aber nix dergleichen ist passiert.
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Mal ein Beispiel aus der Geschichte: Den §175 StGB ("Schwulenparagraph") gab es schon zu Kaisers Zeiten und der wurde von der Weimarer Republik übernommen. Es wurde dann in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts ein Verzeichnis erstellt, in dem sich die Schwulen einzutragen hatten - rein aus statistischen Gründen, ohne Strafverfolgung. Gesetzestreue Schwule haben das gemacht, "tut ja nicht weh".
Es kam dann '33 zur Machtergreifung und die Nazis haben dieses Register direkt zur Verhaftungsliste umgemünzt. Was mit den Schwulen dann passiert ist, ist bekannt.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Schönes Beispiel fürs Godwin'sche Gesetz!
Auf jeden Fall Glückwünsche aus dem Ausland an alle!
/thomas

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Hubert
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Die Schwarzen haben die Vereinfachung angeregt, es ist deshalb wenig wahrscheinlich dass exakt die sie wieder abschaffen. Es sind mehr die Blauen, die mir Sorgen machen.ggansde hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 16:59Genau, deswegen ist es sehr wohl politisch und ich befürchte, dass eine zukünftige Regierung die Daumenschrauben wieder anziehen möchte.Ruthard hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 16:28Hallo? An dem Wegfall der Anzeigepflicht ist ganz und gar nichts egal, das ist vielmehr eine echte Revolution.London Rain hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 12:48 Eine weitestgehend für Hobbybrauer egale Änderung. Im Wesentlichen nutzt das dem Amtsschimmel. Ob ich einmal im Jahr 10 Sekunden meine Mailvorlage an den Zollbeamten schicke ist mir herzlich egal. Und die Anzahl an Hobbybrauern, die jährlich zwischen 200 und 500 Litern brauen (und das auch bisher immer brav versteuert haben) dürfte doch extrem überschaubar sein.
Was wirklich Erleichterung oder Klarheit gebracht hätte wäre eine Klarstellung der Versteuerungspflicht von Wettbewerbsbier oder eine klare Definition von "zum eigenen Verbrauch". Aber nix dergleichen ist passiert.
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Mal ein Beispiel aus der Geschichte: Den §175 StGB ("Schwulenparagraph") gab es schon zu Kaisers Zeiten und der wurde von der Weimarer Republik übernommen. Es wurde dann in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts ein Verzeichnis erstellt, in dem sich die Schwulen einzutragen hatten - rein aus statistischen Gründen, ohne Strafverfolgung. Gesetzestreue Schwule haben das gemacht, "tut ja nicht weh".
Es kam dann '33 zur Machtergreifung und die Nazis haben dieses Register direkt zur Verhaftungsliste umgemünzt. Was mit den Schwulen dann passiert ist, ist bekannt.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass es wieder mal eine Machtergreifung gibt. Wenn die neuen Machthaber der Meinung sind, das Hobbybrauen zu verbieten, einzuschränken oder mit prohibitiven Auflagen zu versehen - was glaubst du wohl, wen sie zuerst besuchen werden?
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Es kommt darauf an, wieviel Ermessensspielraum ein Gesetz den Behörden lässt. Daran bemisst sich die Qualität von Neuregelungen zum Bürokratieabbau.§11 hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 16:55 Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Das Gesetz ist, zumindest schon mal im Auge des 4. Senats des Finanzgericht Düsseldorf, eideutig. Das HZA legt nur dieses Gesetz anders aus. Daraus folgt das das Gesetz nicht geändert werden muss, sondern die HZA auf Ihren Fehler hingewiesen werden und das, wenn möglich, im Rahmen eines Einspruchs.
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Gestern kam dazu ein Negativbesipiel auf Quer im BR anhand eines Hobbybrauers in Oberhaching, der Braukurse anbietet. Er beruft sich auf ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert, das ihm Verkostungen erlaubt. Das hartnäckige Landratsamt München hat dieses Gesetz nun in seinem Sinne ausgelegt: Er darf exakt 100 ml ohne Erlaubnis ausschenken. Unser Braukollege behilft sich jetzt, indem er seine Kursteilnehmer sich das Bier selber einschänken lässt.
Die Posse gibt es hier zu sehen, ab min 34:28
Das nächste wird es sein, die Ausschankbeschränkungen für Hobbybrauer zu lockern - ohne solche Schlupflöcher für die Bürokraten, damit es weniger Machtspielchen gibt.
Gruß
Radulph
---
„Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern.“ André Malraux
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Genau darum geht es. Zusätzlich zum Gesetz sind ja gerade die Verordnungen zu einem Gesetz ein geeignetes Mittel, um gesetzliche Regelungen genauer zu definieren. Je genauer die Definition, umso geringer der Ermessungsspielraum.
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Nun, dafür sind ja eben Gerichte auch da, abzuklären ob die Auslegung eines Gesetzes, durch eine Behörde auch mit dem Gesetz vereinbar ist. Der Weg den Bodo ja auch gegangen ist.rakader hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 19:00Es kommt darauf an, wieviel Ermessensspielraum ein Gesetz den Behörden lässt. Daran bemisst sich die Qualität von Neuregelungen zum Bürokratieabbau.§11 hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 16:55 Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Das Gesetz ist, zumindest schon mal im Auge des 4. Senats des Finanzgericht Düsseldorf, eideutig. Das HZA legt nur dieses Gesetz anders aus. Daraus folgt das das Gesetz nicht geändert werden muss, sondern die HZA auf Ihren Fehler hingewiesen werden und das, wenn möglich, im Rahmen eines Einspruchs.
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Gestern kam dazu ein Negativbesipiel auf Quer im BR anhand eines Hobbybrauers in Oberhaching, der Braukurse anbietet. Er beruft sich auf ein Gesetz aus dem 19. Jahrhundert, das ihm Verkostungen erlaubt. Das hartnäckige Landratsamt München hat dieses Gesetz nun in seinem Sinne ausgelegt: Er darf exakt 100 ml ohne Erlaubnis ausschenken. Unser Braukollege behilft sich jetzt, indem er seine Kursteilnehmer sich das Bier selber einschänken lässt.
Die Posse gibt es hier zu sehen, ab min 34:28
Das nächste wird es sein, die Ausschankbeschränkungen für Hobbybrauer zu lockern - ohne solche Schlupflöcher für die Bürokraten, damit es weniger Machtspielchen gibt.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Danke - sehr gut
Unabhängig von fragdenstaat hat 2023 der CDU-Abgeordnete Gebhart, an den unser JohnnyH einen langen Brief geschrieben hatte (viewtopic.php?p=511661#p511661), eine schriftliche Frage zu den Einnahmen durch die Besteuerung der Haus- und Hobbybrauer gestellt.
Die Frage wurde beantwortet
Biersteuereinnahmen von rund 7.000 Euro aus dem Haus- und Hobbybrauen
für das 1. Halbjahr 2022
03.11.2023 BT-Drucksache 20/9074 (Schriftliche Fragen) https://dserver.bundestag.de/btd/20/090/2009074.pdf
Wie bereits von mir weiter oben als screenshot gepostet:
Für die Ermittlung der spezifischen Biersteuereinnah-
men der Haus- und Hobbybrauer ist daher eine aufwändige Abfrage der
Daten bei jedem einzelnen Hauptzollamt sowie deren manuelle Auswer-
tung durch die Generalzolldirektion (GZD) erforderlich.
Im Rahmen der kürzlich durchgeführten anlassbezogenen Abfrage der
GZD wurde die Anzahl der Steueranmeldungen, auf die sich die Bier-
steuereinnahmen von rund 7.000 Euro aus dem Haus- und Hobbybrauen
für das 1. Halbjahr 2022 beziehen, nicht abgefragt.
Ich habe mich diesem Irrsinn nie in irgendeiner Form unterworfen.
Ich braue von Anfang an und bis heute Schwarzbier.
Über den Wegfall der Anzeigepflicht freue ich mich sehr.
Zuletzt geändert von Pivnice am Freitag 22. November 2024, 20:31, insgesamt 1-mal geändert.
Hubert
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Danke für diese Klarstellung, aber da hätte man schon gerne ein wenig mehr Erklärungen, denn die beiden Herren der CDU/CSU sind ja auf diese Anfrage angesprungen...
Ich hatte in meinem längeren Schreiben an die Herren Brehm/Gebhart im Januar 2024 noch gefragt, ob sie hinter der Anfrage stecken, aber keiner der beiden hat meinen Brief ausführlich beantwortet und diese Frage auch nicht. Ich bin wegen des zeitlichen Zusammenhangs davon ausgegangen, dass die beiden dahinterstecken... und ansonsten hat sich ja niemand geoutet als Autor. Bis heute.
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- rakader
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Klar doch. Solche Vorlagen kommen auch direkt aus der Finanzverwaltung, da klemmt sich kein Abgeordneter dahinter, weil die Freimengenregelung und Meldepflicht für Hobbybrauer gesetzgeberisch eine Petitesse ist. Da steckt auch nicht ein Beamter dahinter, sondern die Abteilung III Zoll und Verbrauchssteuern mit ihrem Präsidenten Armin Rolfink.
Jahressteuergesetze sind das Unaufgeregteste im politischen Betrieb, sie gehören zur haushalterischen Folklore. Mit einem Mini-Gesetz wie der Änderung für Hobbybrauer gewinnt kein Abgeordneter einen Blumenstrauß, die Verwaltung entledigt sich aber eines Verlustgeschäftes und schafft eine Win-Win-Situation, weil die Regelung auf den Bürokratieabbau verrechnet wird, realiter aber keine großen Auswirkungen hat. Das gibt der Bürokratie wiederum Raum aus finanzpolitischer Sicht notwendigeren Bürokratieabbbau in anderen Sektoren, wie Dokumentationspflichten von Landwirten zu blockieren. Die Reaktionen der Bauernschaft auf das Gesetz sind seit Monaten allesamt negativ - und vor denen haben Politiker wirklich Angst. Doch hört man heute was?
Die Historie zeigt, dass selbst massive Änderungen im Steuerrecht wie Erbschaftssteuer, Einkommenssteuer, oder Vermögenssteuer ins Jahressteuergesetz gepackt werden, um leichter durchgewunken zu werden. Deswegen kommt mir die Aufregung hier immer noch reichlich überzogen vor. Selbst als vor ein paar Jahren das private Brennrecht nachgerade abgeschafft wurde, gab es keinen Aufschrei. Politiker greifen sich nur die Pralinen in so einem Gesetzeskonvolut heraus. Auch die Union wird da nichts ändern - wir paar Hobbybrauer sind es einfach nicht wert.
Grüße
Radulph
Edit: Und die Union wird auch das Cannabisgesetz nicht mehr rückabwickeln - dazu bräuchte sie die AgD.
Edit 2: Nicht falsch verstehen - dass Jahressteuergesetze fast unter dem medialen Radar verhandelt werden, ist ein Qualitätsmangel unserer Presse. Das Thema ist sperrig und schwer zu erzählen und erfährt wenig Aufmerksamkeit.
Zuletzt geändert von rakader am Freitag 22. November 2024, 21:32, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Muss ich für Braukurse immer noch eine Steueranmeldung machen?
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Meines Wissens Ja. Das sind ganz andere steuerrechtliche Bereiche.
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La Hobbselen 6 - Belgian Dubbel
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
TiloJohnny H hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 20:31 die Anfragen 2023 und 2024 bei "fragdenstaat.de" kommen von mir.
[...]
Danke für diese Klarstellung, aber da hätte man schon gerne ein wenig mehr Erklärungen, denn die beiden Herren der CDU/CSU sind ja auf diese Anfrage angesprungen...
und ansonsten hat sich ja niemand geoutet als Autor. Bis heute.
es ist viel trauriger:
2 von den 3 Fragen an fragdenstaat.de wurden von der Oberzolldirektion in schlichtem aber bewährtem Obrigkeitssprachduktus abgewiesen.
https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage ... waerzt.pdf

Der CDUler Gebhart war in der Hierarchie der Frager doch weiter oben und bekam eine Antwort: Biersteuereinnahmen von rund 7.000 Euro aus dem Haus- und Hobbybrauen für das 1. Halbjahr 2022
Hubert
Bier: Einfach zu brauen, schwierig zu verstehen
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Ja, außer er findet im eigenen Haushalt statt.
Cheers
Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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- Johnny H
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Ich muss dennoch @mangokeks und die Mitleser um Entschuldigung bitten. Bei einem so heiklen Thema sollte man sehr präzise sein, wem man welche Äußerungen zuschreibt, aber ich habe hier doch einiges durcheinandergebracht, wer was wann wo gepostet und geschrieben hat!Pivnice hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 22:19TiloJohnny H hat geschrieben: ↑Freitag 22. November 2024, 20:31 die Anfragen 2023 und 2024 bei "fragdenstaat.de" kommen von mir.
[...]
Danke für diese Klarstellung, aber da hätte man schon gerne ein wenig mehr Erklärungen, denn die beiden Herren der CDU/CSU sind ja auf diese Anfrage angesprungen...
und ansonsten hat sich ja niemand geoutet als Autor. Bis heute.
es ist viel trauriger:
2 von den 3 Fragen an fragdenstaat.de wurden von der Oberzolldirektion in schlichtem aber bewährtem Obrigkeitssprachduktus abgewiesen.
[...]
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Erklärung Kurzform: es war extrem viel Glück dabei, das irgendwelche Politiker meine Anfrage bei FragDenStaat für sich beansprucht und/oder instrumentalisiert haben – und ich musste sie nur einfach machen lassen.

Langfassung – ist etwas komplexer und leider etwas politischer:
Meine Idee war simpel: jedes Jahr bei FragDenStaat diese Frage stellen und nach ein paar Jahren die Ergebnisse dieser Anfragen in eine Petition zu packen. Hier sind schon viele, im Fediverse treffe ich auch einige – und ich gehe davon aus, das sich in den sozialen Netzwerken der amerikanischen Steuervermeider auch noch einige hunderte Hobbybrauer verstecken. Also genug um die 50.000‘er Marke bei Petitionen zu knacken.
Was passiert ist: bei der regelmäßigen Durchsuchung von FragDenStaat lesen irgendwelche Politiker meine erste Anfrage und einer fragt über den Bundestag beim Zoll nach.
Der Zoll antwortet, der Politiker fragt nach Details und der Zoll kommt ins Schwitzen, sieht halt alles nicht so gut aus. Viel Arbeit für Nichts und mindestens 10.000 „registrierte“ und eine weitere unbestimmte Menge* unregistrierter Hobbybrauer / potentielle Wähler sind verärgert – lohnend für die Politik. (*Keine Ahnung wie hoch die Dunkelziffer beim Brauen ist.)
--- kleiner Einschub ---
Persönliches Ergebnis: meine zweite Anfrage wird diesmal von der Pressestelle beantwortet – ähnliche Aussagen, wie bei der zweiten Antwort auf die zweite Bundestagsanfrage. Es liegen angeblich keine Zahlen vor.
Obwohl alles digital erfasst werden muss und Hobbybrauer sogar von Seiten des Zolls genötigt werden mehr Daten anzugeben, als es gesetzlich gefordert wird.

Die Zahlen hätte ich eventuell bekommen können, die Pressestelle ist nicht die korrekte Stelle zum Beantworten von dieser Art FragDenStaat-Anfragen. Aber auch ich habe besseres zu tun mit meinem Leben als zu klagen. Z.B. mal wieder 6-7L Bier brauen, Läuterboden oder Rührwerk für den 10L Topf konstruieren – whatever.
--- Ende Einschub ---
Anfang 2024 wurde das CanG diskutiert/verabschiedet/beschlossen. Bei der Diskussion über die „Legalisierung“ von Cannabis wurde auch über die Volksdroge Alkohol geredet. Innerhalb dieser Diskussion wurden auch die gesundheitlichen Risiken von Bier eingebracht. (Hier im Forum weniger – dafür viel im Fediverse) Die „Ampel“ musste u.a. mit dem Argument arbeiten, das Cannabis weit weniger Individual- und Sozial-schädlich ist als z.B. Volksdroge Bier. Ergo konnte keine der drei Parteien gleichzeitig pro CanG und pro Hobbybrauer sein.
Die C(D/S)U hat sich komplett dagegen positioniert (bzw. sich beim drogenfreien Starkbierfest nicht vom Starkbierfaß entfernt).
Im Koalitionsvertrag steht neben dem CanG u.a. etwas von Bürokratieabbau.
--- Ab hier Annahme ---
Und genau da konnte die C(D/S)U nun punkten: Zoll vs. Hobbybrauer ist ein verlustbehaftetes und für den Alltag unwichtiges Bürokratiemonster. Die Koalitionsparteien konnten weder die Änderung einbringen selber noch glaubwürdige Argumente gegen die Änderung vorbringen und die C(D/S)U konnte das für sich nutzen, um damit bei mehr als 10.000 potentiellen Wählern punkten.
Ein sehr gutes Wahlgeschenk: kostet die C(D/S)U nichts.
--- Ende Annahme ---
… ich musste nur abwarten und die C(D/S)U meine Anfrage als ihre eigene für sich selbst beanspruchen lassen und mich, aus politischen Gründen, still verhalten. Wenn es nämlich vorzeitig herausgekommen wäre, dass meine Anfrage gar nicht von der C(D/S)U kommt, hätte irgendein übereifriger „Contra-Bier-Contra-C(D/S)U-Mensch“ das ganze politisch ausschlachten können - so funktioniert diese Clown-Show in Berlin nun mal (wie auch schon in Bonn, usw. usf.)
Aber so werde ich – ganz rein ganz theoretisch natürlich - nächstes Jahr ein nicht angemeldetes Cannabis-Bier brauen und es ein paar Tage (Kveik-Hefe) bis Wochen (California-Hefe) später zusammen mit einer Tüte selbst angebautem Cannabis genießen können… soweit die Theorie.

Nur hatte ich gehofft, das zwischen Beschluss, Inkrafttreten und BTW2025 noch ein wenig Zeit vergeht. Tut es nicht. Daher habe ich mich jetzt als Verfasser der Anfragen zu erkennen gegeben, um auch deutlich zu machen, dass die C(D/S)U nicht der Initiator der Anfrage bei FragDenStaat ist.
Diese Politiker haben das Ganze nicht für uns Hobbybrauer gemacht sondern einzig und alleine um für sich Wählerstimmen zu generieren.

(Bitte gebt bei der BTW2025 eure Stimme nicht an die C(D/S)U nur wegen dieser zwei Gesetzesänderungen.

- Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Dass die zwei Kappen der CDU/CSU die Rüge am bisherigen Umgang mit den Hobbybrauern für sich beanspruchen, kann uns nur zugute kommen.
Wenn wir nämlich demnächst nicht mehr von CumEx, sondern von BlackRock regiert werden, kommen die so schnell aus der Nummer nicht mehr raus.
Cheers Ruthard
Wenn wir nämlich demnächst nicht mehr von CumEx, sondern von BlackRock regiert werden, kommen die so schnell aus der Nummer nicht mehr raus.
Cheers Ruthard
Wir könnten viel, wenn wir zusammenstünden (F.Schiller in Wilhelm Tell)
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Clown-Show ?
Aha. Mit solch einfachststrukturiertem Pauschalgelaber hast du dich leider disqualifiziert.
Da hilft auch kein Fediverse Namedropping.
Hubert
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- Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Zunächst einmal muss unterschieden werden zwischen Anzeige und Anmeldung.
Du bist nicht verpflichtet, dem Zoll vorab deine Braukurse anzukündigen (=anzuzeigen).
Das war schon immer so, dazu gibt es sogar ein Rundschreiben des BMF, welches dieses ausdrücklich klar stellt.
Wenn einige Zollämter das anders sehen, können sie keine Rundschreiben lesen.
Wenn bei deinen Braukursen Bier hergestellt wird, so ist nach Beendigung des Braukurses das Bier unverzüglich zur Steuer anzumelden und die selbst errechnete Steuer zu entrichten.
Das gilt übrigens auch, wenn du deine Braukurse bei dir zuhause durchführst. Die Voraussetzung für die Steuerbefreiung "Brauen im eigenen Haushalt" ist zwar erfüllt, die 5hl/a wirst du vermutlich auch nicht überschreiten, da du aber den Kursteilnehmern das fertige Bier mitgibst, ist die dritte Voraussetzung "eigener Verbrauch" nicht mehr gegeben. Das Bier ist folglich zu versteuern.
Wenn du klug bist, gibst du den Kursteilnehmern die fertige Würze und ein Päckchen Hefe mit auf den Heimweg, mit der Maßgabe, die Hefe erst zuhause, wenn die Würze auf Anstelltemperatur heruntergekühlt ist, zuzugeben.
Damit braust du in deinem Kurs kein Bier, für die Versteuerung ist nämlich der Abschluss des Herstellungsprozesses wichtig. Somit musst du kein Bier zur Versteuerung anmelden und keine Steuer bezahlen.
Deine Kursteilnehmer werden mit der Zugabe der Hefe selbst zum Hobbybrauer (was in Zukunft nicht mehr anzeigepflichtig ist) und da die das vermutlich selber trinken werden, ist auch der eigene Verbrauch gegeben.
Selbst wenn ihr euch ein paar Wochen später in einem zweiten Kursteil trefft, um eure Biere gegenseitig zu verkosten, zählt das zum privaten Verbrauch und ist steuerfrei.
Cheers, Ruthard
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- Johnny H
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Danke für die ausführliche Antwort! Das hat ja in jedem Fall funktioniert!
Und wir wissen jetzt auch ein bisschen mehr über die Hobbybrauerszene in Deutschland, über das gesamte Steueraufkommen, welche Kosten der Staat dafür veranschlagt usw.
Interessanterweise war es dem Staat ja am Ende irgendwie trotzdem möglich (wenngleich optimistisch), den Arbeitsaufwand abzuschätzen und die Kosten für den Staat zu berechnen - so geschehen im JStG - obwohl man Deine Anfragen 2023 und 2024 diesbezüglich ja noch abgeschmettert hat. Ich tippe mal, das ging vom Bundesfinanzministerium aus.
Da darfst du Dir insgesamt einen Klaps auf die Schulter geben!
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Bei mir ebenfalls.
VG, Markus
"Durst ist schlimmer als Heimweh"
Insofern dieser Beitrag nicht durch MOD MODE ON gekennzeichnet ist, enthält er lediglich die Meinung eines gewöhnlichen Benutzers
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Aber nur für die Fragen an den Staat.
Das Hobvybrauerforum sollte kein Ort für die Verbreitung verschwörungsideologischen Geschwurbels sein.
"Fediverse" macht mich hellhörig. Dazu:
https://www.isdglobal.org/isd-publicati ... -peertube/
Hubert
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- Johnny H
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Tatsächlich höre ich dieses Wort hier in diesem Zusammenhang zum ersten Mal. Wer ISD ist, weiß ich auch nicht. Höre ich auch zum ersten Mal.
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- renzbräu
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Es gab ja immer wieder Hobbybrauer und -gruppierungen die verschiedenste Abgeordnete und Mandatsträger genervt haben. Steter Tropfen holt den Stein.
Grüße Johannes
- hausgebraut, handgeklöppelt & mundgetrunken -
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Moin,
folgende Annahme (aus der ersten Anfrage und dem Forum):
1.) 10.000 Hobbybrauer sind registriert
2.) ca. 3 min. benötigt der einzelne jedes Jahr für copy&paste an den Zoll
Das entspricht also 30.000 Minuten jährlicher Aufwand, entspricht 500 Stunden Lebenszeitverschwendung/Jahr!
Das entspricht einem Wert von 6.205,-€
Mindestlohn ab 01/2024
Im gesamten Forum habe ich bisher gesehen, das einzig Jonny H sich hin gesetzt hat und einem Abgeordneten etwas geschrieben hat.
... habt Ihr euch wirklich mal die Mühe gemacht den Brief zu lesen? Super Brief.
Jedes Jahr regen sich hier dieselben Menschen über den Zoll auf. Und nur einer, soweit ich das beurteilen kann, schafft es, einen Brief an entsprechende Abgeordnete zu schreiben.
Traurig.
Wäre mal anständig, fair und nett, wenn ihr "Ich melde mich jedes Jahr brav beim Zoll"-Menschen dem Jonny mal was Gutes zukommen lasst, anstatt darüber zu lamentieren ob ich für was auch immer qualifiziert bin.
... und ein kleiner Tip am Rande:
Fediverse
ISD
folgende Annahme (aus der ersten Anfrage und dem Forum):
1.) 10.000 Hobbybrauer sind registriert
2.) ca. 3 min. benötigt der einzelne jedes Jahr für copy&paste an den Zoll
Das entspricht also 30.000 Minuten jährlicher Aufwand, entspricht 500 Stunden Lebenszeitverschwendung/Jahr!

Das entspricht einem Wert von 6.205,-€

Im gesamten Forum habe ich bisher gesehen, das einzig Jonny H sich hin gesetzt hat und einem Abgeordneten etwas geschrieben hat.
... habt Ihr euch wirklich mal die Mühe gemacht den Brief zu lesen? Super Brief.

Jedes Jahr regen sich hier dieselben Menschen über den Zoll auf. Und nur einer, soweit ich das beurteilen kann, schafft es, einen Brief an entsprechende Abgeordnete zu schreiben.
Traurig.

Wäre mal anständig, fair und nett, wenn ihr "Ich melde mich jedes Jahr brav beim Zoll"-Menschen dem Jonny mal was Gutes zukommen lasst, anstatt darüber zu lamentieren ob ich für was auch immer qualifiziert bin.
... und ein kleiner Tip am Rande:
Fediverse
ISD
Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Ja, gut und richtig. Dazu ist der Abgeordnete gewählt, daß er die Interessen und Anliegen der Wähler vertritt.
Hubert
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Durch deinen Satz "so funktioniert diese Clown-Show in Berlin nun mal (wie auch schon in Bonn, usw. usf.)" hast du dich allgemein disqualifiziert.
Wer den Bundestag und seine Abgeordneten als Clown-Show in Berlin bezeichnet ist für mich leider nicht mehr ernstzunehmen.
Hubert
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- renzbräu
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Schreibt halt nicht jeder seine Korrespondenz in Kopie und Forum. Du übrigens auch nicht...
Die Bezeichnung des Bundestages als Clown-Show ist für mich auch unter jeder Gürtellinie.
Grüße Johannes
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- Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Es geht nicht um die 500h Lebenszeit, es geht um die Anzeigepflicht an sich, als Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Privatautonomie.mangokeks hat geschrieben: ↑Samstag 23. November 2024, 18:51 Moin,
folgende Annahme (aus der ersten Anfrage und dem Forum):
1.) 10.000 Hobbybrauer sind registriert
2.) ca. 3 min. benötigt der einzelne jedes Jahr für copy&paste an den Zoll
Das entspricht also 30.000 Minuten jährlicher Aufwand, entspricht 500 Stunden Lebenszeitverschwendung/Jahr!![]()
Das entspricht einem Wert von 6.205,-€Mindestlohn ab 01/2024
Im gesamten Forum habe ich bisher gesehen, das einzig Jonny H sich hin gesetzt hat und einem Abgeordneten etwas geschrieben hat.
... habt Ihr euch wirklich mal die Mühe gemacht den Brief zu lesen? Super Brief.![]()
Jedes Jahr regen sich hier dieselben Menschen über den Zoll auf. Und nur einer, soweit ich das beurteilen kann, schafft es, einen Brief an entsprechende Abgeordnete zu schreiben.
Traurig.![]()
Wäre mal anständig, fair und nett, wenn ihr "Ich melde mich jedes Jahr brav beim Zoll"-Menschen dem Jonny mal was Gutes zukommen lasst, anstatt darüber zu lamentieren ob ich für was auch immer qualifiziert bin.
... und ein kleiner Tip am Rande:
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Und sei unbesorgt, es gibt durchaus mehr als einen, der hier im Hintergrund in dieses Thema involviert ist.
Weil die Gegenseite hier mitlesen kann (und das auch nachweisbar tut), ist es nicht immer geboten, entsprechende Aktivitäten herauszuposaunen.
Cheers, Ruthard
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- Johnny H
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Vielen Dank für die Blumen, aber fairerweise haben sich immer wieder Leute mit dem Zoll angelegt, m.W. im Einzelfall auch mit der Zollaufsicht. Ich habe nicht alles im Kopf, aber es haben einige viel geschrieben, auch betr. Ratschläge für andere hinter den Kulissen, wie man sich ggü. besonders renitenten Zollämtern verhalten soll. Und es gab ja sogar ein Gerichtsverfahren nach der HBCON 2019 betr. der Frage, wie mit mitgebrachtem Bier zu einem Treffen zu verfahren ist.mangokeks hat geschrieben: ↑Samstag 23. November 2024, 18:51 [...]
Im gesamten Forum habe ich bisher gesehen, das einzig Jonny H sich hin gesetzt hat und einem Abgeordneten etwas geschrieben hat.
... habt Ihr euch wirklich mal die Mühe gemacht den Brief zu lesen? Super Brief.![]()
Jedes Jahr regen sich hier dieselben Menschen über den Zoll auf. Und nur einer, soweit ich das beurteilen kann, schafft es, einen Brief an entsprechende Abgeordnete zu schreiben.
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Wäre mal anständig, fair und nett, wenn ihr "Ich melde mich jedes Jahr brav beim Zoll"-Menschen dem Jonny mal was Gutes zukommen lasst, anstatt darüber zu lamentieren ob ich für was auch immer qualifiziert bin.
[...]
Steter Tropfen höhlt den Stein sozusagen.
Richtige Hebelwirkung hinsichtlich der Gesetzgebung hat das aber erst jetzt bzw. ab Dezember 2023 bekommen, als das Thema in die BILD-Zeitung kam - und da gebührt Deiner Initiative auf jeden Fall großer Dank! Ich glaube, ab April 2024 war dann öffentlich die Rede von der Erhöhung der Freimenge und vor allem dem Wegfall der Anzeigepflicht!
Was mir aber auch negativ auffällt: für mich zu viele mäkeln hier im Thread über a) das, was jetzt nicht entschieden wurde, b) die Wortwahl anderer oder c) befürchten schon wieder und gegen die Realität des Ablaufs dieser Entscheidung, dass die böse CDU oder sonstwer alles wieder zurücknimmt. Und die große Masse meldet sich erst gar nicht!
Dabei ist diese Entscheidung ein echter Fortschritt und in der Tat eine echte Revolution (wenn auch nur eine kleine, mir hätte auch ein Bernkastel-Szenario durchaus gefallen

Und da es ja hier nicht ohne parteipolitische Zuordnungen geht, will ich auch noch eine beisteuern: vielen Dank ans FDP-geführte Bundesfinanzministerium samt dem allseits beliebten und verehrten Bundesminister der Finanzen, aus deren Haus das JStG kommt und die hier ganz offensichtlich auch einen Beitrag geleistet haben!

Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Schließt sich die Frage an, ob ich jetzt von meinem HZA verlangen kann, alle Daten über mich zu löschen. Die braucht es ja schließlich nicht mehr.
Grüße, Andreas 
Zum Biere drängt, am Biere hängt doch alles.
(Frei nach J. W. von Goethe)

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Das war bereits Thema.
VG, Markus
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Ja ja die klammheimliche Freude an der Gewälttätigkeit. Die Zivilisation ist nur eine sehr dünne Decke.Johnny H hat geschrieben: ↑Samstag 23. November 2024, 20:45 mir hätte auch ein Bernkastel-Szenario durchaus gefallen)
Hubert
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht
Ok, Du hast recht mit Deinem Verweis auf Gewalt. Aber in diesem Fall ist wenigstens kein Mensch zu Schaden gekommen, was auch dem beherzten Eingreifen eines beredten Landrates zu verdanken ist, der wohl Schlimmeres verhindert hat.
Und: in diesem Fall war das ein Aufstand gegen eine übergriffige Obrigkeit, der dann im Nachhinein auch dadurch Rechtfertigung erfahren hat, dass sämtliche Verurteilungen über Begnadigungen zurückgenommen wurden und das übergriffige Gesetz auch nie mehr kam. Das wirkt bis heute nach, denn "Schikania Weinsteuer" wurde an diesem Tag zu Grabe getragen, während sich die hinterbliebene "Monika Sektsteuer" bis heute bester Gesundheit erfreut. Niemand hat sich danach jemals mehr an die Weinsteuer rangetraut, auch die Nazis nicht. Hier ein Bericht dazu von 1961.
Es gibt also einzelne Fälle, in denen ein gewalttätiger Aufstand gerechtfertigt sein kann.
Ob man das auf heute übertragen kann, ist dann nochmal was anderes, denn existenzbedrohend ist alles um die Biersteuer für Hobbybrauer sicherlich nicht. Da nagt keiner am Hungertuch deswegen - von daher geht es heute eher ums Prinzip, was sich ein übergriffiger Staat an Gängeleien rausnehmen darf und was nicht. Aber so richtig ernst gemeint war mein Verweis auch nicht.
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
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