Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

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FlorianTH
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#251

Beitrag von FlorianTH »

Ruthard hat geschrieben: Donnerstag 12. Dezember 2024, 13:48
Ich gehe mal davon aus, dass das Wiki zum Jahreswechsel überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht wird. Da stehen jetzt selbst nach dem bisherigen Rechtsstand einige uneindeutige und auch unrichtige Sachen drin, aber für die knapp drei Wochen lohnt sich eine Korrektur nicht mehr,
Ich gehe auch mal davon aus, dass du weißt, dass sich so lange nichts ändert, bis es jemand macht.

Von daher liefere gerne den Input, denn du bist ja tief in dem Thema drin und stehst den anderen Forenbenutzern mit Rat und Tat zur Seite. Ich nehme mir jetzt schon mal heraus Danke für die neuen Texte zu sagen und warte gespannt auf deine PN, damit wir zeitnah das Wiki auf Stand bringen können. :thumbup
Viele Grüße
Florian 🍻
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Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#252

Beitrag von Ruthard »

Gerne doch, das war sowieso mein Plan, mich zwischen den Jahren damit zu beschäftigen, wobei ich gleich sage, dass das nicht zwingend zum 1.Januar fertig sein muss. Vielmehr halte ich es für wichtig, dass die Texte von Juristen auf sachliche Richtigkeit und von Nichtjuristen auf Verständlichkeit überprüft werden.

Die letzten wesentlichen Änderungen sind jetzt zehn Jahre alt, da wird es auf ein paar Tage nicht ankommen - zumal die Neuerungen oft genug noch keinen Eingang in die Amtsstuben gefunden haben. Ich hatte dieser Tage aus gegebenem Anlass Gelegenheit zu einigen Telefonaten mit unseren Freunden vom Zoll und viele wissen noch gar nicht, was sich da bewegt hat. Da werden wir noch viel Spaß am Jahresanfang haben, ein Vergleich mit Schabowskis Zettel ist nicht unangebracht.

Cheers, Ruthard
Wir könnten viel, wenn wir zusammenstünden (F.Schiller in Wilhelm Tell)
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FlorianTH
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#253

Beitrag von FlorianTH »

Ruthard hat geschrieben: Donnerstag 12. Dezember 2024, 18:59 Gerne doch, das war sowieso mein Plan, mich zwischen den Jahren damit zu beschäftigen, wobei ich gleich sage, dass das nicht zwingend zum 1.Januar fertig sein muss. Vielmehr halte ich es für wichtig, dass die Texte von Juristen auf sachliche Richtigkeit und von Nichtjuristen auf Verständlichkeit überprüft werden.

Die letzten wesentlichen Änderungen sind jetzt zehn Jahre alt, da wird es auf ein paar Tage nicht ankommen - zumal die Neuerungen oft genug noch keinen Eingang in die Amtsstuben gefunden haben. Ich hatte dieser Tage aus gegebenem Anlass Gelegenheit zu einigen Telefonaten mit unseren Freunden vom Zoll und viele wissen noch gar nicht, was sich da bewegt hat. Da werden wir noch viel Spaß am Jahresanfang haben, ein Vergleich mit Schabowskis Zettel ist nicht unangebracht.

Cheers, Ruthard
Das ist sehr cool, ich freue mich! :thumbsup
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Brauladi
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#254

Beitrag von Brauladi »

Dank an Ruthard für die ausführliche Antwort. Ich werde mal mit der 96 jährigen Tante Marianne reden😇
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Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#255

Beitrag von Ruthard »

Zum Thema Biere auf Hobbybrauerwettbewerben habe ich aus gegebenem Anlass auch meine Fühler ausgestreckt. Heute erreicht mich folgende Information der Generalzolldirektion:
Sehr geehrte Damen und Herren,

das Hauptzollamt hat Ihre Anfrage zur Beantwortung an die Zentrale Auskunft der deutschen Zollverwaltung weitergeleitet.

Der Zentralen Auskunft sind keine Änderungen bezüglich der steuerlichen Behandlung von Brau-Wettbewerben bekannt, so dass auch weiterhin Bier, welches durch Haus- und Hobbybrauer hergestellt und im Rahmen von Brau-Wettbewerben ausgeschenkt werden soll, nicht von Begriff "zum eigenen Verbrauch" umfasst ist und daher versteuert werden muss.

Allerdings dürfen Haus- und Hobbybrauer ab dem 01.01.2025 bis zu fünf Hektoliter Bier im Kalenderjahr steuerfrei herstellen. Eine vorherige Anzeige ist nicht mehr erforderlich. Eventuell hergestellte Mehrmengen sind weiterhin zu versteuern.

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, begründen diese keine Rechtsansprüche.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Herr K.
Generalzolldirektion
[Name des Sachbearbeiters von mir gekürzt]

Biere auf Hobbybrauerwettbewerben waren nicht Gegenstand des Jahressteuergesetzes 2024 und werden von den Änderungen in BierStG und BierStV nicht erfasst. Dort geht es ausschließlich um die Erhöhung der steuerfreien Menge für Hobbybrauer auf 5hl und den Wegfall der Anzeigepflicht.

Selbstverständlich ist die Versteuerung von Bieren für Hobbybrauerwettbewerbe ein Diskussionsthema. Die Erleichterungen für Hobbybrauer wurden mit dem Missverhältnis von Verwaltungsaufwand zu Steuereinnahmen begründet und im Referentenentwurf zum JStG 2024 ausführlich analysiert.
Diese Missverhältnis ist erst recht bei Hobbybrauerwettbewerben gegeben. Wenn 80 Hobbybrauer je drei Liter selbstgebrautes Bier zur Veranstaltung mitbringen, sind das 80 Verwaltungsvorgänge für Steuereinnahmen von insgesamt knapp 24€. Aber vielleicht sollte man Verhandlungen mit der Zollverwaltung zu diesem Thema einfach mal Profis überlassen.

Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#256

Beitrag von Ruthard »

Mittlerweile haben die Änderungen zum 01. Januar 2025 auch auf der Webseite des Zolls Eingang gefunden:

zollde241216.png
zollde241216.png (52.01 KiB) 7265 mal betrachtet
Hier im Original nachzulesen. Bei vielen HZA sind die neuen Bestimmungen nach meiner Recherche noch nicht angekommen. Es gibt einzelne HZA, die noch auf dem Stand von vor Pütz sind und das Hobbybrauen von ihrer gnädigen Erlaubnis abhängig machen. Zitat: " Ich erteile Ihnen unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Erlaubnis, in Ihrem Haushalt Bier zu brauen. Die Brauprotokolle sind jederzeit zu unserer Verfügung zu halten." Zitatende.

Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#257

Beitrag von Pivnice »

Ruthard hat geschrieben: Montag 16. Dezember 2024, 18:33 Mittlerweile haben die Änderungen zum 01. Januar 2025 auch auf der Webseite des Zolls Eingang gefunden:
Verhaltener Jubel.
Veröffentlicht in der Abteilung "Fachmeldungen".
Der eigentliche Artikel "Privates Brauen von Bier" https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... node.html
darf noch zum 1.1.2025 aktualisiert werden. Bin gespannt.
Hubert
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#258

Beitrag von §11 »

Ich hatte noch mal nachgefragt. Die Deutung øberlasse ich Profis


Betreff: Hobbybrauer Bier für einen Wettbewerb



Sehr geehrter Herr

bei meiner o.g. Antwort an Sie handelt es sich um eine mit der Generalzolldirektion abgestimmte Vorabauskunft im Einzelfall. Diese Auskunft ist unverbindlich erteilt worden. Insbesondere Dritte können hieraus keinen Anspruch ableiten.

Soweit mir bekannt ist, sollen die Hauptzollämter jedoch zeitnah über die neue rechtliche Bewertung informiert werden.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Herr XXX

Aus rechtlichen Gründen können sämtliche Auskünfte nur unverbindlich erteilt werden.
Arbeite noch an einer Klärung vorgelagerter Stellen und melde mich wenn sich etwas neues ergibt.

Cheers

Jan
„porro bibitur!“
Die Seite zum Buch "Bier brauen" https://www.jan-bruecklmeier.com/
Die Seite zur HBCon https://heimbrauconvention.de/
https://headlessbrewer.wordpress.com/
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#259

Beitrag von SCV »

Hier ist die Meldung des Zolls über die Änderung zum 01.01.2025:
Erhöhung der steuerfreien Menge und Wegfall der Brauanzeige :thumbsup

https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeld ... uer_1.html
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#260

Beitrag von Ruthard »

SCV hat geschrieben: Mittwoch 18. Dezember 2024, 07:51 Hier ist die Meldung des Zolls über die Änderung zum 01.01.2025:
Erhöhung der steuerfreien Menge und Wegfall der Brauanzeige :thumbsup

https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeld ... uer_1.html
Scrolle doch mal 3 Beiträge zurück :Greets

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#261

Beitrag von Pivnice »

Ruthard hat geschrieben: Mittwoch 18. Dezember 2024, 09:31 Scrolle doch mal 3 Beiträge zurück :Greets
Und dann noch die Beiträge lesen ..
Hubert
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#262

Beitrag von SCV »

Danke für die zweifachen Hinweise, den o.g. Beitrag hatte ich nicht gelesen.
Bitte um Nachsicht.
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Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#263

Beitrag von Ruthard »

Dann auf eine gute neue Zeit!

5hl.png

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#264

Beitrag von Shoegazer »

:thumbsup :Drink
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#265

Beitrag von Bier & Brot »

:goodpost:
Gebe einem Mann ein Bier und er ist eine Stunde lang zufrieden, bringe ihm bei Bier zu brauen und er ist sein Leben lang glücklich!
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#266

Beitrag von Ruthard »

Auch zum beliebten Thema "Biersteuer und Hobbybrauerveranstaltungen" gibt es mittlerweile Auslassungen der Zollverwaltung. Ich habe das mal in einen gesonderten Thread gepackt, weil uns beide Themenkreise "Hobbybrauen im Alltag" und "Hobbybrauen für Veranstaltungen" noch eine Weile beschäftigen werden. Die Trennung halte ich für angebracht, damit die Diskussion nicht verwässert wird.

Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#267

Beitrag von duensberger »

Und beim Zoll ist es jetzt auf der Webseite offiziell:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/V ... _node.html
Grüße aus Gießen
Sebastian
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#268

Beitrag von Ruthard »

Naja die Ziffer 2 wurde durch die Ziffer 5 ersetzt, das war es auch.

Zum "Brauen zu Demonstrationszwecken" hätte ich gerne mal die gesetzliche Grundlage gewusst, warum ich das im voraus dem HZA anzeigen soll. Das war im Erlass des BMF vom Februar 2014 schon verneint. Das geänderte BierStG und die BierStV geben das erst recht nicht her.
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#269

Beitrag von JeanH »

Hallo,
hier die Antwort von meinem Zollamt:
Sehr geehrter Herr,

die Anzeigeplicht für steuerbefreite Haus- und Hobbybrauer ist zum 01.01.2025 entfallen.
Weitere Informationen, auch zur Freimenge, erhalten Sie unter:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeld ... nderjahr.
Gruss aus Oberkirch
Hans
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#270

Beitrag von Braufex »

Mit Datum 02.01.2025 und Poststempel zum 03.01.2025 wurde ich (ohne vorherige Anfrage) von unserem Hauptzollamt angeschrieben, darin auf die Erhöhung der steuerfreien Höchstmenge von 5 hl/Kalenderjahr hingewiesen und mitgeteilt, dass die bisherige Pflicht zur Abgabe einer jährlichen Brauanzeige als Haus- und Hobbybrauer zum 01.01.2025 ersatzlos entfällt.
Natürlich mit Hinweis auf Formular 2075 bei Überschreiten der steuerfreien Höchstmenge oder wenn nicht zum eigenen Verbrauch hergestellt.
:thumbup

Gruß Erwin
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#271

Beitrag von rakader »

Hallo Erwin,
Du scheinst einen Prominentenstatus zu haben :thumbsup

Gruß
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#272

Beitrag von Braufex »

rakader hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 15:52 Du scheinst einen Prominentenstatus zu haben :thumbsup
Da auch andere Hobbybrauer aus Augsburg die Benachrichtigung bereits erhalten haben, denke ich, dass es eher an den fleißigen Mitarbeitern des HZA-Augsburg liegt :Wink

Gruß Erwin
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#273

Beitrag von DevilsHole82 »

Ich hab Anfang der Woche ebenfalls so ein Schreiben bekommen. HZA Dortmund.
Gruß, Daniel

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#274

Beitrag von dieck »

Pro-aktiver Serienbrief? Soll eventuell nur sicherstellen, dass niemand noch eine Brauanzeige einwirft die sie dann händisch bearbeiten müssten?
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#275

Beitrag von Braufex »

dieck hat geschrieben: Mittwoch 8. Januar 2025, 17:18 Pro-aktiver Serienbrief? Soll eventuell nur sicherstellen, dass niemand noch eine Brauanzeige einwirft die sie dann händisch bearbeiten müssten?
Da wird nix mehr bearbeitet.

Zitat aus dem Anschreiben:
- Sollte Ihrerseits bereits eine jährliche Brauanzeige als Haus- und Hobbybrauer für das Kal.-Jahr 2025 abgegeben und bearbeitet worden sein, kann die Eingangsbestätigung als gegenstandslos betrachtet werden.

- Sollte Ihrerseits bereits eine jährliche Brauanzeige als Haus- und Hobbybrauer für das Kal.-Jahr 2025 abgegeben und bislang nicht beantwortet sein, wird diese aufgrund des oben geschilderten Wegfalls der Anzeigepflicht nicht abschließend bearbeitet.
Gruß Erwin
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#276

Beitrag von Ruthard »

Ich hatte in den letzten Wochen vielfachen Kontakt mit verschiedenen HZA und ich kann berichten, dass die Neuerungen dort überwiegend begrüßt werden, bedeuten sie doch auch für die Behörden eine deutliche Arbeitserleichterung .

Es gibt aber einige HZA, die in den Zeiten vor Jean Pütz stehen geblieben sind und die die neuen Bestimmungen nicht begreifen oder nicht begreifen wollen.

Es wäre interessant zu erfahren, ob noch weitere HZA solche vorauseilenden Schreiben wie das HZA Augsburg verschickt haben oder wie HZA reagieren, wenn jemand doch seine turnusgemäße Brauanzeige eingereicht hat.

Bitte berichtet.

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#277

Beitrag von IronHosch »

Ich habe vom HZA Regensburg keine "vorauseilende" Nachricht bekommen.
Gruß, Christian
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#278

Beitrag von MaltHopMagic »

Einer aus unserem Verein hat wohl versehentlich angemeldet und wurde vom HZA Dresden über die 500L und die entfallende Anzeigepflicht per Mail aufgeklärt.
Grüße Thomas

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#279

Beitrag von Braufex »

Hier das Anschreiben zum Vergleich

Gruß Erwin
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#280

Beitrag von DerDallmann »

Unfassbar...
Mfg

Johst
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#281

Beitrag von Ruthard »

DerDallmann hat geschrieben: Donnerstag 9. Januar 2025, 11:31 Unfassbar...
Unfassbar korrekt, so müsste das von allen 41 HZA kommen.

Sauber formuliert, auch auf die Grenzen wurde hingewiesen: über 5hl, entgeltliche Abgabe, kein eigener Verbrauch - das Formular 2075 ist nämlich nicht gestorben.


Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#282

Beitrag von DerDallmann »

Ich weiß nicht...
Bürokratie/Kosten sollen abgeschafft werden, aber man schreibt ungefragt per Brief, alle an, die sich in den letzten 2 Jahren gemeldet haben?
Wird das bei jeder Steueränderung gemacht, dass alle Betroffenen einen Brief erhalten?
Mfg

Johst
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#283

Beitrag von Ruthard »

Ja das ist ungewöhnlich, aber auch einmalig - d.h. es kommt nur einmal vor. Ab dann ist Schicht im Schacht.
Du glaubst gar nicht was dabei herauskommt, wenn Bürger zu diesem Thema einzeln anfragen und solche Anfragen individuell beantwortet werden. Abgesehen von den Kosten sind die Ergebnisse zum Teil atemberaubend. Ich werde zu gegebener einige Stilblüten vorstellen.

Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#284

Beitrag von DerDallmann »

Ok, vielleicht ist dieses proaktive vorgehen gar nicht so übel.
Mfg

Johst
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#285

Beitrag von flensdorfer »

Vom HZA Itzehoe bislang kein proaktives Schreiben. Angezeigt für 2025 habe ich aber auch nichts.
Gruß, Arne

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#286

Beitrag von thopo68 »

Auch nichts aus Köln. Ebenfalls keine Anzeige meinerseits.
Viele Grüße Thomas
Mitglied im Verein Bonner Heimbrauer e.V.
Untappd: Thopo68

Meine Ausstattung:
27l-Einkocher + passender Kochtopf, Induktionskochplatte, Inkbird, Läuterhexe, Rührwerk, MattMill Student, Fermzilla 27L, 5L-,9L-,19L-NC-Keg :Bigsmile
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#287

Beitrag von Ruthard »

Auch das HZA Dortmund hat ein entsprechendes Informationsschreiben verschickt. Nicht so ausführlich wie Augsburg (nur 1 Seite statt 2), aber mit gleichem Sinngehalt: keine Anzeigepflicht mehr, jetzt bis 5hl pro Kalenderjahr, bei Überschreiten Steueranmeldung per 2075.
Dass die Änderungen in den Artikeln 47 und 48 des Jahressteuergesetzes 2024 behandelt wurden (lt. Augsburg), ist für unsere Alltagspraxis nicht so wichtig.

Cheers, Ruthard
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#288

Beitrag von guenter »

Gerade eben kam eine E-Mail vom HZA Koblenz. Hintergrund war, dass ich mein Wettbewerbsbier für die HB-CON Anfang des Jahres versteuert habe. Der Knaller: das ist laut HZA Koblenz nicht mehr erforderlich, ich bekomme mein Geld zurück! :Smile

Hier der Wortlauf der E-Mail:
Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024 ergeben sich im Rahmen des Haus- und Hobbybrauens einige Änderungen ab dem 01.01.2025.
Es gibt hier unter anderem eine Vereinfachung der Verfahrensweise im Zusammenhang mit sog. „Hobbybrauerwettbewerben“.
So muss das Bier für Wettbewerbe im Jahre 2025 zuvor nicht mehr versteuert werden.
Das unentgeltlich zur Verkostung angebotene Bier ist auf die steuerbefreite Herstellungsmenge des Haus- und Hobbybrauers anzurechnen, soweit auch die weiteren/ sonstigen Voraussetzungen (in den Haushalten der Haus- und Hobbybrauer hergestellt und zum Wettbewerb mitgebracht; keine entgeltliche Abgabe) hierfür vorliegen.
Nur im Falle einer entgeltlichen Abgabe ist das Bier vorab zu versteuern.

Weitere Änderungen für Haus- und Hobbybrauer sind außerdem die Erhöhung der Freimenge für ein Kalenderjahr (von 2 auf 5 hl) und der Wegfall der Brauanzeige.
Info dazu auch auf www.zoll.de und über den Link:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeld ... uer_1.html

Das Geld wird Ihnen in den nächsten Tagen wieder zurücküberwiesen und die Online übermittelte Steueranmeldung (xxx) werde ich löschen bzw. zurückgeben.
Bei fragen können Sie sich gerne bei mir melden.
Bier trinken ist besser als Quark reden! :Drink
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DerDallmann
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#289

Beitrag von DerDallmann »

DAS ist geil!
Machen die es nur falsch, oder könnte das tatsächlich die Norm sein?
Mfg

Johst
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#290

Beitrag von guenter »

DerDallmann hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 11:46 DAS ist geil!
Machen die es nur falsch, oder könnte das tatsächlich die Norm sein?
Ich hinterfrage es nicht und freue mich auf die 35 Cent, die ich zurück bekomme :Bigsmile
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Johnny H
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#291

Beitrag von Johnny H »

guenter hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 11:35 Gerade eben kam eine E-Mail vom HZA Koblenz. Hintergrund war, dass ich mein Wettbewerbsbier für die HB-CON Anfang des Jahres versteuert habe. Der Knaller: das ist laut HZA Koblenz nicht mehr erforderlich, ich bekomme mein Geld zurück! :Smile

[...]
Das ist ein sehr ermutigender und positiver Vorstoß. Ein Wort der Vorsicht: noch darf man das nicht verallgemeinern. Aber die Dynamik geht in die richtige Richtung!
Jubel erscholl, als sich die Trinker von dem schneidigen, köstlichen, bei dem früher in Pilsen erzeugten nie wahrgenommenen Geschmack überzeugten. Die Geburt des Pilsner Bieres!
(E. Jalowetz, Pilsner Bier im Lichte von Praxis und Wissenschaft, 1930)
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#292

Beitrag von Ruthard »

Die Vorgehensweise ist sehr unterschiedlich. Im Hintergrund finden Gespräche statt, das alles á la Koblenz zu vereinheitlichen.
Wir werden berichten.

Cheers, Ruthard
Wir könnten viel, wenn wir zusammenstünden (F.Schiller in Wilhelm Tell)
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§11
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#293

Beitrag von §11 »

Ich habe im anderen Faden mal begonnen die HZA zu sammeln, die zumindest einem Hobbybrauer gegenüber mitgeteilt haben das sie die Sachlage bei Wettbewerben genauso sehen wie der Richter in Düsseldorf viewtopic.php?p=537692#p537692

Cheers

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#294

Beitrag von zoki »

Aus München erwarte ich nichts, die bearbeiten immer noch meine Anzeige von Anfang 2024
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guenter
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#295

Beitrag von guenter »

guenter hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 11:35 Gerade eben kam eine E-Mail vom HZA Koblenz. Hintergrund war, dass ich mein Wettbewerbsbier für die HB-CON Anfang des Jahres versteuert habe. Der Knaller: das ist laut HZA Koblenz nicht mehr erforderlich, ich bekomme mein Geld zurück! :Smile

Hier der Wortlauf der E-Mail:
...
Das HZA Saarbrücken vertritt auch die Meinung wie Koblenz und würde genauso entscheiden. Hier die Antwort von Saarbrücken auf meine Anfrage:
die Ausführungen des Herrn xyz (Anmerkung: Sachbearbeiter Koblenz) sind korrekt und es ist dem nichts mehr hinzuzufügen. Das Hauptzollamt Saarbrücken würde (muss) genauso verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Interessant ist, dass Saarbrücken genaus vefahren "muss". Mal schauen, ob sich der Trend verfestigt.
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§11
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#296

Beitrag von §11 »

guenter hat geschrieben: Montag 13. Januar 2025, 08:57
guenter hat geschrieben: Freitag 10. Januar 2025, 11:35 Gerade eben kam eine E-Mail vom HZA Koblenz. Hintergrund war, dass ich mein Wettbewerbsbier für die HB-CON Anfang des Jahres versteuert habe. Der Knaller: das ist laut HZA Koblenz nicht mehr erforderlich, ich bekomme mein Geld zurück! :Smile

Hier der Wortlauf der E-Mail:
...
Das HZA Saarbrücken vertritt auch die Meinung wie Koblenz und würde genauso entscheiden. Hier die Antwort von Saarbrücken auf meine Anfrage:
die Ausführungen des Herrn xyz (Anmerkung: Sachbearbeiter Koblenz) sind korrekt und es ist dem nichts mehr hinzuzufügen. Das Hauptzollamt Saarbrücken würde (muss) genauso verfahren.

Mit freundlichen Grüßen
Interessant ist, dass Saarbrücken genaus vefahren "muss". Mal schauen, ob sich der Trend verfestigt.
Hab die Liste ergänzt

Cheers

Jan
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#297

Beitrag von herbie01 »

HZA Berlin

Ich hatte mich Ende letzten Jahres beim Zoll mit meiner Standard-Mail zurückgemeldet. "Mal schauen, was sie sagen". Also bekam ich Post, dass die Freimenge erhöht ist und die Brauanzeige gestrichen ist. Den Rest zitiere ich (Einscannen hat nicht geklappt):
Neben den vorgenannten Rechtsänderungen wird mit sofortiger Wirkung die Ausleung des Begriffes "eigener Verbrauch" im Sinne des $41 Abs. 1 BierStV erweiter.

Demnach ist vom "eigenen Verbrauch" auch die Verkosrtung des Bieres bei Brauwettbewerben durch die Jury bzw. andere Teinehmer-/innen an einem Hobbybrau-Wettbewerb umfasst und das zur Verkostung angebotene Bier auf die stuerbefreite Herstellungsmenge des Haus-und Hobbybrauers anzurechnen, soweit auf die weitern/sonstigen Voraussetzungen (in den Haushalten der Haus- und Hobbybrauer hergestellt und zum Wettbewerb mitgebracht: unentgeltliche Abgabe) hierfür vorliegen.

Inwieweit die Voraussetzungen vorliegen, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Ich bitte Sie daher die etwaige Teilnahme an "Hobbybrauerwettbewerben" vorab schriftlich (per Email oder Post) anzuzeigen.
Also wird ein viel zu aufwändiges Verfahren, ein paar Cent zu ermitteln ersetzt durch ein viel zu aufwändiges Verfahren, beim dem gar nichts reinkommt.
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§11
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#298

Beitrag von §11 »

herbie01 hat geschrieben: Montag 13. Januar 2025, 17:42 HZA Berlin

Ich hatte mich Ende letzten Jahres beim Zoll mit meiner Standard-Mail zurückgemeldet. "Mal schauen, was sie sagen". Also bekam ich Post, dass die Freimenge erhöht ist und die Brauanzeige gestrichen ist. Den Rest zitiere ich (Einscannen hat nicht geklappt):
Neben den vorgenannten Rechtsänderungen wird mit sofortiger Wirkung die Ausleung des Begriffes "eigener Verbrauch" im Sinne des $41 Abs. 1 BierStV erweiter.

Demnach ist vom "eigenen Verbrauch" auch die Verkosrtung des Bieres bei Brauwettbewerben durch die Jury bzw. andere Teinehmer-/innen an einem Hobbybrau-Wettbewerb umfasst und das zur Verkostung angebotene Bier auf die stuerbefreite Herstellungsmenge des Haus-und Hobbybrauers anzurechnen, soweit auf die weitern/sonstigen Voraussetzungen (in den Haushalten der Haus- und Hobbybrauer hergestellt und zum Wettbewerb mitgebracht: unentgeltliche Abgabe) hierfür vorliegen.

Inwieweit die Voraussetzungen vorliegen, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Ich bitte Sie daher die etwaige Teilnahme an "Hobbybrauerwettbewerben" vorab schriftlich (per Email oder Post) anzuzeigen.
Also wird ein viel zu aufwändiges Verfahren, ein paar Cent zu ermitteln ersetzt durch ein viel zu aufwändiges Verfahren, beim dem gar nichts reinkommt.
Zumal ja auch fraglich ist was der Sachbearbeiter prüfen will. Im Zweifel ist deine "Anzeige" eine Mail mit "ich nehme am Brauwettbewerb der HBCon teil". Was prüft man da jetzt? :Grübel

Cheers

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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#299

Beitrag von herbie01 »

ungefähr so habe ich das jetzt nachgefragt. Ich beabsichtige teilzunehmen. Sind Sie der Meinung, dass ich das zu versteuern habe?
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Re: Steuerbefreiung bis 500 Liter / Anmeldepflicht

#300

Beitrag von mesmerize »

herbie01 hat geschrieben: Dienstag 14. Januar 2025, 07:51 ungefähr so habe ich das jetzt nachgefragt. Ich beabsichtige teilzunehmen. Sind Sie der Meinung, dass ich das zu versteuern habe?
Aber ist es denn nicht so, dass das Bier vermutlich eh schon gebraut und fertig gestellt ist? Bei meinen HBCON Bieren ist das jedenfalls der Fall und abgeschickt habe ich sie auch schon. Somit sind sie noch unter der alten, gültigen Rechtslage entstanden und waren, zumindest für diese HBCON auch noch Biersteuerpflichtig.

Aber ich bin generell ganz bei Euch..... das muss noch einfacher werden!!
Beste Grüße
Tommy
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