Alkoholgehalt

Die Alkohole gehören zu einer Stoffklasse von organischen Verbindungen, die eine oder mehrere Hydroxylgruppen (-OH) aufweisen. Von dem Alkohol sprechen wir, wenn wir Ethanol meinen. Er hat die Formel C2H5OH.

Die Konzentration der in der Sudpfanne entstandenen Würze bestimmt den Alkoholgehalt: Ein gutes Drittel dieser so genannten Stammwürze wird bei der Gärung in Alkohol umgewandelt. Vollbiere (rund 95 Prozent der in Deutschland gebrauten Biere gehören zu dieser Gattung) haben mit 11 bis 16 Prozent Stammwürze meistens einen Alkoholgehalt von 4 bis 5,5 Volumenprozent. Üblich sind für ein Pils 4.5 - 4.9 % und für ein Export 5.0 - 5.5 %. Es gibt jedoch auch Export mit 4.5 % oder Pilsener mit 4.2 % oder gar 5.3 %.

Damit ist Bier das alkoholische Getränk mit dem geringsten Alkoholgehalt. Wein enthält etwa 9 bis 13, Spirituosen durchschnittlich 40 Prozent.

Direkt läßt sich der Alkoholgehalt beim fertigen Bier leider nur mit einigem technischen Aufwand bestimmen, warum Hobbybrauer zwei Werte benötigen, um einen plausiblen Wert zu erhalten. Zum einen ist das die Stammwürze vor dem Anstellen der Hefe und der Extraktgehalt nach dem Ende der Gärung. Der Alkoholgehalt wird mithilfe der sogenannten Großen Ballingschen Formel von Dichtemessungen rückgerechnet:

Alkohol (%) = (Stammwürze °P - tatsächlicher Restextrakt °P ) / (2.0665 - 0.010665 * Stammwürze °P)

Da der gebildete Alkohol leichter als Wasser ist, verfälscht er den Messwert erheblich. Darum reden wir vom auch scheinbaren Restextrakt. Aus der Kenntnis des ursprünglichen Extraktgehaltes lassen sich aber alle benötigten Werte ermitteln.

Ein online-Rechner ermittelt aus den zwei eingegebenen Werten schnell den Alkoholgehalt.

Wenn die zweite Messung mit einem Refraktometer durchgeführt wird, muß der Messwert erst umgerechnet werden bzw. kann mit einem anderen Rechentool ebenfalls der Alkoholgehalt direkt bestimmt werden.

Im Biersteuerrecht ist Grad Plato der Stammwürzegehalt in Gramm je 100 Gramm Bier. Dabei wird vom Extraktgehalt (Gehalt an nicht flüchtigen gelösten Stoffen) sowie dem Alkoholgehalt des genussfertigen Bieres auf die unvergorene Würze zurückgerechnet. Dies wird mithilfe der sogenannten Großen Ballingschen Formel bewerkstelligt:

Stammwürze °P = 100 * (2.0665 * Alkohol + tatsächlicher Restextrakt °P) ) / (100 + 0.010665 * Alkohol)

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