Recht in Österreich

Namespace rechtliche Situation in Österreich inklusive gewerbliche Genehmigungsverfahren und Lebensmittelgesetze etc.

Der Haus- und Hobbybrauer ist nicht vom Biersteuergesetz (Ö) betroffen. Man muss dem Zoll oder sonstigen österreichischen Behörden nichts melden, solange man das hergestellte Bier nicht gewerblich nutzt (verkauft). Vereine können 1 mal pro Woche brauen ohne, dass eine Betriebsanlage vorliegen sollte (Behörden sind leider unberechenbar in der Auslegung der Gesetze). Anderenfalls sollte eine Betriebsanlagengenehmigung bei der zuständigen BH durchgeführt werden.

Lebensmittelrechtliche Vorschriften könnten im Hobbybereich trotzdem anzuwenden sein (wenn man Bier ausser Haus bringt oder eine Party versorgt).

Behördenwege und andere gewerbliche Themen: Betriebsanlagengenehmigung, Gewerberecht, Lebensmittelrecht, Arbeitsrecht, Abfallwirtschaftskonzept

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